Das
Archiv - Teil 5
( 13.11.2005 - 23.12.2005)...
Ein offener Brief an die BNetzA
Das "Aus" für PMR446-CBFUNK.DE im internationalen EQSO-Monitoring
Deutsche CB-Funker
könnten am internationalen CB-Funk-Verkehr direkt teilnehmen! ![]()
DFA-Veröffentlichungen
jetzt teilweise als OGG-Dateien ![]()
FgF e.V.: Neue Studie: Keine Beeinflussung der Blut-Hirnschranke durch Mobilfunk-Hochfrequenz
DFA erweitert
Öffentlichkeitsarbeit
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Gespräch der DFA bei
der BNetzA erfolgreich verlaufen
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23.12.2005:
Ein offener Brief an die BNetzA
Kassel/ Bruckmühl (HaWe/ Ho) *
Dem Vorstand und der Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." wurde heute morgen ein offener Brief des Vorsitzenden des bayerischen CB-Vereins Mangfalltal e.V., Franz Hornauer, zugesandt, dessen Thema eine Brisanz für viele CB-Funker enthält.
Im folgenden der Wortlaut des an den BNetzA-Referatsleiter "CB-Funk" Herrn G. Goeddel gerichteten Schreibens:
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Goeddel,
werte Damen und Herren!
Bezugnehmend auf die Veröffentlichung auf den Internetseiten der BNetzA und die dort vorgefundene Eingabe des temporären Vorsitzenden des DAKfCBNF (welcher in den letzten 15 Jahren als Marionettenbediener der DAKfCBNF-Delegierten sowie dessen Vorstandschaft fungiert hatte) zur Neugestaltung der Amtsblattverfügung für den CB-Funk weise ich darauf hin, daß besagter Franz Ahne, welchem im Dezember 2004 unter massivem Protest gegenüber seiner Person (damals nur Ehrenvorsitzender) zunächst der Webmaster des DAKfCBNF, im April 2005 dann die Vorsitzende Heike Hess, dessen Pressesprecher Henning Gajek, sowie im November 2005 der Geschäftsführer Jürgen Geisert ebenfalls durch Rücktritt von seinem Amt "abhanden" gekommen ist, in seinem Vorschlag keinesfalls eine gebündelte Forderung der CB-Funker oder überhaupt in deren Interesse vorzutragen hatte.
Von der DFA-Delegation wurde die "Einspruchsfrist" bezugnehmend auf die Eingabeaufforderung von Änderungswünschen anläßlich unseres Gespräches am 10.11.2005 durch eine ausführliche und begründete Erklärung in dem zugrunde gelegten Fristrahmen eingehalten und eine schriftliche Ausfertigung der Neuformulierung des künftigen Amtsblattes würde Ihnen übergeben. Diese hätte zumindest auch auf den Internetseiten der BNetzA bei den bekanntgegebenen Informationen über die Einspruchsführer veröffentlicht werden müssen.
Es ist festzustellen, daß Franz Ahne weitab von den schützenswerten Rechten der CB-Funker, welche diesen schon seit über 15 Jahren zugestanden waren - die Verwendung beliebiger Antennen - sein eigenes Süppchen weiterhin zum rechtlichen Nachteil aller CB-Funker zu kochen versucht.
Daraus entwickelt sich eine überwiegende Ablehnung aller CB-Funker gegenüber seinen ergriffenen Initiativen, die noch nicht einmal von seinem eigenen Verband mitgetragen werden!
In seinem Schreiben an die BNetzA hatte Franz Ahne darum gebeten, prüfen zu wollen, ob eine Erhöhung der Strahlungsleistung im CB-Funk von 4 Watt ERP auf 8 Watt ERP möglich sei.
Diese Begehr stellt im Zuge der auszumerzenden regulatorischen
Irrtümer der BNetzA eine faktische Forderung nach fortgesetzter und weiterhin
sinnloser
Knebelung und auch Kriminalisierung aller CB-Funker dar.
Im Falle von Franz Ahne ist es sogar Vorsatz, weil er höchstselbst bereits im Jahre 1998 im CB-PR-Netz fachlichen Rat zur Strahlungsproblematik bezüglich den in CB-Funkerkreisen üblicherweise und überwiegend verwendeten Hochantennen eingeholt und selbst veröffentlicht hatte. Darin wurde korrekt dargestellt, daß eigentlich alle CB-Funker mit Hochantenne die Strahlungsleistungsgrenze von 4 Watt ERP sowieso, aber auch die 10 Watt EIRP-Grenze für die Erforderlichkeit einer Standortbescheinigung grundsätzlich und mit den überwiegend verwendeten Lambda5/8tel-Antennen deutlich überschreiten.
Bestandschutz wird eingefordert
Seit 1983 sind im CB-Funk Funkgeräte mit 4 Watt HF-Ausgangsleistung in Betrieb.
Ich erinnere daran, daß die DFA-Delegation am 10.11.2005 beim Gespräch in Ihrem Hause nicht ohne Grund zur Vermeidung der weiteren Kriminalisierung aller CB-Funker mit Lambda5/8-tel Antennen und insbesondere solcher, welche Richtantennen im CB-Funk schon seit über 15 Jahren rechtmäßig verwenden, auf mindestens 100 Watt ERP im Frequenznutzungsplan benannt werden muß.
Bis zur erstmaligen Nennung einer Strahlungsleistung im Frequenznutzungsplan (nach meiner Erinnerung im Jahre 2003), die jedoch was gänzlich anderes als die an der Antennenbuchse des Funkgerätes abgegebene HF-Wirkleistung darstellt, waren keinerlei Einschränkungen bei den zu verwendenden Antennen im CB-Funk existent. Das Recht der freien Antennenwahl beschneiden Sie ohne vorhandenen tatsächlichen Grund und ohne nachvollziehbare Notwendigkeit für alle CB-Funker, wenn Sie weiterhin fehlerhaft im Frequenznutzungsplan nur eine geringere Strahlungsleistung als 100 W ERP benennen!
Zur Begründung dieses Sachverhaltes muß ich Sie leider mit technisch-physikalischen Fakten behelligen, welche sich nicht durch juristische Vorschriften oder verwaltungsmäßige Anweisungen ändern lassen.
Funkantenne vermehrt nicht die Sendeenergie
Da eine Funkantenne - egal wie sie aufgebaut ist - die ihr zugeführte Hochfrequenzenergie niemals vergrößern kann, kann sie auch in gar keinem Falle mehr Wirkleistung abstrahlen, als ihr zugeführt wird. Nur Wirkleistung kann eine Wärmewirkung erzielen. Athermische Wirkungen von Hochfrequenzstrahlung konnten bislang nicht gefunden werden.
