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Das Archiv - Teil 2
( 18.07.2003 - 12.01.2005)...

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 Die Berichte:

Parlamentsvollversammlung Frühjahr 2005 der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."

ETSI: Neue Normen für Antennenverstärker

ECBF-Webseiten unter neuer Adresse zu finden

CB-Funk Jahresrückblick 2004/ Kommentar

Digitaler BOS-Funk kommt nicht vor 2008

Ein besonderes Weihnachtsgeschenk für den DFA-Vorsitzenden

RegTP veröffentlicht Broschüre zum Thema Funkanlagen

Deutschland auf dem Weg zum Polizeistaat

Erfolgreiches Gespräch mit der RegTP

Falschmeldungen eines Funkhändlers

Besondere Aktivitäten des CB-Funkclubs Leinetal

EIRP-Berechnung für den CB-Funker

Wie funktioniert das CB-Funk-Parlament

Newsreaderservice der DFA e.V.

DFA-Vorstandsmitglieder bei DAKfCBNF-Tagung zu Gast.

Vorschläge der CB-Funker beispielhaft.

 Interessenverrat durch den Ehrenvorsitzenden des DAKfCBNF e.V..

Neue Nutzungen für Ex-B-Netz-Frequenzen.

SSB auf europäisch harmonisierten 40-Kanälen eingefordert

Ehrung für Ehrenamtliches Engagement.

Offener Brief an den Vorsitzenden der FIG-Südwest.

DFA-Mitglieder mit dem Fluthelferorden des Freistaates Sachsen ausgezeichnet.

P R E S S E M I T T E I L U N G: Zusammenarbeit DFA - DAKfCBNF.

Die Fotoseite zur Herbsttagung 2003 der DFA
.

Neue Bestimmungen für den CB-Funk.

Kurzwellenempfang in digitaler Qualität.

Bundesverfassungsgericht hebt § 50 Abs 4 TKG auf.


(Zu den aktuellen News)

Rechtlicher Hinweis:
Diese Webseite enthält Verweise (Links) auf andere Webseiten. Wenn Sie einen dieser Links benutzen, könnten Sie den Internetauftritt der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V" verlassen. Der Inhalt dieser Seiten obliegt nicht unserer Verantwortung.



12.01.2005: Parlamentsvollversammlung Frühjahr 2005 der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."

Wuppertal/ Kassel (HaWe/ Ho) *

Wie die CB-Freunde Bergischland, als aktueller Ausrichter, dem Vorstand der DFA e.V. mitteilten sind die Vorbereitungen der Parlamentsvollversammlung abgeschlossen.
Die Frühjahrsparlamentsvollversammlung ist auf den 19. März 2005, 13:00 Uhr gelegt worden.
Als Tagungsort steht der DFA e.V., sowie allen interessierten Gästen, die Gaststätte Westfälischer Hof, Hattinger Str. 91, 58332 Schwelm, offen.
Da Vorstandswahlen anstehen, wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

Weiterführende Infos sind auf der DFA-Unterseite "DFA-Tagung aktuell" zu erfahren.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!


05.01.2005: ETSI: Neue Normen für Antennenverstärker

Göttingen/ Kassel/ Brüssel (HaWe/ Ho) *

Bereits im November 2004 waren, bei einem offiziellem Gespräch zwischen Vertreten der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) und der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", die neuen ETSI-Normentwürfe ES 202056 bzw. ES 202127 eines der Gesprächsthemen (wir berichteten).

Um der CB-Funköffentlichkeit einen verständlichen Zugang zu diesen Normen, welches auch für den CB-Funk zu einem nicht zu unterschätzenden Thema ist, zu ermöglichen, hat sich der Ehrenbeirat der DFA e.V., Mathias Czaja, die Mühe gemacht und für die DFA e.V. einen kurzen Aufsatz verfasst.

Dieser Aufsatz ist in der Unterrubrik "Berichte" (s. Ende dieser Seite), bzw. unter der Webadresse http://www.deutsche-funk-allianz.de/Berichte/berichte.html#Neue_Normen_f%FCr_Antennenverst%E4rker nachzulesen.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!


