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Das Archiv - Teil 17
( 01.09.2008
- 09.11.08)... 
  
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Bundestagsgrüne fragen nach den 'CT1+' - und 'CT2' - Schnurlostelefonen  Link: OGG-Audio-Datei: Bundestagsgrüne fragen nach den 'CT1+' - und 'CT2' - Schnurlostelefonen

WAeQSO Contest 2009  Link: OGG-Audio-Datei: WAeQSO Contest 2009

In eigener Sache...

"Runder Tisch eQSO/ FRN /TS"?

WLAN-Antenne für 0 Euro im Selbstbau

CB-Funkantennen und das Mietrecht...

ECBF: Wieder ein Einspruch abgelehnt

eQSO und die Lizenzbestimmungen

OAMI lehnt Widerspruch der ECBF-Brüssel ab

BNetzA: "Funk-Warnbaken im CB-Funk kein Problem" Link: OGG-Audio-Datei: BNetzA: "Funk-Warnbaken im CB-Funk kein Problem"

Ungewöhnliche Frage an die DFA e.V.  Link: OGG-Audio-Datei: Ungewöhnliche Frage an die DFA e.V.

eQSO-Funkertreffen 2009: Termin und Ort sind festgelegt.  Link: OGG-Audio-Datei: eQSO-Funkertreffen 2009: Termin und Ort sind festgelegt.

Seit über drei Jahren gilt für die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.: "Barrierefreies Internet" auch für CB-Funker  Link: OGG-Audio-Datei: Seit über drei Jahren gilt für die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.: "Barrierefreies Internet" auch für CB-Funker

Pilotprojekt der Autobahnmeisterei Geiselwind: CB-Funk-Warnbaken in Warn-Leit-Anhängern installiert

"Grüne" fragen an: Expositionen im Bereich der niederfrequenten Strahlung

FDP: Mobilfunkforschung verantwortlich begründen

Wichtger Termin: DFA Herbstparlamentsvollversammlung

Schnelles Internet und ein Ende im Preis-Irrgarten der Handy-Gebühren? Link: OGG-Audio-Datei: Schnelles Internet und ein Ende im Preis-Irrgarten der Handy-Gebühren?

Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Neuigkeiten von pmr446-cbfunk.de Link: OGG-Audio-Datei: Neuigkeiten von pmr446-cbfunk.de

eQSO-HAM-Version 3.00 war gehackt - Nutzung wieder uneingeschränkt möglich  Link: OGG-Audio-Datei: eQSO-HAM-Version 3.00 war gehackt - Nutzung wieder uneingeschränkt möglich

Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?  Link: OGG-Audio-Datei: Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?

In eigener Sache: RSS-Angebot der DFA e.V.


(Zu den aktuellen News)

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 09.11.2008  Bundestagsgrüne fragen nach den 'CT1+' - und 'CT2' - Schnurlostelefonen  Link: OGG-Audio-Datei: Bundestagsgrüne fragen nach den 'CT1+' - und 'CT2' - Schnurlostelefonen

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

"Analoge Schnurlostelefone dürfen nach dem 31. Dezember 2008 aufgrund eines Beschlusses der Bundesnetzagentur bzw. der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht mehr betrieben werden. Das Verbot gilt für schnurlose Telefone der Baureihen mit der Bezeichnung „CT1+“ und „CT2“.
Besonders „CT1+“ Telefone haben sich als langlebig erwiesen. Sie werden immer noch verkauft – an Menschen, die Angst vor Strahlung haben. Denn „CT1+“-Telefone senden nur, während man telefoniert.
Anscheinend ist das Verbot auch deshalb beschlossen worden, weil die entsprechende Aufforderung zur Stellungnahme im Amtsblatt der Bundesnetzagentur unverständlich formuliert war."

So beginnt die kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im "Deutschen Bundestag, welche unter der Bundestagsdrucksache 16/10679 am 17.10. veröffentlicht wurde.

Im weiteren wird detalliert nachgefragt:

"1. Warum ist/war ein Weiterbetrieb der CT-Telefone aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr notwendig?

2. Wie viele schnurlose Telefone mit dem analogen Übertragungsstandard CT1+ sind schätzungsweise in der Bundesrepublik noch in Betrieb?

3. Trifft es zu, dass die CT1+-Technologie deutlich strahlungsärmer arbeitet als modernere DECT-Telefone?

4. Mit welchem Kostenrisiko müssen Besitzer von CT1+-Telefonen beiWeiterbetrieb nach dem 31. Dezember 2008 rechnen?

5. Inwieweit müssen Betreiber damit rechnen, auch dann zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie keine konkrete Funkstörung verursachen?

6. Wie viele Funkfahnder sind im Auftrag der Bundesnetzagentur im Einsatz und mit wie vielen Fällen verfolgter Funkstörungen durch CT1+-Telefone rechnet die Bundesnetzagentur für das Jahr 2009?

7. Warum hat man sich nicht für eine Regelung entsprechend des Schweizer Beispiels entschieden (dort können schnurlose CT1+-Telefone weiterbetrieben werden; es besteht lediglich kein Schutz vor Störungen mehr; sollte ein Geräte Störungen bei anderen Funksystemen verursachen, so wird es außer Betrieb genommen, siehe www.bakom.ch/themen/geraete/00568/00571)??

8. Welche Maßnahmen wären erforderlich um einen Weiterbetrieb nach Schweizer Vorbild zu ermöglichen und welche Kosten wären damit verbunden?

9. Trifft es zu, dass das Verbot zustande kam, nachdem keine fristgerechten Reaktionen von Verbänden und Herstellern auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur erfolgten und war die Aufforderung, Stellungnahmen abzugeben, nach Ansicht der Bundesregierung breit genug gestreut und die diesbezüglichen Informationen allgemeinverständlich formuliert?"

 

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


09.11.2008 WAeQSO Contest 2009  Link: OGG-Audio-Datei: WAeQSO Contest 2009

Kassel/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *

Aus Anlass seines 4-jährigen Bestehens lädt der eQSO-Server "pmr446-cbfunk.de" in der Zeit vom 03.01.2009 bis zum 04.01.2009 zum 4. Geburtstags-Funk-Marathon ein.

Auf der Internetseite des eQSO-Contest 2009 heißt es:

"Der Funkwettbewerb zum 4. Geburtstag der großen eQSO Plattform in Deutschland findet vom 03.Januar 2009 um 18:00 Uhr bis zum 04.Januar 2009 18:00 Uhr statt.
Mit Pokalen und Urkunden für die CB Funk Sieger.
Mit schönen QSL Karten für jeden Teilnehmer!
Zum ersten Mal auch für PC User !

Hallo, ihr CB Funker und PC User Deutschland-,Europa und Weltweit !
Wir starten wieder einmal durch !
Der 4. Geburtstags Contest steht vor der Tür.
4 lange Jahre - eine erfolgreiche Plattform Geschichte
4 Jahre im Dienste des CB Funks.
4 Jahre Freude am gemeinsamen Hobby !

Wir starten durch
und beginnen mit unserem Geburtstags Contest 2009 am 03. Januar 2009 um 18:00 Uhr mit ständig frischen und wechselnden Moderatoren, werden wir Euch diese 24 Stunden begleiten,
werden Eure QSO´s listen und am Ende den Gewinner des großen Pokal´s präsentieren !"

Die Regeln für den Wettbewerb sind relativ einfach gehalten und können auf der Internetseite http://www.eqsocontest2009.funkstammtisch.de/ nachgelesen werden.

Weitere Fragen zum Contest können über die e-Mailadresse info@funkstammtisch.de gestellt werden.

 

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


09.11.2008 In eigener Sache...

Kassel (HaWe/ Ho) *

Aufgrund zahlreicher Anrufe bei der Geschäftsstelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." ruft hiermit die DFA e.V. alle CB-Funker auf, Nachrichten, Informationen, Termine und Technikbeiträge der DFA zuzusenden:

Leitet ihr eine Funkgemeinschaft?
Oder einen CB-Funkverein?
Oder leitet ihr eine eQSO-/ FRN-/ TS- Funkplattform?
Habt ihr interessante Nachrichten, Informationen, Termine und Beiträge, auch technischer Natur, und möchtet ihr diese auf der Newsseite der "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." lesen?

Die DFA e.V. veröffentlicht diese Beiträge gern, wenn...

Die Beiträge können via e-Mail an folgende Mail-Adressen gesandt werden:

pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
vorstand@deutsche-funk-allianz.de

Bei Nachrichten und Beiträge, die bereits auf anderen Internetseiten veröffentlicht sind, bittet die DFA e.V. eine entsprechende Linkangabe.

Ein Grundrecht auf Veröffentlichung auf den Internetseiten der DFA e.V. gibt es nicht. Über die Veröffentlichung eines Beitrages wird im Rahmen einer internen Besprechung entschieden.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


09.11.2008 "Runder Tisch eQSO/ FRN /TS"?

Kassel/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *

DAD622/ Ingo Koch, Plattformbetreiber der eQSO-Plattform "pmr446-cbfunk.de" wünscht sich einen Dialog zwischen den einzelnen HF-Gateway-Plattformbetreibern.

Dieses veröffentlichte er am 30.10.2008 in seinem Diskussionsforum unter der Überschrift "Hallo Server Betreiber anderer Plattformen..."

DAD622/ IngoKoch schreibt dazu:

"Wir kommen zu der Erkenntnis das wir versuchen sollten einen Konsens unserer Server herbeizuführen. Wir möchten euch versichern das es uns um die CB Funk betreibenden geht, den zur zeit gibt es ein Situation im Saarland wo ein Serverbetreiber verhindern möchte das andere Gateways wie auf pmr446-cbfunk.de Server durch Störungen verhindert werden sollen. Mit Verlaub hier wird den Funkfreunden im Saarland das CB Funk Hobby vermisst.

Das könnte auch irgendwann eure Server betreffen, deshalb last uns über die Akzeptanz untereinander diskutieren, wir sind bereit dazu !

Es kann nicht angehen das wie zu pmr446-info.de Zeiten die Meinung vertreten wird wir sind das maß aller Dinge. Bitte macht Vorschläge und sagt uns eure Meinung,wir das Team von pmr446-cbfunk.de sind zu einem entgegenkommen bereit.

Wir schlagen als Moderator Rüdiger Stenzel aus Wittmund vor.

Also wenn es euch wie uns ernst mit unserem Hobby ist dann meldet euch und wir können über alles reden.!"

DAD622/ Ingo Koch ist über folgende Kontakte zu erreichen:

Ingo Koch
Am Eschelborn 1
54411 Hermeskeil
Tel.: 06503/800973
e-Mail: ingo@eqso-cbfunk.de 

Der Vorsitzende der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald Westermann, begrüßt den Vorschlag des Plattformbetreibers Ingo Koch und stellt sich ebenfalls als Moderator zur Verfügung. Die DFA e.V. kann für alle interessierten Plattformbetreiber einen eQSO-Server für max. 10 Diskussionsteilnehmer zur Verfügung stellen.

HF-Plattformbetreiber können sich auch bei der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." ihr Interesse an einer Diskussionsrunde bekunden.

Mails bitte an
pressestelle@deutsche-funk-allianz.de bzw.
vorstand@deutsche-funk-allianz.de .

 

 

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


28.10.2008  WLAN-Antenne für 0 Euro im Selbstbau

Kassel/ Hannover (HaWe/ Ho) *

"Wer manchmal Probleme bei der WLAN-Anbindung seines eQSO-PC's hat, der sollte sich einmal die Meldung von heise.de anschauen",

diese Information bekam die "Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA)" vor einigen Tagen.

Heise.de nimmt in der Meldung bezug auf eine Bauanleitung des Amateurfunkers Bodo Woyde/ DL7AFB.

Mit einem Material-Kostenaufwand, welcher gegen 0 Euro geht, wird der Aufbau einer Yagi-Richtantenne für WLAN-Router beschrieben:

"Lange galt die Dosenantenne als einfachstes und billigstes Selbstbau-Design für den WLAN-Richtfunk mit Hausmitteln. Doch eine ähnlich gute Richtwirkung lässt sich auch ohne Kenntnisse in Metallverarbeitung mit einer Hand voll Trockenabfälle erreichen. Da die Bastelantenne einfach auf die vorhandene Stummelantenne des Access Points gesteckt wird, passt sie immer.
{...}
Die Bauform der Billigantenne heißt Yagi-Uda. Wer an die alte Fernsehantenne auf dem Dach denkt, hat ein Exemplar dieses Typs vor Augen. Sie besteht aus einer Reihe von leitenden Elementen, die gegeneinander isoliert parallel zueinander stehen. Die Kunst liegt in der Anpassung von Länge und Abstand der Elemente an die Funkfrequenz.
{...}",

heißt es in dem Heise-Bericht weiter.

Heise geht, am Ende des Beitrages auch kurz auf die Grenzwertproblematik ein. Bei WLAN liegt die erlaubte Abstrahlleistung bei 100 Milliwatt.
Wir, als CB-Funker, haben auch einen Grenzwert einzuhalten. In mehreren Beiträgen ging die DFA e.V. auf die 10-Watt-EIRP-Problematik ein (Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete mehrfach, u.a.: "06.11.2004: EIRP-Berechnung für den CB-Funker", "23.10.2005: Begriffsbestimmung EIRP und ERP").

Die DFA e.V. hat vor einigen Jahren eine Umfrage zum Thema erstellt, welche auf der Intermnetseite der DFA abrufbar ist: "Die 10 Watt EIRP-Antennenumfrage"

 

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


28.10.2008  CB-Funkantennen und das Mietrecht...

Kassel/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *

CB-Funkantennen und das Mietrecht war ein herausragendes Thema beim Funkspruch vom vergangenen Sonntag (26.10.08) der eQSO-Plattfoprm "pmr446-cbfunk.de".
Das Funkspruchteam machte auf einen Text eines Vermieterbundes aufmerksam. Dort wurde bezug auf verschiedene Gerichtsurteile genommen, bei denen es um den Aufbau einer CB-Funkantenne durch einen Mieter ging. Allesamt Urteile, welche zugunsten des Vermieters gefällt wurden.

Ausführlich wurde aber auf ein Sonderfall hingewiesen. Wenn ein Mieter aufgrund der Kompensierung seiner Schwerbehinderung eine CB-Funkantenne setzen möchte, so darf ihm dieses gemäß einigen Argumentationen des Landgerichts Heilbronn und des BayObLG nicht unbedingt verwehrt werden.

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." weist daraufhin, daß ihre Mitglieder einen ausgearbeiteten "CB-Funk-Antennenvertrag" anfordern können.

 

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


26.10.2008  ECBF: Wieder ein Einspruch abgelehnt.

Kassel/ Mailand/ Alicante (Spanien)/ (HaWe/ Ho) *

Enrico Campagnoli, Präsident der ECBF, informierte gestern die Mitglieder der ECBF:

"ECBF NEWS : OAMI second decision on October 20, 2008  "rejected in its entirely" the opposition to the EU registration of our denomitation.