Antennengewinne resultieren einzig aus der Tatsache, daß eine Antenne (ähnlich einem Scheinwerfer) die ihr zugeführte HF-Leistung im Vergleich mit einem Kugelstrahler (isotroper Strahler; strahlt in alle Raumrichtungen gleichmäßig aus) die ihr zugeführte HF-Energie in eine bevorzugte Richtung bündeln kann und dafür in alle anderen Raumrichtungen entsprechend weniger Energie abstrahlt.
Die praktische Bezugsantenne ist jedoch nicht der isotrope Strahler, sondern ein Lambda-Halbe-Dipol (z.B. zwei gespannte Drahtstücke mit je knapp einer Viertel-Wellenlänge mechanischer Länge), welcher gegenüber dem isotropen Strahler in seinen beiden Hauptstrahlrichtungen die 1,64-fache Strahlungsdichte erzeugt.
Strahlungsleistungen (ERP oder EIRP) sind grundsätzlich nur im Raum existent und beziehen sich immer auf einen bereits verlustbehafteten Wandler der Hochfrequenz-Wirkleistung, welche im Sender des Funkgerätes erzeugt und diesem Wandler namens Antenne zugeführt wird.
Jede Antenne hat jedoch bei der Transformation der ihr zugeführten Hochfrequenzleistung in ein Hochfrequenzfeld erhebliche Wandlungsverluste. Konkret bedeutet das bei CB-Funkantennen, daß auch nur einen Millimeter vom Strahler entfernt schon keine 4 Watt Wirkleistung mehr wirksam werden können.
Allgemein kann eine Funkantenne - egal wie hoch deren Antennengewinn ist - jedoch je nach Antennengewinn (der ja auf eine Referenzantenne bezogen ist) durchaus die EIRP auch den 10000fachen oder noch höheren Zahlenwert der effektiv zugeführten HF-Leistung erreichen. Die Wärmewirkung kann jedoch niemals höher als diejenige der einer Antenne zugeführten HF-Wirkleistung werden. Beim CB-Funk werden aber sicherlich kaum Antennenfelder mit einem größeren Gesamtgewinn als 14 dBd aufgebaut. Aus diesem Grund wurden Strahlungsleistungsangaben von 100 Watt ERP als Kompromißlösung im Frequenznutzungsplan von mir seitens der DFA-Delegation vorgeschlagen.
Weil beim CB-Funk ein Lambda-Halbe-Dipol (oder auch eine
Lambda-Halbe Antenne) bereits eine Strahlerlänge von über 5,2 m hat,
ein Direktor einer Richtantenne (Antennenstab etwas kürzer als Strahler=Dipol,
0,1*Lambda vor dem Strahler in Hauptstrahlrichtung angebracht) und ein Reflektor
(etwas länger als Dipol, 0,15*Lambda hinter dem Dipol in Hauptstrahlrichtung
angebracht) sein muß, erreicht jede Richtantenne im CB-Funk relativ große
Abmessungen und wird bei der Mehrzahl der aktiven Heimstations-CB-Funker alleine
deswegen schon nicht verwendet. Es gibt jedoch selbstverständlich Grundstückseigentümer,
die schon seit vielen Jahren Eigenkonstruktionen von auch 13-Element-Yagis im
Einsatz haben. Dann gibt es andere Grundstückseigentümer, die mehrere
handelsübliche Richtantennen oder Rundstrahler zu Antennengruppen zusammenschalten.
Bei allen diesen Maßnahmen
erhöht sich der Antennengewinn der Gesamtantennenanordnung und damit die
Strahlungsleistung - nicht aber die maximal zur Abstrahlung zur Verfügung
stehende Wirkleistung. Da die einzelnen Antennen räumlich zu diesem Zweck
mindestens eine Wellenlänge (11 m) voneinander entfernt aufgebaut sein
müssen (weil jede einzelne Antenne ihre eigene Wirkfläche benötigt),
aber auch vom Erdboden wenigstens eine Wellenlänge entfernt (hoch) installiert
sein sollen, damit dieser nicht zuviel der abgestrahlten Energie einfach absorbiert,
kann sich bei 4 Watt HF-Speiseleistung des Gesamtsystemes im CB-Funk durchaus
eine Strahlungsleistung von 100 Watt ERP und darüber ergeben.
Derzeitige Regulierung illegalisiert alle Hochantennen beim CB-Funk
Alle diese bisher schon weit über 15 Jahre zulässigen Möglichkeiten hätten auch bei der erstmaligen Regulierung über die Strahlungsleistung selbstverständlich unter der Maßgabe des Bestandschutzes erhalten bleiben müssen. Da dies aber mit der Benennung von 4 Watt ERP im Frequenznutzungsplan nicht geschehen ist, wird für jeden Kenner der Problematik sofort ersichtlich, daß diese Regulierung hochfrequenztechnische Laien zu Papier brachten. Dieser Mangel ist einzig innerhalb der BNetzA festzustellen und abzustellen. Einer Fachbehörde dürfen solche Pannen nicht passieren!
Es kann zudem ordnungspolitisch wie rechtsstaatlich nicht verantwortet werden, daß von CB-Funkern, die selten fachspezifische Kenntnisse besitzen, weil sie solche einfach nicht benötigen, Fachkompetenzen abverlangt werden, die wiederum einem Hirn entsprungen sein mögen, welches offensichtlich nicht an den Umstand gedacht haben mag, daß entsprechend (und aus deutlich gutem Grund) dem Verwaltungsrecht aus einem begünstigenden Verwaltungsakt kein belastender Verwaltungsakt wegen des Rechtszustandes von "Treu und Glauben" gemacht werden kann und darf. Eine den CB-Funker überfordernde Regelung darf zudem nicht bestandskräftig werden, indem Wertangaben vorgegeben werden, die der CB-Funker eben nicht nachvollziehen (bzw. nachprüfen) kann.
Aus diesem Grund ist im schriftlich ausgearbeiteten Vorschlag der neuen Amtsblattverfügung eben absichtlich keine Strahlungsleistung benannt.
Bürger hat Anspruch auf fachlich qualifizierte Arbeit der BNetzA
Der Souverän erwartet aber von einer von ihm zu finanzierenden und letztlich
eingesetzten Fachbehörde korrekte Arbeit und eben nicht, daß er sich
wie gerade im Moment diese Arbeit auch noch selber antun muß, um die Überregulierung
zum Nachteil des Bürgers (belastender Verwaltungsakt) und damit die Kriminalisierung
fortsetzt.
Wenn denn schon anstatt der Hochfrequenzausgangsleistung der CB-Funkgeräte nun die Strahlungsleistung geregelt werden soll, dann muß bei dieser "Währungsumrechnung" auch der korrekte Umrechnungsfaktor berücksichtigt werden, welcher den Bestandschutz auch seltener aber bisher legaler Antennenkonstruktionen weiterhin sicherstellt.
Dafür müssen 100 W ERP mindestens benannt werden. Gegen eine höhere Angabe wird sich sicherlich kein CB-Funker wehren!
