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Wie viel Leistung brauchen die CB-Funker"

Von Mathias Czaya - DC 5 AG -

In den letzten 30 Jahren sagten die Allgemeinverfügungen für den CB-Funk aus, es sei eine Rundstrahlantenne ohne Gewinn (O dBd) zu verwenden, wobei die Verwendung von Halbwellen, 5/8 Antennen und Groundplanes nicht beanstandet wurde.

Im Zuge der Umstellung des Frequenznutzungsplanes auf Strahlungsleistung wurde erstmals ein Wert von 4 Watt ERP festgelegt. Dieser Wert hat erhebliche Bedeutung.

Zum Beispiel ist keine der bisher üblichen Hochantennen erlaubt.

Das kann man sehr einfach berechnen:

Groundplane (Lambda/4) :

Strahlungsleistung 4 (Watt) x 3,28 = 13,12 (Watt EIRP) = 8,05 ( Watt ERP )

Halbwelle :

Strahlungsleistung 4 (Watt) x 4,82 = 19,28 (Watt EIRP) = 11,76 ( Watt ERP )

5/8 Antenne (mathematisches Modell mit Radiallänge lambda/4) :

Strahlungsleistung 4 (Watt) x 6,6 = 26,4 (Watt EIRP) = 16,1 (Watt ERP)

Als Gewinnwerte nimmt man die Werte aus den einschlägigen Antennenhandbüchern, z.B.

Rothammel , Antennenhandbuch, 11 Auflage, S.74 und Meinke-Gundlach, Taschenbuch der Hochfrequenztechnik, N24 .

Wenn aber eine merkwürdige Regelung besteht, die ein de facto Verbot von gängigen Antennen bewirkt, ist ein dringender Korrekturbedarf nötig.

Es kann nicht sein, dass bisher erlaubte Antennen einfach durch einen Verwaltungsakt verboten werden. Ein Verstoss die gegen die Auflagen der CB-Funk Allgemeingenehmigung kann Verwaltungsgelder ("Bussgeld") zum "Bearbeiten eines Verstosses gegen die Auflagen" nach sich ziehen.

Ausserdem wird die Reichweite zu Lasten der CB-Funker ungebührlich eingeschränkt.

Die DFA e.V. wünscht sich, dass kein CB Funker für seine rundstrahlende Hochantenne bestraft wird.

Daher fordere ich den Bestandschutz für Halbwellenantennen, was einer Strahlungsleistung von 12 Watt ERP entspricht.

Es gibt allerdings zwei Wermutstropfen, die dann zu berücksichtigen wären:

  1. Alle grossen Hochantennen, sieht man von ein paar kleinen Balkonantennen ab, fallen unter die 10 Watt EIRP (Personenschutzverfügung), wobei eine Standortbescheinigung nach der derzeitigen Lage notwendig wäre.
    Dies könnte problematisch werden, wenn sich auf dem Dach des Hauses bereits weitere Sendeantennen befinden.
  2. Es könnte sein, dass sich die bestehenden Schutzzonen zu den Nachbarländern etwas vergrössern, da hier eine Neubetrachtung wegen anderer Zahlenwerte notwendig wird.

Nun kann es aber sein, dass die CB-Funker eine Wahlfreiheit haben möchten, ob sie unter die Personen-schutzverfügung fallen wollen oder nicht.

Die DFA e.V. hat als Interessenvertretung der CB-Funker im Oktober 2005 bei einer Besprechung bei der BNetzA dieses Thema angesprochen und derzeit warten wir auf die Veröffentlichung der neuen CB-Funk Allgemeinverfügung.

Da die Strahlungsleistung derzeit noch nicht bekannt ist, bieten sich folgende technische Lösungen an:

  1. Herabsetzung der Sendeleistung , wobei der Empfangsgewinn der Hochantenne erhalten bleibt.
    Die DFA e.V. bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose Berechnung unter Berücksichtigung des Antennengewinns, der Kabelsorte und Kabellänge an, um den individuell benötigten Wert der Sendeleistung zu ermitteln.
    Hierzu gibt es ein Computerprogramm, welches die Mitglieder bei unserem Pressesprecher bekommen können.
  2. Einbau eines Dämpfungsgliedes, welches aus 3 Widerständen besteht.
    Dieses muss individuell berechnet werden und wird bei Bedarf kostenlos an unsere Mitglieder abge-geben. Der Nachteil besteht darin, dass ein Sende- und Empfangsgewinn gleichermassen weggedämpft wird.
    Die Lösung bietet sich dann an, wenn das Sendegerät versiegelt ist wegen Garantieansprüchen.
  3. Verwendung einer Hochantenne, wobei Sende- und Empfangsgewinn getrennt sind. Die Antennenbauform wurde bereits 1997 auf der DFA Tagung in Detmold vorgestellt und noch einmal auf der Herbsttagung in Bad Frankenhausen 2005. Diese Antenne ermöglich einen Empfangsgewinn von wahlweise 1 oder 2 S-Stufen bei tragbarem Aufwand, wobei der Sendegewinn der jeweils geltenden Vorschrift angepasst werden kann.
    Das ist eine elegante Lösung, um entgegen knickrigen Vorschriften einen Reichweitengewinn zu erzielen und alles bleibt legal.