Dear friend,
the tentative to usurpate our logo and our denomination it seems that is arrived to an end.
Few days ago on October 1, 2008 the first decision of OAMI rejected the request to invalidate our  ECBF logo EU registration.
Now OAMI, with a second decision on October 20, 2008  'rejected in its enterely' the opposition to the registration of our EU Trade Mark 005196274:
'European Citizen's Band Federation (E.C.B.F. or ECBF)'.
You can download the first and second OAMI decision from:
http://www.europeancbfederation.eu
According these decisions, it is a pleasure to inform you that now the only legittimate user in the 27 EU Countries of the EU registered ECBF logo  and the EU Trade Mark 'EUROPEAN CITIZEN'S BAND FEDERATION (E.C.B.F. or ECBF)' is our organization.
Best regards
 
Enrico Campagnoli
ECBF President"

Freie Übersetzung:

"ECBF NEWS: OAMI: Zweite Entscheidung vom 20. Oktober 2008: Einspruch gegen die EU-Registrierung abgelehnt.

Liebe Freunde,
es scheint, das der Übernahmeversuch unseres Logos und unsere Bezeichnung zu übernehmen, an das Ende gekommen ist.
Vor wenigen Tagen, am 1. Oktober 2008, veröffentlichte OAMI die erste Entscheidung. Darin lehnt die OAMI den Antrag auf Ungültigkeit unserer ECBF Logo EU-Registrierung ab.

Jetzt, mit der zweiten Entscheidung von 20. Oktober, lehnt die OAMI den Widerspruch gegen die Registrierung unserer EU-Markenamt 005196274 in der Gesamtheitheit ab:
"European Citizen's Band Föderation (E.C.B.F. oder ECBF)".
Sie können beide OAMI-Entscheidungen nachlesen:
http://www.europeancbfederation.eu
Es freut mich, euch mitzuteilen, das unsere Organisation der einzige legitimierte und registrierte Nutzer für das ECBF-Logo und die Marke 'EUROPEAN CITIZEN'S BAND FEDERATION (E.C.B.F. or ECBF)' in den 27 EU-Ländern ist.
Mit besten Grüßen
 
Enrico Campagnoli
ECBF Präsident"

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." schließt sich, so der Vorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann, dem offiziellen Sprachgebrauch an:

"Für die DFA e.V. gibt es nur noch eine ECBF - und zwar die, wo wir für die deutschen  CB-Funker Mitglied sind."

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


26.10.2008  eQSO und die Lizenzbestimmungen

Auf Bitten mehrerer CB-Funker hat die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." sich des Themas "Lizenzbestimmungen für eQSO" angenommen.
Mit dem deutschen Vertreter der internationalen eQSO-Organisation, DC4FS/Rüdiger Stenzel, wurde ein schriftliches Interview geführt:

"DFA: Anmerkung zur Frage 1:
Nutzer der alten eQSO-Versionen haben, nach Auskunft von DC4FS/ Rüdiger, bei der Installation der damaligen Version gar keine Lizenzvereinbarungen bestätigen müssen.

DC4FS (Antwort) : Das betrifft die Version 1.20 von Dean vom englischen Server 'user446.co.uk'. Dort waren die Lizenzbestimmungen NUR auf der Homepage. Die deutsche Übersetzung in der Version 1.21 gab es nicht als Installation, sondern nur als Update zum Ersetzen der EXE-Datei. Bei der nächsten offiziellen Version 1.32 mussten die Lizenzbestimmungen vor der Installation bereits bestätigt werden !

Frage 1: Ist die Nutzung alter eQSO-Versionen (Client - Gateway - Serversoftware) durch die Herausgabe der neuen eQSO-Version 2.5 von der eQSO-Organisation grundsätzlich untersagt?

Antwort: Ja. Jedoch werden Nutzer einer alten Version in der Regel auf die neue Version aufmerksam gemacht. Nutzer illegaler Versionen werden sofort gesperrt.

Folgefrage 1.1: Ist die Lizenzvereinbarung der Version 2.5 auch für die Nutzung der alten Versionen bindend?

Antwort: Die Lizenzvereinbarung gilt für eQSO und ist unabhängig von der Version. Somit ist sie für alle Versionen bindend. Diese Lizenzvereinbarung gibt es seit 2001.

Folgefrage 1.2: Wenn Ja: Wie wird der Nutzer der alten Versionen vom Rechteinhaber direkt darüber informiert?

Antwort: Ja, bei jeder neuen Version. Bei der ersten Version für PMR446 war das nur auf der Homepage zu lesen und wurde der Installation leider nicht beigepackt. Diese Version gibt es aber auch nicht mehr zum Download, da die Seite nicht mehr verfügbar ist.

Folgefrage 1.3: Wenn JA: Welche rechtlichen Konsequenzen folgen aus einem Verstoß gegen die Lizenzvereinbarungen, wenn man eine alte Version betreibt?

Antwort: Obwohl es nicht gestattet ist, wird von rechtlichen Schritten abgesehen, wenn es den regulären eQSO-Betrieb nicht beeinträchtigt.

 

Frage 2: Bezugnehmend auf den Frageblock 1: Wenn ein eigenes, gegen das int. Monitoringsystem abgeschottetes eQSO-Serversystem aktiv ist. Würden dann die Nutzer, wenn sie eine alte Version betreiben, gegen die Lizenzbestimmungen der Version 2.5 verstoßen?

Antwort: Siehe Frage 1.1. Hier gilt natürlich das Gleiche. Ob 'abgeschottet' (nicht im System Monitor sichtbar) oder nicht, spielt für die Lizenzvereinbarung keine Rolle.

Folgefrage 2.1: Wenn Ja: Wie wird der Nutzer der alten Versionen vom Rechteinhaber direkt darüber informiert?

Antwort: Informationen finden nur auf dem offiziellen Wege statt, z.B. im System Monitor und ab 2.50 über die registrierten Server Administratoren. Wer sich dem System entzogen hat, kann auch nicht informiert werden. Es gibt jedoch noch die offizielle Homepage von eQSO und PMR Radio.

Folgefrage 2.2: Wenn JA: Welche rechtlichen Konsequenzen folgen aus einem Verstoß gegen die Lizenzvereinbarungen, wenn man eine alte Version, in einem abgeschottetem System, betreibt?

Antwort: Siehe Frage 1.3. Auch hier gilt wieder das Gleiche.

 

Anmerkung zu Frage 3: Ein Politker hat einmal geäußert, daß es keinen Sinn macht, wenn irgendwelche Regeln aufgestellt werden, wenn die Einhaltung dieser Regeln nicht überwacht und die Verstöße dagegen geahndet werden.

Antwort: Richtig, deshalb sollte man die eQSO-Organisation in der Umsetzung der Legalisierung des Produkts 'eQSO für PMR Radio' unterstützen. Denn leider sind die Rechte des Programmierers zu oft mit Füßen getreten worden und nun zahlreiche gehackte eQSO-Versionen im Umlauf zu finden. Diese Versionen sind illegal und werden nicht geduldet. Die Ahndung findet zur Zeit durch Ausschluss statt.

Frage 3: Wie überwacht und ahndet die eQSO-Organisation Verstöße, die von "offenen" eQSO-Systemen begangen werden?

Antwort: Die offenen Versionen sind 2.50 (PMR) und 3.00 (AFU). Die Einhaltung überwacht die eQSO Organisation. Serverbetreiber werden bei Verstößen per Mail angemahnt und ggf. vom System ausgeschlossen. Entdeckte Verstöße bei Clients oder Gateways führen zur Entfernung (zeitlich begrenzt) oder Sperrung (für längere Zeit) vom System.

Folgefrage 3.1: Wie überwacht und ahndet die eQSO-Organisation Verstöße, die von "abgeschotteten" eQSO-Systemen begangen werden?

Antwort: Wie auch bei Frage 1.3 werden keine rechtlichen Schritte unternommen, solange die Verstöße für den eQSO-Anwender nicht sichtbar sind. Jedoch behält sich die eQSO Organisation Schritte gegen das Verbreiten illegaler Software (alte oder gehackte Versionen) vor.

Frage 4 - in eigener Sache: Wäre die eQSO-Organisation, sowie die deutschen eQSO-Serverbetreiber bereit, mit der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." (www.deutsche-funk-allianz.de) zusammenarbeiten zu wollen. Als Sprecher der deutschen eQSO-Serverbetreiber und der eQSO-Organisation würde ich, als Pressesprecher der DFA e.V., Rüdiger Stenzel vorschlagen wollen.

Antwort: Ich vertrete hier nur die eQSO-Organisation, der ich seit ca. zwei Jahren angehöre. Ich verwahre mich, Vertreter der deutschen Serverbetreiber zu sein oder in Zukunft zu sein. Das könnte auch u.u. ein Interessenkonflikt bedeuten. Als Ansprechpartner auf der deutschen Seite hingegen stehe ich gerne zur Verfügung und würde auch eine nähere Zusammenarbeit mit der eQSO-Organisation befürworten."

Die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." bedankt sich hiermit bei DC4FS, Rüdiger Stenzel.

Eine Downloadmöglichkeit der eQSO-Version 2.5 ist auf http://pmr-radio.dc4fs.de/ vorgesehen.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


21.10.2008  OAMI lehnt Widerspruch der ECBF-Brüssel ab

Kassel/ Mailand/ Alicante (Spanien) (HaWe/ Ho) *

Am vergangenen Donnerstag, den 16.10.2008, informierte Enrico Campagnoli (Präsident der ECBF "Warschau") die Mitglieder der ECBF "Warschau":

"Liebe Freunde,

OAMI entschied am 1.Oktober 2008 nach gründlicher Prüfung, das Begehren des Antragsstellers zurückzuweisen, der die Ungültigungmachung des bereits rechtsgültig registrierten Logos Nr. 000643309-0001 zum Gegenstand hatte und verurteilte den Kläger, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die OAMI Entscheidung stoppt den Versuch unser Logo zu kapern und erlaubt uns, in den 27 EU Staaten unsere Rechte gegen den Missbrauch unseres Logos durch nicht autorisierte Organisationen zu bekämpfen.

Mit besten Grüssen
Enrico Campagnoli"

Auf der Internetseite der ECBF "Warschau" ist, unter der Überschrift

"OAMI DECISION

REJECTED THE REQUEST
TO INVALIDATE
OUR LOGO  00643309-001

The appellant condemned to pay our expences

Stopped the tentative to usurpate our emblem
The text of the decision"

eine Verlinkung zur schriftlichen Entscheidung der OAMI gesetzt.
 

Infobox - Hintergrundinfo zur ECBF und dem Logostreit:

Mai 2006:

Seit 2006 ist die ECBF in zwei Lager gespalten.
Enrico Campagnoli, langjähriger Präsident und Gründungsmitglied der ECBF, hatte den Anfang 2004 eigentlich fälligen ECBF-Kongress "ausfallen" lassen. Hierdurch fielen, gemäß Satzung der ECBF, alle Amts- und Ressortangelegenheiten auf die Gründungsmitglieder der ECBF zurück.
Grund hierfür war der, seiner Meinung, begründete Verdacht, daß hinter seinem Rücken und entgegen der Satzung der ECBF, seit mehreren Jahren finanzielle Hilfen der Fa. President (der CB-Funkgeräte-Hersteller "Stabo" ist eine Tochtergesellschaft der französichen "Groupe President Electronics S.A., Balaruc/France") in die ECBF flossen. Dieses jedoch verstosse, seiner Meinung nach, gegen Artikel 1.5 der "Statues of the European Citizen's Band Federation (ECBF)" (ECBF-Satzung):

"{...}
1.5 The ECBF is independent of all political, commercial or religious influences.
{...}"

Übers.:
"{...}
1.5 Der ECBF ist unabhängig von allen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Einflüßen.
{...}" ) 

Diese mögliche finanzielle Einflußnahme sollte während eines außerordentlichen ECBF-Kongress am 21. und 22. Oktober 2006 in Warschau geklärt werden.
Dieses wurde während eines "ECBF Council" beschlossen. Das "FM-Funkmagazin" berichtete dazu am 16./18.05.2006:

"{...}
Dieses Gremium tagte am 28. April 2006 in Athen. Die derzeit einzigen rechtmäßigen Mitglieder des ECBF Councils sind nach Auffassung Campagnolis er selbst und der Grieche Aris Matiatos. Alle anderen Council-Mitglieder seien nicht mehr rechtmäßig im Amt, weil deren Amtszeit im April 2004 abgelaufen sei.

Bei dem Treffen des ECBF-Councils in Athen wurde auch beschlossen, dass der Hauptsitz der ECBF an den Wohnsitz Campagnolis nach Milano, Via Lanzone 7, verlegt wird. Campagnoli übernimmt außerdem eigenen Angaben zufolge vorübergehend alle Aufgaben der übrigen Mitglieder des ECBF-Councils, so auch die des Generalsekretärs und des Schatzmeisters. Er beabsichtigt, die Konten der ECBF in Frankreich und Spanien schließen.

Auf dem Kongress in Warschau sollen u.a. die undurchsichtige finanzielle Situation der ECBF sowie deren künftige wirtschaftliche Unabhängigkeit geklärt werden. Nach Darstellung Campagnolis habe es in der Vergangenheit Zahlungen "unter dem Tisch" und andere Unregelmäßigkeiten gegeben, bei denen insbesondere ein großer französischer CB-Funk-Hersteller eine Rolle gespielt habe. Auch habe eine Firma in Barcelona im April 2006 widerrechtlich versucht, sich das Logo der ECBF anzueignen. Sie hatte dazu beim zuständigen Amt für EU-Markenrechtsregistrierungen einen entsprechenden Antrag gestellt. (Anmerkung der Funkmagazin-Redaktion: Die Datenbank der registrierten EU-Gemeinschaftsmarken kann im Internet unter http://tinyurl.com/fbffe eingesehen werden.) Auf dem Kongress soll geklärt werden, ob durch das Verhalten des besagten Herstellers möglicherweise EU-Bestimmungen zur Markttransparenz verletzt wurden.
{...}"

Das Internetmagazin "CB-Radio" veröffentlichte einige Tage zuvor, am 15. Mai, eine entsprechende Presseerklärung Campagnoli's in der er seine Beweggründe detailliert darstellte. U.a. bericht E. Campagnoli über ein am 19. September 2001 inoffiziell stattgefundes Treffen:

"{...}
1-On September 19, 2001,  I, as ECBF President, met in Geneva  with the members of ECBF Council, at that time in charge, (Bertrana, Vice President, Jaregtno, Treasurer, Espellargas) , who are or were employed at the company "President" and the neo-general secretary, Edgar Rosello, to see some ECBF affairs. The meeting closed in a friendly situation.
Rosello lost the plain and came back.
He was furious. He was saying he was not paid enough by the company President. I asked explications. He replied me that ECBF was owned by the company President, that many delegates at the  Paris Congress in 2000, have been paid  under the table by the company President, that he was not of course referring to me and ECBF bodies, but to the company President that was paying him.
I replied that till I will be ECBF President that company will do all what I can to do not permit that a company owns or control, under the table, our users organization.  From that moment it was practically impossible for  me to work with this person and ECBF were frozen.
{...}
{... Anm. der DFA: deutsche Übers. gem. der Meldung in "CB-Radio":}
{...}
1 - Am 19. September 2001 traf ich mich in meiner Funktion als ECBF-Praesident mit den damaligen Mitgliedern des EBCF-Rates (Bertrana, Vizepraesident, Jaregtno, Schatzmeister, Espellargas), welche bei der Firma "President" beschaeftigt sind oder waren, und dem neuen Generalsekretaer Edgar Rosello, um ein paar ECBF-Angelegenheiten zu besprechen. Das Treffen endete in freundlicher Atmosphaere. Rosello verpasste sein Flugzeug und kam zurueck.
Er war aufgebracht. Er sagte, dass er nicht ausreichend bezahlt wird von der Firma President. Ich bat um Erklaerungen. Er antwortete mir, dass die Firma President ECBF besass, dass viele Delegierte beim Kongress in Paris im Jahr 2000 unter dem Tisch von der Firma President bezahlt wurden und dass er natuerlich nicht auf mich oder andere ECBF-Koerperschaften verweist, aber auf die Firma President, die ihn bezahlt.
Ich antwortete, dass, solange ich ECBF-Praesident bin, diese Firma alles dagegen tun wird, dass eine andere Firma unsere Mitgliedsorganisationen unter dem Tisch besitzt oder kontrolliert. Von diesem Moment an war er fuer mich praktisch unmoeglich mit dieser Person zusammenzuarbeiten und ECBF wurde eingefroren.
{...}"

Juni 2006:

Anfang Juni 2006 gingen die von Enrico Campagnoli bezeichneten "nicht mehr im Amt befindlichen Council-Mitglieder" unter der Führung von Albert Bertrana und Dieter Löchter in die Offensive. Sie verteidigten ihre eigenmächtig vorgenommene Markeneintragung der "ECBF" bei der OAMI. Das "FM-Funkmagazin" berichtete darüber am 06. 06. 2006.