Alleine im Nahfeld (im CB-Funk ist das der Bereich bis ca. 17 m vom Antennenstrahler entfernt) einer jeden Antenne wird die von ihr abgestrahlte Energie bereits um 32,5 dB gedämpft und erst im sich daran anschließenden Fernfeld wird das elektromagnetische Feld quadratisch bei jeder Entfernungsverdoppelung schwächer. Beim CB-Funk ist damit an der Nah/Fernfeldgrenze bei ca. 1,5 Wellenlängen Entfernung vom Antennenstrahler (ca. 17 m) mit einem vertikal angebrachten Empfangsdipol (g=5,15 dBi) gerade mal noch eine Wirkleistung von weniger als 10 Milliwatt entnehmbar, wenn beide Lambda-Halbe-Dipole (des Senders und des Empfängers) mindestens 11 m über Grund über ideal leitendem Erdboden montiert sind. Wäre als Sendeantenne anstatt einem Lambda-Halbe-Dipol eine Richtantenne mit 13 dBd (15,1 dBi) Antennengewinn (woraus sich 80 Watt ERP bzw. 131 Watt EIRP ergeben) bei 4 Watt Speiseleistung am Richtantenneneingang verwendet worden, so wären am selben Empfangsdipol jetzt immer noch weniger als 100 Milliwatt entnehmbar.
Es ergeben sich keinerlei Risiken für Personen und für Herzschrittmacherträger
Aus der Sicht des Personenschutzes betrachtet bedeutet dies, daß im Abstand
von nur 17 m im Hauptstrahlungsfeld der Richtantenne, welche nur in dieser
Richtung 80 Watt ERP erzeugt und in allen anderen Richtungen deutlich geringere
Strahlungsdichten als ein Rundstrahler bewerkstelligt, eine Person (Körperlänge
2 m) von weniger als 20 Milliwatt maximal beeinflußt werden könnte,
da der Wellenwiderstand des Menschen nicht demjenigen eines an die Sendefrequenz
angepaßten Dipoles entspricht sowie seine mechanische Abmessung ebenfalls
eine starke Fehlanpassung und damit Reflektion der aufgestrahlten HF-Energie
bewirken würde. Zudem müßte sich die Person ebenfalls auf gleicher
Antennenhöhe über Grund befinden, da diese Richtantenne bereits bei
30 ° Winkelabweichung von der Hauptstrahlrichtung eine um gut 12 dB geringere
Strahlungsdichte erzeugt.
Bereits im Jahre 2002 hatte die CETECOM alle gängigen Herzschrittmachermodelle vermessen. Dabei stellte sie bei den am leichtesten zu störenden Modellen bei 30 MHz - also bei benachbarten Frequenzen des CB-Bereiches bei 27 MHz - in FM eine Schwelle von über 98 V/m fest. Naturgemäß sind amplitudenmodulierte Aussendungen eher geeignet, Funktionsstörungen bei Herzschrittmachern zu bewirken. In AM wurde bei 30 MHz die Störschwelle bei 7,38 V/m und bei 25 MHz bei 9,92 V/m ermittelt. Da der CB-Bereich nicht explizit vermessen wurde, ergibt sich rechnerisch hiefür bei 27,5 MHz ein Wert von 8,95 V/m. CB-Geräte senden aber nur in FM mit 4 Watt, in AM mit 1 Watt, wodurch automatisch auch dieselbe Richtantenne, die bei FM noch 80 Watt ERP erzeugte, in AM nur mehr 20 Watt ERP erzeugt.
Für die nachfolgende Berechnung gehe ich jedoch
auch bei AM von einer Strahlungsleistung von 100 Watt ERP (164 Watt EIRP) bei
einem Dauersender aus und mache damit eine Extrem-Grenzwertbetrachtung für
den ungünstigsten Fall. Dabei ergibt sich nach dem Personenschutzgrenzwert
von 27,5 V/m ein
Sicherheitsabstand von der Antenne von 2,55 m. Nach dem damaligen Herzschrittmachergrenzwert
von 8,95 V/m ergibt sich bei 100 Watt ERP ein Herzschrittmacher-Sicherheitsabstand
von 7,84 m, bei 25 Watt (wenn der CB-Funker bei FM 100 Watt ERP erzeugen konnte
und auf AM umschaltet) wären es noch 3,92 m HSM-Sicherheitsabstand. Das
bedeutet, daß ein CB-Funker ebenfalls grundsätzlich immer eine Standortbescheinigung
ohne jegliche Sicherheitsauflagen erhalten würde, weil er bei einer fachgerecht
aufgebauten Richtantenne, welche bei diesem Antennengewinn Abmessungen von ca.
6 auf 15 m erreicht, diese mindestens 10 m über Grund installieren
muß, um einen solchen Antennengwinn überhaupt mit einer 13-Element-Yagi
erzielen zu können. Baut er die gleiche Antenne in geringerer
Höhe auf, reduziert sich auch merklich der Antennengewinn und damit die
Strahlungsleistung, weil der Erdboden mehr HF-Energie absorbiert.
Zusammengefaßt: Wer im CB-Funk überhaupt ein Antennenfeld oder eine entsprechend großflächige Richtantenne aufbauen kann, weil er der Eigentümer des Gebäudes oder des Grundstückes ist, der kann diesen fiktiven Gefahrenbereich immer auch selbst kontrollieren und es gibt selbst unmittelbar unter der Antenne und auch nicht vor der Antenne überhaupt einen beachtenswerten Sicherheitsbereich, welchen die Standortbescheinigung auszuweisen hätte. Denn der CB-Funker macht üblicherweise keine Dauersendedurchgänge, welche ich in meinen Berechnungen zu Grunde gelegt habe und sendet zudem überwiegend auch nicht in AM.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, daß die deutschen Grenzwerte nach der 26. BImSchV bereits weit zur sicheren Seite hin nach unten festgelegt sind und auch bei der Überschreitung der Feldstärken um das 10fache immer noch keine negativen Gesundheitsbeeinflussungen von Personen zu erwarten sind.
Eine Standortbescheinigung ist im CB-Funk auch bei 100 W ERP nicht sinnvoll und muß daher als überflüssiger Verwaltungsaufwand betrachtet werden.
Koppelt jemand mehrere Richtantennen zu einem Antennenfeld zusammen, müssen die einzelnen Richtantennen wenigstens eine Wellenlänge voneinander entfernt sein und die einzelnen Sicherheitsabstände überlappen sich nicht. Auch hier ist der Aufwand einer Standortbescheinigung in jedem Falle unsinnig, weil nichts Beachtenswertes herauskommen kann. Übrig bleibt lediglich eine kostenpflichtige Verwaltungsschikane.
