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PLC und die neue Messvorschrift TP 322 MV 05

Die RegTP veröffentlichte in ihrem Amtsblatt unter Mitteilung 248/2001 (Amtblatt Nr. 9, S.1350 ff vom 09.05.2001) die neue Messvorschrift TP 322 MV 05 Teil 1 mit der Bitte um Kommentierung.

Wir bemerken zu unserem Erstaunen, dass unsere Kritik, zuletzt in der Kommentierung zur NB 30 dieses Jahres formuliert, Früchte trägt und die Herren der RegTP noch einmal in sich gegangen sind, um den baren Unsinn des ersten Entwurfes der Messvorschrift nach und nach auszuräumen.

Erstmalig erhielten wir Kenntnis von einer einheitlichen Messvorschrift in Rahmen des Anhörungsverfahrens (17.03.1999 im Wirtschaftsministerium). Die Inhalte waren damals nicht bekannt. Damals hieß es, die Messvorschrift sei noch im Bearbeitung. Etwa Ende April 1999 erhielten wie die erste Version der Messvorschrift vom Wirtschaftsministerium zugesandt.

Die Kritik an der Machbarkeit von Messungen fiel damals entsprechend geharnischt aus. Da die Messvorschrift im Sinne einer Verwaltungsanweisung ?von oben? erlassen worden war, konnten wir damals keine Kritik rechtzeitig anbringen.

Daher begrüßen wir den neuen Stil der RegTP, die überarbeitete Messvorschrift der Öffentlichkeit vorzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Das ist neu und normalerweise wird die Öffentlichkeit äußert selten bemüht, um Verwaltungsanweisungen zu formulieren.

Das ist nur für den Frequenznutzungsplan formal vorgesehen, weil dieser von besonderem öffentliche Interesse ist und eine herausgehobene Bedeutung hat. Nicht zuletzt will sich die RegTP auch damit vor Schadensersatzklagen von benachteiligten Kreisen schützen.

Einige der geänderten Punkte sollte man daher mal erwähnen:

Gemessen wird mit einer magnetischen Antenne, die im ersten Entwurf immer 3 Meter entfernt zur einer Leitung zu sein hat.

Das geht leider nur auf dem Papier, weil unsere Wohnräume leider nicht nach hochfrequenztechnischen Messvorschriften der RegTP gebaut sind. Da normale Wohnräume etwa 2,5 m hoch sind und sich Stromleitungen ? deren Störpegel zu messen ist ? sowohl in der Decke als auch im Fußboden befinden, wobei die Messantenne selbst schon 1 x 1 m groß ist, wäre bei dieser Art von Messung eine Raumhöhe vom 7 Metern eine Art Mindestbedingung. Immerhin hat die RegTP inzwischen festgestellt, dass derartige Raumhöhen in Wohngebäuden rar in Deutschland sind und ist in sich gegangen, Dabei hat man wohl festgestellt, was in Lehrbüchern der Hochfrequenztechnik seit 50 oder mehr Jahren bekannt ist, nämlich dass man auch in geringerem Abstand messen kann (mindestens jedoch 1 Meter heißt es jetzt) und die Feldstärke einfach auf die benötigte Entfernung zu Normierungszwecken von 3 Metern einfach umrechnen kann.

Damit ist eine der Forderungen der DFA e.V. erfüllt.

Neu ist die Vorgabe, dass das Maximum der Störstrahlung räumlich als auch frequenzmäßig festzustellen ist.

Auch ein Höhenscan 1 bis 4 Metern ist vorgesehen (unter 7.6.2 Substitutionsmessung als auch unter 6.4 Messung in der Normentfernung). Gerade das Maximum des Störpegels ist von Interesse.

Dazu haben wir gefordert, um Fehlmessungen durch stehende Wellen und Reflektionen zufälliger Art zu vermeiden, wo immer es möglich ist, die Messung zu ergänzen durch eine aussagekräftige Fernfeldmessung größer 4 Wellenlängen.

Auch da hat die RegTP reagiert und unter 5.2 Grundsätze zum Messverfahren die dreidimensionale Messung der Feldstärke bei geringem Messabstand 1 Meter eingeführt als auch unter Punkt 7 Störstrahlungsleistung 30 bis 3000 MHz die Fernfeldmessung d > 4 Wellenlängen genau mit unserer Begründung (Messunsicherheit durch Reflektionen) eingeführt.

Damit ist eine weitere Forderung der DFA e.V. erfüllt.

Auch begrüßenswert ist die Notnagel ? Lösung der Substitutionsantenne für Messungen, wo man nicht so recht an die zu messende Leitung heran kommt. Immerhin gibt es das 10dB Dämpfungsglied zur Breitbandanpassung eines abgestimmten Halbwellendipols bei Frequenzen größer 150 MHz als auch die drei Ferritringe auf der Antennenleitung, um Abstrahlungen der Leitung zu verhindern. Da hat jemand mitgedacht. Und das ist neu und begrüßenswert.