Juli 2006:

Seit dem 01.07.2006 ist die "offizielle" ECBF-Internetseite von Enrico Campagnoli unter der Adresse http://www.europeancbfederation.eu/ . U.a. ist dort die Satzung der ECBF veröffentlicht:

"{...}ECBF Statute: pag 1, 2, 3, 4, 5, 6 {...}"

Auf derselben Internetseite ist auch das Protokoll des "ECBF Council" vom 26.04.2006 (s.o.) veröffentlicht:

"{...}ECBF COUNCIL Athens on 28 Apr. 2006 pag 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 {...}"

September 2006:

Unabhängig voneinander berichtet das "FM-Funkmagazin" wie auch "CB-Radio" über eine Einladung zu einem "12. (außerordentlicher) ECBF-Kongress"  nach Brüssel. Unterzeichnet ist die Einladung mit Tagesordnung von Edgard Rosello (Generalsekretär der ECBF).

Das "FM-Funkmagazin" in seiner Meldung:

"{...}
Die Brüsseler Veranstaltung der Bertrana-Gruppe wird von Campagnoli als "illegales Meeting" bezeichnet. Campagnoli verweist auf den Kongress, den er selbst und der Grieche Aris Matiatos für den 21. und 22. Oktober 2006 im Warschauer "MDM-Hotel" einberufen haben (das Funkmagazin berichtete).
{...}"

Fast wortgleich "CB-Radio" dazu:

"{...}
Damit es aber mit der Arbeit der ECBF weitergehen kann, hat der amtierende Rats-Präsident der ECBF ordnungskonform für den 21. und 22. Oktober 2006 zu einer "außerordentlichen Mitgliederversammlung" nach Warschau (Polen) eingeladen. Diese Einberufung erfolgte aufgrund einer am 28. April 2006 in Athen stattgefundenen Sitzung des "ECBF-Rates", an welcher beide - der übrig geblieben - Gründungsmitglieder teilgenommen hatten. (CB-Radio  berichtete hierzu ausführlich)
{...}"

Oktober 2006:

Auf dem am 1. Oktober 2006 stattgefunden "12. (außerordentlicher) ECBF-Kongress" wird Dieter Löchter zum Präsidenten der ECBF gewählt. Dieses berichtet das "FM-Funkmagazin".
Dieter Löchter nahm in seiner Eigenschaft als Vertreter Deutschlands ("India-Fox Deutschland") teil.
Enrico Campagnoli erklärt daraufhin in seinem ECBF-Magazin "CB":

"{...}
Der damalige Senior-Vizepräsident Albert Bertrana sei nicht berechtigt gewesen, den Brüsseler Kongress einzuberufen. Dies sei laut Satzung die Aufgabe des Präsidenten. Nur bei Krankheit oder Abwesenheit des Präsidenten dürfe der Senior-Vizepräsident dessen Aufgaben übernehmen. Diese Voraussetzungen hätten hier nicht vorgelegen. Auch ein "außerordentlicher" Kongress könne satzungsgemäß nur vom Council selbst oder von zwei Drittel der Mitglieder einberufen werden, nicht aber von einem Vizepräsidenten.

Ironisch kommentiert Campagnoli die Wahl Dieter Löchters zum "ECBF-Präsidenten". Es gäbe so viele "Presidenten", dass es ihm (Campagnoli) ein Leichtes sei, auch Dieter Löchter als "Mr. President" zu begrüßen. (Anmerkung: Der französische CB-Funkgeräte-Hersteller "President" war bisher Hauptsponsor der ECBF.) Campagnoli merkt jedoch an, dass er Löchter "selbstverständlich" nicht als Präsidenten anerkennen werde und warnt ihn, den Namen "ECBF" zu verwenden. Campagnoli weist ferner darauf hin, dass die CB-Organisation "India Fox International Freien DX...", deren Präsident Dieter Löchter war, bereits am 19. Mai 2003 vom zuständigen Registergericht für "erloschen" erklärt wurde. Campagnoli veröffentlicht dazu das Faksimile eines Briefes des Registergerichts an den stellv. DAKfCBNF-Vorsitzenden Alfred Brandt, der bereits auf der Herbsttagung des DAKfCBNF am 11. Oktober 2003 in Dahlen verlesen wurde (das Funkmagazin berichtete).
{...}"

(Wortlaut der Berichterstattung des "FM-Funkmagazins" vom 09.10.2006)

Am 21./22. Oktober 2006 fand in Warschau unter der Leitung von E. Campagnoli der "12. ECBF-Kongress" statt.
Mathias Czaya (Ehrenbeirat der DFA e.V.) nahm in Beauftragung der DFA e.V. teil. Zuvor wurde die Mitgliedschaft der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." in die ECBF beantragt. Die DFA wurde in die ECBF als Mitglied aufgenommen.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete darüber in mehreren Veröffentlichungen, u.a, "24.10.2006  XII-ECBF - Kongress in Warschau - Erste Ergebnisse").

November 2006:

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." veröffentlicht das Protokoll des "XII. ECBF-Kongresses": "06.11.2006 Protokoll des XII. ECBF-Kongresses (21./22. Okt. 2006) in deutsch":

"{...}
Enrico Campagnoli als ehemaliger Präsident gibt einen Bericht.
Er unterstreicht, die ECBF sei vor 30 Jahren gegründet worden als eine europäische Verbraucherschutzorganisation und es sei eine Ehre, das 30 jährige Bestehen hier in Warschau zu feiern mit der Durchführung des 12. ECBF Kongresses und dabei die Unabhängigkeit von kommerziellen Einflüssen bewahrt zu haben, wie es der Artikel 1.5 der Statuten vorschreibt.
Kommerzielle Einflüsse haben die Aktivitäten der ECBF in den letzten Jahren eingefroren.  Er bedauert die Entscheidung der Teilnehmer des Brüsseler Treffens, welches am vergangenen 1.Oktober als illegales Treffen stattfand und das ohne ein ableitbares Recht aus den Statuten zusammen gerufen wurde und den Namen der ECBF missbraucht habe.  Jedoch, so führte er aus, gäbe es aus der Spaltung einen positiven Effekt: Das Beenden der kommerziellen Einflüssen welches die Glaubwürdigkeit einer Verbraucherschutzorganisation  unterminiert  und die Mög

lichkeit, eine erneuerte, stärkere und aktivere  CB Anwender Organisation mit einem effizienten Programm und der aktiven Teilnahme zur Vertretung der Interessen der Endverbraucher.
Eine schriftliche Kopie des "ECBF Magazine", Sonderausgabe, für den Kongress in Warschau

http://www.europeancbfederation.eu/ECBFmagazineCB2006October.pdf

Campagnoli berichtete über den Hintergrund zur Einberufung dieses Kongresses, der vom ECBF Vorstand in Athen einberufen wurde, der finanziellen Situation der ECBF, der Unrechtmäßigkeit des Treffens in Brüssel vom 1 Oktober , welches unter dem Namen "ECBF Congress" stattfand,  usw. und dem Programm und den Aktionsplänen der  ECBF.
{...}"

Mathias Czaya wird zum "Second ECBF Vice President" gewählt.

Dezember 2006:

Die OAMI ("Das Amt der europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern") wird direkt in die Streitigkeiten der beiden ECBF hineingezogen.
Das "FM-Funkmagazin" berichtet unter der Überschrift "Anmeldung des ECBF-Logos als EU-Marke zurückgezogen":

"{...}
Am 27. März 2006 hatte ein spanisches Büro - offensichtlich im Auftrag von Albert Bertrana - das Logo der ECBF als sogenannte "Bildmarke" bei der europäischen Registrierungsstelle angemeldet. Nachdem die Formalprüfung am 1. Juni 2006 abgeschlossen war, erfolgte eine sogenannte "Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse", die mehr als ein halbes Jahr andauerte. Am 12. Dezember 2006 wurde schließlich die Anmeldung zurückgenommen.?
{...}
Nachtrag vom 26.12.2006:
Dieter Löchter teilte uns dazu mit, dass die Rücknahme des Antrags auf Markeneintragung nicht vom spanischen Antragsteller selbst, sondern offenbar von einer dritten Person widerrechtlich vorgenommen wurde.
{...}"

Januar 2007:

Als "unübersichtlich" bezeichnet das "FM-Funkmagazin" in einer Meldung vom Januar die Situation:

"{...}
Unübersichtlich präsentiert sich nach wie vor die Situation um die Anmeldung des Logos bzw. des Namens der Europäischen CB-Föderation (ECBF) als sogenannte "europäische Gemeinschaftsmarke".

Nachdem zwei Gruppen innerhalb der ECBF unabhängig voneinander im Oktober 2006 eigene "ECBF-Kongresse" in Brüssel und Warschau veranstaltet hatten, ist der Verband praktisch in zwei Lager gespalten. Beide Gruppen behaupten von sich, die rechtmäßige ECBF darzustellen und bemühen sich, das Logo bzw. den Namen der ECBF als EU-Gemeinschaftsmarke zu registrieren.
{...}"

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." wird von Enrico Campagnoli über einen aufgetauchten "Geheimvertrag" zwischen der ECBF und der Fa. President informiert.
Die DFA berichtet:

"{...}
Campagnoli berichtet in seiner e-Mail, daß er erst im November 2006 von dem Papier erfahren hatte. Der Geheim-Vertrag ist, so der ECBF-Präsident weiter, eine "Schande" für die europäische CB-Funk-Nutzerorganisation.
Aber auch ein solcher Vorgang sollte, durch eine transparente Berichterstattung, der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Weder dem ECBF-Rat, noch dem ECBF-Kongreß war dieser Vertrag offiziell bekannt gegeben.
Im weiteren Verlauf des e-Mailtextes schreibt er weiter:

'{...}
Dieses Dokument ist für mich peinlich, es ist aber eine Schande für andere.
Als jahrelanger ECBF Präsident entschuldige ich mich gegenüber den europäischen CB-Funkern, daß ich nicht in der Lage war, eine kommerzielle Beeinflussung zu stoppen, welche nicht zu einer unabhängigen Nutzerorganisation passen.
{...}'
{...}"

ECBF-Präsident E. Campagnoli veröffentlicht den "Geheimvertrag" auf seiner eigenen Webseite unter http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract1.doc sowie unter http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract2.doc.

März 2007:

Die Frühjahrstagung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." findet am 3. März statt. Austragender Verein sind die "Hobbyfunker Neustadt".
Es kommt zu einem Eklat.
Das "FM-Funkmagazin" berichtet darüber:

"{...}
Als Gäste waren u.a. Enrico Campagnoli und Dieter Löchter (beide verstehen sich als rechtmäßige ECBF-Präsidenten) {...}erschienen.
{...}
Enrico Campagnoli ging in seinem Grußwort auf die Vergangenheit und die Zukunft des europäischen CB-Funks ein. Die ECBF habe in Europa aufgrund von EU-Direktiven die freie Kommunikation durchgesetzt. Ein Problem sei - so Campagnoli - dass damals eine Person innerhalb der ECBF einen Vertrag mit der Firma President geschlossen habe. Auch das sei ein Grund für den Kongress in Warschau gewesen. Dort sei ordnungsgemäß gewählt worden. Im Zusammenhang mit dem Brüsseler Kongress laufe zur Zeit ein Gerichtsverfahren in Italien.
{...}
Löchter merkte dazu an, dass er Walter Recht geben müsse. Aber die ECBF sei auf Sponsoring angewiesen. Das stehe auch in der Satzung und sei nicht ehrenrührig. Firmen (Sponsoren) hätten kein Einspruchsrecht bei Entscheidungen der ECBF. Campagnoli warf ein, ihm liege ein Dokument aus dem Jahre 1990 vor, nach dem eine Firma jeden Monat Zahlungen an die ECBF geleistet habe. Diese Zahlungen seien nicht durch die Bücher gegangen und er habe davon auch keine Kenntnis gehabt. Löchter konterte, dieses Dokument sei eine geschäftliche Vereinbarung zwischen einer Firma und dem Herausgeber des "Magazin CB-France". Diese Zahlungen hätten überhaupt nichts mit der ECBF zu tun. Folglich seien diese Beträge auch nicht im Kassenbuch der ECBF erschienen.
{...}"

In einer Pause konnte man laute Worte vor der Saaltüre vernehmen.
Nach Ende dieser Pause erfahren die Anwesenden, daß Dieter Löchter vorzeitig abgereist ist.

Die DFA e.V. berichtet ebenfalls in kurzen Stichworten über die Tagung: "04.03.2007  DFA-Parlamentsvollversammlung Frühjahr 2007 - Das wichtigste in Kürze"

Einige Tage später veröffentlichte das "FM-Funkmagazin" folgende Meldung:

"{...}
Die "Deutsche CB-Funk-Organisation" (DCBO) will in Zukunft mit der "India Fox" zusammenarbeiten. Ein entsprechendes Abkommen haben der Vorsitzende der DCBO, Thomas Pfannebecker, und der Präsident der India Fox, Dieter Löchter, am 3. März 2007 unterzeichnet.

Die DCBO erhofft sich von dieser Zusammenarbeit mehr Einfluss auf europäischer Ebene. Dieter Löchter ist Präsident der europäischen CB-Vereinigung ECBF ("Brüsseler Version"). DCBO und India Fox wollen nach eigenem Bekunden in der ECBF "gemeinsam das Stimmrecht für Deutschland" wahrnehmen.
{...}"

Die DCBO wird als "nicht"-eingetragener Verein geführt.
Die "India-Fox", in dessen Auftrag Dieter Löchter in der ECBF-"Brüssel" aktiv ist, wurde bereits vor längerer Zeit vom Amtsgericht Bonn wegen Mitgliedermangels "ausgetragen".