Meines Wissens hat der VDE die 0848 bereits im Jahre 2002 wieder zurückgezogen. Weil Herzschrittmacher spätestens alle 10 Jahre wegen der erschöpften Spezialbatterie erneuert werden müssen, dürften heute noch nicht mal mehr Modelle im Einsatz sein, welche die ursprünglich miserablen Störgrenzwerte aufwiesen, die die 10 Watt-EIRP-Grenze (aber nur im 2m Bereich! - nicht bei 11m) ehemals erforderlich gemacht hatten.
Einsatzschwelle von 10 Watt EIRP für die Erforderlichkeit
einer Standortbescheinigung wird beim CB-Funk generell in Frage gestellt.
Damit ist grundsätzlich auch die Einsatzschwelle von nur 10 Watt EIRP für die Erforderlichkeit einer Standortbescheinigung in Frage gestellt und einer erneuten Prüfung durch Fachgremien zuzuführen. Wesentlich sinnvoller wäre es, für jedes Frequenzband in einer Tabelle eine eigene (sachgerechte) Schwelle zu definieren, ab welcher eine Standortbescheinigung erforderlich sein soll. Beim CB-Funk ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung europaweit auf 4 Watt festgelegt und damit alleine ist schon sichergestellt, daß in der Praxis auch mit der unwahrscheinlichsten Konstellation einer vorhin beschriebenen Monsterantenne keine beachtenswerten Bereiche in einer Standortbescheinigung auszuweisen sind, weil durch den erforderlichen und üblichen Antennenaufbau sich keine Person im Gefährdungsbereich nach der 26. BImSchV dauerhaft aufhalten kann.
In anderen europäischen Ländern gibt es bislang überhaupt kein den deutschen Vorschriften entsprechendes Standortbescheinigungsverfahren.
Im CB-Funk hat eine Standortbescheinigung noch nie eine Berechtigung gehabt und sie stellt damit eine klare Überregulierung mit der Folge von absolut sinnlosem Verwaltungsaufwand dar. Moderne Fernmeldeverwaltung muß sich künftig aber genauso wie jede andere Vewaltung durch Effizienz und strikte Erforderlichkeit der Verwaltungsakte auszeichnen.
Es kann auch nicht fortlaufend geduldet sein, daß sich insbesondere CB-Funker als "Freiwild" für die gegenüber Politik die eigene Wichtigkeit dokumentierenden Fälle seitens der BNetzA für Nichts und wieder Nichts an Relevantem mißbrauchen lassen müssen, Haussuchungen unter Verletzung übergeordneten Rechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung von BNetzA-Beamten durchgeführt werden, nur weil der Verdacht besteht, daß ein Funker anstatt eines Freenet-Handfunkgerätes ein AFu-Gerät (größere Strahlungsleistung) verwendet hat. Oder sein CB-Funkgerät anstatt mit 4 Watt mit 6 Watt Ausgangsleistung sendet. Gefahr ist nämlich in solchen Fällen nicht im Verzuge. Die Überschreitung von zulässigen Strahlungsleistungen ist durch ordnungsgemäß durchgeführte Feldstärkemessungen komplett von außerhalb der Wohnung durchführbar und auch dokumentierbar. Für diesen Zweck muß daher noch nicht mal das Privatgrundstück des Funkers betreten werden.
Herr Goeddel, Ihre Behörde mußte schon massenweise und wird weiterhin vor Gericht Zurechtweisungen erfahren, wenn die Beamten der BNetzA einerseits die wesentlichen Gestalter von (Knebelungs)Verordnungen sind, das übergeordnete Wirtschaftsministerium diese vorgeschlagenen Regelungen genauso aufgrund mangelndem eigenen Fachwissens wie auch ebenfalls die Bundestagsabgeordneten im Plenum einfach nur abnicken.
Wenn - so wie bei der Standortbescheinigungsprozedur - grundgesetzliche Regelungen kaum mehr beachtet werden und aufgrund der vielen weder notwendigen, noch sinnvollen Verordnungen erst betroffene Bürger jedesmal klagen müssen, sind die Erfinder solcher Verordnungen die eigentlichen Staatsschädlinge, die zur Verantwortung zu ziehen sind.
Denn die verurs.achten Kosten - auch bei den für die BNetzA regelmäßig in solchen Konstellationen verlorenen Prozessen - zahlt der Steuerzahler.
Staatliche Kontrollorgane wie die BNetzA haben keine wirtschaftlichen Dienstleistungen zu erbringen - Interessenskonflikt!
Es ist nicht Aufgabe der BNetzA, eine Standortbescheinigung selbst auszustellen, sondern diese vom Errichter einer Antennenanlage zu fertigende Standortbescheinigung ist von der BNetzA zu überprüfen. Staatliche Behörden, die vom Steuerzahler finanziert werden, haben reine Überwachungsaufgaben auszufüllen, nicht jedoch gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen - denn dadurch entstehen Begehrlichkeiten und schlußendlich Interessenskonflikte stets nur zum Nachteil des Bürgers. Die CB-Funker sind bei der Standortbescheinigungsfrage den Funkamateuren gleichzustellen. Denn es spielt absolut keine Rolle, wer tatsächlich die Standortbescheinigung gefertigt hat, solange die Angaben korrekt sind. Fachleute, die beruflich Sendeantennenanlagen errichten, müssen zwangsläufig auch alle damit einhergehenden Sicherheitsbestimmungen beherrschen. Zu diesem Personenkreis zählen auf alle Fälle alle Elektriker, Radio/Fernsehmechaniker, Funkelektroniker, sowie Meister in diesen Berufssparten, Elektrotechniker und Elektroingenieure. Warum dürfen diese Personenkreise keine Standortbescheinigung fertigen, wenn sie nicht gleichzeitig Funkamateure sind? Wird hier eine fundierte Berufsausbildung nachteilig gegenüber einer Amateurfunkprüfung bewertet und damit der Gleichheitsgrundsatz nach Grundgesetz mißachtet?
Leider mußte ich als Funkhändler mit fachlich fundierter Ausbildung in Nachrichtentechnik in meinen nunmehr über 30 Jahren der beruflichen Tätigkeit desöfteren feststellen, daß die Meßbeamten, die in der Praxis CB-Funkanlagen überwachen, zwar stets im Besitz der größten Amateurfunklizenz waren, aber als Berufsausbildung gerade mal Funkelektroniker vorzuweisen hatten.
So wurden z.B. Nebensächlichkeiten (in einem schmalen Frequenzbereich geringfügig zu großer Hub) bei einem CB-Funkgerät zum kostenpflichtigen Verwaltungsakt gemacht, jedoch elementare Kenntnisse der Meßtechnik waren bei dem dies bemängelnden Beamten nicht wirklich vorhanden. Ich mußte erleben, daß am nicht geeichten Meßplatz bei einer Umgebungstemperatur von + 4 ° C am gerade im Prüffahrzeug eingeschalteten und genauso kalten Funkmeßplatz eine Kontrollmessung durchgeführt wurde und der Messbeamte damit noch nicht mal das Vorhandensein der elementarsten Kenntnisse der Meßtechnik offenbarte. Zu meiner Überprüfung dieser Situation kam es, weil ich ein Funkgerät mit Mängelbericht des BAPT bekam, dieses Gerät dann vorschriftenkonform abgeglichen und eingestellt hatte und nach ca. 3 Wochen dasselbe Gerät erneut beanstandet worden war, weil wie von Geisterhand das Potentiometer zur Hubeinstellung wieder in die Position vor meiner Einstellung zurückgefunden hatte.
