Das Archiv - Teil 17
( 01.09.2008 - 09.11.08)...
Bundestagsgrüne
fragen nach den 'CT1+' - und 'CT2' - Schnurlostelefonen ![]()
WLAN-Antenne für 0 Euro im Selbstbau
CB-Funkantennen und das Mietrecht...
ECBF: Wieder ein Einspruch abgelehnt
eQSO und die Lizenzbestimmungen
OAMI lehnt Widerspruch der ECBF-Brüssel ab
BNetzA: "Funk-Warnbaken
im CB-Funk kein Problem" ![]()
Ungewöhnliche
Frage an die DFA e.V. ![]()
eQSO-Funkertreffen
2009: Termin und Ort sind festgelegt. ![]()
Pilotprojekt der Autobahnmeisterei Geiselwind: CB-Funk-Warnbaken in Warn-Leit-Anhängern installiert
"Grüne" fragen an: Expositionen im Bereich der niederfrequenten Strahlung
FDP: Mobilfunkforschung verantwortlich begründen
Wichtger Termin: DFA Herbstparlamentsvollversammlung
Schnelles Internet
und ein Ende im Preis-Irrgarten der Handy-Gebühren? ![]()
Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Neuigkeiten von
pmr446-cbfunk.de ![]()
eQSO-HAM-Version
3.00 war gehackt - Nutzung wieder uneingeschränkt möglich ![]()
Gesetz zum Schutz
vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen? ![]()
In eigener Sache: RSS-Angebot der DFA e.V.
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09.11.2008 Bundestagsgrüne
fragen nach den 'CT1+' - und 'CT2' - Schnurlostelefonen ![]()
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
"Analoge Schnurlostelefone dürfen nach dem 31. Dezember
2008 aufgrund eines Beschlusses der Bundesnetzagentur bzw. der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post nicht mehr betrieben werden. Das Verbot
gilt für schnurlose Telefone der Baureihen mit der Bezeichnung „CT1+“ und
„CT2“.
Besonders „CT1+“ Telefone haben sich als langlebig erwiesen. Sie werden immer
noch verkauft – an Menschen, die Angst vor Strahlung haben. Denn „CT1+“-Telefone
senden nur, während man telefoniert.
Anscheinend ist das Verbot auch deshalb beschlossen worden, weil die entsprechende
Aufforderung zur Stellungnahme im Amtsblatt der Bundesnetzagentur unverständlich
formuliert war."
So beginnt die kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im "Deutschen Bundestag, welche unter der Bundestagsdrucksache 16/10679 am 17.10. veröffentlicht wurde.
Im weiteren wird detalliert nachgefragt:
"1. Warum ist/war ein Weiterbetrieb der CT-Telefone aus
Sicht der Bundesregierung nicht mehr notwendig?
2. Wie viele schnurlose Telefone mit dem analogen Übertragungsstandard
CT1+ sind schätzungsweise in der Bundesrepublik noch in Betrieb?
3. Trifft es zu, dass die CT1+-Technologie deutlich strahlungsärmer arbeitet
als modernere DECT-Telefone?
4. Mit welchem Kostenrisiko müssen Besitzer von CT1+-Telefonen beiWeiterbetrieb
nach dem 31. Dezember 2008 rechnen?
5. Inwieweit müssen Betreiber damit rechnen, auch dann zur Kasse gebeten
zu werden, wenn sie keine konkrete Funkstörung verursachen?
6. Wie viele Funkfahnder sind im Auftrag der Bundesnetzagentur im Einsatz und
mit wie vielen Fällen verfolgter Funkstörungen durch CT1+-Telefone
rechnet die Bundesnetzagentur für das Jahr 2009?
7. Warum hat man sich nicht für eine Regelung entsprechend des Schweizer
Beispiels entschieden (dort können schnurlose CT1+-Telefone weiterbetrieben
werden; es besteht lediglich kein Schutz vor Störungen mehr; sollte ein
Geräte Störungen bei anderen Funksystemen verursachen, so wird es
außer Betrieb genommen, siehe www.bakom.ch/themen/geraete/00568/00571)??
8. Welche Maßnahmen wären erforderlich um einen Weiterbetrieb nach
Schweizer Vorbild zu ermöglichen und welche Kosten wären damit verbunden?
9. Trifft es zu, dass das Verbot zustande kam, nachdem keine fristgerechten
Reaktionen von Verbänden und Herstellern auf eine Veröffentlichung
im Amtsblatt der Bundesnetzagentur erfolgten und war die Aufforderung, Stellungnahmen
abzugeben, nach Ansicht der Bundesregierung breit genug gestreut und die diesbezüglichen
Informationen allgemeinverständlich formuliert?"
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
09.11.2008 WAeQSO Contest
2009 ![]()
Kassel/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *
Aus Anlass seines 4-jährigen Bestehens lädt der eQSO-Server "pmr446-cbfunk.de" in der Zeit vom 03.01.2009 bis zum 04.01.2009 zum 4. Geburtstags-Funk-Marathon ein.
Auf der Internetseite des eQSO-Contest 2009 heißt es:
"Der Funkwettbewerb zum 4. Geburtstag der großen
eQSO Plattform in Deutschland findet vom 03.Januar 2009 um 18:00 Uhr bis zum
04.Januar 2009 18:00 Uhr statt.
Mit Pokalen und Urkunden für die CB Funk Sieger.
Mit schönen QSL Karten für jeden Teilnehmer!
Zum ersten Mal auch für PC User !
Hallo, ihr CB Funker und PC User Deutschland-,Europa und Weltweit !
Wir starten wieder einmal durch !
Der 4. Geburtstags Contest steht vor der Tür.
4 lange Jahre - eine erfolgreiche Plattform Geschichte
4 Jahre im Dienste des CB Funks.
4 Jahre Freude am gemeinsamen Hobby !
Wir starten durch
und beginnen mit unserem Geburtstags Contest 2009 am 03. Januar 2009 um 18:00
Uhr mit ständig frischen und wechselnden Moderatoren, werden wir Euch diese
24 Stunden begleiten,
werden Eure QSO´s listen und am Ende den Gewinner des großen Pokal´s
präsentieren !"
Die Regeln für den Wettbewerb sind relativ einfach gehalten und können auf der Internetseite http://www.eqsocontest2009.funkstammtisch.de/ nachgelesen werden.
Weitere Fragen zum Contest können über die e-Mailadresse info@funkstammtisch.de gestellt werden.
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
09.11.2008 In eigener Sache...
Kassel (HaWe/ Ho) *
Aufgrund zahlreicher Anrufe bei der Geschäftsstelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." ruft hiermit die DFA e.V. alle CB-Funker auf, Nachrichten, Informationen, Termine und Technikbeiträge der DFA zuzusenden:
Leitet ihr eine Funkgemeinschaft?
Oder einen CB-Funkverein?
Oder leitet ihr eine eQSO-/ FRN-/ TS- Funkplattform?
Habt ihr interessante Nachrichten, Informationen, Termine und Beiträge,
auch technischer Natur, und möchtet ihr diese auf der Newsseite der "Deutsche
Funk-Allianz (DFA) e.V." lesen?
Die DFA e.V. veröffentlicht diese Beiträge gern, wenn...
- das Urheberrecht eindeutig beim Absender des Beitrags ist (bitte entsprechend vermerken), und
- der Einsender seinen Namen und seine postalischer Adresse der DFA e.V. bekanntgibt.
Die Beiträge können via e-Mail an folgende Mail-Adressen gesandt werden:
pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
vorstand@deutsche-funk-allianz.de
Bei Nachrichten und Beiträge, die bereits auf anderen Internetseiten veröffentlicht sind, bittet die DFA e.V. eine entsprechende Linkangabe.
Ein Grundrecht auf Veröffentlichung auf den Internetseiten der DFA e.V.
gibt es nicht. Über die Veröffentlichung eines Beitrages wird im Rahmen
einer internen Besprechung entschieden.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
09.11.2008 "Runder Tisch eQSO/ FRN /TS"?
Kassel/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *
DAD622/ Ingo Koch, Plattformbetreiber der eQSO-Plattform "pmr446-cbfunk.de" wünscht sich einen Dialog zwischen den einzelnen HF-Gateway-Plattformbetreibern.
Dieses veröffentlichte er am 30.10.2008 in seinem Diskussionsforum unter
der Überschrift "Hallo
Server Betreiber anderer Plattformen..."
DAD622/ IngoKoch schreibt dazu:
"Wir kommen zu der Erkenntnis das wir versuchen sollten
einen Konsens unserer Server herbeizuführen. Wir möchten euch versichern
das es uns um die CB Funk betreibenden geht, den zur zeit gibt es ein Situation
im Saarland wo ein Serverbetreiber verhindern möchte das andere Gateways
wie auf pmr446-cbfunk.de Server durch Störungen verhindert werden sollen.
Mit Verlaub hier wird den Funkfreunden im Saarland das CB Funk Hobby vermisst.
Das könnte auch irgendwann eure Server betreffen, deshalb last uns über
die Akzeptanz untereinander diskutieren, wir sind bereit dazu !
Es kann nicht angehen das wie zu pmr446-info.de Zeiten die Meinung vertreten
wird wir sind das maß aller Dinge. Bitte macht Vorschläge und sagt
uns eure Meinung,wir das Team von pmr446-cbfunk.de sind zu einem entgegenkommen
bereit.
Wir schlagen als Moderator Rüdiger Stenzel aus Wittmund vor.
Also wenn es euch wie uns ernst mit unserem Hobby ist dann meldet euch und wir
können über alles reden.!"
DAD622/ Ingo Koch ist über folgende Kontakte zu erreichen:
Ingo Koch
Am Eschelborn 1
54411 Hermeskeil
Tel.: 06503/800973
e-Mail: ingo@eqso-cbfunk.de
Der Vorsitzende der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald Westermann, begrüßt den Vorschlag des Plattformbetreibers Ingo Koch und stellt sich ebenfalls als Moderator zur Verfügung. Die DFA e.V. kann für alle interessierten Plattformbetreiber einen eQSO-Server für max. 10 Diskussionsteilnehmer zur Verfügung stellen.
HF-Plattformbetreiber können sich auch bei der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." ihr Interesse an einer Diskussionsrunde bekunden.
Mails bitte an
pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
bzw.
vorstand@deutsche-funk-allianz.de
.
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
28.10.2008 WLAN-Antenne für 0 Euro im Selbstbau
Kassel/ Hannover (HaWe/ Ho) *
"Wer manchmal Probleme bei der WLAN-Anbindung seines eQSO-PC's hat, der sollte sich einmal die Meldung von heise.de anschauen",
diese Information bekam die "Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA)" vor einigen Tagen.