April 2007:

Und wieder geht es um das Markenrecht und die Eintragung bei der OAMI.
"FM-Funkmagazin" meldet am 04. April:

"Streit um ECBF-Markeneintragung dauert an

Seit mehr als einem Jahr streiten sich die zwei ECBF-Gruppierungen um Enrico Campagnoli ("ECBF-Warschau") und Dieter Löchter ("ECBF Brüssel") um die Eintragung des ECBF-Logos als "europäische Gemeinschaftsmarke" beim europäischen "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (das Funkmagazin berichtete).

Vor kurzem wurde bekannt, dass Enrico Campagnoli das ECBF-Logo zusätzlich auch als sogenanntes "Geschmacksmuster" bei der EU-Behörde angemeldet hatte. Diese Anmeldung wurde am 6. Februar 2007 im sogenannten "Blatt für Geschmacksmuster" eingetragen.
{...}"

Beim Nachrichtenmagazin "CB-Radio" ist man anderer Ansicht:

"Streit um ECBF-Logo erfolgreich beendet
{...}
Der Streit um die rechtmäßige Verwendung des ECBF-Logos ist mit der offiziellen Eintragung bei der europäischen Behörde OAMI beendet. Enrico Campagnoli als amtlich bestätigter ECBF-Präsident erlaubt der DFA e.V. die Logo-Nutzung.

Der von Lügen und Drohungen begleitete Streit um die Nutzung des ECBF-Logos wurde mit der amtlichen Bekanntmachung vom 6. Februar 2007 durch die hierfür zuständige europäische Registrierungsbehörde für Markenschutz „OAMI“ beendet. Am 27. Dezember 2006 hat die Behörde das „Zertifizierungsverfahren“ mit der Eintragung auf den Inhaber abgeschlossen.
Als Inhaber handelt hierfür die juristische Person „European Citizen's Band Federation Associazione“ (abgekürzt: ECBF) mit Sitz in Mailand unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Enrico Campagnoli, der auch über die Nutzungsvergabe berechtigte Regelungen treffen darf. Die DFA e.V. als nationale CB-Vertretung von Deutschland hat zwischenzeitlich von Campagnoli die Nutzungsberechtigung bestätigt erhalten, dieses amtlich eingetragene Markenmuster bei ihren Veröffentlichungen zu verwenden. Diese Erlaubnis gilt ebenso für sämtliche Mitglieder der DFA, wenn diese sich mit Verlautbarungen in die Öffentlichkeit bringen.
{...}"

Am 11. April erreicht die DFA die Meldung, daß der größte französische CB-Funkverband, die "Federation Francaise de la Citizen Band Libre (FFCBL)", der ECBF Enrico Campagnoli's beigetreten ist. Die DFA e.V. berichtet ebenso darüber wie das "FM-Funkmagazin":

"{...}
Die F.F.C.B.L. wurde im Jahre 1982 gegründet. Sie umfasst derzeit nach eigenen Angaben 67 Mitgliedsvereinigungen. Präsident des Vereins ist André Antonio ("Tonton 12").

Weitere Informationen zur F.F.C.B.L. sind im Internet (in französischer Sprache) unter http://ffcbl.celeonet.fr/ zu finden.
{...}"

Mai 2007:

"ECBF-Markenanmeldung, die vierte...",

meldet das "FM-Funkmagazin":

"{...}
Die "ECBF Brüssel" hat am 27. April 2007 eine weitere Markenanmeldung eines ECBF-Logos bei der europäischen Registrierungsstelle für Marken und Geschmacksmuster vorgenommen. Die jüngste Anmeldung erfolgte durch dasselbe spanische Büro, das bereits im März vergangenen Jahres ein Logo für die "ECBF Brüssel" angemeldet hatte.
{...}
Damit liegen bei der Behörde mittlerweile vier Marken-Anmeldungen eines ECBF-Logos vor: Zweimal als Bildmarke der "ECBF-Brüssel" und zweimal als Wortmarke der "ECBF Warschau". Alle diese Anmeldungen sind noch nicht abgeschlossen.

Unabhängig von den Marken-Anmeldungen gibt es noch eine Eintragung des ECBF-Logos als europäisches Geschmacksmuster der "ECBF Warschau". Gegen diese Eintragung hat die "ECBF Brüssel" eigenen Angaben zufolge Widerspruch erhoben.
{...}"

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." bekommt unangenehme Post. Das "FM-Funkmagazin" berichtet darüber:

"ECBF-Logo: Einstweilige Verfügung gegen die DFA

Die "ECBF Brüssel" hat am 10. Mai 2007 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt. Dies berichtet die DCBO.

Mit der einstweiligen Verfügung wird der DFA untersagt, auf ihrer Homepage das Logo der ECBF mit dem Zusatz "Mitglied der" zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht der DFA ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Der Streitwert beträgt 25.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens wurden der DFA auferlegt.

Die DFA hat das ECBF-Logo sowie den beanstandeten Zusatz inzwischen von ihrer Homepage entfernt. Einer vorherigen Aufforderung, das Logo freiwillig zu entfernen, war die DFA nicht nachgekommen."

Juni 2007:

Die einstweilige Verfügung gegen die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." wird aufgehoben. "CB-Radio" veröffentlicht einen Artikel mit der Überschrift

"Gericht durchschaute ECBF-Schwindel"

Dort heißt es weiter:

"{...}
Diese mündliche Verhandlung fand am 28. Juni 2007 mit Terminbeginn 13:15 Uhr im Saal 235 des Landgerichts Köln statt. Anwesend für die Antrag stellende (französische) ECBF waren deren Rechtsanwalt Obermüller und Generalsekretär Edgard Rosello mit einem Dolmetscher. Der Präsident dieser ECBF fehlte unentschuldigt.

Die dem Antrag widersprechende DFA e.V. wurde repräsentiert durch deren Verbandsanwalt Gornickel und Ehrenbeirat Mathias Czaja, welcher auch gleichzeitig Vize-Präsident der (italienischen) ECBF ist.
{...}

Der Vorsitzende Richter der 30. Kammer erklärte nach dem Verlassen des Raumes vom Zeugen Rosello und seines Dolmetschers den Prozeßbeteiligten die Sicht der Kammer, die sich aufgrund der bisherigen Beweislast ergebe. Demzufolge neige das Gericht eher zu der Überzeugung, daß die von Enrico Campagnoli geführte ECBF mehr Anerkennung hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit besässe, als jene ECBF, welche von Löchter vertreten sei. Doch diese Frage könne das Gericht nicht wissen und brauche dies auch nicht zu entscheiden. Das Gericht wisse jetzt nicht, welche die richtige ECBF sei. Dies müssen einem Hauptsacheverfahren vorbehalten sein.

Jedenfalls sei von der Antrag stellenden ECBF „viel verschwiegen“ worden. Die einstweilige Verfügung „wäre nie erlassen worden, wenn die Umstände bekannt gewesen wären“, betonte der Vorsitzende Richter wörtlich. Eine Dringlichkeit habe zudem auch nie für den Erlass einer einstweiligen Verfügung bestanden.

Nach dieser Erörterung bat der Anwalt der Antrag stellenden ECBF um eine Unterbrechung der Verhandlung, weil er zunächst mit dem ausserhalb des Raumes auf seinen Aufruf als Zeuge wartenden Edgard Rosello Rücksprache halten wolle. Die Kammer unterbrach daraufhin die mündliche Verhandlung.

Die Verhandlung wurde nach ca. 10 Minuten fortgesetzt. Aufgrund der Umstände wurde nun der Antrag der (französischen) ECBF zurückgezogen. Diesem stimmte die DFA zu. Daraufhin erging Gerichtsbeschluss, daß „nach Erörterung der Antrag zurückgenommen sei und die DFA dem zugestimmt habe. Somit besteht für die DFA e.V. und deren angeschlossenen Vereinigungen die berechtigte Nutzung des der (italienischen) ECBF unter der Präsidentschaft von Enrico Campagnoli rechtmäßig vom Europäischen Harmonisierungsamt eingetragene „ECBF-Logo“. Auch die Homepage von Ingo Koch mit dessen „eQSO-Server“ kann demzufolge auch weiterhin dieses Logo der – rechtmäßigen – ECBF vorzeigen. Diese Nutzungsberechtigung zieht jedoch nicht den DAKfCBNF e.V. ein, da dieser wegen seines vor einigen Jahren erklärten Austritts aus der ECBF sich selbst als unbefugt klassifiziert hat.

Mit einem finanziellen Aufwand von ca. 8.000 Euro konnten durch dieses Verfahren bei einem Streitwert von 25.000 Euro trefflich gut Sponsorengelder der Firma "President" schwungvoll in den Sand gesetzt werden, spotteten schon einige CB-Funker, die diese Angelegenheit im Auge hatten.
{...}"

Das "FM-Funkmagazin" berichtete etwas weniger ausführlich:

"{...}
Die 31. Kammer des Landgerichts Köln hat am 28. Juni 2007 eine einstweilige Verfügung, die von der "ECBF Frankreich" gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt worden war, aufgehoben.

Mit dieser einstweiligen Verfügung wurde es der DFA seinerzeit untersagt, auf ihrer Homepage das Logo der ECBF zu benutzen und sich dort als Mitglied dieser Vereinigung zu bezeichnen (das Funkmagazin berichtete).

Nach Angaben eines Prozessbeobachters führte das Gericht u.a. aus, dass keine Eilbedürftigkeit für den Erlass der einstweiligen Verfügung zu erkennen sei. Außerdem sei das Gericht der Auffassung gewesen, dass Markenrechtsstreitigkeiten unter den beiden ECBF-Gruppierungen selbst ausgetragen werden sollten - es solle keinen "Stellvertreterkrieg" auf dem Rücken der DFA geben. Darüber hinaus legte die DFA ein Dokument vor, aus dem hervorging, dass die ECBF von Enrico Campagnoli schon im Jahre 1978 in Italien eingetragen wurde.

Daraufhin erklärte der Anwalt der "ECBF Frankreich", dass er seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zururücknehme.

Der Anwalt hatte schon im vorhergehenden Schriftwechsel eingeräumt, dass der Generalsekretär der "ECBF Frankreich", Edgard Rosello, nicht klageberechtigt sei. (Anmerkung: Edgard Rosello hatte seinerzeit die einstweilige Verfügung beantragt.)

Das Gericht ließ erkennen, dass es die einstweilige Verfügung gar nicht erst erlassen hätte, wenn ihm vorher alle Umstände bekannt gewesen wären.

Die Kosten des Verfahrens wurden der "ECBF Frankreich" auferlegt."

Noch am selben Tage erscheint das ECBF-Logo mit der OAMI-Nr. 000643309-0001 wieder auf der Internetseite der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."

Juli 2007:

Enrico Campagnoli lässt nicht locker. Er legt der OAMI einen Tätigkeitsbericht vor. Die DFA e.V. berichtet darüber:

"05.07.2007  Enrico Campagnoli legt dem "Harmonisierungsamt für den Binnemarkt (OAMI)" Tätigkeitsbericht vor.

Kassel/ Mailand(Italien) (HaWe/ Ho) *

Am vergangenen Donnerstag den 28 06.2007 wurde der Vorstand und die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." vom Präsidenten der ECBF "Warschau" Enrico Campagnoli über ein Schreiben an das europäische Markenharminisierungsamt OAMI unterrichtet.

In dem 12seitigen englischsprachigen Anschreiben berichtet Enrico Campagnoli über die Tätigkeiten der ECBF seit 1975.
Dem Schreiben beigefügt sind zudem über 60 Anlagedokumente (insgesamt 149 Seiten), welche die Rechtmäßigkeit der ECBF "Warschau" untermauern.

Dieses Anschreiben kann auf der Internetseite der ECBF "Warschau" ( http://www.europeancbfederation.eu/ ) unter der Überschrift
"Why the Europen Citizen Band Federation founded 1976 is under Italian law?"
nachgelesen werden.

Ausserdem wurde bekannt, dass Enrico Campagnoli am 16.01.2007 einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mailand gegen die ECBF "Brüssel" gestellt hat.
Da das Ermittlungsverfahren noch läuft, können Einzelheiten noch nicht bekannt gegeben werden."

Das Protokoll der mündlichen Verhandlung ECBF (Brüssel) ./. DFA e.V. der 31. Kammer des Landgerichts Köln vom 28. Juni 2007 wird von "CB-Radio" veröffentlicht.
Dort heißt es:

"{...}
Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage sowie einer Sitzungsunterbrechung erklärte Rechtsanwalt Obermüller, dass er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück nehme.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Gornickel beschlossen und verkündet:
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt, nachdem er seinen Verfügungantrag zurückgenommen hat.
{...}"

September 2007:

Mit der Frage:

"Gericht betrogen und getäuscht?"

beschäftigt sich "CB-Radio" in einem weiteren Beitrag welcher Bezug zur einstweiligen Verfügung der ECBF "Brüssel" gegenüber der DFA e.V. hat.
"CB-Radio" schreibt weiter:

"{...}
Mit Prozessbetrug wollten unrechtsfähige Titelträger der illegalen (Brüsseler) ECBF ein (deutsches) Gericht zur Bestätigung ihrer Existenz mißbrauchen. ECBF-Logo steht wegen einer amtlichen Eintragung der rechtsmässigen ECBF (Präsident E. Campagnoli/Italien) zu.

Nicht nur, daß die Ansprüche des Herrn Generalsekretärs der (illegalen) ECBF durch die Gerichtsverhandlung mittels Zurückziehung des Antrages erledigt wurden (weil dieser überhaupt nicht klagebefugt gewesen ist), sondern daß von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Edgard Rosello sowie gegen Dieter Löchter wegen Prozessbetrug eingeleitet und eröffnet wurden, unterstreicht die Brisanz jener Rechtsangelegenheit. Damit verdeutlichen sich die vom nicht rechtsfähigen Funkmagazin und von der ebenfalls nicht rechtsfähigen DCBO öffentlich verbreiteten „Sachkunde“ als bodenloser Budenzauber.

Im Gegensatz zu der Berichterstattung bei „CB-Radio“ wurde beim „Funkmagazin“ davon berichtet, die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln habe „am 28. Juni 2007 eine einstweilige Verfügung, die von der „ECBF Frankreich“ gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt worden war, aufgehoben.“ Die mit dieser Formulierung versuchte Erlangung einer Überzeugung, dass damit das Gericht eine Urteilsentscheidung getroffen habe, trifft allerdings nicht zu. Durch die Rücknahme des Antrages auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung hat sich die zunächst im Vorfeld des Verfahrens aufgrund einer - in Betrugsabsicht vorgeschobenen - Eilbedürftigkeit (welche jedoch als Grundlage zu einem Prozessbetrug gebildet wurde) erlassene Gerichtsverfügung erledigt.
{...}
Edgard Rosello war im Hinblick auf die ledigliche „Pro forma-Satzung“ überhaupt nicht berechtigt, für die (Brüsseler) ECBF zu klagen, weil die Aussenvertretung nach Artikel 14 des ECBF-Statuts nur durch den Präsidenten erfolgen darf.
{...}"

Oktober 2007:

Und wieder ist es das Internetmagazin "CB-Radio" welches eine Schlagzeile über die ECBF "Brüssel" bringt:

Zwangsvollstreckung bei (Brüsseler) ECBF
Geschrieben von Joachim Hauber
Monday, 22. October 2007
Wegen Nichtzahlen der Kosten aus dem gegen die DFA angestrengten, aber unterlegenen Prozess vor den Landgericht Köln stehen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung bei der (Brüsseler) ECBF an.