Auf meine Frage hin, wann denn der gerade benutzte Meßplatz das letzte mal geeicht worden sei und wo die Eichsiegel und die Korrekturprotokolle seien, antwortete der BAPT-Beamte, daß sie ihre Meßgeräte selber eichen würden und keine Korrekturprotokolle bräuchten. Auf meine Frage, ob er denn wisse, was der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren sei, bekam ich zur Antwort, daß es da keinen gäbe. Meine Belehrung dieses Beamten fiel dann etwas ausführlicher aus. Zugetragen hatte sich dieser Vorfall noch zu BAPT-Zeiten in Traunstein-Haslach.
Herr Goeddel, Sie wollen tatsächlich immer noch Strahlungsleistungen regulieren?
Falls ja, kann ich Sie nur dringend ersuchen, dafür zu sorgen, daß die zulässige Strahlungsleistung für den CB-Funk sowohl im Frequenznutzungsplan als auch in allen davon abhängigen Regelwerken mit mindestens 100 Watt ERP benannt wird. Da steht Ihnen etliches an Koordinationsgesprächen mit anderen Entscheidungsträgern bei der BNetzA, dem übergeordneten Wirtschaftsministerium und der Politik bevor.
Der Souverän kann es nicht länger dulden, von von ihm eingesetzten und finanzierten Fachgremien am Gängelband geführt und kriminalisiert zu werden!
Da seit den Zeiten des FTZ, dann BAPT, danach RegTP und jetzt BNetzA sich sicherlich ziemlich wenig bezüglich des "Eigenlebens" der verschiedenen (noch existierenden) Außenstellen Ihrer Behörde geändert hat und man früher desöfteren aufgrund der öffentlichen Berichterstattung sich des Eindruckes nicht erwehren konnte, daß in Ihrem Hause die rechte Hand nicht weiß was die linke gerade treibt (eine Außenstelle entschied die gleiche Sache positiv, eine andere negativ), wird sich wohl grundsätzlich auch in der BNetzA nichts an dem Umstand geändert haben, daß die wenigen Fachleute in Ihrem Hause mit wirklich umfassenden und die Strahlungsproblematik insgesamt überblickendem Wissen bei so manch einsamer Entscheidung "höherer" Entscheidungsträger tatsächlich auch um ihre Stellungnahme gebeten werden. Bezüglich der Strahlungsproblematik ist dieser Fakt auch daran erkennbar, daß im Frequenznutzungsplan überhaupt der Unfug mit der Benennung einer Strahlungsleistung eingeflossen ist. Ist diese Strahlungsleistung - wie beim CB-Funk-Eintrag geschehen - viel zu niedrig angegeben, wird damit exact das Gegenteil einer sinnvollen Regulierung zur ökonomischen und ressourcenschonenden Frequenznutzung erreicht. Denn Richtantennen werden damit mit einem Handstreich so eben mal ganz nebenbei verboten. Gerade mit Richtantennen aber lassen sich in stark frequentierten Frequenzbereichen, die für die Allgemeinheit zugeteilt sind, Störungen effizient ausblenden.
Desöfteren mußte ich mich schon bei Gesprächen mit Fachbeamten Ihrer Behörde mit Antworten zufrieden geben wie: "Da können wir auch nichts machen, das ist uns von oben vorgegeben!" oder "Wir wissen ja, daß diese Vorgaben unglücklich bestimmt sind, müssen sie aber trotzdem umsetzen." oder "Wenn wir jeden ausländischen Schwarzfunker auf Deutschlands Autobahnen dingfest machen sollten, kämen wir zu nichts anderem mehr".
Am Beispiel Franz Ahne als Funkamateur sieht man ja sehr deutlich, daß auch er aufgrund seines Vorschlages keinen Überblick über die tatsächliche Problematik besitzt. Auffallend ist insgesamt, daß viele Funkamateure offensichtlich wegen dem bisschen Prüfung den Unterschied zwischen dem Amateurfunk und dem CB-Funk groß und damit den CB-Funk möglichst klein halten wollen. Besonders scheint dies auch die Motivation der Funkamateure des Funkmeßdienstes desöfteren zu sein. Der Reiz der Macht führt zu vielen Irritationen.
Nachdem es nach über 70 Jahren Funktechnik und zahlreicher Radio/Fernsehsender auch in deren unmittlebarem Umfeld bei Gesamtstrahlungsleistungen bis in den Megawattbereich hinein keinen einzigen "Schadensfall" bezüglich Gesundheistsschäden aufgrund der Hochfrequenzstrahlung gegeben hat und auch die WHO erst kürzlich die ICNIRP-Empfehlungen bestätigte, gibt es auch bei der Nennung von 100 W ERP im Frequenznutzungsplan auch aus sicherheitstechnischen Überlegungen kein Risiko.
Im Hinblick auf nach 2006 wieder verstärkt auftretende Reflektionen an der Ionosphäre und den damit vorhandenen Empfangspegeln - diesmal auch aus den neu zu Europa hinzugekommenen Ländern - und der ständig vorhandenen Industriestörungen, von Kurzwellenbestrahlungsgeräten und wetterbedingten Störungen ist die Verwendung von Antennen mit gutem Antennengewinn erforderlich. Spätestens in Kathastrophensituationen wie dem Hochwasser im Jahre 2002 - wenn andere Kommunikationssysteme wie Festnetztelefon und Mobilfunknetze wegen Strommangel ausfallen - rettet ein attraktiver CB-Funk nicht nur Menschenleben, sondern auch hohe Sachwerte durch die damit erfolgte Notkommunikation. Wird der CB-Funk aber kaputtreguliert, haben auch Schüler und andere an der Technik Interessierte kein freies Betätigungsfeld mehr, um sich umfassend ohne staatliche Reglementation über vorher abzulegende Prüfungen und zu erwerbende Lizenzen mit der Funktechnik befassen zu können.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie sowie allen Lesern meines offenen Briefes ein friedliches und harmonisches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Herr Goeddel, für Ihre bisherigen Bemühungen, alle interessierten Kreise anzuhören und deren Meinungen und Wünsche in künftige Regulierungen einfließen zu lassen, spreche ich Ihnen meinen besonderen Dank aus! Ich weiß: "Einem Jeden Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann! Ich hoffe, daß meine dargebrachte Kritik in Ihrem Hause zu einer sachgerechten und die Bürger nicht weiter kriminalisierenden Verfügung führt.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Hornauer
Vorsitzender CB-Verein Mangfalltal e.V.
