Störende Beeinflussung des Fernsehempfangs durch FreeNet Geräte (Ältere Beiträge sind im Archiv abzurufen...)

von Mathias Czaya - DC 5 AG -
Bei einem FreeNet Funker traten Störungen des Fernsehempfangs im Sonderkanal 7 entsprechend der Frequenz 147,250 Mhz ( +5,5 Mhz ) auf. Zu beobachten war eine Zunahme der Bildhelligkeit bis hin zum weißem Bildschirm, je nach Abstand des Funkgerätes zum Fernsehkabel.
Das Sendegerät war ein zugelassenes Handfunkgerät ( Motorola S 200) mit einer Strahlungsleistung von 500 Milliwatt. Da die Sendefrequenz gleich der Empfangsfrequenz des Fernsehgerätes ist, dürfte hier eine Direkteinstrahlung in das doppelt abgeschirmte Fernsehkabel die Ursache sein.
Rechtliches:
Mit der Verfügung 73/1998, veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, wird der Fernsehteilnehmer rechtlos gestellt.
Wörtlich heißt es unter 3.2 : "Eine von Funkdiensten unbeeinflußte Rundfunksignalverteilung in Sonderkanälen kann nicht garantiert werden." Betrachtet man die verschiedenen Gebühren, die ein Kabelnutzer zahlen muß, so kann man einen unbefriedigenden Zustand vermuten.
Zu zahlen ist:
1. Die Fernsehgebühr
2. Die Kabelgebühr
3. Die Antennenanlagegebühr
4. Die Pay TV Gebühr, weil in Göttingen der Sonderkanal 7 mit Premiere belegt ist.
Dem Ganzen liegt ein nicht reparierbarer Strukturfehler der RegTP zugrunde, da die Funkfrequenzen im 2 Meter Band nochmals für das Kabelfernsehen vergeben wurde. Anstatt nun aus der Vielzahl der Störfälle die Folgerung zu ziehen, daß das Kabelnetz dichter werden muß, haben die Herren der RegTP es vorgezogen, den Kabelnutzer rechtlos zu stellen, um nicht die durch die eigenen Planungsfehler erst möglich gewordenen Störfälle beseitigen zu müssen.
Technisches:
Der erste Ansatzpunkt ist das Fernsehkabel selbst. Die Bauvorschriften für Antennenanlagen schreiben als Mindeststandard ein doppelt abgeschirmtes Koaxialkabel 75 Ohm mit einem Schirmungsmaß >70 dB vor. Das ist im Falle der störenden Beeinflussng völlig unzureichend. Daher schlage ich die Verwendung von dreifach abgeschirmtem Koaxialkabel vor mit einem Schirmungsmaß von mehr als 90 dB ( typ.95dB). Ausgewechselt werden die Kabel von der Wandsteckdose zum Video bzw. zum Premieredecoder und zum Fernsehgerät. Das Ersetzen der Stammleitungen ist sehr sinnvoll, wird aber meistens in Miethäusern nicht möglich sein. Jedoch könnte es bei der Planung zukünfter Anlagen eine Rolle spielen, zumal die DFA e.V. die Verwendung von dreifach abgeschirmtem Koaxialkabel als Regelkabel für Antennenanlagen dringend fordert.
Man bedenke auch die Eigenheit von Funksignalen, die sich ungehindert im Kabelnetz eines Hauses ausbreiten, wenn sie erst einmal durch die ungenügende Abschirmung gelangt sind. Dann kommt jeder Kabelnutzer in den unerwünschten Genuß der Funksignale, wenn auch wegen der Kabeldämpfung und der Dämpfung der Durchgangsdosen nicht im gleichen Maße. Eigene Versuche haben ergeben, daß ein deutliche Zunahme der Bildhelligkeit bei geringen Werten ab 10 MikroVolt zu beobachten sind, wenn die Sendefrequenz im Videobereich ( 5 Mhz Bandbreite )liegt.
Der zweite Ansatzpunkt zur Verminderung des störenden Beeinflussung liegt in der Anwendung eines Mantelwellenfilters. Funkwellen breiten sich gerne auf der Außenabschirmung von Koaxkabeln aus und bilden stehende Mantelwellen. Bei Fernsehleitungen ist es meist so, daß das Kabel bis in den Keller ( Hausübergabepunkt ) reicht und alle Teilnehmer dieser Stammleitung versorgt. Daher ist es günstig, die stehenden Wellen in der Ausbreitung zu hindern, indem man das Mantelwellenfilter in die Wandsteckdose steckt. Das Filter besteht aus einem Übertrager 1:1 . Das Nutzsignal gelangt ungehindert hindurch, wobei der Außenleiter des Koaxialkabels gleichstrommäßig getrennt ist. Wer sich berufen fühlt, mag sich das Filter selbst wickeln. Es besteht aus eienm Doppellochkern mit je 1,5 Windungen primär und sekundär. Das Ferritmaterial muß bis 500 Mhz tauglich sein. Doppel-Lochkerne gibt es in kleinen Mengen beim Autor.
Die dritte Möglichkeit besteht in einer Abschwächung des unerwünschten Signals innerhalb des Fernsehkabels durch ein Filter, daß auf der Sendefrequenz abgestimmt ist. Die Abschwächermethode funktioniert aber nicht überall gleich gut. Wenn Sie am Ende einer Stammleitung sind, und nicht den Sonderkanal 7 schauen wollen, können Sie ein Filter an die Wandsteckdose anbringen. Der Abschwächungsfaktor beträgt etwa 10 bis 20 fach. Um diesen Faktor wird auch das Nutzsignal ( =Fernsehbild ) schwächer, aber nur im Sonderkanal 7. Daher eignet sich diese Methode nur am Ende einer Stammleitung, nicht aber am Einspeisepunkt, da sonst alle Teilnehmer ein geschwächtes Signal und eventuell ein verrauschtes Bild in diesem einen Kanal bekommen. Das Filter besteht aus einem Stück 75 Koaxkabel mit je einem Fernsehstecker und einer Fernsehkupplung an jeder Seite und einer Länge von ca. 20 cm Koaxialkabel. In der Mitte des Kabel wird ein Abzweig der Länge 33cm gelötet. Die Länge ist kritisch und errechnet sich aus einer Viertelwellenlänge bei 149 Mhz ( entsprechend 49cm ) multipliziert mit dem Verkürzungsfaktor 0,66 bei Vollkabel. Die Funktionweise ist so, daß der Abzweig aus einer elektrisch wirksamen Viertelwellen- Länge auf 149 Mhz besteht, wobei das Ende offen ist. Da nach einer Viertelwellen- Transformation auf der Hauptleitung ein Kurzschluß für die vorgegebene Frequenz entsteht, wird das FreeNet Signal geschwächt, nicht aber der Rest, den das Breitbandkabel überträgt. Das Signal des Innenleiters wird hier verändert. Im Gegensatz dazu wirkt ein Mantelwellenfilter nur durch die Unterbrechung des Außenleiters.
Für Anregungen und Gedankenaustausch ist der Autor dankbar.
Mathias Czaya
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