Weiterhin etwas unschön bleibt die Messunsicherheit, wenn der Signal Rauschabstand kleiner als 20dB ist. Dann gibt es Toleranzwerte und Korrekturkurven und die tragen zur Verschlechterung der Messgenauigkeit bei.

Ein kleines Bonbon haben wir zusätzlich zu bieten, es geht um die DFA Forderung, den Normalfrequenz- und Zeitzeichensender DCF77 zu schützen. Einmal liefert der Sender uns die Zeit, alle Funkuhren brauchen ein möglichst ungestörtes Signal. Zum anderen ist den Bürgern schwer vermittelbar, wenn die Bundesanstalt Physikalisch Technische Bundesanstalt Braunschweig einerseits vom Steuerzahler finanziert wird (wobei alle Funkuhrenbesitzer profitieren) und andererseits der Bundesminister für Wirtschaft in der NB30 die totale Störung zulässt ( S9 + 80dB).

Ein Hinweis dazu findet sich in der Mitteilung 147/2001 im Amtsblatt, S. 1348. Da heißt es unter Zitierung von D56(aus der FreqBZPV):

Funkstellen der Funkdienste, denen die Frequenzbereiche 14-19,95 kHz, 20,05-70 kHz, 72-84 kHz und 86-90 kHz zugewiesen sind, können Normalfrequenzen und Zeitzeichen aussenden. SOLCHE FUNKSTELLEN WERDEN VOR STÖRUNGEN GESCHÜTZT.

Der letzte Satz ist zwar nicht in der Rechtsverordnung enthalten, zeigt aber eine eindeutige Absichtserklärung der RegTP. Immerhin ist dieses bemerkenswert und scheint eine Reaktion auf die berechtigten Forderungen der DFA e.V. wie auch die der PTB zu sein. Immerhin ist es eine Neuheit, wenn eine Bundesanstalt mit gesetzlichem Auftrag um ihre Existenz kämpfen muss, nur weil der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie schlicht geschlafen hat bei der Abfassung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung.

Nicht geklärt ist dagegen der gestörte Empfang deutscher Rundfunksender, die als primärer Funkdienst eigentlich einen Schutz genießen müssten.

Ungeklärt bleibt weiterhin die finanzielle Frage des Messeinsatzes. Einerseits ist das Bemühen um Genauigkeit der deutlich gestiegen. Nur wäre angesichts des Störpotentials und der zu erwartenden Häufigkeit des Messungen eine akzeptable Gebührenlösung wünschenswert, die notwendige Messungen nicht schon deswegen verhindert, weil die Messungen mehr als 1000 DM pro Einsatz kosten.

Andererseits wird die Genauigkeit gebraucht, da hier letztlich die Frage entschieden wird, ob und wann eine TK-Anlage abgeschaltet wird. Da wird man seitens der RegTP gerichtsfest argumentieren müssen, da es auch um viel Geld geht.

Von Betreiberseite waren auf der Diskussionsveranstaltung in Wennigsen und vor allem am Rande einige bemerkenswerte neue Töne zu hören.

Die Herren der Online AG erklärten, sie seien nur zuständig für die Ausser-Haus Anlieferung der Datensignale zuständig.

Dazu bräuchten sie 2 bis 4 Segmente a 500 kHz. Die Obergrenze liege bei 13,8 MHz. Neu waren im wesentlichen zwei Aussagen.

Zum einen sei der benötigte Signalpegel wesentlich geringer als wir es von anderen Betreibern gehört haben. Dieser liege bei durchschnittlich ?10dBm bezogen auf einen Leistungspegel von 0dBm = 1 MilliWatt als typischen Wert. Man könne jedoch auf ?36dBm herunter gehen, wenn die Teilnehmerdichte dies gestatte, also die Entfernung von Teilnehmer zu Teilnehmer mit wachsender Zahl geringer werde.

Dann ist zwar die Leistung pro Leitung geringer, aber die Summe der Feldstärken wird dann durch die größere Anzahl der Leitungen und deren Signalauffrischung bestimmt. Einen Musterversuch mit 200 Teilnehmer, wie in der Presse für den Ortsteil Barleben angekündigt, könne man noch nicht bieten, da ein amerikanischer Hersteller mit der Lieferung von wichtigen Bausteinen im Rückstand sei.

Man habe jedoch im Vorfeld sich eine eigene Messausrüstung für Feldstärken zugelegt, wie sie auch bei der RegTP verwendet werden. Diese sei in der Anschaffung zwar sehr teuer, man könne und wolle jedoch nicht immer auf den Einsatz eines Messwagens angewiesen sein, sondern schon im Vorfeld kritische Störungen selbst entschärfen können.

Da werden wir in Zukunft mal genauer hinschauen. Aber immerhin sind das andere Töne, als wir sie bisher von anderen Betreibern wahrnehmen durften, Da wurde mit Höchsteinspeiseleistung und Sonderwünschen für den Betriebsbereich argumentiert. Nur mit der Brechstange kommt man nicht sehr weit. Und ob sich ein lahmes Datenübertragungssystem sich letztendlich rechnet oder ob der Internetmarkt nicht doch sehr viel schnellere Leitungen wie DSL oder SkyDSL braucht, wird sich bald zeigen.