Tel: 08062/3660 (Funktechnik Franz
Hornauer)
eMail: hf1bkm@funktechnik-hornauer.de
CB-PR: HF1BKM@NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET
Weitere Links zum Thema:
Begriffsbestimmung EIRP und ERP ( index.htm#23.10.2005a / http://www.deutsche-funk-allianz.de/Technik/EIRP_ERP/ERP-EIRP.html )
Umfrage zu Antennenanlagen ( index.htm#12.07.2005 )
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!
23.12.2005:
Das "Aus" für PMR446-CBFUNK.DE im internationalen EQSO-Monitoring
Kassel/ Orscholz (HaWe/ Ho) *
Vor wenigen Tagen, am 13.12.05, gab das PMR446-CBFUNK.DE-Team um DAD622/ Ingo Koch der DFA gegenüber bekannt, daß der EQSO-Server des Teams bald am internationalen Monitoring teilnehmen könne.
Die Pläne haben sich, so eine heutige Veröffentlichung von Funkfreund Ingo Koch, aufgrund einer Indiskretion, leider zerschlagen.
Im folgenden der Wortlaut der Veröffentlichung, nachzulesen unter der Internetadresse http://people.freenet.de/IK1DS/Meinung.htm :
Das Aus für PMR446-CBFunk.de im internationalen eQSO Netzwerk!
Es tut mir leid, das ich euch heute mitteilen muß, das wir alle Gespräche über eine Beteiligung unseres Servers am internationalen eQSO Netzwerk abgebrochen haben. Das Team von Info.de und wir konnten uns leider nicht zusammen finden. Die Positionen sind auf Grund eines Vorfalls (abhören eines vertraulichen Gespräches zwischen mir und Rüdiger) so verhärtet, das es unserer Meinung nach keinen Sinn mehr hat weiter zu machen.
Die für das deutschsprachige Netzwerk zuständigen Personen sind der Meinung, jeden und alles regulieren zu müssen. Das ist für uns nicht hinzunehmen. Wir sind ein eigenständiger und erfolgreicher Server und sind durchaus in der Lage selbst zu bestimmen, wie sich die User und Funkfreunde auf unserem Server zu verhalten haben.
Die Gateway Anmeldung zu unserem Server sollte nach Meinung des Teams von Info.de bei Ihnen verbleiben, weil nach Angaben der Betreiber vom deutschsprachigem Netzwerk eine Datenanbindung an das internationale Netzwerk nicht möglich ist. Das ist ein weiterer Grund für uns, dem so nicht zu zustimmen. Wenn man will, ist auch eine Anbindung unseres Systems an die Datenbank machbar, davon sind wir überzeugt! Die Frage ist nur, will man das überhaupt oder geht es hier nicht vielmehr darum, sich das von uns so mühsam Aufgebaute anzueignen, in dem man die User über Umwege (Anmeldung auf deren Homepage) zu sich rüber ziehen will ? Wir, das Team von PMR446-CBFunk.de, lehnen eine Zusammenarbeit auf diese Art und Weise klar ab! Das Team von PMR446-CBFunk.de ist davon überzeugt, das es richtig ist die Eigenständigkeit zu wahren! Wir werden unser Funknetz weiter ausbauen und uns von anderen nicht rein reden lassen. Wir haben nach etwas über einem halben Jahr 120 Gateway`s hierzu installiert (Tendenz steigend) und wir sind uns ganz sicher, das es noch Einige mehr werden.
Das Jahr 2006 steht vor der Tür und wir sind davon überzeugt, es wird ein gutes Jahr für unser gemeinsames Hobby.
Wir haben noch viele gute Ideen, die wir für Euch
umzusetzen versuchen, so das die Plattform noch attraktiver für die
Freunde der HF-Gateways wird.
Wir sind stolz auf das, was wir geschaffen haben und Ich danke jedem von Euch,
der dieses System unterstützt recht herzlich!
Ich und das Team von PMR446-CBFunk.de wünschen Euch und Euren Familien eine frohe Weihnacht und ein gesundes neues Jahr 2006!
DAD622 Ingo
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!
23.12.2005: Ehrung zweier "Bodyguard“
Kassel (HaWe/ Ho) *
Früher
waren sie die ständigen "beschützenden" Begleiter des jetzigen
DFA-Vorsitzenden Harald Westermann: Wolfgang und Jürgen Langendörfer.
Bereits bei der Herbsttagung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."
am 10.09.2005 wurden die Brüder Wolfgang und Jürgen Langendörfer,
in Abwesenheit, aufgrund besonderer Anerkennung für ihren unermütlichen
Einsatz an der CB-Funkerfront, als Ehrenmitglieder der DFA e.V. aufgenommen.
Am vergangenen Sonntag, den 18.12.05, wurde diese Ehrung im Rahmen der Weihnachtsfeier
des "Sambo-Funkvereins Kassel e.V." nachgeholt.
Jürgen Langendörfer war, gemeinsam mit seiner Gattin, der Ehrengast des Abends und nahm nicht nur für sich selbst, sondern auch für seinen schwer erkrankten Bruder Wolfgang, die Ehrenmitgliedsurkunden und die Ehrenpokale entgegen.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!
13.12.2005:
Deutsche CB-Funker könnten am internationalen CB-Funk-Verkehr direkt teilnehmen! ![]()
Kassel/ Orscholz (HaWe/Ho) *
Im Rahmen des EQSO-Server-Rundspruches vom Sonntag dem 11.12.2005 verkündete der Serverbetreiber Ingo Koch (http://www.pmr446-cbfunk.de bzw. EQSO: pmr446-cbfunk.de Port 500) daß, seitens des internationalen PMR446-Netzwerks, ein Angebot erfolgt ist, den EQSO- Server pmr446-cbfunk.de im internationalen CB-Funknetzwerk zu akzeptieren (= Internationales „Monitoring“).
Es müssen jedoch, so die Information des PMR446-Netzwerkes, die unter der Verwaltung des pmr446-cbfunk-Servers arbeitenden
Gateways international anerkannte Rufzeichen annehmen.
Diese sind für die Gatewaybetreiber kostenlos.
Das Admin-Team um Ingo Koch würde, z.B., den Rufzeichenblock DE300-L bis
DE399-L, mit, zunächst 100 Rufzeichen, zur Verfügung bekommen.
Eine Anmeldung dieser Gateways erfolgt bei http://www.pmr446-cbfunk.de und
wird dann an die internationale Datenbank weitergeleitet.
Eine Erweiterung des Rufzeichenblocks sei möglich.