Heise.de nimmt in der Meldung bezug auf eine Bauanleitung des Amateurfunkers Bodo Woyde/ DL7AFB.
Mit einem Material-Kostenaufwand, welcher gegen 0 Euro geht, wird der Aufbau einer Yagi-Richtantenne für WLAN-Router beschrieben:
"Lange galt die Dosenantenne als einfachstes und billigstes
Selbstbau-Design für den WLAN-Richtfunk mit Hausmitteln. Doch eine ähnlich
gute Richtwirkung lässt sich auch ohne Kenntnisse in Metallverarbeitung
mit einer Hand voll Trockenabfälle erreichen. Da die Bastelantenne einfach
auf die vorhandene Stummelantenne des Access Points gesteckt wird, passt sie
immer.
{...}
Die Bauform der Billigantenne heißt Yagi-Uda. Wer an die alte Fernsehantenne
auf dem Dach denkt, hat ein Exemplar dieses Typs vor Augen. Sie besteht aus
einer Reihe von leitenden Elementen, die gegeneinander isoliert parallel zueinander
stehen. Die Kunst liegt in der Anpassung von Länge und Abstand der Elemente
an die Funkfrequenz.
{...}",
heißt es in dem Heise-Bericht weiter.
Heise geht, am Ende des Beitrages auch kurz auf die Grenzwertproblematik
ein. Bei WLAN liegt die erlaubte Abstrahlleistung bei 100 Milliwatt.
Wir, als CB-Funker, haben auch einen Grenzwert einzuhalten. In mehreren Beiträgen
ging die DFA e.V. auf die 10-Watt-EIRP-Problematik ein (Die "Deutsche Funk-Allianz
(DFA) e.V." berichtete mehrfach, u.a.: "06.11.2004:
EIRP-Berechnung für den CB-Funker", "23.10.2005:
Begriffsbestimmung EIRP und ERP").
Die DFA e.V. hat vor einigen Jahren eine Umfrage zum Thema erstellt, welche auf der Intermnetseite der DFA abrufbar ist: "Die 10 Watt EIRP-Antennenumfrage"
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
28.10.2008 CB-Funkantennen und das Mietrecht...
Kassel/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *
CB-Funkantennen und das Mietrecht war ein herausragendes Thema beim Funkspruch
vom vergangenen Sonntag (26.10.08) der eQSO-Plattfoprm "pmr446-cbfunk.de".
Das Funkspruchteam machte auf einen Text eines Vermieterbundes aufmerksam. Dort
wurde bezug auf verschiedene Gerichtsurteile genommen, bei denen es um den Aufbau
einer CB-Funkantenne durch einen Mieter ging. Allesamt Urteile, welche zugunsten
des Vermieters gefällt wurden.
Ausführlich wurde aber auf ein Sonderfall hingewiesen. Wenn ein Mieter aufgrund der Kompensierung seiner Schwerbehinderung eine CB-Funkantenne setzen möchte, so darf ihm dieses gemäß einigen Argumentationen des Landgerichts Heilbronn und des BayObLG nicht unbedingt verwehrt werden.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." weist daraufhin, daß ihre Mitglieder einen ausgearbeiteten "CB-Funk-Antennenvertrag" anfordern können.
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
26.10.2008 ECBF: Wieder ein Einspruch abgelehnt.
Kassel/ Mailand/ Alicante (Spanien)/ (HaWe/ Ho) *
Enrico Campagnoli, Präsident der ECBF, informierte gestern die Mitglieder der ECBF:
"ECBF NEWS : OAMI second decision on October 20, 2008 "rejected in its entirely" the opposition to the EU registration of our denomitation.
Dear friend,
the tentative to usurpate our logo and our denomination it seems that is arrived
to an end.
Few days ago on October 1, 2008 the first decision of OAMI rejected the request
to invalidate our ECBF logo EU registration.
Now OAMI, with a second decision on October 20, 2008 'rejected in its
enterely' the opposition to the registration of our EU Trade Mark 005196274:
'European Citizen's Band Federation (E.C.B.F. or ECBF)'.
You can download the first and second OAMI decision from:
http://www.europeancbfederation.eu
According these decisions, it is a pleasure to inform you that now the only
legittimate user in the 27 EU Countries of the EU registered ECBF logo and
the EU Trade Mark 'EUROPEAN CITIZEN'S BAND FEDERATION (E.C.B.F. or ECBF)' is
our organization.
Best regards
Enrico Campagnoli
ECBF President"
Freie Übersetzung:
"ECBF NEWS: OAMI: Zweite Entscheidung vom 20. Oktober 2008: Einspruch gegen die EU-Registrierung abgelehnt.
Liebe Freunde,
es scheint, das der Übernahmeversuch unseres Logos und unsere Bezeichnung
zu übernehmen, an das Ende gekommen ist.
Vor wenigen Tagen, am 1. Oktober 2008, veröffentlichte OAMI die erste Entscheidung.
Darin lehnt die OAMI den Antrag auf Ungültigkeit unserer ECBF Logo EU-Registrierung
ab.
Jetzt, mit der zweiten Entscheidung von 20. Oktober, lehnt
die OAMI den Widerspruch gegen die Registrierung unserer EU-Markenamt 005196274
in der Gesamtheitheit ab:
"European Citizen's Band Föderation (E.C.B.F. oder ECBF)".
Sie können beide OAMI-Entscheidungen nachlesen:
http://www.europeancbfederation.eu
Es freut mich, euch mitzuteilen, das unsere Organisation der einzige legitimierte
und registrierte Nutzer für das ECBF-Logo und die Marke 'EUROPEAN CITIZEN'S
BAND FEDERATION (E.C.B.F. or ECBF)' in den 27 EU-Ländern ist.
Mit besten Grüßen
Enrico Campagnoli
ECBF Präsident"
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." schließt sich, so der Vorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann, dem offiziellen Sprachgebrauch an:
"Für die DFA e.V. gibt es nur noch eine ECBF - und zwar die, wo wir für die deutschen CB-Funker Mitglied sind."
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
26.10.2008 eQSO und die Lizenzbestimmungen
Auf Bitten mehrerer CB-Funker hat die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz
(DFA) e.V." sich des Themas "Lizenzbestimmungen für eQSO"
angenommen.
Mit dem deutschen Vertreter der internationalen eQSO-Organisation, DC4FS/Rüdiger
Stenzel, wurde ein schriftliches Interview geführt:
"DFA: Anmerkung zur Frage 1:
Nutzer der alten eQSO-Versionen haben, nach Auskunft von DC4FS/ Rüdiger,
bei der Installation der damaligen Version gar keine Lizenzvereinbarungen bestätigen
müssen.
DC4FS (Antwort) : Das betrifft die Version 1.20 von Dean vom englischen Server 'user446.co.uk'. Dort waren die Lizenzbestimmungen NUR auf der Homepage. Die deutsche Übersetzung in der Version 1.21 gab es nicht als Installation, sondern nur als Update zum Ersetzen der EXE-Datei. Bei der nächsten offiziellen Version 1.32 mussten die Lizenzbestimmungen vor der Installation bereits bestätigt werden !
Frage 1: Ist die Nutzung alter eQSO-Versionen (Client - Gateway - Serversoftware) durch die Herausgabe der neuen eQSO-Version 2.5 von der eQSO-Organisation grundsätzlich untersagt?
Antwort: Ja. Jedoch werden Nutzer einer alten Version in der Regel auf die neue Version aufmerksam gemacht. Nutzer illegaler Versionen werden sofort gesperrt.
Folgefrage 1.1: Ist die Lizenzvereinbarung der Version 2.5 auch für die Nutzung der alten Versionen bindend?
Antwort: Die Lizenzvereinbarung gilt für eQSO und ist unabhängig von der Version. Somit ist sie für alle Versionen bindend. Diese Lizenzvereinbarung gibt es seit 2001.
Folgefrage 1.2: Wenn Ja: Wie wird der Nutzer der alten Versionen vom Rechteinhaber direkt darüber informiert?
Antwort: Ja, bei jeder neuen Version. Bei der ersten Version für PMR446 war das nur auf der Homepage zu lesen und wurde der Installation leider nicht beigepackt. Diese Version gibt es aber auch nicht mehr zum Download, da die Seite nicht mehr verfügbar ist.
Folgefrage 1.3: Wenn JA: Welche rechtlichen Konsequenzen folgen aus einem Verstoß gegen die Lizenzvereinbarungen, wenn man eine alte Version betreibt?
Antwort: Obwohl es nicht gestattet ist, wird von rechtlichen Schritten abgesehen, wenn es den regulären eQSO-Betrieb nicht beeinträchtigt.
Frage 2: Bezugnehmend auf den Frageblock 1: Wenn ein eigenes, gegen das int. Monitoringsystem abgeschottetes eQSO-Serversystem aktiv ist. Würden dann die Nutzer, wenn sie eine alte Version betreiben, gegen die Lizenzbestimmungen der Version 2.5 verstoßen?
Antwort: Siehe Frage 1.1. Hier gilt natürlich das Gleiche. Ob 'abgeschottet' (nicht im System Monitor sichtbar) oder nicht, spielt für die Lizenzvereinbarung keine Rolle.
Folgefrage 2.1: Wenn Ja: Wie wird der Nutzer der alten Versionen vom Rechteinhaber direkt darüber informiert?
Antwort: Informationen finden nur auf dem offiziellen Wege statt, z.B. im System Monitor und ab 2.50 über die registrierten Server Administratoren. Wer sich dem System entzogen hat, kann auch nicht informiert werden. Es gibt jedoch noch die offizielle Homepage von eQSO und PMR Radio.
Folgefrage 2.2: Wenn JA: Welche rechtlichen Konsequenzen folgen aus einem Verstoß gegen die Lizenzvereinbarungen, wenn man eine alte Version, in einem abgeschottetem System, betreibt?
Antwort: Siehe Frage 1.3. Auch hier gilt wieder das Gleiche.
Anmerkung zu Frage 3: Ein Politker hat einmal geäußert, daß es keinen Sinn macht, wenn irgendwelche Regeln aufgestellt werden, wenn die Einhaltung dieser Regeln nicht überwacht und die Verstöße dagegen geahndet werden.
Antwort: Richtig, deshalb sollte man die eQSO-Organisation in der Umsetzung der Legalisierung des Produkts 'eQSO für PMR Radio' unterstützen. Denn leider sind die Rechte des Programmierers zu oft mit Füßen getreten worden und nun zahlreiche gehackte eQSO-Versionen im Umlauf zu finden. Diese Versionen sind illegal und werden nicht geduldet. Die Ahndung findet zur Zeit durch Ausschluss statt.
