Link: Ausführung eines javascriptes zum Drucken der Webseite

Störungen - und was nun?

Im Zusammenhang mit einer geplanten Leistungserhöhung im CB Bereich von derzeit 1 Watt in AM und 4 Watt (pep) in SSB auf 4 Watt AM und 12 Watt (pep) SSB werden Störungen in der Heimelektronik rasant zunehmen. Daher möchte ich die Erfahrungen anderer Länder z.B den USA zitieren, wo es diese seit Jahrzehnten mit höheren Leistungen gibt.

Der CB Funker - das rechtlose {...}

{mehr...}

----------

Störende Beeinflussung des Fernsehempfangs durch FreeNet Geräte

von Mathias Czaya - DC 5 AG -

Bei einem FreeNet Funker traten Störungen des Fernsehempfangs im Sonderkanal 7 entsprechend der Frequenz 147,250 Mhz ( +5,5 Mhz ) auf. Zu beobachten war eine Zunahme der Bildhelligkeit bis hin zum weißem Bildschirm, je nach Abstand des Funkgerätes zum Fernsehkabel.

Das Sendegerät war ein zugelassenes Handfunkgerät ( Motorola S 200) mit einer Strahlungsleistung von 500 Milliwatt. Da die Sendefrequenz gleich der Empfangsfrequenz des Fernsehgerätes ist, dürfte hier eine Direkteinstrahlung in das doppelt {...}

{mehr...}

----------

PC's ohne Festplatte

Von Hans-Werner Hoppe - DQB656 -

Wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahre ansieht, so kommt man nicht umhin, den Einzug der Computer im Bereich unseres Hobbyfunkes zu {...}

{mehr...}

----------

Die 10 Watt EIRP-Antennenumfrage

Die 10 Watt EIRP-Antennenumfrage

Noch immer ist das Thema "10 Watt EIRP" im Bereich des CB-Funk nicht {...}

{mehr...}

----------

Wie viel Leistung brauchen die CB-Funker"

Von Mathias Czaya - DC 5 AG -

In den letzten 30 Jahren sagten die Allgemeinverfügungen für den CB-Funk aus, es sei eine Rundstrahlantenne ohne Gewinn (O dBd) zu verwenden, wobei die Verwendung von Halbwellen, 5/8 Antennen und Groundplanes nicht beanstandet {...}

{mehr...}

----------

Begriffsbestimmung EIRP und ERP

Von Franz Hornauer

Interessante Missdeutungen zum Thema Strahlungsleistungen finden sich insbesonders in Kommentarbeiträgen. Die Begriffe EIRP und ERP werden - sogar bei Wikipedia - nicht korrekt erklärt. Dies führt in der Folge zu fatalen Betätigungen, wobei {...}

{mehr...}

----------

Neue Superantennen

Von Mathias Czaya - DC 5 AG -

Schaut man sich die Entwicklung der CB-Antennen im Laufe der letzten drei Jahrzehnte an, so wird man kaum Neues entdecken. Gewiß, die Hersteller und die Namen der Antennen wechseln, jedoch kann man die gängigen Antennen auf einfache Grundformen {...}

{mehr...}

----------

Optimale Antennenabstimmung

Mehr Reichweite - besserer Empfang

von Mathias Czaya - DC 5 AG {...}

{mehr...}

----------

Wir bauen eine Balkon- oder Zimmerantenne

Zunächst schneiden wir Radials in der Länge von 268 cm aus Aluminiumfolie. Je breiter die Folienstreifen sind, umso besser für die Bandbreite der Antenne. Dann nehmen wir einen Antennenstrahler und montieren alles am Aufstellungsort. Nun muß der Antennenstrahler auf Resonanz gebracht werden, und zwar unabhängig vom SWR-Wert. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Methode besteht darin, den Antennenstrahler auf kürzestem Wege mit der Masse ( den Radials ) kurzzuschließen und mit Hilfe eines Dipmeters die Resonanzfrequenz auszumessen. Das Dipmeter wird in die Nähe der Antennenverlängerungs- spule gehalten und bei Änderung der Frequenz gibt es einen charakterischen Dip. Ist die Spule unzugänglich, wird anstelle des Kurzschlußdrahtes eine Spule mit zwei Windungen eingelötet, das Dip Meter wird dann in die Koppelschleife eingetaucht. Genauer ist die Messung mit einer Antennenmeßbrücke bzw. Rauschmeßbrücke, die über ein Lamba-Halbe Koaxialkabel angeschlossen wird.

Die physikalische Länge ist bei Koaxialkabel verschieden von der elektrischen Länge. Sie errechnet sich für RG-58 Kabel aus der der halben Wellenlänge ( 550 cm ) multipliziert mit dem Verkürzungsfaktor von 0,66. Der Vorteil einer {...}

{mehr...}

----------

Eine besonders gute Heimstationsantenne

Was uns die Industrie vorenthält...