Die von Dieter Eugen Löchter als angeblicher Präsident geführte (Brüsseler) ECBF hat bis zum 9. Oktober 2007 immer noch nicht die Verbindlichkeiten aus dem selbst angestrengten Prozess gegen die DFA e.V. um die angebliche unberechtigte Nutzung des ECBF-Logos beglichen.
{...}
Vollstreckbare Ausfertigung
31 O 326/07

L a n d g e r i c h t K ö l n

Kostenfestsetzungsbeschluss

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
der European Citizen´s Band Federation (ECBF), vertreten durch deren Generalsekretär
Herrn Edgard Rosello, rue Salvador Allende, 64000 Pau, Frankreich,
Antragstellerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Krechel u.a., Adenauerallee 115,
53113 Bonn, 1321/07H34


g e g e n

die Deutsche Funk-Allianz e.V., vertreten durch deren Vorstand, dieser vertr. d. d..
Vorsitzenden Herrn Harld Wetsermann, Helmholtzstr. 11, 34127 Kassel,
Antragsgegnerin

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gornickel u. a., Bühlstr. 24,
37073 Göttingen, 23282

sind auf Grund des Beschlusses der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.06.2007
von der Antragstellerin 2.334,78 EUR – zweitausenddreihundertvierunddreißig EUR und
achtundsiebzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
nach § 247 BGB seit dem 30.06.2007 an die Antragsgegnerin zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist beigefügt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
{...}"

Januar 2008:

Das neue Jahr fängt nicht gut an. Eine weitere Niederlage der ECBF "Brüssel":
Das "FM-Funkmagazin" meldet am 12. Januar:

"{...}
Das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat die Eintragung eines ECBF-Logos der "ECBF Brüssel" als europäische Gemeinschaftsmarke abgewiesen.
{...}"

März 2008:

Auf der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." am 8. März informierte Mathias Czaya...

"{...}
... vom 13. Kongress des FIRCB (Federazione Italiana Ricetrasmissioni - Citizen'n Band - Servizio Emergenza Radio) (Die DFA e.V. berichtete am 25.11.2007 in einem eigenen Beitrag.) Er hatte dort in seinen Eigenschaften als Second Vice President" der ECBF "Warschau" und als Ehrenbeirat der DFA e.V. teilgenommen.

Rückblickend auf einen Rechtsstreit zwischen der ECBF "Brüssel" und der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." bemerkte er, daß mittlerweile zusätzlich zu dem Kostenfestsetztungsbeschluß auch ein vollstreckbarer Titel gegen die ECBF "Brüssel" vorläge.
{...}"

Das vom europäischem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) im Januar abgelehnte Logo der ECBF "Brüssel" ist, leicht abgewandelt, erneut eingereicht worden.
Das "FM-Funkmagazin" schreibt dazu:

"{...}
Das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat am 10. März 2008 die Anmeldung eines Logos der "ECBF Brüssel" als europäische Gemeinschaftsmarke im sogenannten "Blatt für Gemeinschaftsmarken" veröffentlicht.

Bei dem veröffentlichten Logo handelt es sich um eine modifizierte Version des "alten" Logos, bei der lediglich der "Europa-Sternenkranz" entfernt und die Zeile "Users' non profit non governmental organization" hinzugefügt wurde. Die Veröffentlichung der Anmeldung des "alten" Logos war vom europäischen Harmonisierungsamt am 7. Januar 2008 abgelehnt worden.

Bereits im 16. Oktober 2006 und 23. Februar 2007 waren Anmeldungen von zwei Logos der "ECBF Warschau" im "Blatt für Gemeinschaftsmarken" veröffentlicht worden. Gegen diese Anmeldungen hatte die "ECBF Brüssel" am 17. Januar 2007 und am 29. März 2007 Widerspruch eingelegt. Diese Widerspruchsverfahren sind vom europäischen Harmonisierungsamt noch nicht entschieden worden.
{...}"

Mai 2008:

"Streit um ECBF-Logos geht weiter..."

betitelt das "FM-Funkmagazin" einen Bericht am 26. Mai. Dort heißt es weiter:

"{...}
Am 22. Mai 2008 hat die "ECBF Warschau" Widerspruch gegen die Anmeldung eines Logos der "ECBF Brüssel" als Markenzeichen beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) erhoben. Damit geht der Streit um Eintragungen von Logos der ECBF in eine neue Runde.

Die "ECBF Brüssel" hatte ihrereits bereits im Januar und März 2007 zwei Widerspruchsverfahren gegen Logo-Anmeldungen der "ECBF Warschau" veranlasst. Eine weitere Anmeldung eines Logos der "ECBF Brüssel" war im Januar 2008 vom Harmonisierungsamt abgewiesen worden.

Unabhängig davon läuft seit Mai 2007 ein Nichtigkeitsverfahren gegen die Eintragung eines ECBF-Logos der "ECBF Warschau" als europäisches "Geschmacksmuster".
{...}"

Oktober 2008:

Neigen sich die Streitigkeiten um das ECBF-Logo nun dem Ende?
"CB-Radio" berichtet am 18. Oktober wie folgt:

"(Brüsseler) ECBF wieder ein Verfahren kostenpflichtig verloren
Geschrieben von Direktor Achim Hansen und Redakteur Dr. Bruno Hettenbach   
Saturday, 18. October 2008

Das gegen die (Warschauer) ECBF wegen dessen angemeldeten ECBF-Logo von der (Brüsseler) ECBF angestrengte Annulierungsverfahren wurde vom Markenrechtsamt in Alicante (OAMI) kostenpflichtig zurückgewiesen. Die DFA wurde vom Rechteinhaber mit der Ermächtigung zum Führen rechtlicher Schritte im nationalen Rahmen ausgestattet.

 Das von ECBF-Präsident Enrice Campagnoli beim europäischen Markenrechtsamt im spanischen Alicante angemeldete Logo ist der von ihm geleiteten „Europäischen CB-Förderation“ (ECBF) mit dem Recht zur einzigen Verwendung zugesprochen worden. Die Annulierung, welche von der – konkurrierenden und von Dieter Löchter als Präsident geleiteteten – (Brüsseler) ECBF beantragt worden war, ist kostenpflichtig zurückgewiesen worden. Dies geht aus einem Informationskommentar des Präsidenten des französischen CB-Verband F.F.C.B.L-SER, Andre Antonio vom 16. Oktober 2008 hervor.

Verfahrensvertreter der (illegalen „Brüsseler“) ECBF im Annulierungsverfahrens war Edgard Rosello, dem nunmehr auch diese Kosten - wie ebenso die Kosten aus dem gegen die DFA unberechtigt geführten Prozess vor dem Landgericht Köln (CB-Radio berichtete am 15. September 2007) - auferlegt wurde.

In einer Mitteilung an Andre Antonio begrüsste Enrico Campagnoli die Entscheidung des Markenrechtsamtes. Demnach darf niemand ohne seine Genehmigung das unter der Nummer 000643-309 amtlich registrierte Logo nutzen. Den in seiner ECBF beigetretenen, nationalen Mitgliedsvereinigungen ist die Ermächtigung übertragen, gegen unberechtigte Nutzungen jenes geschützten Logos durch andere Vereinigungen, Organisationen oder natürliche Personen im betreffenden Land in seiner Vertretung rechtlich vorzugehen und gegebenfalls zu klagen.
{...}
Als Mitglied der (Warschauer) ECBF stehe der DFA e.V. eine Klagbefugnis zu, von der nach gefasster Beschlußfindung im Vorstand gegen einen unberechtigten Verwender des entsprechenden Logos Gebrauch gemacht werden wird, machte Harald Westermann unmißverständlich deutlich. Besonders im Hinblick, mit welchen unrechtmässigen Maßnahmen ständig die CB-Basis falsch unterrichtet und die DFA zu diffamieren versucht wurde, werde die in Mißkredit zu bringen versuchte DFA nunmehr gegen die tatsächlichen Täter zum Gegenschlag ausholen. Harald Westermann kündigte an: „Dann wird sich spätestens mit einem Gerichtsentscheid feststellen lassen, wer die CB-Funker ständig belogen und unter Verwendung von Betrugsmaßnahmen mißbraucht hat!“ Fast im gleichen Atemzug gab Westermann ironisch zu bedenken: "Nun wird sich hoffentlich bald herausstellen, welche Organisationskasse die bessere Ausdauer für eintretende Verfahrenskosten hat."
{...}"

Auch das "FM-Funkmagazin" nimmt das Thema auf:

"ECBF-Logo: Widerspruch gegen Eintragung als Geschmacksmuster abgewiesen

Das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat am 1.10.2008 den Widerspruch der "ECBF Brüssel" gegen die Eintragung eines ECBF-Logos der "ECBF Warschau" als europäisches Geschmacksmuster abgewiesen. Dies geht aus einem Bescheid der Behörde hervor, den der Präsident der "ECBF Warschau", Enrico Campagnoli, auf der Homepage seines Vereins veröffentlicht hat.

Im Dezember 2006 hatte die "ECBF Warschau" die Eintragung des ECBF-Logos als europäisches "Geschmacksmuster" beantragt. Die Eintragung erfolgte im selben Monat. Gegen diese Eintragung hatte die "ECBF Brüssel" Widerspruch erhoben und beantragt, die Eintragung als nichtig zu erklären. Dies wurde jetzt abgelehnt.

Der Begriff "Geschmacksmuster" stammt aus dem gewerblichen Rechtsschutz. Er bezieht sich im Wesentlichen auf die (zu schützende) äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses - nicht jedoch auf mögliche marken- oder namensrechtliche Aspekte.

Unabhängig von dieser Entscheidung laufen beim europäischen Harmonisierungsamt seit längerer Zeit drei Verfahren (zwei der "ECBF Warschau" und eines der "ECBF Brüssel") zur Anmeldung von ECBF-Logos als europäische Gemeinschaftsmarke. In allen drei Fällen hatte jeweils die Gegenseite Widerspruch gegen die Anmeldung erhoben. Diese drei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen (das Funkmagazin berichtete mehrfach).

Der Original-Wortlaut der Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes kann auf der Homepage der "ECBF Warschau" unter http://tinyurl.com/6elsa6 heruntergeladen werden (derzeit leider nur in italienischer Sprache). Die "ECBF Brüssel" kann gegen die Entscheidung der Behörde innerhalb von zwei Monaten Beschwerde einlegen.

- wolf -

Update vom 19.10.2008:
Inzwischen liegt dem Funkmagazin die Stellungnahme eines unabhängigen, italienisch sprechenden Rechtsanwalts vor, in der dieser wesentliche Gründe der Entscheidung kurz erläutert. Darin heißt es u.a., dass das europäische Harmonisierungsamt es als bewiesen ansehe, dass die "ECBF Warschau" das Logo schon vor der Eintragung benutzt habe. Eine Austragung käme nur in Betracht, wenn die "ECBF Brüssel" ein besseres Recht nachweisen würde. Es sei ein Zertifikat vorgelegt worden, das sich aber nur auf französisches Copyright beziehe und im übrigen nicht die "ECBF Brüssel" als Rechteinhaber ausweise. Die "ECBF Warschau" habe eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt, die eine Erklärung von Franco Panchi enthalte, der erklärt, der Schöpfer des Logos zu sein.
{...}"

 

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


 20.10.2008  BNetzA: "Funk-Warnbaken im CB-Funk kein Problem" Link: OGG-Audio-Datei: BNetzA: "Funk-Warnbaken im CB-Funk kein Problem"

Kassel/ Mainz/ Bonn (HaWe/ Ho) *

Für die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellen die Funk-Warnbaken im CB-Funk kein Problem dar (die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete: "09.10.2008  Pilotprojekt der Autobahnmeisterei Geiselwind: CB-Funk-Warnbaken in Warn-Leit-Anhängern installiert" ).

"Der Gundgedanke dieses Versuches ist es durch eine gezielte Meldung an LKW-Fahrer, über den von diesen sehr stark genutzten CB-Funk, bei der Unterschreitung einer definierten Sicherheitszone  in Bereichen von Autobahn-Baustellen zu warnen.
Da die für diesen Zweck benötigten Geräte auf dem Markt nicht erhältlich sind, wird der Probebetrieb im Rahmen einer Versuchsfunkzuteilung geführt.
Einem Wirkbetrieb im Rahmen des CB-Funk stehen wir sehr positiv gegenüber, da die ersten Ergebnisse einen deutlichen Rückgang der Unfallzahlen gezeigt haben.
Außerdem ist durch die technischen Parameter der Geräte, die nur eine sehr geringe Reichweite haben, und auch nur im gerichteten Bereich abstrahlen, der Empfang nur auf die hauptsächliche Nutzergruppe der LKW-Fahrer im unmittelbaren Bereich von Autobahn-Baustellen begrenzt.",

äußerte sich das für den CB-Funk zuständige Referat der BNetzA.

In dem der DFA-Pressestelle vorliegenden Informationsprospekt wird zudem eine weitere Anwendungsmöglichkeit vorgestellt.
Die CB-Funk-Warnbaken können auch in sog. Leitkegel, auch Pylonen genannt, eingebaut werden. Sie sollen hauptsächlich zur Absicherung von Baustellen, Sicherungsfahrzeugen der
Autobahnmeistereien, bei temporären Arbeiten am Fahrbandrand, für Polizei- und Unfallhilfsfahrzeuge, Feuerwehr- und THW-Fahrzeugen oder für Pannen- und Abschleppdienste genutzt werden. Bei einer maximalen Betriebsdauer von 10 Stunden (bei vier Sendemodule) ist die Sendereichweite auf 50 Meter/ Sendepylon begrenzt.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


20.10.2008  Ungewöhnliche Frage an die DFA e.V.  Link: OGG-Audio-Datei: Ungewöhnliche Frage an die DFA e.V.

Kassel/ Lüdenscheid (HaWe/ Ho) *

Mit einer etwas ungewöhnlichen Frage wurde vor ca. drei Wochen die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." konfrontiert.
Ein Sachbuchautor und Historiker stellte die Frage, ob es Anfang der 1960er-Jahre technisch möglich war, über Peilwagen der "Deutschen Bundespost" Radio-Schwarzhörer anzupeilen.
Nach einiger Recherche stand fest, daß eine solche Peilung seinerzeit aufgrund der HF-Abstrahlung der Radioröhren möglich war, jedoch kaum genutzt wurde.

"Es ist heute kein Fall bekannt, wo Schwarzhörer oder -Seher über eine solche Peilung erfasst wurden",

lautete die Antwort der Fachleute.

Lediglich einmal wurde, im Rahmen einer RAF-Terroristenfahndung in den 1970ern, Peilungen auf Röhren-TV-Geräte durchgeführt.