Frage 3: Wie überwacht und ahndet die eQSO-Organisation Verstöße, die von "offenen" eQSO-Systemen begangen werden?
Antwort: Die offenen Versionen sind 2.50 (PMR) und 3.00 (AFU). Die Einhaltung überwacht die eQSO Organisation. Serverbetreiber werden bei Verstößen per Mail angemahnt und ggf. vom System ausgeschlossen. Entdeckte Verstöße bei Clients oder Gateways führen zur Entfernung (zeitlich begrenzt) oder Sperrung (für längere Zeit) vom System.
Folgefrage 3.1: Wie überwacht und ahndet die eQSO-Organisation Verstöße, die von "abgeschotteten" eQSO-Systemen begangen werden?
Antwort: Wie auch bei Frage 1.3 werden keine rechtlichen Schritte unternommen, solange die Verstöße für den eQSO-Anwender nicht sichtbar sind. Jedoch behält sich die eQSO Organisation Schritte gegen das Verbreiten illegaler Software (alte oder gehackte Versionen) vor.
Frage 4 - in eigener Sache: Wäre die eQSO-Organisation, sowie die deutschen eQSO-Serverbetreiber bereit, mit der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." (www.deutsche-funk-allianz.de) zusammenarbeiten zu wollen. Als Sprecher der deutschen eQSO-Serverbetreiber und der eQSO-Organisation würde ich, als Pressesprecher der DFA e.V., Rüdiger Stenzel vorschlagen wollen.
Antwort: Ich vertrete hier nur die eQSO-Organisation, der ich seit ca. zwei Jahren angehöre. Ich verwahre mich, Vertreter der deutschen Serverbetreiber zu sein oder in Zukunft zu sein. Das könnte auch u.u. ein Interessenkonflikt bedeuten. Als Ansprechpartner auf der deutschen Seite hingegen stehe ich gerne zur Verfügung und würde auch eine nähere Zusammenarbeit mit der eQSO-Organisation befürworten."
Die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." bedankt sich hiermit bei DC4FS, Rüdiger Stenzel.
Eine Downloadmöglichkeit der eQSO-Version 2.5 ist auf http://pmr-radio.dc4fs.de/ vorgesehen.
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
21.10.2008 OAMI lehnt Widerspruch der ECBF-Brüssel ab
Kassel/ Mailand/ Alicante (Spanien) (HaWe/ Ho) *
Am vergangenen Donnerstag, den 16.10.2008, informierte Enrico Campagnoli (Präsident der ECBF "Warschau") die Mitglieder der ECBF "Warschau":
"Liebe Freunde,
OAMI entschied am 1.Oktober 2008 nach gründlicher Prüfung,
das Begehren des Antragsstellers zurückzuweisen, der die Ungültigungmachung
des bereits rechtsgültig registrierten Logos Nr. 000643309-0001 zum Gegenstand
hatte und verurteilte den Kläger, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die OAMI Entscheidung stoppt den Versuch unser Logo zu kapern und erlaubt uns,
in den 27 EU Staaten unsere Rechte gegen den Missbrauch unseres Logos durch
nicht autorisierte Organisationen zu bekämpfen.
Mit besten Grüssen
Enrico Campagnoli"
Auf der Internetseite der ECBF "Warschau" ist, unter der Überschrift
"OAMI DECISION
REJECTED THE REQUEST
TO INVALIDATE
OUR LOGO 00643309-001
The appellant condemned to pay our expences
Stopped the tentative to usurpate our emblem
The text of the decision"
eine Verlinkung zur schriftlichen Entscheidung der OAMI gesetzt.
Infobox - Hintergrundinfo zur ECBF und dem Logostreit: Mai 2006: Seit 2006 ist die ECBF in zwei Lager gespalten. "{...} Übers.: Diese mögliche finanzielle Einflußnahme sollte während
eines außerordentlichen ECBF-Kongress am 21. und 22. Oktober
2006 in Warschau geklärt werden. "{...} Das Internetmagazin "CB-Radio" veröffentlichte einige Tage zuvor, am 15. Mai, eine entsprechende Presseerklärung Campagnoli's in der er seine Beweggründe detailliert darstellte. U.a. bericht E. Campagnoli über ein am 19. September 2001 inoffiziell stattgefundes Treffen: "{...} Juni 2006: Anfang Juni 2006 gingen die von Enrico Campagnoli bezeichneten "nicht mehr im Amt befindlichen Council-Mitglieder" unter der Führung von Albert Bertrana und Dieter Löchter in die Offensive. Sie verteidigten ihre eigenmächtig vorgenommene Markeneintragung der "ECBF" bei der OAMI. Das "FM-Funkmagazin" berichtete darüber am 06. 06. 2006. Juli 2006: Seit dem 01.07.2006 ist die "offizielle" ECBF-Internetseite von Enrico Campagnoli unter der Adresse http://www.europeancbfederation.eu/ . U.a. ist dort die Satzung der ECBF veröffentlicht: "{...}ECBF Statute: pag 1, 2, 3, 4, 5, 6 {...}" Auf derselben Internetseite ist auch das Protokoll des "ECBF Council" vom 26.04.2006 (s.o.) veröffentlicht: "{...}ECBF COUNCIL Athens on 28 Apr. 2006 pag 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 {...}" September 2006: Unabhängig voneinander berichtet das "FM-Funkmagazin" wie auch "CB-Radio" über eine Einladung zu einem "12. (außerordentlicher) ECBF-Kongress" nach Brüssel. Unterzeichnet ist die Einladung mit Tagesordnung von Edgard Rosello (Generalsekretär der ECBF). Das "FM-Funkmagazin" in seiner Meldung: "{...} Fast wortgleich "CB-Radio" dazu: "{...} Oktober 2006: Auf dem am 1. Oktober 2006 stattgefunden "12. (außerordentlicher)
ECBF-Kongress" wird Dieter Löchter zum Präsidenten
der ECBF gewählt. Dieses berichtet
das "FM-Funkmagazin". "{...} (Wortlaut der Berichterstattung des "FM-Funkmagazins" vom 09.10.2006) Am 21./22. Oktober 2006 fand in Warschau unter der Leitung von
E. Campagnoli der "12. ECBF-Kongress" statt. November 2006: Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." veröffentlicht das Protokoll des "XII. ECBF-Kongresses": "06.11.2006 Protokoll des XII. ECBF-Kongresses (21./22. Okt. 2006) in deutsch": "{...} lichkeit, eine erneuerte, stärkere und aktivere
CB Anwender Organisation mit einem effizienten Programm und
der aktiven Teilnahme zur Vertretung der Interessen der Endverbraucher. http://www.europeancbfederation.eu/ECBFmagazineCB2006October.pdf Campagnoli berichtete über den Hintergrund
zur Einberufung dieses Kongresses, der vom ECBF Vorstand in Athen
einberufen wurde, der finanziellen Situation der ECBF, der Unrechtmäßigkeit
des Treffens in Brüssel vom 1 Oktober , welches unter dem Namen
"ECBF Congress" stattfand, usw. und dem Programm
und den Aktionsplänen der ECBF. Mathias Czaya wird zum "Second ECBF Vice President" gewählt. Dezember 2006: Die OAMI
("Das Amt der europäischen Union für die Eintragung
von Marken und Geschmacksmustern") wird direkt in die Streitigkeiten
der beiden ECBF hineingezogen. "{...} Januar 2007: Als "unübersichtlich" bezeichnet das "FM-Funkmagazin" in einer Meldung vom Januar die Situation: "{...} Die "Deutsche
Funk-Allianz (DFA) e.V." wird von Enrico Campagnoli über
einen aufgetauchten "Geheimvertrag" zwischen der ECBF
und der Fa. President informiert. "{...} '{...} ECBF-Präsident E. Campagnoli veröffentlicht den "Geheimvertrag" auf seiner eigenen Webseite unter http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract1.doc sowie unter http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract2.doc. März 2007: Die Frühjahrstagung der "Deutschen
Funk-Allianz (DFA) e.V." findet am 3. März statt.