Falls die EQSO-Gatewaybetreiber um Ingo Koch sich mehrheitlich für den Anschluß an das „Monitoring“ aussprechen, wäre, auch umgekehrt, die Aktivierung von CB-Funkgateways möglich, welche im Ausland ihren Sendebetrieb wahrnehmen. So könnte man durchaus auch damit rechnen, daß sich ein deutschsprachiges CB-Funkgateway aus Venezuela auf den EQSO-Server pmr446-cbfunk.de Port 500 aufschaltet.
Ingo Koch äußerte sich gegenüber der DFA-Pressestelle dahingehend, daß er sich, angesichts der Naturkatastrophen, durchaus, neben den üblichen Notfunkverbindungen, möglicherweise auch EQSO-Not-Funkverbindungen zu den Katastrophengebieten vorstellen könne.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!
27.11.2005: DFA-Veröffentlichungen
jetzt teilweise als OGG-Dateien ![]()
Kassel/ Lüdenscheid (HaWe/Ho) *
Im Rahmen einer umfassenderen Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Bürgerfunk hat sich der Vorstand der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." unter Rücksprache mit der DFA-Pressestelle dazu entschlossen, einige ihrer Veröffentlichungen versuchsweise auch als Audio-Datei bereitzustellen.
Zielgruppen dieses neuen Informationsangebotes der DFA e.V., welches zunächst bis Ende Januar 2006 geplant ist, sind...
... Funker und Funk-Vereinigungen, welche "Rundsprüche"
produzieren;
... CB-Funk interessierte Menschen mit einer Sehbehinderung;
... CB-Funk interessierte Menschen mit einer Lese-Rechtschreibstörung ("Legasthenie").
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." bittet, sofern die OGG-Dateien als "Rundsprüche" bzw. auf anderen Internetseiten verwendet werden, um vorherige Rücksprache unter einer der folgenden e-Mailadressen:
vorstand@deutsche-funk-allianz.de ,
pressestelle@deutsche-funk-allianz.de ,
oder über die Postadresse der DFA e.V.:
"Bundesgeschäftsstelle der DFA e.V."
Helmholtzstr. 11
D-34127 Kassel
Tel. und Fax 0561 - 893742
Ebenfalls bittet die DFA e.V. über die genannten Adressen, um konstruktive Kritik zu diesem neuen Angebot.
Zugriff über alle aktuellen OGG-Dateien bekommt man über die m3u-Play-List oder über die einzelnen angegebenen Links.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!
24.11.2005: FgF e.V.: Neue Studie: Keine Beeinflussung der Blut-Hirnschranke durch Mobilfunk-Hochfrequenz
Bonn (HaWe/ Ho) *
Wie die "Forschungsgemeinschaft Funk e.V."(FgF) in einer Mitteilung vom 9.11.05 veröffentlichte, liefert die jetzt ausgewertete Studie keinerlei Erkenntnisse, daß durch Mobilfunk-Hochfrequenzfelder die menschliche Blut-Hirn-Schranke (BHS) beeinflußt wird.
Laut der FgF-Mittteilung wiesen Helmut Franke und Florian Stögbauer von der Neurologischen Klinik der Universität Münster in der zweieinhalb Jahre andauernden Studie an einem lebenden Vitro-Zellmodell nach, das es weder bei GSM- noch bei UMTS-Mobilfunkstrahlung zu einer erhöhten Durchlässigkeit der Zellen kommen kann, sofern die Stärke der Hochfrequenzfelder unterhalb der zulässigen Teilkörpergrenzwerte liegen und es somit nicht zu einer Erwärmung des Gewebes kommt.
Es konnte somit ein, bis dahin, "alarmierender" Befund aus früheren Studien revidiert werden.
Diese früheren Ergebnisse hatten in verschiedenen Tierexperimenten mögliche Hinweise erbracht, wonach auch sehr schwache Hochfrequenz-Felder unterhalb der zulässigen Grenzwerte zu einer unnatürlichen Öffnung der BHS führen können. Über diese Öffnung hätten schädliche Substanzen in das menschliche Gehirn eindringen können.
Auch eine alte Studie aus dem Labor von Helmut Franke
und Florian Stögbauer haben zu Ergebnissen geführt, welche eine Öffnung
der BHS durch schwache 1800 MHz-Mobilfunkfelder ohne einen Einfluss durch Erwärmung
denkbar erscheinen ließen.
Die Folge wären, beispielsweise, Kopfschmerzen und körperliche Störungen,
wie bei einem "Sonnenstich".
Diese alte Studie ist nun, durch die jetzt bei der FGF e.V. aktuell vorliegende,
revidiert worden.
Durch die, von Mobilfunk-Kritikern, vorgebrachten Argumentationen
gegen den Mobilfunk gerät auch der CB-Funk immer wieder in die Kritik,
gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorzurufen. Die "Deutsche Funk-Allianz
(DFA) e.V." ist daher, seit vielen Jahren, bemüht, den Unterschied
zwischen Mobilfunk- und CB-Funk-Hochfrequenzstrahlung darzulegen.
(s., z.B., dazu:
"Mobilfunk - Der Streit um die Standorte..." ;
"Der CB-Funk und der Mobilfunk wird nicht in einen gemeinsamen
Topf geworfen!";
"Digitale Meldeanlage der Feuerwehr Herscheid nicht gepulst
- Baugenehmigung für jede Mobilfunkbasisstation Pflicht" ;
""Mobilfunk und Gesundheit" - Neue Studie aus
Jülich" )
Die auf um 900 bzw. 1800 MHz arbeitende Mobilfunkhochfrequenzstrahlung
(GSM) wird, aufgrund frequenzökonomischer Sende-Kanalbelegung, in
"gepulster" Form (217 Hz) abgestrahlt (TDMA-Verfahren). Somit können
maximal acht Mobilfunkgespräche gleichzeitig und unabhängig voneinander
auf derselben Funkfrequenz durchgeführt werden.
Gerade dieses TDMA-Verfahren ist aber, wenn man die Berichte der Mobilfunkkritiker
genauer studiert, eines der Hauptkritikpunkte.
CB-Funk dagegen ist nicht "gepulst", wird auf 26,5 bis 27,5 MHz betrieben und erlaubt, auf 80 in der BRD genehmigungsfrei zu betreibenden Kanälen, eine Sprechfunkverbindung pro Sendekanal.
***
_Begriffserklärungen:_
* Forschungsgemeinschaft Funk e.V.:
Die Forschungsgemeinschaft Funk e.V. wurde von Behörden, Rundfunkanstalten,
Netzbetreibern, Industrie und Verbänden gegründet und steht grundsätzlich
jeder Vereinigung offen, die Interesse an dem Thema hat.
Das gilt für Universitäten, Forschungsinstitute, Vereine und Bürgerinitiativen,
die beitragsfrei in der FGF mitarbeiten können, ebenso wie für Unternehmen.