Der Vorsitzende der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald Westermann kommentierte:

"Es ist doch schön, daß man als CB-Funkerbundesverband auch Bürgern außerhalb unseres Hobbys weiterhelfen kann."

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20.10.2008  eQSO-Funkertreffen 2009: Termin und Ort sind festgelegt.  Link: OGG-Audio-Datei: eQSO-Funkertreffen 2009: Termin und Ort sind festgelegt.

Kassel/ Hermeskeil/ Lingen (HaWe/ Ho) *

Ein neuer Informationsflyer verät es: Die Terminplanung des Funkertreffens für die eQSO-Plattform "pmr446-cbfunk.de" ist abgeschloßen.
Das eQSO-Funkertreffen soll im Zeitraum vom 14.-16. August 2009 in Lingen-Holthausen in Niedersachsen stattfinden.
Es ist auch dieses Jahr wieder an die weitanreisenden Gäste gedacht worden. Direkt neben dem Veranstaltungsort befindet sich ein attraktiver Campingplatz auch mit Stellplätzen für Wohnmobile. Hotels und Pensionen sind auch in der Nähe.
Weitere Infos sind demnächst auf den Internetseiten...
... www.pmr446-cbfunk.de
... www.eqso-funkertreffen.de
... www.nds.funkstammtisch.de
abzurufen.

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20.10.2008  Seit über drei Jahren gilt für die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.: "Barrierefreies Internet" auch für CB-Funker  Link: OGG-Audio-Datei: Seit über drei Jahren gilt für die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.: "Barrierefreies Internet" auch für CB-Funker

Kassel (HaWe/ Ho) *

Auf der vergangenen Herbstparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." wurde das Thema "Internetseite der DFA e.V." kurz angesprochen.
Es wurde die Frage gestellt, warum die DFA-Webseite 'unübersichtlich' sei.
Die Kritik der Unübersichtlichkeit wollte weder der Vorsitzende der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald Westermann, noch der DFA-Pressesprecher Hans-Werner Hoppe gelten lassen.
Die DFA-Internetseite ist so gestaltet, daß nicht nur sehende, sondern auch sehbehinderte und blinde Internetuser ohne Probleme die Web-Veröffentlichungen der DFA e.V. lesen können.
Auf Frames, PHP, Java und ähnliche Nicht-HTML-Elemente ist bewußt so weit wie möglich verzichtet worden, um hier keinerlei unnötigen Hindernisse entstehen zu lassen.
Ein kleines Zugeständniss ist allerdings seit geraumer Zeit auf der Startseite zu finden: Oben rechts befindet sich ein sog. I-Frame-Fenster in dem ein schneller Zugriff auf aktuelle Beiträge möglich ist.
Auch sehbehinderte und blinde Internetuser können den Inhalt dieses ebenfalls barrierefrei gestalteten Frames problemlos lesen.

Bereits im Jahre 2005 wurde das Internetangebot der DFA e.V. so gestaltet, daß es in den wesentlichen Punkten den Erfordernissen der "Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV)" vom 17.07.2002 entspricht (die DFA e.V. berichtete: 05.06.2005: DFA-Webseiten erfüllen die Anforderungen nach "BITV Priorität I - WAI Stufe AA").

Besonders erblindete Internet-User haben bei der DFA-Webseite ein geradliniges System und können auf die einzelnen aktuellen wie auch auf ältere Beiträge zurückgreifen.
Zu einem großen Teil der Beiträge sind zudem OGG-Audiodateien mit einer Gesamtlaufzeit von derzeit über 10 Stunden produziert worden. Hier kann sich der Interessierte den jeweiligen Beitrag vorlesen lassen.

Für die Mitgliedsvereine der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." ist zum Thema "Barrierefreies Internet" eine Info-Broschüre erstellt worden, welche in den nächsten Tagen versendet wird.

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09.10.2008  Pilotprojekt der Autobahnmeisterei Geiselwind: CB-Funk-Warnbaken in Warn-Leit-Anhängern installiert

Kassel/ Geiselwind (HaWe/ Ho) *

Die Autobahnmeisterei Geiselwind schaffte es, das Thema CB-Funk in den Radiosender Bayern-1 einzubringen. Bayern-1-Redakteur Jürgen Gläser berichtete über ein Pilotprojekt der Autobahndirektion Nordbayern. Seit geraumer Zeit werden die Warnanhänger vor den Autobahnbaustellen mit CB-Funk-Warnsendern ausgestattet, um LKW-Fahrer vor der Baustelle zu warnen.
27 sogenannte Warnleitanhänger sind im Bereich der Autobahndirektion Nordbayern bislang in diesem Jahr durch teilweise schwere Unfälle zerstört worden.
Fast immer sind darin LKW's verwickelt.
Der Leiter der Autobahnmeisterei hatte eine gute Idee. Eine Firma in Nürnberg baute für ihn einen automatischen CB-Funksender, der gekoppelt mit einem Radarmessgerät, welches im Gefahrenfalle eine Audiodatei in acht Sprachen auf dem LKW-CB-Kanälen aussendet.
In einer Presseerklärung schreibt der Leiter der Autobahnmeisterei Geiselwind:

"Mein ursprünglicher Gedanke war, alle Verkehrsteilnehmer mittels RDS Verkehrsfunk (Sender am Warnleitanhänger) ca. 200 m vor der Sperrung zu warnen.
Da dies jedoch technisch wie auch rechtlich hinsichtlich der Rundfunkgenehmigungen nicht umsetzbar war, wurde von unserer Fachabteilung in der Autobahndirektion Nordbayern eine Vorwarnung über CB-Funk weiter verfolgt.
Hier wurde in Zusammenarbeit mit der Firma B&E GmbH in Nürnberg ein  Sender entwickelt, der, angebracht an unsere Warnleitanhänger, Fahrzeuge mit CB-Funk (überwiegend LKW's, die zu 80% mit Funk ausgestattet sind) vor der Gefahrenstelle über 8 Frequenzen in 8 Sprachen warnt (warnton mit Hinweis "Achtung Gefahrenstelle" in deutsch, polnisch, kroatisch, englisch, türkisch, italienisch usw.).
Dieser Sender wird seit ca. 5 Monaten im Bereich der Autobahnmeisterei Geiselwind (3 Warnleitanhänger) eingesetzt.

Seit Einsatz der CB-Funk Vorwarnung wurde jedoch schon wieder 3mal auf unsere Warnleitanhänger aufgefahren (ein LKW aus Mazedonien und zwei Klein-LKW ohne Funk).
Dieses zeigt, daß eine Vorwarnung mittels CB-Funk alleine nicht ausreichend ist, da nicht alle Fahrzeuge mit diesem Funk Ausgestattet sind.

So wurde eine Lösung gesucht, um alle Fahrzeuge wirksam warnen zu können.

In Zusammenarbeit mit der Firma B&E und mir wurde eine Einrichtung entwickelt, die zusätzlich ca. 200 m vor der Baustelle durch einen starken akustischen Ton und Blitzlicht vor einem "Auffahren" warnt."

Ein Sprecher der Herstellerfirma nannte einige technische Details:
- Ca. 100 Milliwatt Sender-Ausgangsleistung.
- ERP-Abstrahlung: 25 Milliwatt/ Antenne.
- Max. Sender-Reichweite 200 Meter.
- Der Sendebetrieb findet nur im Falle einer Warnung statt.

Der Betrieb findet im Rahmen einer Studie für die Autobahndirektion Nordbayern statt.
Laut der Herstellerfirma B&E ist, neben der Autobahnpolizei, auch die Bundesnetzagentur über einen technischen Arbeitskreis in das aktuelle Pilotprojekt eingebunden.

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09.10.2008  "Grüne" fragen an: Expositionen im Bereich der niederfrequenten Strahlung

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

Nach den Bundestagsfraktionen "DIE LINKEN" und der "FDP" fragt nun auch Fraktion von "BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN" den Themenbereich "Mobilfunk und Strahlung" bei der Bundesregierung ab.
(Die DFA e.V. berichtete: "13.08.2008  Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?" / "30.09.2008  FDP: Mobilfunkforschung verantwortlich begründen".) 
Das Vorwort der kleinen Anfrage in der Bundestagsdrucksache 16/10437 ist wie folgt formuliert:

"Statische sowie elektrische und magnetische niederfrequente Felder werden durch verschiedene elektrische Quellen hervorgerufen und wirken auf die Bevölkerung ein. Zum Schutz der Bevölkerung und zur Vorsorge vor schädlichen Umweltauswirkungen wurde 1996 die Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) für die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten Hochfrequenz – und Niederfrequenzanlagen erlassen, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden und nicht einer Genehmigung nach § 4 BImSCHG bedürfen. Im Niederfrequenzbereich bezieht sie sich auf ortsfeste Hochspannungsanlagen mit den Frequenzen 50 Hz (allgemeine Energieversorgung) und 16 Hz (Bahnstromversorgung).
Für beide Frequenzen wurden in Anhang 2 der BImSchV Grenzwerte festgelegt. Die Verordnung berücksichtigt allerdings nicht die Wirkungen elektromagnetsicher Felder auf elektrische oder elektronisch betriebene Implantate wie z. B. Herzschrittmacher.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) setzt sich in ihrer Empfehlung, die auf der 221. Sitzung am 21./22. Februar 2008 verabschiedet wurde, mit dem Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung auseinander.
{...}
Auch aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Müller auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Meierhofer (FDP) (Bundestagsdrucksache 16/9516, Seite 58) geht hervor, das der Bundesregierung Hinweise vorliegen, dass es durch den gleichzeitigen Betrieb von Geräten zu einer Überschreitung der in der Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der elektromagnetischen Felder (0 Hz bis 300 Ghz) (1999/519/EG) festgelegten Grenzen kommt.
{...}"

Im weiteren der Bundestagsdrucksache gehen die Anfragensteller auf diverse Studien im Zusammenhang mit kindlicher Leukämie ein. Auch auf die WHO-Risikobewertung von niederfrequenten Feldern geht die Anfrage ein (http://www.bfs.de/de/elektro/nff/risiko_who.html).
In der kleinen Anfrage an die Bundesregierung werden u.a. die folgenden Fragen gestellt:

"{...}
4. Plant die Bundesregierung mit der Umsetzung der Ratsempfehlung von 1999 im Umweltgesetzbuch Grenzwerte für weitere Frequenzbereiche festzulegen? Wenn ja, welche?

5. Welche Länder haben unter Verweis auf das Vorsorgeprinzip in Ergänzung zu den Expositionsgrenzwerten Regelungen erlassen, um den Beitrag von ortsfesten Feldquellen zur Gesamtexposition zu begrenzen, und wie sind diese Regelungen gestaltet?
{...
7. Plant die Bundesregierung der Empfehlung der SSK zu folgen, zur Vermeidung der Störbeeinflussung von elektronischen Implantaten spezielle Grenzwerte für ortsfeste Anlagen in sensiblen Bereichen (z. B. Seniorenheime, Wohnanlagen, Krankenhäuser) festzulegen?
{...}"

Zusammengefasst geht es der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" um den besonderen Schutz von Implantatträgern (Herzschrittmachern usw.) sowie um den Schutz von Kindern vor Leukämieerkrankungen.

Mathias Czaya (Ehrenbeirat der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."., Second-Vice-President der ECBF "Warschau") sendete der Pressestelle der DFA e.V. unter der Überschrift "Neue Studie: Mobilfunkschäden an Babies" einen kurzen Hinweis über eine Langzeitstudie, an der 13.519 Frauen teilnahmen, die in den 90er Jahren in der Zeit der Schwangerschaft Mobilfunktelefone benutzten. In der Studie ging es auch um das Verhalten der Kinder in Bezug auf den Gebrauch von Mobiltelefonen bis zum 7 Lebensjahr.
In den gleichlautenden Meldungen der Internetmagazine "NaturalNews.com" und "The Independent" wird Bezug auf eine Studie der Universitäten von Californien (UCLA) und Aarhus (Dänemark) genommen.
Demnach haben 54% der Kinder Auffälligkeiten im Verhalten (behavioral problems) im Alter von 6 Jahren (Schuleintritt) entwickelt, wobei die Mütter 2-3 mal pro Tag wärend der Schwangerschaft telefonierten.
Wenn Kinder im frühkindlichen Alter selbst Mobiltelefone benutzen, steigt die Prozentzahl der Verhaltensauffälligkeiten auf 80%, die Zahl der Kinder mit emotionalen Problemen auf 25%, 34% haben Ärger mit Erwachsenen (Eltern, Lehrer), 35% haben eine Warscheinlichkeit für Hyperaktivität, 49% Schwierigkeiten im Benehmen (Verhalten).

Harald Westermann (Vorsitzender der DFA e.V.) betonte in einem Gespräch, daß der DFA e.V. nach wie vor keinerlei Hinweise vorlägen, wo die Strahlung von CB-Funk und anderen unter einer Allgemeinverfügung zu betreibenden Funkanwendungen zu einer Gesundheitsschädigung bzw. -gefährdung führen kann. Die weit verbereiteten CB- und PMR-Funkgeräte senden keine niederfrequent getaktete Hochfrequenz aus.

 

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30.09.2008  FDP: Mobilfunkforschung verantwortlich begründen

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

Die Bundestagsfraktion der "FDP" fordert in einem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/10325) an den Deutschen Bundestag, daß die Mobilfunkforschung auf den Sachgebiet der nicht-ionisierenden Strahlung weiter ausgebaut wird. Besonderen Wert legt die FDP auf Langzeitstudien. Sie möchte die Wirkung unterschiedlicher Strahlenquellen auf besondere Personengruppen wie Kinder, Heranwachsende und Schwangere untersuchen lassen.
Die Hersteller von Mobiltelefonen, kabelloser Telefone und W-LAN Geräten sowie auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sollen in einer Selbstverpflichtung zu weiteren Forschungsvorhaben aufgefordert werden. Hierbei soll die Vergleichbarkeit der Studien untereinander verbessert werden.
Die "FDP" erwähnt in der Bundestags-Drucksache, daß auf 100 Menschen in der BRD 104 Mobiltelefone kommen.
Den in Teilen der Bevölkerung bestehenden Vorbehalte gegen die Mobilfunktechnologie kann nur dann begegnet werden, wenn die "Angst vor Risiken durch die Forschung" ausgeräumt wird.
In der Bundestags-Drucksache erwähnt die FDP das "Deutsche Mobilforschungsprogramm (DMF)", welches in den vergangenen fünf Jahren wichtige Erkenntnisse zur Wikung von nicht-ionisierender Strahlung auf das menschliche Gewebe geliefert hat.

"{...}
Das - auch nach beliebig vielen weiteren Untersuchungen - stets Fragen offen blieben und neue aufgeworfen werden können, liegt unabhängig vom Untersuchungsgegenstand im Selbstverständniss und in der Natur wissenschaftlicher Untersuchungen. So verwundert kaum, dass auch im Rahmen des DMF bestimmten Fragestellungen nicht nachgekommen wurde. Beispielsweise war die DMF nicht als Langzeitstudie angelegt und ist in ihren Aussagen entsprechend begrenzt.