Austragender Verein sind die "Hobbyfunker Neustadt". "{...} In einer Pause konnte man laute Worte vor der Saaltüre vernehmen. Die DFA e.V. berichtet ebenfalls in kurzen Stichworten über die Tagung: "04.03.2007 DFA-Parlamentsvollversammlung Frühjahr 2007 - Das wichtigste in Kürze" Einige Tage später veröffentlichte das "FM-Funkmagazin" folgende Meldung: "{...} Die DCBO erhofft sich von dieser Zusammenarbeit mehr Einfluss
auf europäischer Ebene. Dieter Löchter ist Präsident
der europäischen CB-Vereinigung ECBF ("Brüsseler
Version"). DCBO und India Fox wollen nach eigenem Bekunden
in der ECBF "gemeinsam das Stimmrecht für Deutschland"
wahrnehmen. Die DCBO wird als "nicht"-eingetragener Verein geführt. April 2007: Und wieder geht es um das Markenrecht und die Eintragung bei
der OAMI. "Streit um ECBF-Markeneintragung dauert an Seit mehr als einem Jahr streiten sich die zwei ECBF-Gruppierungen um Enrico Campagnoli ("ECBF-Warschau") und Dieter Löchter ("ECBF Brüssel") um die Eintragung des ECBF-Logos als "europäische Gemeinschaftsmarke" beim europäischen "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (das Funkmagazin berichtete). Vor kurzem wurde bekannt, dass Enrico Campagnoli
das ECBF-Logo zusätzlich auch als sogenanntes "Geschmacksmuster"
bei der EU-Behörde angemeldet hatte. Diese Anmeldung wurde
am 6. Februar 2007 im sogenannten "Blatt für Geschmacksmuster"
eingetragen. Beim Nachrichtenmagazin "CB-Radio" ist man anderer Ansicht: "Streit um ECBF-Logo erfolgreich beendet Am 11. April erreicht die DFA die Meldung, daß der größte französische CB-Funkverband, die "Federation Francaise de la Citizen Band Libre (FFCBL)", der ECBF Enrico Campagnoli's beigetreten ist. Die DFA e.V. berichtet ebenso darüber wie das "FM-Funkmagazin": "{...} Mai 2007: "ECBF-Markenanmeldung, die vierte...", meldet das "FM-Funkmagazin": "{...} Unabhängig von den Marken-Anmeldungen gibt
es noch eine Eintragung des ECBF-Logos als europäisches Geschmacksmuster
der "ECBF Warschau". Gegen diese Eintragung hat die "ECBF
Brüssel" eigenen Angaben zufolge Widerspruch erhoben. Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." bekommt unangenehme Post. Das "FM-Funkmagazin" berichtet darüber: "ECBF-Logo: Einstweilige Verfügung gegen die DFA Die "ECBF Brüssel" hat am 10. Mai 2007 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt. Dies berichtet die DCBO. Mit der einstweiligen Verfügung wird der DFA untersagt, auf ihrer Homepage das Logo der ECBF mit dem Zusatz "Mitglied der" zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht der DFA ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Der Streitwert beträgt 25.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens wurden der DFA auferlegt. Die DFA hat das ECBF-Logo sowie den beanstandeten Zusatz inzwischen von ihrer Homepage entfernt. Einer vorherigen Aufforderung, das Logo freiwillig zu entfernen, war die DFA nicht nachgekommen." Juni 2007: Die einstweilige Verfügung gegen die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." wird aufgehoben. "CB-Radio" veröffentlicht einen Artikel mit der Überschrift "Gericht durchschaute ECBF-Schwindel" Dort heißt es weiter: "{...} Jedenfalls sei von der Antrag stellenden ECBF „viel verschwiegen“ worden. Die einstweilige Verfügung „wäre nie erlassen worden, wenn die Umstände bekannt gewesen wären“, betonte der Vorsitzende Richter wörtlich. Eine Dringlichkeit habe zudem auch nie für den Erlass einer einstweiligen Verfügung bestanden. Nach dieser Erörterung bat der Anwalt der Antrag stellenden ECBF um eine Unterbrechung der Verhandlung, weil er zunächst mit dem ausserhalb des Raumes auf seinen Aufruf als Zeuge wartenden Edgard Rosello Rücksprache halten wolle. Die Kammer unterbrach daraufhin die mündliche Verhandlung. Die Verhandlung wurde nach ca. 10 Minuten fortgesetzt. Aufgrund der Umstände wurde nun der Antrag der (französischen) ECBF zurückgezogen. Diesem stimmte die DFA zu. Daraufhin erging Gerichtsbeschluss, daß „nach Erörterung der Antrag zurückgenommen sei und die DFA dem zugestimmt habe. Somit besteht für die DFA e.V. und deren angeschlossenen Vereinigungen die berechtigte Nutzung des der (italienischen) ECBF unter der Präsidentschaft von Enrico Campagnoli rechtmäßig vom Europäischen Harmonisierungsamt eingetragene „ECBF-Logo“. Auch die Homepage von Ingo Koch mit dessen „eQSO-Server“ kann demzufolge auch weiterhin dieses Logo der – rechtmäßigen – ECBF vorzeigen. Diese Nutzungsberechtigung zieht jedoch nicht den DAKfCBNF e.V. ein, da dieser wegen seines vor einigen Jahren erklärten Austritts aus der ECBF sich selbst als unbefugt klassifiziert hat. Mit einem finanziellen Aufwand von ca. 8.000 Euro
konnten durch dieses Verfahren bei einem Streitwert von 25.000 Euro
trefflich gut Sponsorengelder der Firma "President" schwungvoll
in den Sand gesetzt werden, spotteten schon einige CB-Funker, die
diese Angelegenheit im Auge hatten. Das "FM-Funkmagazin" berichtete etwas weniger ausführlich: "{...} Noch am selben Tage erscheint das ECBF-Logo mit der OAMI-Nr. 000643309-0001 wieder auf der Internetseite der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." Juli 2007: Enrico Campagnoli lässt nicht locker. Er legt der OAMI einen Tätigkeitsbericht vor. Die DFA e.V. berichtet darüber: "05.07.2007 Enrico Campagnoli legt dem
"Harmonisierungsamt für den Binnemarkt (OAMI)" Tätigkeitsbericht
vor. Das Protokoll der mündlichen Verhandlung ECBF (Brüssel)
./. DFA e.V. der 31. Kammer des Landgerichts Köln vom 28. Juni
2007 wird von "CB-Radio"
veröffentlicht. "{...} September 2007: Mit der Frage: "Gericht betrogen und getäuscht?" beschäftigt sich "CB-Radio"
in einem weiteren
Beitrag welcher Bezug zur einstweiligen Verfügung der ECBF
"Brüssel" gegenüber der DFA e.V. hat. "{...} Oktober 2007: Und wieder ist es das Internetmagazin "CB-Radio" welches eine Schlagzeile über die ECBF "Brüssel" bringt: " Zwangsvollstreckung bei (Brüsseler)
ECBF Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist beigefügt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende
Titel ist vollstreckbar. Januar 2008: Das neue Jahr fängt nicht gut an. Eine weitere Niederlage
der ECBF "Brüssel": "{...} März 2008: Auf der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." am 8. März informierte Mathias Czaya... "{...} Das vom europäischem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
(HABM) im Januar abgelehnte Logo der ECBF "Brüssel"
ist, leicht abgewandelt, erneut eingereicht worden. "{...} Mai 2008: "Streit um ECBF-Logos geht weiter..." betitelt das "FM-Funkmagazin" einen Bericht am 26. Mai. Dort heißt es weiter: "{...} Oktober 2008: Neigen sich die Streitigkeiten um das ECBF-Logo nun dem Ende? "(Brüsseler) ECBF wieder ein Verfahren
kostenpflichtig verloren Auch das "FM-Funkmagazin" nimmt das Thema auf: "ECBF-Logo: Widerspruch gegen Eintragung
als Geschmacksmuster abgewiesen |
* Links zum Thema:
Die o.a. Zitate sind den folgenden Internetseiten entnommen:
- "ECBF "Warschau"": http://www.europeancbfederation.eu
- "FM-Funkmagazin": http://www.funkmagazin.de
- "CB-Radio": http://www.cb-radio.de
- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.": http://www.deutsche-funk-allianz.de
Auf die bezugnehmenden bzw. zitierten Beiträge ist vor bzw. nach dem jeweiligen Zitat verlinkt.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
20.10.2008 BNetzA:
"Funk-Warnbaken im CB-Funk kein Problem" ![]()
Kassel/ Mainz/ Bonn (HaWe/ Ho) *
Für die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellen die Funk-Warnbaken im CB-Funk kein Problem dar (die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete: "09.10.2008 Pilotprojekt der Autobahnmeisterei Geiselwind: CB-Funk-Warnbaken in Warn-Leit-Anhängern installiert" ).
"Der Gundgedanke dieses Versuches ist es durch eine gezielte
Meldung an LKW-Fahrer, über den von diesen sehr stark genutzten CB-Funk,
bei der Unterschreitung einer definierten Sicherheitszone in Bereichen
von Autobahn-Baustellen zu warnen.
Da die für diesen Zweck benötigten Geräte auf dem Markt nicht
erhältlich sind, wird der Probebetrieb im Rahmen einer Versuchsfunkzuteilung
geführt.
Einem Wirkbetrieb im Rahmen des CB-Funk stehen wir sehr positiv gegenüber,
da die ersten Ergebnisse einen deutlichen Rückgang der Unfallzahlen gezeigt
haben.
Außerdem ist durch die technischen Parameter der Geräte, die nur
eine sehr geringe Reichweite haben, und auch nur im gerichteten Bereich abstrahlen,
der Empfang nur auf die hauptsächliche Nutzergruppe der LKW-Fahrer im unmittelbaren
Bereich von Autobahn-Baustellen begrenzt.",
äußerte sich das für den CB-Funk zuständige Referat der BNetzA.
In dem der DFA-Pressestelle vorliegenden Informationsprospekt wird zudem
eine weitere Anwendungsmöglichkeit vorgestellt.
Die CB-Funk-Warnbaken können auch in sog. Leitkegel, auch Pylonen genannt,
eingebaut werden. Sie sollen hauptsächlich zur Absicherung von Baustellen,
Sicherungsfahrzeugen der
Autobahnmeistereien, bei temporären Arbeiten am Fahrbandrand, für
Polizei- und Unfallhilfsfahrzeuge, Feuerwehr- und THW-Fahrzeugen oder für
Pannen- und Abschleppdienste genutzt werden. Bei einer maximalen Betriebsdauer
von 10 Stunden (bei vier Sendemodule) ist die Sendereichweite auf 50 Meter/
Sendepylon begrenzt.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
20.10.2008 Ungewöhnliche
Frage an die DFA e.V. ![]()
Kassel/ Lüdenscheid (HaWe/ Ho) *
Mit einer etwas ungewöhnlichen Frage wurde vor ca. drei Wochen die "Deutsche
Funk-Allianz (DFA) e.V." konfrontiert.
Ein Sachbuchautor und Historiker stellte die Frage, ob es Anfang der 1960er-Jahre
technisch möglich war, über Peilwagen der "Deutschen Bundespost"
Radio-Schwarzhörer anzupeilen.
Nach einiger Recherche stand fest, daß eine solche Peilung seinerzeit
aufgrund der HF-Abstrahlung der Radioröhren möglich war, jedoch kaum
genutzt wurde.
"Es ist heute kein Fall bekannt, wo Schwarzhörer oder -Seher über eine solche Peilung erfasst wurden",
lautete die Antwort der Fachleute.
Lediglich einmal wurde, im Rahmen einer RAF-Terroristenfahndung in den 1970ern, Peilungen auf Röhren-TV-Geräte durchgeführt.
Der Vorsitzende der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald Westermann kommentierte:
"Es ist doch schön, daß man als CB-Funkerbundesverband auch Bürgern außerhalb unseres Hobbys weiterhelfen kann."
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
20.10.2008 eQSO-Funkertreffen
2009: Termin und Ort sind festgelegt. ![]()
Kassel/ Hermeskeil/ Lingen (HaWe/ Ho) *
Ein neuer Informationsflyer verät es: Die Terminplanung des Funkertreffens
für die eQSO-Plattform "pmr446-cbfunk.de" ist abgeschloßen.
Das eQSO-Funkertreffen soll im Zeitraum vom 14.-16. August 2009 in Lingen-Holthausen
in Niedersachsen stattfinden.
Es ist auch dieses Jahr wieder an die weitanreisenden Gäste gedacht worden.
Direkt neben dem Veranstaltungsort befindet sich ein attraktiver Campingplatz
auch mit Stellplätzen für Wohnmobile. Hotels und Pensionen sind auch
in der Nähe.
Weitere Infos sind demnächst auf den Internetseiten...
... www.pmr446-cbfunk.de
... www.eqso-funkertreffen.de
... www.nds.funkstammtisch.de
abzurufen.
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20.10.2008 Seit über
drei Jahren gilt für die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.: "Barrierefreies
Internet" auch für CB-Funker ![]()
Kassel (HaWe/ Ho) *
Auf der vergangenen Herbstparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz
(DFA) e.V." wurde das Thema "Internetseite der DFA e.V." kurz
angesprochen.
