Störungen - und was nun? (Ältere Beiträge sind im Archiv abzurufen...)

(von Mathias Czaya)
Im Zusammenhang mit einer geplanten Leistungserhöhung im CB Bereich von derzeit 1 Watt in AM und 4 Watt (pep) in SSB auf 4 Watt AM und 12 Watt (pep) SSB werden Störungen in der Heimelektronik rasant zunehmen. Daher möchte ich die Erfahrungen anderer Länder z.B. den USA zitieren, wo es diese seit Jahrzehnten mit höheren Leistungen gibt.
Der CB Funker - das rechtlose Wesen
In Deutschland ist der CB Funk mit einer Verwaltungsverfügung geregelt.
Verwaltungsverfügungungen haben einen hinterhältigen Aspekt, sie können von der Behörde jederzeit geändert oder zurückgenommen werden.
Auch Verwaltungsgerichte könnten die Nichtigkeit einzelner Teile feststellen und damit gilt der Verwaltungsakt als nichtig so als wäe er nie geschrieben worden. Dann hätte kein CB Funker eine rechtsgültige Frequenzzuteilung.
Das wäre durchaus denkbar.
Im Störungsfalle kann die Frequenzzuteilung in Gänze widerrufen werden durch Mitarbeiter der BNetza Aussenstellen mit Sofortvollzug. Es können aber auch weitere Auflagen gemacht werden bezüglich der Sendezeit, des Antennenstandortes
usw.. Ausserdem hat der CB Funker den Aussendienstmitarbeitern Zugang zu dem Funkgerät und der Antenne zu gewähren.
Die DFA e.V. hält die Rechtlosigkeit des hobbytreibenden Bürgers für nicht angemessen und hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Hobby auf gesetzlicher Grundlage regelt. Das hat viele Vorteile. Zumal die Ausübung eines Hobbies geregelt ist und nicht dem Belieben einer Behörde unterliegt.
Im Amateurfunk gibt es ebenfalls eine gesetzliche Regelung, die besagt, eine Amateurlizenz muss erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein wichtiger Punkt in den Auflagen der CB-Allgemeingenehmigung ist die Strahlungsleistung von 4 Watt ERP.
Da CB Funker keine Ausbildung vorweisen müssen und keinerlei Vorkenntnisse zu haben brauchen, stellt sich die Frage, wie CB Funker die 4 Watt ERP einhalten. Das ist auf der juristischen Ebene besonders wichtig, da ein Nichteinhalten - egal aus welchem Grund - den CB Funker immer in das Unrecht versetzt. Das hat leider auch die Folge, dass die Kosten einer Überprüfung wie z.B. im Störfalle die Messung am Ort des Störers mit 600 Euro berechnet werden (Frequenzgebührenordnung) und die Messung am Ort der Störung mit 900 Euro.
Daher sollte der CB Funker aus eigenem Interesse darauf achten, dass er die Auflage 4 Watt ERP einhält.
Das Problem der Zukunft wird daher sein, wie der CB Funker die besagten 4 Watt ERP einhält. Bei Verwendung von vertikalen Heimstationsantennen (Rundstrahler) wird das nicht möglich sein, es sei denn, man beschränkt die Länge der Antenne.
Das Problem stellt sich derzeit so dar:
Eine Halbwelle (ca 560 cm) hat einen Vertikalgewinn von 6.83 dBi entsprechend einem Linearfaktor 4,82.
Die Daten sind aus der Antennenliteratur entnommen, z.B. Rothammels Antennenbuch, Franckh-Kosmos Verlag, 11. Auflage, S. 71 .
Daher errechnet sich die Strahlungsleistung einer vertikalen Halbwelle
4 ( Watt) x 4,82 = 19,28 (Watt) EIRP was 11,756 Watt ERP entspricht.
Ich weise hier auf den Unterschied eine horizontalen Halbwelle mit einem Gewinn von 2.15 dBi (linear 1.64) und einer VERTIKALEN Halbwelle Gewinn 6,89 (linear 4,82) hin.
Interessanterweise haben die CB Hersteller/Importeure dieser Antennen "vergessen", diese Gewinne in ihren Katalogen auszuweisen. Bei Mobilantennen wissen sie diese Werte genau. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
Wie der CB Funker in die Falle gelockt wird:
Als die EN Norm 300 433 vor Jahren eingeführt wurde, haben sich die Gremien etwas dabei gedacht bezüglich der Leistungsbeschränkung von 1 Watt AM und 4 Watt SSB. Sie wollten keinen massenhafte Störungen. Die letzten Jahre haben
gezeigt, dass diese Überlegungen richtig waren. Allerdings hat die zahlenmässig geringe Verbreitung von SSB Geräten - geringe Verkaufszahlen - dazu beigetragen.
Nun soll sich das ändern und der CB Funker wird mit höherer Leistung 12 Watt SSB (PEP) gelockt werden. Die Überlegungen der Vergangenheit scheinen vergessen zu sein.
Rechnen wir mal nach:
12 Watt (pep) x 4,82 = 57,84 Watt (pep) EIRP Strahlungsleistung an der Halbwelle, was 35,26 Watt ERP (pep) entspricht. Erlaubt sind aber nur 4 Watt ERP.