An eine Stationsantenne kann man folgende Anforderungen stellen {...}

{mehr...}

----------

Störende Beeinflussung des Fernsehempfangs durch FreeNet Geräte

von Mathias Czaya - DC 5 AG -

Bei einem FreeNet Funker traten Störungen des Fernsehempfangs im Sonderkanal 7 entsprechend der Frequenz 147,250 Mhz ( +5,5 Mhz ) auf. Zu beobachten war eine Zunahme der Bildhelligkeit bis hin zum weißem Bildschirm, je nach Abstand des Funkgerätes zum Fernsehkabel.

Das Sendegerät war ein zugelassenes Handfunkgerät ( Motorola S 200) mit einer Strahlungsleistung von 500 Milliwatt. Da die Sendefrequenz gleich der Empfangsfrequenz des Fernsehgerätes ist, dürfte hier eine Direkteinstrahlung in das doppelt {...}

{mehr...}

----------

Bandplan der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."

Bereits auf der Herbsttagung 2008 der DFA e.V. wurde der CB-Funkbandplan kurz vorgestellt.

Er beruht ausschließlich, so der Vorsitzende der DFA e.V., auf der derzeitigen Amtsblatt-Verfügung der Bundesnetzagentur:

"Es ist nicht notwendig, daß wir als CB-Funker uns mehr in unserer Freiheit beschränken sollen, als die BNetzA es vorgibt. Bundesweit extra LKW-Kanäle, extra Notrufkanäle für Wasserfahrzeuge, Hauskanäle usw. im CB-Funkband {...}

{mehr...}

----------

Antennenvertrag der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."

Unter der Adresse http://www.deutsche-funk-allianz.de/RBT/Antennenvertrag.pdf kann der Antennenvertrag der DFA e.V. heruntergeladen werden. Er ist bereits 1996 in Zusammenarbeit mit der CB-Rechtskanzlei erstellt worden.

{...}

{mehr...}

----------

CB-Allgemein-Verfügung

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk

(Verfügung 37/2005 zuletzt geändert durch Verfügung {...}

{mehr...}

----------

10.06.2003 Entwurfsvorlage der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." eines gesetzes über den CB-Funk (CB-Funk-Gesetz) aus dem Juni 1995

Gesetz über den CB-Funk

{...}

{mehr...}

----------

01.06.2003 Stellungnahme der DFA zum Referentenentwurf des TKG

Deutsche Funk-Allianz

Bundesgeschäftsstelle

Helmholtzstr. {...}

{mehr...}

----------

22.05.2003 Verfassungskonforme Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers

Verfassungskonforme Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers (Anschreiben).

{...}

{mehr...}

----------

PLC und die neue Messvorschrift TP 322 MV 05

Die RegTP veröffentlichte in ihrem Amtsblatt unter Mitteilung 248/2001 (Amtblatt Nr. 9, S.1350 ff vom 09.05.2001) die neue Messvorschrift TP 322 MV 05 Teil 1 mit der Bitte um Kommentierung.

Wir bemerken zu unserem Erstaunen, dass unsere Kritik, zuletzt in der Kommentierung zur NB 30 dieses Jahres formuliert, Früchte trägt und die Herren der RegTP noch einmal in sich gegangen sind, um den baren Unsinn des ersten Entwurfes der {...}

{mehr...}

----------


(Ältere Beiträge sind im Archiv abzurufen...)


  Haftungsausschluss:

* Inhalte
Der Autor übernimt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf den von ihm bereitgestellten Inhalte. Haftungsansprüche, gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder auch Nichtnutzung der angebotenen Inhalte bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die zum Download bereitgestellte Software.

Alle Angebote auf auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile, einzelne Seiten oder das gesamte Angebot ohne eine gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

* Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen oder Links auf fremde Webseiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Webseiten für ihn erkennbar waren. Auf die derzeitige und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Webseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Aus diesem Grund distanziert er sich mit Nachdruck von allen Inhalten der verknüpften oder verlinkten Webseiten, die nach der Linksetzung in irgendeiner Form verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb dieses Webangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailing-Listen und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe durch Nutzer bestehen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere Schäden, die aus der Nutzung oder auch Nichtnutzung entsprechend dargebotenen Informationen entstehen, haftet ausschließlich der Anbieter der Webseite, auf die verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über einen Link auf die jeweilige Publikation verweist.

* Urheber und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente Videosequenzen oder Texte zurückzugreifen. Dies gilt vergleichbar auch für zum Download bereitgestellte Programme oder Software. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen ohne jegliche Einschränkungen den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweils eingetragenen Eigentümern. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch die Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. * Datenschutz
Sofern innerhalb dieses Webangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten in Form von Namen, Adressen, Emailadressen, etc. besteht, so erfolgt eine Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers ausschließlich auf freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienste des Angebotes ist ausdrücklich auch ohne Angabe persönlicher Daten oder unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot sind rechtliche Schritte gegen die Absender von sogenannten Spam-Mails ausdrücklich vorbehalten.

*Rechtswirksamkeit
Dieser Haftungsausschluss ist integraler Bestandteil dieses Webangebotes. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen sollten, bleiben alle übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

*Achtung!
Die gelinkten Webseiten sind möglicherweise NICHT "Text-Browser-gerecht" bzw. "Barrierefrei nach der "Barrierefreien Informationstechnologie-Verordnung BITV" programmiert!
Impressum