Es wurde die Frage gestellt, warum die DFA-Webseite 'unübersichtlich' sei.
Die Kritik der Unübersichtlichkeit wollte weder der Vorsitzende der "Deutschen
Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald Westermann, noch der DFA-Pressesprecher
Hans-Werner Hoppe gelten lassen.
Die DFA-Internetseite ist so gestaltet, daß nicht nur sehende, sondern
auch sehbehinderte und blinde Internetuser ohne Probleme die Web-Veröffentlichungen
der DFA e.V. lesen können.
Auf Frames, PHP, Java und ähnliche Nicht-HTML-Elemente ist bewußt
so weit wie möglich verzichtet worden, um hier keinerlei unnötigen
Hindernisse entstehen zu lassen.
Ein kleines Zugeständniss ist allerdings seit geraumer Zeit auf der Startseite
zu finden: Oben rechts befindet sich ein sog. I-Frame-Fenster in dem ein schneller
Zugriff auf aktuelle Beiträge möglich ist.
Auch sehbehinderte und blinde Internetuser können den Inhalt dieses ebenfalls
barrierefrei gestalteten Frames problemlos lesen.
Bereits im Jahre 2005 wurde das Internetangebot der DFA e.V. so gestaltet, daß es in den wesentlichen Punkten den Erfordernissen der "Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV)" vom 17.07.2002 entspricht (die DFA e.V. berichtete: 05.06.2005: DFA-Webseiten erfüllen die Anforderungen nach "BITV Priorität I - WAI Stufe AA").
Besonders erblindete Internet-User haben bei der DFA-Webseite ein geradliniges
System und können auf die einzelnen aktuellen wie auch auf ältere
Beiträge zurückgreifen.
Zu einem großen Teil der Beiträge sind zudem OGG-Audiodateien mit
einer Gesamtlaufzeit von derzeit über 10 Stunden produziert worden. Hier
kann sich der Interessierte den jeweiligen Beitrag vorlesen lassen.
Für die Mitgliedsvereine der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." ist zum Thema "Barrierefreies Internet" eine Info-Broschüre erstellt worden, welche in den nächsten Tagen versendet wird.
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09.10.2008 Pilotprojekt der Autobahnmeisterei Geiselwind: CB-Funk-Warnbaken in Warn-Leit-Anhängern installiert
Kassel/ Geiselwind (HaWe/ Ho) *
Die Autobahnmeisterei
Geiselwind schaffte es, das Thema CB-Funk in den Radiosender Bayern-1 einzubringen.
Bayern-1-Redakteur
Jürgen Gläser berichtete über ein Pilotprojekt der Autobahndirektion
Nordbayern.
Seit geraumer Zeit werden die Warnanhänger vor den Autobahnbaustellen mit
CB-Funk-Warnsendern ausgestattet, um LKW-Fahrer vor der Baustelle zu warnen.
27 sogenannte Warnleitanhänger sind im Bereich der Autobahndirektion Nordbayern
bislang in diesem Jahr durch teilweise schwere Unfälle zerstört worden.
Fast immer sind darin LKW's verwickelt.
Der Leiter der Autobahnmeisterei hatte eine gute Idee. Eine Firma in Nürnberg
baute für ihn einen automatischen CB-Funksender, der gekoppelt mit einem
Radarmessgerät, welches im Gefahrenfalle eine Audiodatei in acht Sprachen
auf dem LKW-CB-Kanälen aussendet.
In einer Presseerklärung schreibt der Leiter der Autobahnmeisterei Geiselwind:
"Mein ursprünglicher Gedanke war, alle Verkehrsteilnehmer
mittels RDS Verkehrsfunk (Sender am Warnleitanhänger) ca. 200 m vor der
Sperrung zu warnen.
Da dies jedoch technisch wie auch rechtlich hinsichtlich der Rundfunkgenehmigungen
nicht umsetzbar war, wurde von unserer Fachabteilung in der Autobahndirektion
Nordbayern eine Vorwarnung über CB-Funk weiter verfolgt.
Hier wurde in Zusammenarbeit mit der Firma B&E GmbH in Nürnberg ein
Sender entwickelt, der, angebracht an unsere Warnleitanhänger, Fahrzeuge
mit CB-Funk (überwiegend LKW's, die zu 80% mit Funk ausgestattet sind)
vor der Gefahrenstelle über 8 Frequenzen in 8 Sprachen warnt (warnton mit
Hinweis "Achtung Gefahrenstelle" in deutsch, polnisch, kroatisch,
englisch, türkisch, italienisch usw.).
Dieser Sender wird seit ca. 5 Monaten im Bereich der Autobahnmeisterei Geiselwind
(3 Warnleitanhänger) eingesetzt.
Seit Einsatz der CB-Funk Vorwarnung wurde jedoch schon wieder
3mal auf unsere Warnleitanhänger aufgefahren (ein LKW aus Mazedonien und
zwei Klein-LKW ohne Funk).
Dieses zeigt, daß eine Vorwarnung mittels CB-Funk alleine nicht ausreichend
ist, da nicht alle Fahrzeuge mit diesem Funk Ausgestattet sind.
So wurde eine Lösung gesucht, um alle Fahrzeuge wirksam warnen zu können.
In Zusammenarbeit mit der Firma B&E und mir wurde eine Einrichtung entwickelt, die zusätzlich ca. 200 m vor der Baustelle durch einen starken akustischen Ton und Blitzlicht vor einem "Auffahren" warnt."
Ein Sprecher der Herstellerfirma nannte einige technische Details:
- Ca. 100 Milliwatt Sender-Ausgangsleistung.
- ERP-Abstrahlung: 25 Milliwatt/ Antenne.
- Max. Sender-Reichweite 200 Meter.
- Der Sendebetrieb findet nur im Falle einer Warnung statt.
Der Betrieb findet im Rahmen einer Studie für die Autobahndirektion
Nordbayern statt.
Laut der Herstellerfirma B&E
ist, neben der Autobahnpolizei, auch die Bundesnetzagentur über einen technischen
Arbeitskreis in das aktuelle Pilotprojekt eingebunden.
Links zum Thema:
- "Autobahnmeisterei Geiselwind" - http://www.abdnb.bayern.de/wir_ueber_uns/am_geiselwind.php
- "B&E GmbH - Nachrichtentechnik" - http://www.be-nachrichtentechnik.de/
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09.10.2008 "Grüne" fragen an: Expositionen im Bereich der niederfrequenten Strahlung
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
Nach den Bundestagsfraktionen "DIE LINKEN" und der "FDP"
fragt nun auch Fraktion von "BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN" den
Themenbereich "Mobilfunk und Strahlung" bei der Bundesregierung ab.
(Die DFA e.V. berichtete: "13.08.2008
Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?" /
"30.09.2008 FDP:
Mobilfunkforschung verantwortlich begründen".)
Das Vorwort der kleinen Anfrage in der Bundestagsdrucksache
16/10437 ist wie folgt formuliert:
"Statische sowie elektrische und magnetische niederfrequente
Felder werden durch verschiedene elektrische Quellen hervorgerufen und wirken
auf die Bevölkerung ein. Zum Schutz der Bevölkerung und zur Vorsorge
vor schädlichen Umweltauswirkungen wurde 1996 die Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(26. BImSchV) für die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten Hochfrequenz
– und Niederfrequenzanlagen erlassen, die gewerblichen Zwecken dienen oder im
Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden und nicht einer Genehmigung
nach § 4 BImSCHG bedürfen. Im Niederfrequenzbereich bezieht sie sich
auf ortsfeste Hochspannungsanlagen mit den Frequenzen 50 Hz (allgemeine Energieversorgung)
und 16 Hz (Bahnstromversorgung).
Für beide Frequenzen wurden in Anhang 2 der BImSchV Grenzwerte festgelegt.
Die Verordnung berücksichtigt allerdings nicht die Wirkungen elektromagnetsicher
Felder auf elektrische oder elektronisch betriebene Implantate wie z. B. Herzschrittmacher.
Die Strahlenschutzkommission (SSK) setzt sich in ihrer Empfehlung, die auf der
221. Sitzung am 21./22. Februar 2008 verabschiedet wurde, mit dem Schutz vor
elektrischen und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und
-anwendung auseinander.
{...}
Auch aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Müller
auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Meierhofer (FDP) (Bundestagsdrucksache
16/9516, Seite 58) geht hervor, das der Bundesregierung Hinweise vorliegen,
dass es durch den gleichzeitigen Betrieb von Geräten zu einer Überschreitung
der in der Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition
der elektromagnetischen Felder (0 Hz bis 300 Ghz) (1999/519/EG) festgelegten
Grenzen kommt.
{...}"
Im weiteren der Bundestagsdrucksache gehen die Anfragensteller auf diverse
Studien im Zusammenhang mit kindlicher Leukämie ein. Auch auf die WHO-Risikobewertung
von niederfrequenten Feldern geht die Anfrage ein (http://www.bfs.de/de/elektro/nff/risiko_who.html).
In der kleinen Anfrage an die Bundesregierung werden u.a. die folgenden Fragen
gestellt:
"{...}
4. Plant die Bundesregierung mit der Umsetzung der Ratsempfehlung von 1999 im
Umweltgesetzbuch Grenzwerte für weitere Frequenzbereiche festzulegen? Wenn
ja, welche?
5. Welche Länder haben unter Verweis auf das Vorsorgeprinzip in Ergänzung
zu den Expositionsgrenzwerten Regelungen erlassen, um den Beitrag von ortsfesten
Feldquellen zur Gesamtexposition zu begrenzen, und wie sind diese Regelungen
gestaltet?
{...
7. Plant die Bundesregierung der Empfehlung der SSK zu folgen, zur Vermeidung
der Störbeeinflussung von elektronischen Implantaten spezielle Grenzwerte
für ortsfeste Anlagen in sensiblen Bereichen (z. B. Seniorenheime, Wohnanlagen,
Krankenhäuser) festzulegen?
{...}"
Zusammengefasst geht es der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" um den besonderen Schutz von Implantatträgern (Herzschrittmachern usw.) sowie um den Schutz von Kindern vor Leukämieerkrankungen.
Mathias Czaya (Ehrenbeirat der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.".,
Second-Vice-President der ECBF
"Warschau") sendete der Pressestelle der DFA e.V. unter der Überschrift
"Neue Studie: Mobilfunkschäden an Babies" einen kurzen Hinweis
über eine Langzeitstudie, an der 13.519 Frauen teilnahmen, die in den 90er
Jahren in der Zeit der Schwangerschaft Mobilfunktelefone benutzten. In der Studie
ging es auch um das Verhalten der Kinder in Bezug auf den Gebrauch von Mobiltelefonen
bis zum 7 Lebensjahr.