Damit schnappt die Falle zu.
Der CB Funker verstösst bei Verwendung seiner Halbwelle gegen die Auflagen und hat daher das volle Risko, also auch das Kostenrisiko zu tragen.
Die hohen Spitzenwerte machen eine Störung in der Heimelektronik sehr viel wahrscheinlicher.
Schlussfolgerung:
Der CB Funker hat den Besuch der Aussendienstmitarbeiter der BNetza in Höhe von 600 Euro zu bezahlen. Eine Klage gegen diesen Gebührenbescheid verspricht keine Aussicht auf Erfolg.
Schlimmer noch: Ein gestörter Teilnehmer, der eine Kostenrechnung von 900 Euro von der BNetza erhält (Messung am Ort der Störung) könnte diesen Betrag vom CB Funker zurück fordern. Dabei braucht er nur geltend machen, dass eine Überschreitung der Leistungsgrenzen vorliegt, also ein Verstoss gegen die Auflagen der Frequenzzuteilung.
Die Folge werden Gerichtskosten, Anwaltskosten usw. sein.
Ein Amtsgericht kann das Verfahren aussetzen und zur Klärung in der Hauptsache an ein Verwaltungsgericht abgeben, dass dann den Verstoss gegen die Auflagen festzustellen hätte. Damit erhöhen sich die Kosten.
Übrigens verweigern viele Rechtsschutzversicherungen die Übernahme der Kosten, wenn man gegen die Bundesrepublik Deutschland klagt ( hier vertreten durch die BNetza).
Die technische Seite der Störungen
Was alles gestört wird, kann man aus den Erfahrungen der Länder entnehmen, die bereits über die Leistung 4 Watt AM und 12 Watt SSB verfügen, wie z.B. den USA.
Ein wichtiger Teil ist im ARRL Handbook 2010 beschrieben, Chapter 27.12 .
Da geht es um Telefonanlagen und Set Top Boxen. Das sind die Konverter für Satellitenfernsehen, Kabelfernsehen und Pay-TV (in Deutschland Premiere Decoder).
Allein der Umfang und die ausführliche Beschreibung sollte ein riesiges Warnschild für alle Funker sein.
Weil es so ein grosses Problem in den Städten ist, immerhin ist in Deutschland die Einwohnerdichte sieben mal höher wie in den USA, wird es auch uns treffen.
Interessanterweise haben es die Hersteller (im Technical Report TR 102626) tunlichst vermieden, Set Top Boxen und Videorecorder in die Störfallmessungen einzubeziehen. Auch wird verschwiegen, dass Analogfernseher endlos weiter betrieben werden können, wenn sie an diese Boxen angeschlosse sind. Die Umstellung auf digital TV für das Jahr 2015 wird keine Änderung für diese Geräte bringen.
Es ist eine absolut manipulative Behauptung, die Lage werde sich mit Einführung des digitalen Fernsehens verbessern. Fernsehgeräte, auch analoge Fernsehgeräte, sind langlebige Wirtschaftsgüter mit einer Lebenszeit von 15 Jahren.
Eine weitere wichtige Gruppe von Geräten, die gestört werden, sind die Computer.
Computer wurden in der TR 102626 nicht gemessen.
Unsere eigenen Voruntersuchungen zeigen ganz klar Bild- und Tonstörungen. Je mehr Kabel an einen Computer angeschlossen sind (die unfreiwillig als Empfangsantennen wirken) umso so stärker sind die Störungen.
Kabel am Computer gibt es reichlich: Mauskabel, Tastaturkabel, Monitorkabel, Druckerkabel, Lautsprecherkabel, Ethernetkabel, Flachbettscannerkabel, Auch Wireless LAN kan gestört werden.
Da es bereits neben 38 Millionen registrierten Fernsehhaushalten (bei der GEZ gemeldet) auch geschätzte 20 Millionen Computerhaushalte gibt, ist Schlimmes zu befürchten. Das würden die Hersteller in besagter ETSI Gruppe am liebsten verschweigen. Da lassen sie die CB Funker in das offene Messer rennen und werden jede Verantwortung für ihre Geräte ablehnen. Da fragt man sich, wo bleiben die Behörden? Wo bleibt der Sachverstand von Behördenvertretern in der ERO? Warum werden nicht energisch Mesungen an Computern, Set Top Boxen usw. verlangt? Warum gibt man sich mit dem Totschweigen von Herstellerseite zufrieden und hilft aktiv mit, Schwierigkeiten nicht wahrzunehmen und unter den Teppich zu kehren?
Nur die Realität wird auch diese Leute einholen. Da sind wir aber gespannt, ob dann jemand bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.
Ausblick: Antennen und Selbstbau von Antennen
Die DFA e.V. wird auch das Thema Antennen und Selbstbau von Antennen nochmals aufgreifen. Dabei geht es um Antennen, wobei der Empfangsgewinn um einige S-Stufen höher liegt als der Sendegewinn.