Gravierender ist, daß die Wirkung nicht-ionisierender Strahlung auf Kinder, Heranwachsende und Schwangere nicht untersucht werden konnte - auch deshalb nicht, weil die Teilnahmebereitschaft potentiell betroffener Menschen an epidemiologischen Studien nicht sehr ausgeprägt ist.
{...}"

Bereits vor einigen Monaten hat sich die Bundestagsfraktion "Die Linke" mit dem Themenbereich "Mobilfunkstrahlung" beschäftigt (Bundestagsdrucksache 16/9485: "Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken"). In der Bundestagsdrucksache 16/10017 fragten die Abgeordneten Lutz Heilmann, Karin Binder, Hans-Kurt Hill sowie die Fraktion "DIE LINKE" nach den "Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen.". Dieselben Bundestagsabgeordneten richten in der Bundestagsdrucksache 16/10018 ihre Aufmerksamkeit auf die "Unabhängigkeit der Mobilfunkforschung" (Die DFA e.V. berichtete: "13.08.2008  Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?").

"Die finanzielle Beteiligung der Industrie an der Mobilfunkforschung ist "sachgerecht". Sie entspricht nach Auffassung der Bundesregierung dem Verursacherprinzip."

So lautete, zusammengefasst, die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/10078) (Die DFA e.V. berichtete: "20.08.2008  Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung").

Nicht nur dem Vorsitzenden der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald Westermann, ist die aktuelle Häufung der Äußerungen der Bundespolitiker zum Thema nicht verborgen geblieben:

"Es ist auffällig, daß gerade jetzt, kurz bevor das Umweltgesetzbuch in den Bundestag eingebracht wird, die Politiker aufmerksam werden. Die DFA hat bereits vor Jahren auf das Thema aufmerksam gemacht."

(Die DFA e.V. berichtete: "01.09.2008 Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?")

So erinnerte sich Harald Westermann, daß Mathias Czaya (Ehrenbeirat der DFA e.V., Second-Vice-President der ECBF "Warschau")  im Rahmen der Herbstparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." am 27.10.2001 ein  Merkblatt verteilte, in dem auf mögliche gesundheitliche Risiken bei der Benutzung von Handys bzw. CB- oder PMR-446-Geräten hingewiesen wird.
Das "FM-Funkmagazin" berichtete seinerzeit:

"{...}
Dieses Merkblatt richtet sich in erster Linie an Eltern, deren Kinder solche Funkgeräte bzw. Handys benutzen. Es gibt Tips zur Risikominderung bei der Verwendung solcher Geräte. Wichtig sei u.a., den Abstand der Antenne zum Kopf möglichst groß zu halten und bei der Verwendung von Ohrhörern vagabundierende HF auf dem Zuleitungskabel mit Ferritperlen abzublocken.

In einem umfassenden Vortrag machte Matthias Czaya deutlich, dass seiner Auffassung nach bei einem großen Teil der Untersuchungen über die Wirkung elektromagnetischer Strahlung auf den menschlichen Körper "gelogen und betrogen" werde. Einige wenige seriöse Untersuchungen lassen seiner Meinung nach den Schluß zu, dass elektromagnetische Strahlung von Handys unter anderem Veränderungen des EEGs, eine Begünstigung des Wachstums von Tumoren und eine Durchlässigkeit der Blut/Hirn-Schranke bewirkt. Matthias hat dazu eine CD mit umfassenden Informationen zu diesem Thema erstellt. Diese CD konnte käuflich erworben werden.?
{...}"

 

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25.09.2008  Wichtger Termin: DFA Herbstparlamentsvollversammlung

Kassel (HaWe/ Ho) *

Vorstand und Präsidium der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." laden hiermit alle interessierten CB-Funker zur Herbstparlamentsvollversammlung 2008 der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." ein:

 

DFA Herbstparlamentsvollversammlung
Samstag 11.10.2008 - 12:00 Uhr
Gaststätte "Eisenbahn Schrebergarten" Verein Kassel e.V.
Wolfhager Strasse 209
34128 Kassel

 

 

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25.09.2008  Schnelles Internet und ein Ende im Preis-Irrgarten der Handy-Gebühren? Link: OGG-Audio-Datei: Schnelles Internet und ein Ende im Preis-Irrgarten der Handy-Gebühren?

Kassel/ Brüssel (HaWe/ Ho) *Foto: Viviane Reding (EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien) Fotoquelle: EU-Kommission

Das Paradies auf Erden versprach die EU ihren Bürgern. Am vergangenen Dienstag den 23.09.2008 verkündete Viviane Reding (EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, s. nebenstehendes Foto) daß, ab Juli 2009, eine SMS-Kurznachricht nach und aus dem europäischen Ausland nur noch 11 Cent plus Mehrwertsteuer kosten soll (z. Zeit noch 29 Cent).
Am Mittwoch, den 24.09.08 hat das EU-Parlament das "Telekom-Papier" beschloßen. Spätestens ab Frühjahr müssen dann die Telekommunikationsanbieter ihre Telefon- und Mobilfunk-Tarife so vereinheitlichen, daß sich der Verbraucher nicht mehr durch den Irrgarten der verschiedenen Preismodelle kämpfen braucht.
Mittlerweile kam aus der Mobilfunkbranche herbe Kritik an den Plänen.
Ein Unternehmenssprecher von e-Plus äußerte sich:

"Da ist Kommissarin Reding etwas über das Ziel hinausgeschossen. In Deutschland kostet eine SMS im Schnitt 16 Cent plus Mehrwertsteuer. Dadurch entsteht die paradoxe Situation, dass eine Auslands-SMS für Deutsche billiger als eine SMS im Inland werden könnte."

Auch Vodafone-Deutschland-Vorsitzender Friedrich Joussen kritisierte:

"Die Verbraucher profitieren, wenn es echten Wettbewerb zwischen den Anbietern gibt. Die Regulierung von Endkundenpreisen führt aber genau zum Gegenteil."

In dem "Telekom-Papier" ist zudem verankert, daß jeder, der seine Festnetz- oder Handynummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen will, innerhalb von 24 Stunden in dem neuen Netz erreichbar sein muss. Laut Reding ist dieses Ziel in Deutschland schon erreicht. Zu alledem erhalten die EU-Bürger das Recht zu einem schnellen Internetzugang auf DSL-Basis garantiert. Auch andere Breitbanddienste via Glasfaser sollen möglichst schnell errichtet werden. Erika Mann, EU-Abgeordnete der SPD, bemerkte hierzu:

"Nun können wir auch auf dem Land das schnelle Internet sicherstellen."

Am Rande der Verhandlungen kam es dann noch zu kleineren Meinungsverschiedenheiten. So wurde bis zuletzt um die Verteilung der hohen, vom Beratungsunternehmen McKinsey errechnetet, Kosten gestritten. Allein in Deutschland wird der Netzausbau vier bis fünf Milliarden Euro kosten. Die Bundesregierung wollte mit einem eigenen Gesetz dem Marktführer das Exklusivrecht bei der Vermarktung zugestehen. Die EU-Kommission versagte jedoch seine Zustimmung. Die EU-Parlamentarier wollen zwar den ungehinderten Zugang für alle Wettbewerber festschreiben, den Netzbetreibern aber ihre Investitionsanreize lassen. Zehn bis zwölf Prozent der Zugangsgebühren dürften diese dann aufschlagen, um sich zu refinanzieren.Um auch dünn besiedelte Regionen schneller anzuschließen, will die EU anstelle der teuren Glasfaser-Kabel auch die WiMax-Technik empfehlen, bei der die Breitband-Qualität über eine Funkverbindung hergestellt wird.

Ein Teil des "Telekom-Papieres" ist jedoch nach wie vor umstritten. Bei der europaweiten Umstellung des analogen Fernsehens auf die Digitaltechnik werden zahlreiche Funkfrequenzen frei, welche zusätzlich genutzt werden können. Hier verhandeln die Telekommunikationsunernehmen immer noch mit den Rundfunk- und Fernsehanstalten über die zukünftige Verteilung. Für das Jahr 2010 planen daher die europäischen Staats- und Regierungschefs ein eigenes EU-Gipfeltreffen abzuhalten, um die Frequenzverteilung untereinander zu regeln.
In diesem Zusammenhang äußerte sich Mathias Czaya (Ehrenbeirat der DFA e.V., Second-Vice-President der ECBF "Warschau") dahingehend, daß es derzeit keinerlei Anzeichen gebe, den CB-Funkern die CB-Funkfrequenzen im 11-Meter-Band wegzunehmen.

Unter der Überschrift "Später Erfolg für die Verbraucher durch die DFA" haben Joachim Hauber und Dr. Bruno Hettenbach das Thema EU-Preisregulierung für Handys im Internet-Magazin "CB-Radio" thematisiert.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


24.09.2008  Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

Mit Datum vom 02.06.2008 brachten die Vetretungen zweier Bundesländer unter der Bundesratsdrucksache 399/08 einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen in den Bundestag.

In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es:

"Bürgerschaftliches Engagement ist eine wesentliche Voraussetzung des solidarischen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Beiträge der ehrenamtlich Tätigen, die sich im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich in Vereinen organisieren und dort für die Gesellschaft vielfach wertvolle Dienste leisten, von ganz entscheidender Bedeutung.

Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die ehrenamtliche Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen zu fördern und damit das bürgerschaftliche Engagement weiter zu stärken.

Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied eines Vereins ist in der Regel mit einem ganz erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Obwohl diese Tätigkeit im Fall der Ehrenamtlichkeit ohne Vergütung ausgeübt und allenfalls ein Ersatz von Aufwendungen geleistet wird, erwachsen hieraus beträchtliche Haftungsrisiken.
{...}
Dies hat zur Folge, dass der Vereinsvorstand unabhängig von der Ehrenamtlichkeit seiner Tätigkeit der Gefahr ausgesetzt ist, unter bestimmten Umständen mit seinem Privatvermögen von Dritten oder dem Verein zur Haftung herangezogen zu werden. Dabei können Haftungskonstellationen auftreten, die für ehrenamtlich Engagierte nicht mehr zumutbar erscheinen und zu unbilligen Ergebnissen führen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen innerhalb des Vereinsvorstandes eine interne Ressortverteilung vorgenommen wurde. Hier verlassen sich Vereinsvorstände oftmals darauf, dass das jeweils zuständige Vorstandsmitglied seine Aufgaben, etwa die Wahrnehmung finanzieller und steuerlicher Angelegenheiten des Vereins, tatsächlich erfüllt. Dies reicht jedoch nach der Rechtsprechung nicht aus. Das nach der Ressortverteilung nicht zuständige Organmitglied darf nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass das zuständige Organmitglied in seinem Aufgabenbereich ordnungsgemäß tätig wird. Vielmehr treffen sämtliche Vorstandsmitglieder weitreichende Überwachungspflichten, deren Verletzung zu einer persönlichen Haftung führen kann.
{...}"

Der Vorstand der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." hat erkannt, daß eine derartige neue Regelung im Vereinsrecht zum Themenbereich "Haftung" mehr Vor- als Nachteile in sich birgt und hat beim Gesetzentwurfsgeber bezugnehmend auf unser Hobby nachgefragt:

DFA: 1. Würde dieses Gesetz ausschließlich nur für beim Registergericht eingetragene Vereine Haftungserleichterungen erbringen, oder würde dieses auch für sog. "Stammtisch-Vereine" (Nicht-eingetragene Vereine) Gültigkeit haben?

Antwort: Zu Frage 1 ist anzumerken, dass hier das allgemeine Problem angesprochen wird, welche Regelungen auf nicht eingetragene und damit nicht rechtsfähige Vereine Anwendung finden. In der Rechtsprechung und in der Rechtsliteratur besteht zwischenzeitlich Einigkeit darüber, dass auf nicht rechtsfähige Idealvereine (anderes gilt bei wirtschaftlichen Vereinen) das Vereinsrecht entsprechend anzuwenden ist mit Ausnahme der Vorschriften, die die Rechtsfähigkeit voraussetzen. Dass grundsätzlich auch die Haftungsvorschrift des § 31 BGB auf nicht rechtsfähige Vereine Anwendung findet, ist mittlerweile ebenfalls überwiegend anerkannt. Legt man zu Grunde, dass sich die Haftungssysteme von eingetragenem und nichtrechtsfähigem Verein weitgehend entsprechen (mit Ausnahme des § 54 S. 2 BGB, der eine persönliche Haftung des für den nicht rechtsfähigen Verein Handelnden im rechtsgeschäftlichen Bereich vorsieht), so spricht viel dafür, dass auch die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Haftungsbegrenzungen grundsätzlich auf den nicht rechtsfähigen Idealverein entsprechend anwendbar sind.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Heranziehung der Vorschriften des Vereinsrechts auf nicht rechtsfähige Idealvereine nicht gesetzlich geregelt ist, sondern dieser Grundsatz durch die Rechtsprechung und die Rechtsliteratur entwickelt wurde.

DFA: 2. Falls auch "Stammtisch-Vereine" unter dieses Gesetz fallen würden: Würde dieses dann auch für „Stammtisch-Vereine“ Gültigkeit haben, welche sich eine Satzung gegeben haben?

Antwort: In Frage 2 wird eine Differenzierung danach vorgenommen, ob sich der jeweilige Personenzusammenschluss eine Satzung gegeben hat oder nicht. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Voraussetzung für das Vorliegen eines (nicht rechtsfähigen) Vereins und damit für die entsprechende Anwendung des Vereinsrechts der Umstand ist, dass sich der jeweilige Personenzusammenschluss eine Satzung gibt.

DFA: 3. Würde dieses Gesetz auch für die unter Frage 1 bzw. Frage 2 betreffenden Vereine Gültigkeit haben, welche keine Dienstleistungen (z.B. in Form von sportlichen Übungsstunden) anbieten?

Antwort: Frage 3 ist dahingehend zu beantworten, dass die Anwendung der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Haftungsbegrenzungen nicht davon abhängig ist, ob der jeweilige Verein Dienstleistungen erbringt.

DFA: 4. Würden unter dieses Gesetz auch Motorsportereignisse (in unserem Falle wären dieses, z.B., Funksignalsuchfahrten (Peilübungen usw.) in öffentlichem Verkehrsraum unter Beachtung der üblichen Strassenverkehrsregeln) fallen, welche von eingetragenen bzw. Nicht-eingetragenen Vereinen veranstaltet werden?

Antwort: Frage 4 bezieht sich offensichtlich auf die in Artikel 1 des Gesetzentwurfs enthaltenen Haftungserleichterungen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass diese nur dann eingreifen, wenn ein Schaden durch den Vorstand in Wahrnehmung der Vorstandspflichten verursacht wurde. Eine Begrenzung der Haftung oder ein Freistellungsanspruch in sonstigen Bereichen ist nicht vorgesehen. Vielmehr wird der Vorstand außerhalb der Wahrnehmung spezifischer Vorstandspflichten wie jedes andere Vereinsmitglied behandelt. Wenn sich also in den von Ihnen in Bezug genommenen Fällen ein Vorstandsmitglied an einem Motorsportereignis beteiligt und dort wie jedes andere Vereinsmitglied aktiv wird, würden die in Artikel 1 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Haftungserleichterungen nicht eingreifen.