In den gleichlautenden Meldungen der Internetmagazine "NaturalNews.com"
und "The
Independent" wird Bezug auf eine Studie der Universitäten von
Californien (UCLA) und Aarhus (Dänemark) genommen.
Demnach haben 54% der Kinder Auffälligkeiten im Verhalten (behavioral problems)
im Alter von 6 Jahren (Schuleintritt) entwickelt, wobei die Mütter 2-3
mal pro Tag wärend der Schwangerschaft telefonierten.
Wenn Kinder im frühkindlichen Alter selbst Mobiltelefone benutzen, steigt
die Prozentzahl der Verhaltensauffälligkeiten auf 80%, die Zahl der Kinder
mit emotionalen Problemen auf 25%, 34% haben Ärger mit Erwachsenen (Eltern,
Lehrer), 35% haben eine Warscheinlichkeit für Hyperaktivität, 49%
Schwierigkeiten im Benehmen (Verhalten).
Harald Westermann (Vorsitzender der DFA e.V.) betonte in einem Gespräch, daß der DFA e.V. nach wie vor keinerlei Hinweise vorlägen, wo die Strahlung von CB-Funk und anderen unter einer Allgemeinverfügung zu betreibenden Funkanwendungen zu einer Gesundheitsschädigung bzw. -gefährdung führen kann. Die weit verbereiteten CB- und PMR-Funkgeräte senden keine niederfrequent getaktete Hochfrequenz aus.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
30.09.2008 FDP: Mobilfunkforschung verantwortlich begründen
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
Die Bundestagsfraktion der "FDP" fordert in einem Antrag (Bundestagsdrucksache
16/10325) an den Deutschen Bundestag, daß die Mobilfunkforschung auf
den Sachgebiet der nicht-ionisierenden Strahlung weiter ausgebaut wird. Besonderen
Wert legt die FDP auf Langzeitstudien. Sie möchte die Wirkung unterschiedlicher
Strahlenquellen auf besondere Personengruppen wie Kinder, Heranwachsende und
Schwangere untersuchen lassen.
Die Hersteller von Mobiltelefonen, kabelloser Telefone und W-LAN Geräten
sowie auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) sollen in einer Selbstverpflichtung zu weiteren Forschungsvorhaben
aufgefordert werden. Hierbei soll die Vergleichbarkeit der Studien untereinander
verbessert werden.
Die "FDP" erwähnt in der Bundestags-Drucksache, daß auf
100 Menschen in der BRD 104 Mobiltelefone kommen.
Den in Teilen der Bevölkerung bestehenden Vorbehalte gegen die Mobilfunktechnologie
kann nur dann begegnet werden, wenn die "Angst vor Risiken durch die Forschung"
ausgeräumt wird.
In der Bundestags-Drucksache erwähnt die FDP das "Deutsche Mobilforschungsprogramm
(DMF)", welches in den vergangenen fünf Jahren wichtige Erkenntnisse
zur Wikung von nicht-ionisierender Strahlung auf das menschliche Gewebe geliefert
hat.
"{...}
Das - auch nach beliebig vielen weiteren Untersuchungen - stets Fragen offen
blieben und neue aufgeworfen werden können, liegt unabhängig vom Untersuchungsgegenstand
im Selbstverständniss und in der Natur wissenschaftlicher Untersuchungen.
So verwundert kaum, dass auch im Rahmen des DMF bestimmten Fragestellungen nicht
nachgekommen wurde. Beispielsweise war die DMF nicht als Langzeitstudie angelegt
und ist in ihren Aussagen entsprechend begrenzt.
Gravierender ist, daß die Wirkung nicht-ionisierender
Strahlung auf Kinder, Heranwachsende und Schwangere nicht untersucht werden
konnte - auch deshalb nicht, weil die Teilnahmebereitschaft potentiell betroffener
Menschen an epidemiologischen Studien nicht sehr ausgeprägt ist.
{...}"
Bereits vor einigen Monaten hat sich die Bundestagsfraktion "Die Linke" mit dem Themenbereich "Mobilfunkstrahlung" beschäftigt (Bundestagsdrucksache 16/9485: "Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken"). In der Bundestagsdrucksache 16/10017 fragten die Abgeordneten Lutz Heilmann, Karin Binder, Hans-Kurt Hill sowie die Fraktion "DIE LINKE" nach den "Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen.". Dieselben Bundestagsabgeordneten richten in der Bundestagsdrucksache 16/10018 ihre Aufmerksamkeit auf die "Unabhängigkeit der Mobilfunkforschung" (Die DFA e.V. berichtete: "13.08.2008 Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?").
"Die finanzielle Beteiligung der Industrie an der Mobilfunkforschung ist "sachgerecht". Sie entspricht nach Auffassung der Bundesregierung dem Verursacherprinzip."
So lautete, zusammengefasst, die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/10078) (Die DFA e.V. berichtete: "20.08.2008 Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung").
Nicht nur dem Vorsitzenden der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald Westermann, ist die aktuelle Häufung der Äußerungen der Bundespolitiker zum Thema nicht verborgen geblieben:
"Es ist auffällig, daß gerade jetzt, kurz bevor das Umweltgesetzbuch in den Bundestag eingebracht wird, die Politiker aufmerksam werden. Die DFA hat bereits vor Jahren auf das Thema aufmerksam gemacht."
(Die DFA e.V. berichtete: "01.09.2008 Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?")
So erinnerte sich Harald Westermann, daß Mathias Czaya (Ehrenbeirat
der DFA e.V., Second-Vice-President der ECBF "Warschau") im
Rahmen der Herbstparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz
(DFA) e.V." am 27.10.2001 ein Merkblatt verteilte, in dem auf mögliche
gesundheitliche Risiken bei der Benutzung von Handys bzw. CB- oder PMR-446-Geräten
hingewiesen wird.
Das "FM-Funkmagazin" berichtete
seinerzeit:
"{...}
Dieses Merkblatt richtet sich in erster Linie an Eltern, deren Kinder solche
Funkgeräte bzw. Handys benutzen. Es gibt Tips zur Risikominderung bei der
Verwendung solcher Geräte. Wichtig sei u.a., den Abstand der Antenne zum
Kopf möglichst groß zu halten und bei der Verwendung von Ohrhörern
vagabundierende HF auf dem Zuleitungskabel mit Ferritperlen abzublocken.
In einem umfassenden Vortrag machte Matthias Czaya deutlich,
dass seiner Auffassung nach bei einem großen Teil der Untersuchungen über
die Wirkung elektromagnetischer Strahlung auf den menschlichen Körper "gelogen
und betrogen" werde. Einige wenige seriöse Untersuchungen lassen seiner
Meinung nach den Schluß zu, dass elektromagnetische Strahlung von Handys
unter anderem Veränderungen des EEGs, eine Begünstigung des Wachstums
von Tumoren und eine Durchlässigkeit der Blut/Hirn-Schranke bewirkt. Matthias
hat dazu eine CD mit umfassenden Informationen zu diesem Thema erstellt. Diese
CD konnte käuflich erworben werden.?
{...}"
- "Bundestagsdrucksache 16/10325" - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/103/1610325.pdf
- "Bundestagsdrucksache 16/9485" - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/094/1609485.pdf
- "Bundestagsdrucksache 16/10017" - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610017.pdf
- "Bundestagsdrucksache 16/10018" - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610018.pdf
- "Bundestagsdrucksache 16/10078" - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610078.pdf
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
25.09.2008 Wichtger Termin: DFA Herbstparlamentsvollversammlung
Kassel (HaWe/ Ho) *
Vorstand und Präsidium der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." laden hiermit alle interessierten CB-Funker zur Herbstparlamentsvollversammlung 2008 der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." ein:

DFA Herbstparlamentsvollversammlung
Samstag 11.10.2008 - 12:00 Uhr
Gaststätte "Eisenbahn Schrebergarten" Verein Kassel e.V.
Wolfhager Strasse 209
34128 Kassel
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
25.09.2008 Schnelles
Internet und ein Ende im Preis-Irrgarten der Handy-Gebühren? ![]()
Kassel/ Brüssel (HaWe/ Ho) *
Das Paradies auf Erden versprach die EU ihren Bürgern. Am vergangenen
Dienstag den 23.09.2008 verkündete Viviane Reding (EU-Kommissarin für
Informationsgesellschaft und Medien, s. nebenstehendes Foto) daß, ab Juli
2009, eine SMS-Kurznachricht nach und aus dem europäischen Ausland nur
noch 11 Cent plus Mehrwertsteuer kosten soll (z. Zeit noch 29 Cent).
Am Mittwoch, den 24.09.08 hat das EU-Parlament das "Telekom-Papier"
beschloßen. Spätestens ab Frühjahr müssen dann die Telekommunikationsanbieter
ihre Telefon- und Mobilfunk-Tarife so vereinheitlichen, daß sich der Verbraucher
nicht mehr durch den Irrgarten der verschiedenen Preismodelle kämpfen braucht.
Mittlerweile kam aus der Mobilfunkbranche herbe Kritik an den Plänen.
Ein Unternehmenssprecher von e-Plus äußerte sich:
"Da ist Kommissarin Reding etwas über das Ziel hinausgeschossen. In Deutschland kostet eine SMS im Schnitt 16 Cent plus Mehrwertsteuer. Dadurch entsteht die paradoxe Situation, dass eine Auslands-SMS für Deutsche billiger als eine SMS im Inland werden könnte."
Auch Vodafone-Deutschland-Vorsitzender Friedrich Joussen kritisierte:
"Die Verbraucher profitieren, wenn es echten Wettbewerb zwischen den Anbietern gibt. Die Regulierung von Endkundenpreisen führt aber genau zum Gegenteil."
In dem "Telekom-Papier" ist zudem verankert, daß jeder, der seine Festnetz- oder Handynummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen will, innerhalb von 24 Stunden in dem neuen Netz erreichbar sein muss. Laut Reding ist dieses Ziel in Deutschland schon erreicht. Zu alledem erhalten die EU-Bürger das Recht zu einem schnellen Internetzugang auf DSL-Basis garantiert. Auch andere Breitbanddienste via Glasfaser sollen möglichst schnell errichtet werden. Erika Mann, EU-Abgeordnete der SPD, bemerkte hierzu:
"Nun können wir auch auf dem Land das schnelle Internet sicherstellen."