04.01.2005: ECBF-Webseiten unter neuer Adresse zu finden.

Bonn/ Kassel (HaWe/Ho) *
Wie der DFA mitgeteilt wurde, sind die Inhalte der "European CB-Federation (E.C.B.F.)" auf einen neuen Webspace "umgezogen".
Dieter Löchter, stellvertretender Vorsitzender der DFA e.V. und Vice-President der ECBF, teilte mit, daß die ECBF-Webseiten jetzt unter http://www.rtcbe.de/ecbf/ zu finden seien.

"Gegründet 1976 in der Schweiz, gruppiert die ECBF, als CB-Funk-Verband auf europäischer Ebene,18 europäisch-nationale Föderationen um sich. In Frankreich ist es die FFUCB, und in Deutschland die India Fox Föderation.

Die ECBF arbeitet mit den verschiedenen nationalen und europäischen Organisationen eng zusammen, und ist Vollmitglied in der ETSI. Sie leitete dort seit 14 Jahren verschiedene Arbeitsgruppen. Die ECBF ist also eine sehr aktive Organisation mit der Aufgabe, die Interessen der CB-Funker in Europa, zu vertreten. Sie hat es verstanden ein Netz von Korrespondenten auf hohen Niveaus, in den verschiedenen europäischen Verwaltungen und anderen Partnern der ETSI, einzurichten. Dadurch ist sie, was den CB-Funk im technischen Bereich angeht, und über die in kraftgetretenen Reglementierungen der verschiedenen Ländern, bestens informiert.

Die ECBF hat fast in jedem Land Delegierte mit der Aufgabe, die Ideologie der ECBF bekannt zu machen und umzusetzen. Nur eine starke europäische Organisation ist in der Lage, die berechtigten Wünsche aller CB-Funker an die EU-Behörden weiterzuleiten und auch den nötigen Nachdruck zu verleihen. Die ECBF wurde gegründet um mit einer Stimme, für alle CB-Funker der Länder welche die Satzung und die Idelogie der ECBF anerkannt haben, und auch unterstützen, bei den maßgeblichen euröpäischen Behörden gehört zu werden."

Weiter heißt es, auf den neuen ECBF-Seiten, zum Thema SSB:

"[...] Die ECBF hat an der Schaffung der Norm ETS 300 135 (FM), und der Norm ETS 300 433/2 (AM/SSB) aktiv mitgearbeitet. Ende 2000 wurde diese Norm veröffentlicht. Grundlage war ein technischer Bericht der TR 101 837 (Norm ETSI) erarbeitet von der letzten Arbeitsgruppe TG8 (ECBF). Die Aufgabe dieser Gruppe bestand darin, die Kompatibilität von CB-Funkgeräten, Radio- Kommunikationsgeräten und im besonderen den Fernsehgeräten, zu prüfen. Dieser Bericht offenbarte einen großen Mangel in der Abschirmung des Empfangsystems der Fernsehgeräte. Dieser Bericht wurde Einstimmig und mit Applaus von der Versammlung der ERM-EMC (Electro Radio Spectrum Matters and Electro Magnetic Compatibility) angenommen. Dieser Bericht wird die Grundlage sein für die Modifizierungen der zwei anderen Normen bezüglich des Fernsehens , die Normen IN 55020 und EN 50083.2. Diese zwei Normen behandeln die elektromagnetische Abschirmung der TV-Empfängern und den Ausrüstungen als erstes, die Kompatibilität der Verteilungs-Systeme und die Verkabelung von Fernsehen und Ton, als zweites.

Der Hintergrund, warum diese zwei Normen verbessert werden sollen, ist eine Leistungserhöhung von 4 auf 12 Watt SSB. [...]"

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!