(Quelle: http://www.fgf.de/fgf/organisation/mitglieder.html
)
* Blut-Hirn-Schranke:
Die Blut-Hirn-Schranke, auch Blut-Gehirn-Schranke genannt, ist eine physiologische
Barriere zwischen dem Zentralnervensystem und dem Blutkreislauf. Sie dient dazu,
die Milieubedingungen im Gehirn aufrecht zu erhalten und sie von dem des Blutes
abzugrenzen.
[...]
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Blut-Hirn-Schranke
)
* Gefahren und Gesundheit durch Mobiltelefone:
Die Mobiltelefone stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein.
Obwohl bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unmittelbar akute oder kurzfristig
auftretende Schädigung nachgewiesen ist, sind die möglichen Gefahren
ein heiß diskutiertes Thema (siehe auch Elektrosmog, elektromagnetische
Strahlung).
Eine Unschädlichkeit läßt sich aus prinzipiellen Gründen
nicht beweisen.
Befürchtete, jedoch bislang nicht wissenschaftlich erwiesene Wirkungen
von Mobilfunkstrahlung sind unter anderem Krebserzeugung oder Belastungen des
Nervensystems.
[...]
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobiltelefon#Gefahren_und_Gesundheit
)
* GSM:
Das Global System for Mobile Communications (GSM) ist ein volldigitaler Mobilfunknetz-Standard,
der hauptsächlich für Telefonie aber auch für leitungsvermittelte
und paketvermittelte Datenübertragung sowie Kurzmitteilungen (Short Messages)
genutzt wird. Es ist der erste Standard der sogenannten zweiten Generation als
Nachfolger der analogen Systeme der ersten Generation und ist der weltweit am
meisten verbreitete Mobilfunk-Standard.
[...]
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Global_System_for_Mobile_Communications
)
* UMTS:
UMTS wurde von der ITU für IMT-2000 ausgewählt und ist somit einer
der Standards der dritten Generation für Mobilfunk.
Ursprünglich wurde UMTS vom ETSI standardisiert und wird heute von 3GPP
(3rd Generation Partnership Project) weiter gepflegt. Der Standard wird ständig
erweitert, so sollen beispielsweise zukünftig die maximal möglichen
Datenraten im Downlink durch HSDPA und im Uplink durch HSUPA erhöht werden.
[...]
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/UMTS
)
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!
19.11.2005:
DFA erweitert Öffentlichkeitsarbeit ![]()
Kassel (HaWe/ Ho) *
Bezugnehmend auf einen Mitgliederbeschluß der DFA e.V. vom 03.04.2004 bietet der Vorstand der DFA die Möglichkeit zum direkten Kennenlernen und diskutieren an.
Gemäß dem Ergebniss des Mitgliederbeschlusses zum 2. Antrag des "CB- und Packetradio Stammtisches Märkischer Kreis (CB-PR-MK)“ vom 03.04.2004 sowie auf Basis der, in der Satzung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", festgeschriebenen Informationsveranstaltungen erklärte sich das Team um den DFA-Vorsitzenden Harald Westermann "startklar" zur Teilnahme an 3-4 Informationsveranstaltungen für das kommende Jahr 2006.
Veranstalter bzw. Organisatoren derartiger Informations- und Diskussionsabende/ -Nachmittage können sowohl DFA-Mitgliedsvereinigungen wie auch lose, nichtorganisierte CB-Stammtischrunden, CB-Orts-QSO-Runden, aber auch vereinzelte interessierte CB-Funker sein.
Angestrebt sind, aufgrund der teilweise weiten Anreisewege, Termine an Samstagen,
ab 15.00 Uhr.
Interessierte können, über den Postweg ("Bundesgeschäftsstelle
der DFA e.V.", Helmholtzstr, 11, D-34127 Kassel, Tel. und Fax 0561 - 893742)
oder via e-Mail unter
vorstand@deutsche-funk-allianz.de
bzw.
pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
Kontakt mit der DFA e.V. aufnehmen.
Auf Wunsch kann die DFA e.V. die notwendige Öffentlichkeitsarbeit „vor
Ort“ übernehmen.
Den Beginn macht der "CB- und Packetradio Stammtisches Märkischer
Kreis (CB-PR-MK)“ Ende Februar/ Anfang März 2006.
Der genaue Termin wird noch abgestimmt. Der nächste freie Termin wäre
der Juni/ Juli nächsten Jahres.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!
13.11.2005: Gespräch der
DFA bei der BNetzA erfolgreich verlaufen. ![]()
Kassel (HaWe/ Ho) *
Vor einigen Wochen rief die DFA öffentlich zur Einreichung von Vorschlägen bezüglich der neuen Allgemeinzuteilung für den Betrieb von CB-Funk auf.
Hierzu hat sich, am 29.10.05, unter der Leitung des DFA- Vorsitzenden Harald Westermann, eine Arbeitsgruppe in Freden/ Leine getroffen, welche die bis dahin eingegangenen Wünsche bearbeitete und zusammenfasste.
Vor wenigen Tagen, am 10.11.05, trafen sich die DFA-Delegation, ebenfalls unter der Leitung des, nach BGB vorgeschriebenen, gesetzlichen Vertreters Harald Westermann mit dem für den CB-Funk zuständigen Referatsleiter und seinen Sachbearbeitern.
In einem über mehrere Stunden andauernden Gespräches konnte eine
sehr große Einigkeit zwischen der Meinung der DFA und den BNetzA-Vertretern
erkannt werden.
"Soviel wie notwendig, aber so wenig wie möglich...", sollte
in der neuen Allgemeinzuteilung für den deutschen CB-Funk enthalten sein.
Der DFA wurde eine Überprüfung der von ihr eingereichten Änderungsvorschläge
zugesagt, um die Zuteilung so praxisgerecht wie möglich zu gestalten.
Es wurde jedoch, von seiten der Behördenvertreter darum gebeten, von seiten
der Delegationsmitglieder keine Einzelheiten zur zukünftigen Allgemeinzuteilung
vorab verlautbaren zu lassen.
Zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben sind folgende Punkte:
1.
Die Anzahl der Schutzzonen konnte verkleinert werden. Insgesamt 32 Landkreise
bzw. Kreisfreie Städte sind aus der Liste der Schutzzonen herausgenommen
und entfernt worden.
2.
Der PMR446-Bereich wird von seiten der BNetzA auf ein um 100 KHz breites Band
für die Übertragung digitaler Daten erweitert.
Basis hierzu ist eine EU-weite Regelung, welche sich jedoch Frankreich erst
zum 1.1.2011 anschließt.
Aufgeteilt ist dieser Bereich (446,1 bis 446,2 MHz) in einzelne Kanäle
mit jeweils 12,5 bzw. 6,25 KHz Bandbreite.
3.
Die von der DFA vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge zum Thema "FreeNet"
veranlassten die BNetzA-Vertreter die FreNet-Bestimmungen nochmals zu überprüfen.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!
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