Am Rande der Verhandlungen kam es dann noch zu kleineren Meinungsverschiedenheiten. So wurde bis zuletzt um die Verteilung der hohen, vom Beratungsunternehmen McKinsey errechnetet, Kosten gestritten. Allein in Deutschland wird der Netzausbau vier bis fünf Milliarden Euro kosten. Die Bundesregierung wollte mit einem eigenen Gesetz dem Marktführer das Exklusivrecht bei der Vermarktung zugestehen. Die EU-Kommission versagte jedoch seine Zustimmung. Die EU-Parlamentarier wollen zwar den ungehinderten Zugang für alle Wettbewerber festschreiben, den Netzbetreibern aber ihre Investitionsanreize lassen. Zehn bis zwölf Prozent der Zugangsgebühren dürften diese dann aufschlagen, um sich zu refinanzieren.Um auch dünn besiedelte Regionen schneller anzuschließen, will die EU anstelle der teuren Glasfaser-Kabel auch die WiMax-Technik empfehlen, bei der die Breitband-Qualität über eine Funkverbindung hergestellt wird.
Ein Teil des "Telekom-Papieres" ist jedoch nach wie vor umstritten.
Bei der europaweiten Umstellung des analogen Fernsehens auf die Digitaltechnik
werden zahlreiche Funkfrequenzen frei, welche zusätzlich genutzt werden
können. Hier verhandeln die Telekommunikationsunernehmen immer noch mit
den Rundfunk- und Fernsehanstalten über die zukünftige Verteilung.
Für das Jahr 2010 planen daher die europäischen Staats- und Regierungschefs
ein eigenes EU-Gipfeltreffen abzuhalten, um die Frequenzverteilung untereinander
zu regeln.
In diesem Zusammenhang äußerte sich Mathias Czaya (Ehrenbeirat der
DFA e.V., Second-Vice-President der ECBF "Warschau") dahingehend,
daß es derzeit keinerlei Anzeichen gebe, den CB-Funkern die CB-Funkfrequenzen
im 11-Meter-Band wegzunehmen.
Unter der Überschrift "Später Erfolg für die Verbraucher durch die DFA" haben Joachim Hauber und Dr. Bruno Hettenbach das Thema EU-Preisregulierung für Handys im Internet-Magazin "CB-Radio" thematisiert.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
24.09.2008 Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
Mit Datum vom 02.06.2008 brachten die Vetretungen zweier Bundesländer unter der Bundesratsdrucksache 399/08 einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen in den Bundestag.
In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es:
"Bürgerschaftliches Engagement ist eine wesentliche Voraussetzung des solidarischen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Beiträge der ehrenamtlich Tätigen, die sich im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich in Vereinen organisieren und dort für die Gesellschaft vielfach wertvolle Dienste leisten, von ganz entscheidender Bedeutung.
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die ehrenamtliche Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen zu fördern und damit das bürgerschaftliche Engagement weiter zu stärken.
Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied eines Vereins ist
in der Regel mit einem ganz erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden.
Obwohl diese Tätigkeit im Fall der Ehrenamtlichkeit ohne Vergütung
ausgeübt und allenfalls ein Ersatz von Aufwendungen geleistet wird, erwachsen
hieraus beträchtliche Haftungsrisiken.
{...}
Dies hat zur Folge, dass der Vereinsvorstand unabhängig von der Ehrenamtlichkeit
seiner Tätigkeit der Gefahr ausgesetzt ist, unter bestimmten Umständen
mit seinem Privatvermögen von Dritten oder dem Verein zur Haftung herangezogen
zu werden. Dabei können Haftungskonstellationen auftreten, die für
ehrenamtlich Engagierte nicht mehr zumutbar erscheinen und zu unbilligen Ergebnissen
führen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen innerhalb des
Vereinsvorstandes eine interne Ressortverteilung vorgenommen wurde. Hier verlassen
sich Vereinsvorstände oftmals darauf, dass das jeweils zuständige
Vorstandsmitglied seine Aufgaben, etwa die Wahrnehmung finanzieller und steuerlicher
Angelegenheiten des Vereins, tatsächlich erfüllt. Dies reicht jedoch
nach der Rechtsprechung nicht aus. Das nach der Ressortverteilung nicht zuständige
Organmitglied darf nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass das zuständige
Organmitglied in seinem Aufgabenbereich ordnungsgemäß tätig
wird. Vielmehr treffen sämtliche Vorstandsmitglieder weitreichende Überwachungspflichten,
deren Verletzung zu einer persönlichen Haftung führen kann.
{...}"
Der Vorstand der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." hat erkannt, daß eine derartige neue Regelung im Vereinsrecht zum Themenbereich "Haftung" mehr Vor- als Nachteile in sich birgt und hat beim Gesetzentwurfsgeber bezugnehmend auf unser Hobby nachgefragt:
DFA: 1. Würde dieses Gesetz ausschließlich nur für beim Registergericht eingetragene Vereine Haftungserleichterungen erbringen, oder würde dieses auch für sog. "Stammtisch-Vereine" (Nicht-eingetragene Vereine) Gültigkeit haben?
Antwort: Zu Frage 1 ist anzumerken, dass
hier das allgemeine Problem angesprochen wird, welche Regelungen auf nicht eingetragene
und damit nicht rechtsfähige Vereine Anwendung finden. In der Rechtsprechung
und in der Rechtsliteratur besteht zwischenzeitlich Einigkeit darüber,
dass auf nicht rechtsfähige Idealvereine (anderes gilt bei wirtschaftlichen
Vereinen) das Vereinsrecht entsprechend anzuwenden ist mit Ausnahme der Vorschriften,
die die Rechtsfähigkeit voraussetzen. Dass grundsätzlich auch die
Haftungsvorschrift des § 31 BGB auf nicht rechtsfähige Vereine Anwendung
findet, ist mittlerweile ebenfalls überwiegend anerkannt. Legt man zu Grunde,
dass sich die Haftungssysteme von eingetragenem und nichtrechtsfähigem
Verein weitgehend entsprechen (mit Ausnahme des § 54 S. 2 BGB, der eine
persönliche Haftung des für den nicht rechtsfähigen Verein Handelnden
im rechtsgeschäftlichen Bereich vorsieht), so spricht viel dafür,
dass auch die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Haftungsbegrenzungen grundsätzlich
auf den nicht rechtsfähigen Idealverein entsprechend anwendbar sind.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinzuweisen,
dass die Heranziehung der Vorschriften des Vereinsrechts auf nicht rechtsfähige
Idealvereine nicht gesetzlich geregelt ist, sondern dieser Grundsatz durch die
Rechtsprechung und die Rechtsliteratur entwickelt wurde.
DFA: 2. Falls auch "Stammtisch-Vereine" unter dieses Gesetz fallen würden: Würde dieses dann auch für „Stammtisch-Vereine“ Gültigkeit haben, welche sich eine Satzung gegeben haben?
Antwort: In Frage 2 wird eine Differenzierung danach vorgenommen, ob sich der jeweilige Personenzusammenschluss eine Satzung gegeben hat oder nicht. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Voraussetzung für das Vorliegen eines (nicht rechtsfähigen) Vereins und damit für die entsprechende Anwendung des Vereinsrechts der Umstand ist, dass sich der jeweilige Personenzusammenschluss eine Satzung gibt.
DFA: 3. Würde dieses Gesetz auch für die unter Frage 1 bzw. Frage 2 betreffenden Vereine Gültigkeit haben, welche keine Dienstleistungen (z.B. in Form von sportlichen Übungsstunden) anbieten?
Antwort: Frage 3 ist dahingehend zu beantworten, dass die Anwendung der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Haftungsbegrenzungen nicht davon abhängig ist, ob der jeweilige Verein Dienstleistungen erbringt.
DFA: 4. Würden unter dieses Gesetz auch Motorsportereignisse (in unserem Falle wären dieses, z.B., Funksignalsuchfahrten (Peilübungen usw.) in öffentlichem Verkehrsraum unter Beachtung der üblichen Strassenverkehrsregeln) fallen, welche von eingetragenen bzw. Nicht-eingetragenen Vereinen veranstaltet werden?
Antwort: Frage 4 bezieht sich offensichtlich auf die in Artikel 1 des Gesetzentwurfs enthaltenen Haftungserleichterungen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass diese nur dann eingreifen, wenn ein Schaden durch den Vorstand in Wahrnehmung der Vorstandspflichten verursacht wurde. Eine Begrenzung der Haftung oder ein Freistellungsanspruch in sonstigen Bereichen ist nicht vorgesehen. Vielmehr wird der Vorstand außerhalb der Wahrnehmung spezifischer Vorstandspflichten wie jedes andere Vereinsmitglied behandelt. Wenn sich also in den von Ihnen in Bezug genommenen Fällen ein Vorstandsmitglied an einem Motorsportereignis beteiligt und dort wie jedes andere Vereinsmitglied aktiv wird, würden die in Artikel 1 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Haftungserleichterungen nicht eingreifen.
Die DFA e.V. bedankt sich beim zuständigen Ministerium für die Beantwortung der Fragen.
Auf der kommenden Parlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." am 11.10.2008 in Kassel wird das Thema "Vereinshaftung" eines der zu behandelnden Hauptthemen sein.
Die Bundesratsdrucksache 399/08 ist wortgleich in die Bundestagsdrucksache 16/10120 übernommen worden.
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22.09.2008 Neuigkeiten
von pmr446-cbfunk.de ![]()
Kassel/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *
Gleich zwei Neuigkeiten verkündete der eQSO-Plattformbetreiber Ingo Koch in den letzten Tagen.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete vor einigen Wochen,
daß mehrere eQSO-Instanzen über ein Windows-XP-System möglich
seien ("20.08.2008
eQSO: Mehrere Instanzen mit zusätzlicher Soundkarte möglich.").
Mit Datum vom 20.9.08 veröffentlichte DAD622/ Ingo Koch im Forum
von pmr446-cbfunk.de nun Details:
"CB001-L und PMR001-L laufen nun auf einem Rechner, AMD K6 366 Mhz 256 mb Speicher Windows XP!
Soundkarten 2x Soundblaster 16 PCI, 2x Festplatten, (USB Stick geht auch) . 2x Com port, wenn nur einer vorhanden geht es auch über USB mit einem Adapterkabel auf com port.
Unter Windos xp ( geht nicht unter win98 ) zwei Benutzer erstellen, und jeweils auf den beiden Festplatten eQSO installieren .
Die beiden Funkgeräte wie gehabt mit der gewünschten Soundkarte und com port verbinden, auf dem jeweiligen Benutzer die richtige Soundkarte und com port zuweisen und schon kann es los gehen.