Wo bleibt eigentlich die Unterstützung der Industrie?

Es scheint fast so, als ob die Industrie keine Antennen mehr verkaufen möchte.

Die Industrie hält sich bedeckt und veröffentlicht seit Jahren keine Werte für Antennengewinne bei Hochantennen. Dabei weiss sie aber ganz genau, welche Antennegewinne Mobilantennen haben, denn die werden weiterhin veröffentlicht.

Nur hilft uns diese Haltung nicht weiter.

Immerhin sind auch Mobilantennen betroffen.

Die CB-Funk Allgemeinverfügung unterscheidet nicht zwischen Heimstationsantennen und Mobilantennen. Das hat zur Folge, dass auch Mobilantennen betroffen sind. Bei der derzeitigen Regelung von 4 Watt ERP sind zum Beispiel Mobilantennen grösser als 100 cm wegen ihres Wirkungsgrades schlicht verboten. Die beliebte DV lang (270 cm) hat 5,16 dBi Gewinn und ist einer Groundplane gleichzusetzen. Daher meine Frage an die Industrie, ob sie denn keine Mobilantennen mittlerer oder grosser Länge mehr verkaufen möchte"

Aber die " unserer Meinung nach " fehlerhafte Gleichsetzung von 4 Watt Sendeausgangsleistung mit 4 Watt ERP Strahlungsleistung, wie im Frequenznutzungsplan geschehen, zieht noch viel grössere Kreise nach sich.

Nehmen wir mal als Beispiel den Betriebsfunk im 2 Meter Band .

Im Betriebsfunk werden 6 Watt Ausgangsleistung verwendet und die BNetza erlaubt 6 Watt ERP Strahlungsleistung.

Das hat zur Folge, dass die üblichen Sperrtopfantennen (mittengespeiste vertikale Dipole) eine Strahlungs-leistung von 6 (Watt) x 4,82 = 28,92 (Watt EIRP) produzieren, was nicht zulässig ist. Darüber hinaus wäre eine Standortbescheinigung erforderlich. Schaut man sich die zum Beispiel die Antennen an, die Taxifahrer, Baufirmen oder der ADAC auf den Fahrzeugen verwendet, so findet man die Viertelwellenstäbchen und 5/8 Mobilantennen.

Die sind aber keineswegs zulässig.

Rechnen wir mal nach:

Das Viertelwellenstäbchen ( ca 50 cm im 2 Meter Band) produziert eine Strahlungsleistung von 6 (Watt) x 3,28 = 19,68 (Watt EIRP) und die beliebte 5/8 Mobilantenne 6 (Watt) x 6,6 = 39,6 (Watt EIRP) .

Da fragt man sich, welchen Sinn macht es, die Strahlungsleistung im Betriebsfunk derartig zu reduzieren, dass die Systeme unbrauchbar werden wegen fehlender Reichweite.

Galt im 2 Meter noch das 10 km Rautenraster, wobei die Reichweite ca 10 km um die Basisstation herum betragen sollte, würde eine Reduzierung der Sendeleistung auf 6 Watt ERP die Reichweite auf etwa 5 km begrenzen.

Hier wäre mal eine deutliche Stellungnahme des ADAC notwendig, denn die "gelben Engel" wären auf der Autobahn kaum erreichbar.

Auch die Taxifahrer müssten schon deswegen protestieren, weil ihre Sicherheitssysteme (Notruf) nicht mehr zuverlässig funktionieren. Es sind in den letzen Jahren schon genug Taxifahrer überfallen und ermordet worden.

Aber die BNetza wird nicht müde, immer neue Vorschriften zu erfinden und die Funkrufsysteme bis zur Unbrauchbarkeit zu verschandeln.

Und dafür wollen die auch noch Gebühren haben.

Geschrieben im März 2006

Mathias Czaya

DC 5 AG

Veröffentlichung honorarfrei - Belegexemplar erbeten


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