Da der Empfangsgwinn in den Bestimmungen nicht geregelt ist, kann er beliebig hoch ausfallen. Damit ist es ein Leichtes, die Sendebestimmungen einzuhalten und die Empfangsreichweite zu vergrössern über das bestehende Mass hinaus.
Das hilft CB Funkern, die auf Balkonantennen, Unterdachantennen etc. angewiesen sind.
Ausblick: Filter
Angedacht sind Beiträge zum Thema geeignete Filter im Störungsfall, die nicht nur Hoch- oder Tiefpassfilter sind, sondern auch störende Hochfrequenz in Wärme umsetzen können und damit diese unschädlich gemacht wird. Da Störspannungen gerne auf den Kabelnetzen innerhalb von Häusern herumgeistern, werden Störungen in weiter entfernte Wohnungen verschleppt.
Ausblick: Diskussion über die Störanfälligkeit von PLC
Interessant wäre eine Diskussion über die die passive und aktive Störanfälligkeit von PLC (Internet aus der Steckdose) und besonders "Indoor PLC" im Bereich 15 - 30 MHz.
Da Stromleitungen nicht abgeschirmt sind, besteht durchaus die Möglichkeit, Internet und Intranet zu blockieren durch Aussendungen im CB Bereich. Da stellt sich die Frage, erlaubt oder nicht erlaubt?
Wer kommt für die Kosten im Störungsfalle auf?
Links
Die unten aufgeführten Internetlinks sind vorzugsweise aus den USA und in englischer Sprache.
Darin sind auch Hinweise enthalten, wie Störungen gemildert oder beseitigt werden können. Soweit der eigene Computer oder Fernseher gestört ist, mag es hilfreich und dem Familienfrieden dienlich sein.
Das Problem fängt beim Nachbarn an. Der muss niemanden an seine Anlage heran lassen.
Ausserdem wäre es kritisch, wenn später einmal der Uralt-Fernseher des Nachbarn seinen Geist aufgibt und der dann erzählt, ja, da hat sich mal ein CB Funker dran zu schaffen gemacht. Da bewegt man sich auf Glatteis, auch wenn es gut gemeint war.
Telephone & Anrufbeantworter
Offizieller Ratgeber der FCC (USA) telephone & answering machines:
http://www.arrl.org/fcc/fcc_rfi_CIB-10.pdf
Computer Lautsprecher computer loudspeakers
http://www.neighborhoodlink.com/Wisconsin/topics/185567
Was Yahoo Leser meinen - Yahoo answers
http://answers.yahoo.com/question/index?qid=20061107231951AAVwzIt
http://answers.yahoo.com/question/index?qid=20080829094622AAf75zx
http://answers.yahoo.com/question/index?qid=20100126195149AAAgqZV
http://answers.yahoo.com/question/index?qid=20091023105351AAoFwcX
Interference Handbook FCC (USA)
http://www.kyes.com/antenna/interference/tvibook.html
CB Radio & Interference ACMA Australien
http://www.acma.gov.au/WEB/STANDARD/pc=PC_1264
Ofcom Informationen über CB
http://www.ofcom.org.uk/radiocomms/ifi/licensing/classes/citizen/information/cbinfosheet.pdf
Alles gestört was nun 2 links included
http://www.sciforums.com/Radio-CB-interferance-t-1140.html
CB Live Radio USA Do Low Pass Filters Really Work? Tips für CB Funker
http://www.livecbradio.com/cb-radio-blog.htm
CB Facts Radioshack USA
http://support.radioshack.com/support_tutorials/communications/67159.htm
Ofcom Guidelines for improving
http://www.ofcom.org.uk/static/archive/ra/publication/ra_info/ra323/ra323.htm#69
Ofcom CB Regulations
http://www.ofcom.org.uk/radiocomms/ifi/licensing/classes/citizen/information/cbinfosheet.pdf
ARRL RFI Handbook
http://www.arrl.org/catalog/?item=9892
ACMA Australia 3 Bücher zu Interference im CB Bereich - 3 books topic: interference
http://www.cbdomain.com/clicence.htm#Interference_Management
ACBRO Australia on EMR, Antenna height restriction, interference
http://www.acbro.org/whats_in_a_word.htm
IEEE Interference Potential Of Personal Radio Services (FCC)
http://ieeexplore.ieee.org/xpl/freeabs_all.jsp?arnumber=1622551
KSL Technical Portal TVI explained
http://www.stevelarkins.freeuk.com/tv_interference.htm
http://www.akitas.com.au/interf.htm
Canada National Radio Amateur Society
many document links on spectrum management
"harmful interferece" 125 dBuV/m or 1,86 V/m
http://www.rac.ca/en/amateur-radio/regulatory/interference/
UK Petition für SSB und abschlägiger Ofcom Bescheid 6.Januar 2009 Ask the PM
http://www.number10.gov.uk/Page17871
FCC Strafgelder 10000 USD per Verstoss 75000 gesamt - violation penalties
http://thomas.loc.gov/cgi-bin/cpquery/?&sid=cp106bDPUw&refer=&r_n=hr883.106&db_id=106&item=&sel=TOC_2860&
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