Bei mir laufen die beiden Gateways seit Gestern ohne Probleme auf dem Rechner, dadurch habe ich in Zeiten hoher Energiepreise doch etwas eingespart.
Übrigens das ganze geht natürlich auch wenn man nur ein Gateway betreibt, und über den gleichen Rechner als USER QRV sein möchte, wichtig ist nur das die Software auf zwei unterschiedlichen Festplatten oder USB Stick Installiert wird."
Die zweite Neuigkeit ist eine Vorabankündigung:
In Zukunft wird bei einem Serverausfall von pmr446-cbfunk.de automatisch auf
einen Ersatz Server umgeschaltet. Erste Tests, so
DAD622, sind erfolgreich verlaufen, in den nächsten Tagen werden Detailinformationen
folgen.
* Links zum Thema:
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22.09.2008 eQSO-HAM-Version
3.00 war gehackt - Nutzung wieder uneingeschränkt möglich ![]()
Kassel/ Wittmund (HaWe/ Ho) *
DC4FS/ Rüdiger Stenzel informierte an mehren Stellen darüber, daß die Nutzung der gehackten eQSO-HAM-Version 3.00 nun wieder uneingeschränkt möglich ist:
"Die Benutzung, der Download und die Registrierung der eQSO Version für Funkamateure und SWL s ist nun wieder uneingeschränkt möglich. Eine längere Zeit war der Download und die Registrierung gesperrt, da die Version 3.00 von einem Benutzer gehackt worden war und unregistrierte Rufzeichen aus dem Jedermannfunk im System auftauchten.
Durch einen neuen Sicherheitscheck können nun nur noch registrierte Benutzer auch mit der gehackten Version das System connecten. Bereits registrierte Benutzer haben dadurch keine Einschränkung. Lediglich neu registrierte Benutzer müssen nun bis zu einen Tag warten, bis sie eQSO nutzen können.
Für Funkamateure ist es weiterhin erforderlich, eine Kopie der Lizenzurkunde bei der Registrierung mit hochzuladen. Ein Passwort und ein Registrierschlüssel wird per Mail zugesandt, was dann zusammen mit dem Rufzeichen bei der Software einzutragen ist.
Nicht Lizenzierte haben nach wie vor die Möglichkeit sich zu registrieren und eQSO 3.00 zu nutzen und somit auch am Amateurfunk teilzunehmen. Die Registrierung ist auch in deutscher Sprache möglich. Man erhält ein SWL-Rufzeichen, ein Passwort und ein Registrierschlüssel per Mail und kann somit die Software frei schalten. Es gibt lediglich die Einschränkung, dass SWLs nicht senden können, wenn sich ein Link (-L) oder ein Repeater (-R) im Raum befindet (Eine Aussendung über HF wäre sonst möglich)."
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01.09.2008 Gesetz zum Schutz
vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen? ![]()
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) * 
Die Bundesregierung, namentlich das "Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit", hat einen Gesetzentwurf
"zum Schutz vor Handystrahlung" vorbereitet. In diesem sollen verbindliche
Grenzwerte festgeschrieben werden.
Bei dem Gesetzentwurf will sich Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel (SPD) (s. Foto rechts) an die Vorgaben der europäischen
Nachbarn orientieren. Bislang hat die Bundesregierung aufgrund fehlender wissenschaftlicher
Belege über die Gefährdung von Handystrahlen abgelehnt, Maßnahmen
zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung zu erarbeiten. Erst im Juni dieses Jahres
2008 wurden die Ergebnisse des "Deutschen
Mobilfunk Forschungsprogramms" der Öffentlichkeit vorgestellt.
Darin wurde noch betont, dass die derzeit gültigen Grenzwerte ausreichend
vor Handystrahlung schützen würden. Jedoch wurde weder evtl. Langzeitfolgen
der Mobilfunkstrahlung, noch die Auswirkungen auf Kinder untersucht. Fast am
selben Tage der Veröffentlichung wurde jedoch die Glaubwürdigkeit
der Forschungsergebnisse in Frage gestellt.
Etwas später wurden die Vorwürfe konkret: Forscher bemängelten, dass die Mobilfunkindustrie die Forschung mitfinanzierte und so direkt die Ergebnisse beeinflussen könnte. Diese Kritik ist ebenfalls Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion "Die Linke" gewesen (die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete: "13.08.2008 Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?" bzw. "20.08.2008 Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung").
Neben der Mobilfunkstrahlung soll sich dieses Gesetz auch mit künstlicher UV-Strahlung beschäftigen. Umweltminister Gabriel plant darin, Minderjährigen und Jugendlichen den Besuch von Sonnenstudios zu verbieten. Zudem werden auch medizinische Geräte unter diesem Gesetzentwurf behandelt. In dem Begründungsschreiben zum Gesetzentwurf heißt es, u.a.:
"{...}
Mit dem Gesetzentwurf soll ein Rechtsrahmen
zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung geschaffen werden, der den aktuellen
Ansprüchen an den Schutz des Menschen und der Umwelt genügt.
Nichtionisierende
Strahlung umfasst sämtliche Strahlungsformen, die im Gegensatz zur ionisierenden
Strahlung nicht genügend Energie aufweisen, um Atome und Moleküle
elektrisch aufzuladen - zu ionisieren. Dazu zählen elektrische, magnetische
und elektromagnetische Felder sowie die optische Strahlung. Auch diese Art der
Strahlung kann schädliche Wirkungen hervorrufen, die eine Begrenzung der
Strahlenexposition erforderlich macht. Sie nimmt in der heutigen Umwelt durch
die Nutzung moderner Technologien und die technische Weiterentwicklung seit
Jahren zu. Anzahl und Vielfalt der Quellen nichtionisierender Strahlung, die
für den individuellen Bedarf, für gewerbliche und medizinische Zwecke
verwendet werden, sind im ständigen Steigen begriffen. Technische Anwendungen,
die nichtionisierende Strahlung nutzen oder bei denen diese Strahlung als Begleitprodukt
entsteht, sind nicht mehr wegzudenkender Bestandteil des Lebens geworden. So
sind alle Anwendungsbereiche elektrischer Energie mit niederfrequenten elektrischen
und magnetischen Feldern verbunden.
Alle drahtlosen Informationsübertragungs-
und Kommunikationsverfahren nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder oder
optische Strahlung.
{...}"
Im weiteren wird festgestellt, daß die Vorgaben der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)" - hinter der Empfehlung des EU-Ministerrates vom 12. Juni 1999 (Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) (1999/519/EG, ABL. L 199/59 vom 30.07.1999) ) zurückbleiben.
In der Zusammenfassung in der Begründung heißt es, auszugsweise, weiter:
"{...}
Ansatzpunkt sind die Errichtung und der Betrieb
ortsfester Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden können. Außerhalb
des gewerblichen Bereichs werden nunmehr auch der hoheitliche Betrieb und der
nicht gewerbliche Betrieb von Funkanlagen erfasst. Zentrale Regelung ist die
Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten, die in einer Rechtsverordnung festgelegt
werden und auf dem Grenzwertkonzept der EU-Ratsempfehlung basieren sollen.
{...}
Es werden zwei Informationspflichten neu eingeführt. Durch die
Erweiterung der Anzeigepflicht in § 4 Abs. 1 auf private Funkanlagen entsteht
Bürokratieaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. Auch hier
ist eine Kosteneinsparung beabsichtigt, indem die Anzeige durch eine elektronische
Übermittlung der Daten von der Bundesnetzagentur an die zuständigen
Landesbehörden ersetzt und in Folge dessen die Anzeigepflicht abgeschafft
werden soll.
{...}"
Der Vorsitzender der DFA e.V., Harald Westermann versicherte während der Vorbesprechung zu diesem Thema, daß er auf jeden Fall die Interessen seiner Mitglieder entsprechend vertreten will.
Infobox: Die für CB-Funker (möglicherweise auch für PMR/ SRD/ Freenet) wichtigen Passagen des Gesetzentwurfs lauten: "{...} 3. Standorte: Installationsorte, an denen Funkanlagen
errichtet wurden oder errichtet werden sollen; zum Standort gehören
alle Funkanlagen, die auf demselben Mast oder in unmittelbarer Nähe
voneinander betrieben werden. Funkanlagen werden in unmittelbarer
Nähe voneinander betrieben, wenn sich die nach telekommunikationsrechtlichen
Vorschriften einzuhaltenden Sicherheitsabstände der einzelnen
Antennen überlappen. § 4 § 11 § 12 § 14 |
* Links zum Thema:
(Bildquellenangabe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
01.09.2008 In eigener Sache: RSS-Angebot der DFA e.V.
Kassel (HaWe/ Ho) *
Mehrfach wurde die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."
in den letzten Tagen gefragt, ob man die DFA-Schlagzeilen auf der eigenen Webseite
einbinden dürfe.
Die DFA e.V. stellt hierzu gerne sechs verschiedene Versionen, automatisch generiert
aus der RSS-Datei http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf
zur Verfügung.
Der folgenden Tabellen kann das Aussehen der sechs Versionen, sowie der dazu
entsprechende iframe-Befehl entnommen werden.
Aussehen des I-Frames: |
Code des I-Frames: |
|
<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf0.htm" |
|
<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf1.htm" |
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<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf2.htm" |
|
<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf3.htm" |
Aussehen des I-Frames: |
Code des I-Frames: |
|
<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf4.htm" |
|
<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf5.htm" |
Vor dem Einbinden sollte jedoch folgendes beachtet werden:
- Als Informationsquelle muß eindeutig die DFA e.V. erkennbar sein. (Dieses ist gegeben, wenn o.a. I-Frame-Codes verwendet werden.)
- Die Links der einzelnen Artikel der DFA e.V. müssen sich in einem neuen Fenster öffnen. Keinesfalls in einem Frame. (Dieses ist gegeben, wenn o.a. I-Frame-Codes verwendet werden.)
- Die DFA e.V. behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt, ohne vorherige Information, den RSS-Newsfeed wie auch die RDF-Frame-Dateien, zeitweise oder auf Dauer abzuschalten.
- Die Nutzung kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, durch die DFA untersagt werden.
- Der Betreiber der Internetseite muß, bevor er den DFA-RSS-Newsfeed oder einen der obigen RDF-Frame-Dateien einbindet, unter Angabe seines Namens, postalischer Adresse und Telefon-Nr. die schriftliche Erlaubniss der DFA e.V. einholen.
- Die Adresse und die Kontaktdaten der DFA e.V. befinden sich auf der
Webseite http://www.deutsche-funk-allianz.de/Vertreter/vertreter.html.
Alternativ kann auch die pressestelle der DFA e.V. (e-Mail-Adresse s.u.) genutzt werden.
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