Sollte es tatsächlich in den nächsten Jahren zu der anvisierten Teilnehmerzahl von 2 bis 3 Millionen Internetuser via PLC kommen, könnte sich ein weiteres Problem bemerkbar machen, nämlich nicht nur die Nahfeldstörungen rund um alle Stromleitungen, sondern auch deren Abstrahlung über die Raumwelle in andere Staaten. Nur mit so kleinen Versuchsteilnehmerzahlen, wie sie derzeit vorhanden sind, kann man diese Effekt nicht beurteilen.

Was der Markt nun braucht, ist ein System, dass die die Datensignale für den Indoor Bereich aus dem Stromnetz fischt und über dreifach abgeschirmte Leitungen ähnlich dem BK-Netz an die Computer heran führt, sodass im Hausbereich die Stromleitungen nicht störverseucht sind. Das würde auch den in die Leitungen eingestreuten Störpegel z.B. durch Sendeanlagen drastisch herabsetzen, was wiederum kleiner Datenpegel auf den Stromleitungen ermöglicht.

Ergänzend dazu haben wir uns Gedanken gemacht, wie die Störungen im Hausbereich herabgesetzt werden könnten, da die erlaubten Pegel um mindestens 6 S Stufen zu hoch sind.

Denkbar wären abgeschirmte Stromleitungen und korrekte Abschlussfilter an Steckdosen, um stehende Wellen zu verhindern und die nicht benötigte Energie in harmlose Wärme umzuwandeln. Baupläne dazu gibt es bereits seit zwei Jahren.

Auf die dämpfende Wirkung von Stromzählern im Hochfrequenzbereich alleine zu vertrauen, halten wir nicht für hinreichend.

Daneben wird es auch die leidige Frage zu stellen sein, wer denn nun die Kosten für zusätzliche Entstörung zu zahlen haben wird.

Besonders im CB-Funk stellt sich angesichts der ?Rund um die Uhr Signale? die Frage nach der Großsignalfestigkeit der Empfänger, bzw. die Frage nach unerwünschten Mischprodukten durch mangelnde (nicht spezifizierte) Übersteuerungsfestigkeit bei Außerband und Innerband-Signalen.

Hierzu haben wir neue HF-Vorstufen und Mischstufen entwickelt,

die sich gegebenenfalls auch in vorhandene Geräte einbauen lassen und die sich nicht im Mindesten von starken Datensignalen beeindrucken lassen. Ob ein solcher Einbau/Umbau notwendig werde wird, sehen wir allerdings erst in der Zukunft. Aber Vorsorge ist besser als mit leeren Händen da zu stehen und sich von einer Entwicklung überrollen zu lassen.

Jedenfalls wollen wir uns nicht unbedingt auf die Herstellerindustrie verlassen, weil wir keine entscheidenden Neuerungen in der Empfängertechnik seit Jahrzehnten haben wahrnehmen können. Warum sollte es jetzt anders sein?

Neu ist auch in der Messvorschrift, wie denn mit Toleranzen und Messfehlern umzugehen sei. Da heißt es im Punkt 8.2

Die Messunsicherheit wird im Überprüfungsfall zum Vorteil des TK-Netzes und zum Nachteil der Regulierungsbehörde angewandt. Die halbe Messunsicherheit wird vom Messwert subtrahiert und dieser Wert wird dann mit dem Grenzwert verglichen.

Im Störungsfall wird die Messunsicherheit im Messergebnis nicht berücksichtigt. Im Messprotokoll ist die Messunsicherheit auszuweisen.

Das könnte man so interpretieren: Da der Bundesrat auch in der FreqBZPV auch vorgegeben hat, dass die Belange der Betreiber besonders zu berücksichtigen sind, steht die RegTP erst mal im Regen. Oberhalb von 30 MHz gibt es eh keine Grenzwerte, die man überschreiten könnte und unterhalb von 30 MHz sind die Belange zu berücksichtigen. Bei den politische Vorgaben kann man kaum was Gescheites auf die Beine stellen.

Also wird interpretiert, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Fühlt sich niemand gestört, lässt man Fünfe gerade sein und die Überschreitung von Grenzwerten in Grenzen zu.

Im Störungsfall sieht das etwas anders aus. Hier schiebt man den schwarze Peter (hier Messunsicherheit) ungeschönt dem Verwaltungsgericht zu, das dann im Streitfall entscheiden soll.

Der vollständige Text der Messvorschrift kann von de Bundesgeschäftsstelle der DFA e.V. gegen Portoersatz bezogen werden.

DFA e.V.

Herr Harald Westermann

Helmholtzstr. 11

34127 Kassel


(Ältere Beiträge sind im Archiv abzurufen...)


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