Die DFA e.V. bedankt sich beim zuständigen Ministerium für die Beantwortung der Fragen.

Auf der kommenden Parlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." am 11.10.2008 in Kassel wird das Thema "Vereinshaftung" eines der zu behandelnden Hauptthemen sein.

Die Bundesratsdrucksache 399/08 ist wortgleich in die Bundestagsdrucksache 16/10120 übernommen worden.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


22.09.2008  Neuigkeiten von pmr446-cbfunk.de Link: OGG-Audio-Datei: Neuigkeiten von pmr446-cbfunk.de

Kassel/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *

Gleich zwei Neuigkeiten verkündete der eQSO-Plattformbetreiber Ingo Koch in den letzten Tagen.

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete vor einigen Wochen, daß mehrere eQSO-Instanzen über ein Windows-XP-System möglich seien ("20.08.2008  eQSO: Mehrere Instanzen mit zusätzlicher Soundkarte möglich.").
Mit Datum vom 20.9.08 veröffentlichte DAD622/ Ingo Koch im Forum von pmr446-cbfunk.de nun Details:

"CB001-L und PMR001-L laufen nun auf einem Rechner, AMD K6 366 Mhz 256 mb Speicher Windows XP!

Soundkarten 2x Soundblaster 16 PCI, 2x Festplatten, (USB Stick geht auch) . 2x Com port, wenn nur einer vorhanden geht es auch über USB mit einem Adapterkabel auf com port.

Unter Windos xp ( geht nicht unter win98 ) zwei Benutzer erstellen, und jeweils auf den beiden Festplatten eQSO installieren .

Die beiden Funkgeräte wie gehabt mit der gewünschten Soundkarte und com port verbinden, auf dem jeweiligen Benutzer die richtige Soundkarte und com port zuweisen und schon kann es los gehen.

Bei mir laufen die beiden Gateways seit Gestern ohne Probleme auf dem Rechner, dadurch habe ich in Zeiten hoher Energiepreise doch etwas eingespart.

Übrigens das ganze geht natürlich auch wenn man nur ein Gateway betreibt, und über den gleichen Rechner als USER QRV sein möchte, wichtig ist nur das die Software auf zwei unterschiedlichen Festplatten oder USB Stick Installiert wird." 

Die zweite Neuigkeit ist eine Vorabankündigung:
In Zukunft wird bei einem Serverausfall von pmr446-cbfunk.de automatisch auf einen Ersatz Server umgeschaltet. Erste Tests, so DAD622, sind erfolgreich verlaufen, in den nächsten Tagen werden Detailinformationen folgen.

  

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


22.09.2008  eQSO-HAM-Version 3.00 war gehackt - Nutzung wieder uneingeschränkt möglich  Link: OGG-Audio-Datei: eQSO-HAM-Version 3.00 war gehackt - Nutzung wieder uneingeschränkt möglich

Kassel/ Wittmund (HaWe/ Ho) *

DC4FS/ Rüdiger Stenzel informierte an mehren Stellen darüber, daß die Nutzung der gehackten eQSO-HAM-Version 3.00 nun wieder uneingeschränkt möglich ist:

"Die Benutzung, der Download und die Registrierung der eQSO Version für Funkamateure und SWL s ist nun wieder uneingeschränkt möglich. Eine längere Zeit war der Download und die Registrierung gesperrt, da die Version 3.00 von einem Benutzer gehackt worden war und unregistrierte Rufzeichen aus dem Jedermannfunk im System auftauchten.

Durch einen neuen Sicherheitscheck können nun nur noch registrierte Benutzer auch mit der gehackten Version das System connecten. Bereits registrierte Benutzer haben dadurch keine Einschränkung. Lediglich neu registrierte Benutzer müssen nun bis zu einen Tag warten, bis sie eQSO nutzen können.

Für Funkamateure ist es weiterhin erforderlich, eine Kopie der Lizenzurkunde bei der Registrierung mit hochzuladen. Ein Passwort und ein Registrierschlüssel wird per Mail zugesandt, was dann zusammen mit dem Rufzeichen bei der Software einzutragen ist.

Nicht Lizenzierte haben nach wie vor die Möglichkeit sich zu registrieren und eQSO 3.00 zu nutzen und somit auch am Amateurfunk teilzunehmen. Die Registrierung ist auch in deutscher Sprache möglich. Man erhält ein SWL-Rufzeichen, ein Passwort und ein Registrierschlüssel per Mail und kann somit die Software frei schalten. Es gibt lediglich die Einschränkung, dass SWLs nicht senden können, wenn sich ein Link (-L) oder ein Repeater (-R) im Raum befindet (Eine Aussendung über HF wäre sonst möglich)."

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


01.09.2008 Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?  Link: OGG-Audio-Datei: Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) * Foto: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (Bildquelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Die Bundesregierung, namentlich das "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit", hat einen Gesetzentwurf "zum Schutz vor Handystrahlung" vorbereitet. In diesem sollen verbindliche Grenzwerte festgeschrieben werden.
Bei dem Gesetzentwurf will sich Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) (s. Foto rechts) an die Vorgaben der europäischen Nachbarn orientieren. Bislang hat die Bundesregierung aufgrund fehlender wissenschaftlicher Belege über die Gefährdung von Handystrahlen abgelehnt, Maßnahmen zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung zu erarbeiten. Erst im Juni dieses Jahres 2008 wurden die Ergebnisse des "Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms" der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin wurde noch betont, dass die derzeit gültigen Grenzwerte ausreichend vor Handystrahlung schützen würden. Jedoch wurde weder evtl. Langzeitfolgen der Mobilfunkstrahlung, noch die Auswirkungen auf Kinder untersucht. Fast am selben Tage der Veröffentlichung wurde jedoch die Glaubwürdigkeit der Forschungsergebnisse in Frage gestellt.

Etwas später wurden die Vorwürfe konkret: Forscher bemängelten, dass die Mobilfunkindustrie die Forschung mitfinanzierte und so direkt die Ergebnisse beeinflussen könnte. Diese Kritik ist ebenfalls Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion "Die Linke" gewesen (die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete: "13.08.2008 Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?" bzw. "20.08.2008 Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung").

Neben der Mobilfunkstrahlung soll sich dieses Gesetz auch mit künstlicher UV-Strahlung beschäftigen. Umweltminister Gabriel plant darin, Minderjährigen und Jugendlichen den Besuch von Sonnenstudios zu verbieten. Zudem werden auch medizinische Geräte unter diesem Gesetzentwurf behandelt. In dem Begründungsschreiben zum Gesetzentwurf heißt es, u.a.:

"{...}
Mit dem Gesetzentwurf soll ein Rechtsrahmen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung geschaffen werden, der den aktuellen Ansprüchen an den Schutz des Menschen und der Umwelt genügt.
Nichtionisierende Strahlung umfasst sämtliche Strahlungsformen, die im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung nicht genügend Energie aufweisen, um Atome und Moleküle elektrisch aufzuladen - zu ionisieren. Dazu zählen elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sowie die optische Strahlung. Auch diese Art der Strahlung kann schädliche Wirkungen hervorrufen, die eine Begrenzung der Strahlenexposition erforderlich macht. Sie nimmt in der heutigen Umwelt durch die Nutzung moderner Technologien und die technische Weiterentwicklung seit Jahren zu. Anzahl und Vielfalt der Quellen nichtionisierender Strahlung, die für den individuellen Bedarf, für gewerbliche und medizinische Zwecke verwendet werden, sind im ständigen Steigen begriffen. Technische Anwendungen, die nichtionisierende Strahlung nutzen oder bei denen diese Strahlung als Begleitprodukt entsteht, sind nicht mehr wegzudenkender Bestandteil des Lebens geworden. So sind alle Anwendungsbereiche elektrischer Energie mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden.
Alle drahtlosen Informationsübertragungs- und Kommunikationsverfahren nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder oder optische Strahlung.
{...}"

Im weiteren wird festgestellt, daß die Vorgaben der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)" - hinter der Empfehlung des EU-Ministerrates vom 12. Juni 1999 (Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) (1999/519/EG, ABL. L 199/59 vom 30.07.1999) ) zurückbleiben.

In der Zusammenfassung in der Begründung heißt es, auszugsweise, weiter:

"{...}
Ansatzpunkt sind die Errichtung und der Betrieb ortsfester Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden können. Außerhalb des gewerblichen Bereichs werden nunmehr auch der hoheitliche Betrieb und der nicht gewerbliche Betrieb von Funkanlagen erfasst. Zentrale Regelung ist die Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten, die in einer Rechtsverordnung festgelegt werden und auf dem Grenzwertkonzept der EU-Ratsempfehlung basieren sollen.
{...}
Es werden zwei Informationspflichten neu eingeführt. Durch die Erweiterung der Anzeigepflicht in § 4 Abs. 1 auf private Funkanlagen entsteht Bürokratieaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. Auch hier ist eine Kosteneinsparung beabsichtigt, indem die Anzeige durch eine elektronische Übermittlung der Daten von der Bundesnetzagentur an die zuständigen Landesbehörden ersetzt und in Folge dessen die Anzeigepflicht abgeschafft werden soll.
{...}"

Der Vorsitzender der DFA e.V., Harald Westermann versicherte während der Vorbesprechung zu diesem Thema, daß er auf jeden Fall die Interessen seiner Mitglieder entsprechend vertreten will.

 

Infobox:

Die für CB-Funker (möglicherweise auch für PMR/ SRD/ Freenet) wichtigen Passagen des Gesetzentwurfs lauten:

 "{...}
§ 2
Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Buches sind:
{...}
2. Funkanlagen: ortsfeste Funkanlagen einschließlich Radaranlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen; ortsfeste Funkanlagen sind auch solche Anlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfahren.

3. Standorte: Installationsorte, an denen Funkanlagen errichtet wurden oder errichtet werden sollen; zum Standort gehören alle Funkanlagen, die auf demselben Mast oder in unmittelbarer Nähe voneinander betrieben werden. Funkanlagen werden in unmittelbarer Nähe voneinander betrieben, wenn sich die nach telekommunikationsrechtlichen Vorschriften einzuhaltenden Sicherheitsabstände der einzelnen Antennen überlappen.
{...}

§ 4
Anzeige

(1) Wer eine Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr, die keiner integrierten Vorhabengenehmigung nach Kapitel 2 des Ersten Buches Umweltgesetzbuch bedarf, privat, gewerblich oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen betreiben oder eine wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes herbeiführen will, hat dies der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vorher anzuzeigen. Das Gleiche gilt für eine Funkanlage mit einer EIRP von weniger als 10 Watt, die an einem Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr errichtet wird, oder wenn durch die hinzukommende Anlage die Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt EIRP erreicht oder überschritten wird.
{...}
(3) Eine wesentliche Änderung ist jede Änderung einer Anlage nach den Absätzen 1 und 2 oder ihres Betriebes, durch die nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können, die für die Erfüllung der sich aus § 3 ergebenden Pflichten erheblich sein können.
{...}

§ 11
Befugnisse der zuständigen Behörden


(1) Für die Überwachung der Durchführung des Kapitels 2 dieses Buches und der auf § 5 gestützten Rechtsverordnungen gelten die §§ 24, 25, 26, 29, 31 und 52 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(2) Die zuständige Behörde kann zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Kapitel 3 und 4 dieses Buches und der auf § 8 oder § 10 gestützten Rechtsverordnungen Anlagen oder deren Betrieb überprüfen. § 123 des Ersten Buches Umweltgesetzbuch gilt entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(3) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die zur Durchführung der Vorschriften der Kapitel 3 und 4 dieses Buches und der auf § 8 oder § 10 gestützten Rechtsverordnungen erforderlichen Anordnungen treffen, insbesondere 1. anordnen, dass eine Anlage von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle oder einer in gleicher Weise geeigneten Stelle überprüft wird,
2. untersagen, dass eine Anlage, die nicht den Anforderungen einer nach § 8 oder § 10 erlassenen Rechtsverordnung entspricht, weiter betrieben wird. (4) Kommt die Betreiberin oder der Betreiber einer Anlage einer vollziehbaren behördlichen Anordnung nach Absatz 3 Nr. 1 nicht nach, so kann die zuständige Behörde den Betrieb der Anlage ganz oder teilweise bis zur Erfüllung der Anordnung untersagen.

§ 12
Gebühren und Auslagen
{...}
(2) Die Person, die eine Anlage nach den Vorschriften der Kapitel 3 und 4 dieses Buches betreibt, hat die Gebühren oder Auslagen für Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen nach § 11 Abs. 2 bis 4 zu tragen, wenn die Überprüfung der Anlage durch die zuständige Behörde oder einen von dieser beauftragten Dritten ergibt, dass die in einem dieser Kapitel oder einer auf § 8 oder § 10 gestützten Rechtsverordnung festgelegten Grenzwerte oder sonstige Anforderungen nicht eingehalten werden.
{...}

§ 14
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Nr. 1 oder Nr. 2, eine Anlage errichtet oder betreibt,

2. entgegen § 4, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Nr. 3, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
{...}
6. einer vollziehbaren Untersagung nach § 11 Abs. 4 zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
{...}"

 

     * Links zum Thema:

(Bildquellenangabe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


01.09.2008  In eigener Sache: RSS-Angebot der DFA e.V.

Kassel (HaWe/ Ho) *

Mehrfach wurde die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." in den letzten Tagen gefragt, ob man die DFA-Schlagzeilen auf der eigenen Webseite einbinden dürfe.

Die DFA e.V. stellt hierzu gerne sechs verschiedene Versionen, automatisch generiert aus der RSS-Datei http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf zur Verfügung.

Der folgenden Tabellen kann das Aussehen der sechs Versionen, sowie der dazu entsprechende iframe-Befehl entnommen werden.

 

Aussehen des I-Frames:

Code des I-Frames:

<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf0.htm"
name="newsfenster" scrolling="Yes" align="Left" width="550"
height="380" frameborder="No"
longdesc="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf0.htm">&gt;</iframe>

<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf1.htm"
name="newsfenster" scrolling="Yes" align="Left" width="550"
height="510" frameborder="No"
longdesc="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf1.htm">&gt;</iframe>

<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf2.htm"
name="newsfenster" scrolling="Yes" align="Left" width="550"
height="80" frameborder="No"
longdesc="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf2.htm">&gt;</iframe>

<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf3.htm"
name="newsfenster" scrolling="Yes" align="Left" width="550"
height="380" frameborder="No"
longdesc="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf3.htm">&gt;</iframe>

Aussehen des I-Frames:

Code des I-Frames:

<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf4.htm"
name="newsfenster" scrolling="Yes" align="Left" width="250"
height="400" frameborder="No"
longdesc="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf4.htm">&gt;</iframe>

<iframe src="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf5.htm"
name="newsfenster" scrolling="Yes" align="Left" width="250"
height="400"  frameborder="No"
longdesc="http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf5.htm">&gt;</iframe>

 

Vor dem Einbinden sollte jedoch folgendes beachtet werden:

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de



  Haftungsausschluss:

* Inhalte
Der Autor übernimt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf den von ihm bereitgestellten Inhalte. Haftungsansprüche, gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder auch Nichtnutzung der angebotenen Inhalte bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die zum Download bereitgestellte Software.

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