04.01.2005: CB-Funk Jahresrückblick 2004/ Kommentar

Hamburg/ Kassel/ Wasserbillig (HaWe/Ho) *
Wolfgang Fricke, Inhaber des FM-Funkagazins, veröffentlichte am 1.1. bzw. 3.1.2005 einen Jahresrückblick auf das CB-Funkjahr 2004.
Der Luxemburger Burkhard P. Heid kommentiert, am 3.1.2005, diesen Jahresrückblick aus seiner Sichtweise.
Der DFA-Vorstand möchte den Jahresrückblick, wie auch den Kommentar, dem Leser dieser Webseiten nicht vorenthalten.
Zur Erleichterung hat sich die DFA-Webredaktion entschlossen, Jahresrückblick und Kommentar in einem Text, durch Formatierungen voneinander getrennt, darzustellen.

Der Jahresrückblick Wolfgang Frickes ist, im Orginal, unter der Adresse http://www.funkmagazin.de/01015.htm nachzulesen,
Burkhard P. Heids Kommentar steht auf der Webadresse
http://64595.board.webtropia.com/board.php?action=messages_show&boardmessage_id=199233 .

*****
Burkhard P. Heid/ 03.01.2005 - 13:25: Partei einnehmender Jahresrückblick in der Nachlese

Hallo Interessierte!

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres läßt die unter dem Namen "FM-Das Funkmagazin" fimierende "Redaktion Hamburg " von "rpa-Radio " (vgl. Impressum: http://www.rpa-radio.de/html/b ody_impressum.html) den Verzicht auf eine Neutralität in der Berichterstattung in einem weiteren Versuch, sich schützend vor den allgemein unerwünschten "Radio-Fuzzi " zu stellen, offenkundig werden. Im so genannten "Rückblick" (siehe: http://www.funkmagazin.de/0101 5.htm) wird die Parteinahme - wieder einmal - deutlich.

Die für den "Rückblick" herausgepickten Themenbereiche sollen entsprechend einer dringlichen Vermutung die Glaubwürdigkeit und Seriösität des in Fürth beheimateten Senders in den Vordergrund stellen. Doch auch in dieser Wiedergabe angeblicher monatlicher Höhepunkte haben sich Fehlerhaftigkeiten eingeschlichen, was eine "Nachlese " erforderlich machen.

Januar
Ein gehässiger Unmut und vorhandene Schadenfreude liest sich offenkundig aus der genutzten Formulierung:
Das Team besteht überwiegend aus ehemaligen Mitarbeitern von rpa-Radio. Five-Radio verspricht eine wöchentliche CB-Funk-Sendung. Die Freude darüber hält nur neun Monate. Bereits im Oktober wird Five-Radio die CB-Funk-Sendungen wieder einstellen und seinen Sitz in die Schweiz verlegen.

Natürlich bestand Five-Radio überwiegend aus ehemaligen Mitarbeitern von rpa-Radio. Der Grund lag darin, dass diese dort abgesprungene Mitarbeiter - trotz der jahrelang beibehaltenen Loyalität - die vom Betreiber angewandten Machenschaften nicht weiter mittragen konnten.
Da aber im "Rückblick" schon bei der Listung von Höhepunkten gleich bei der Benennung des Starts auf die nur neun Monate begrenzte "Freude " hingewiesen wird und die Formulierung des Textes in Zukunftsform gewählt ist (indem schon im Januar auf die Einstellung des Senders im Oktober sowie ab diesem Zeitpunkt gültige Verlegung des Sitzes aufmerksam gemacht wird), ist für mich die Schadenfreude über die Liquidation der vermeintlichen Konkurrenz unverkennbar.

Februar
Mit dem Zusatz:
Der Internet-Sender rpa-Radio berichtet ausführlich über den Vorfall. Zahlreiche Hörer bieten daraufhin ihre Hilfe an.
Soll vermutlich die eigentliche Akzeptanz von rpa-Radio und dessen angebliche günstige Einflußnahme suggerierend dokumentiert werden? Ein Hinweis jedenfalls auf eine treffsichere Zahl der angeblich "zahlreichen Hörer ", die - wie behauptet - ihre Hilfe aufgrund der - ausführlichen - Berichterstattung angeboten hätten, fehlt, was letztlich bedeuten dürfte, dass rpa-Radio grundsätzlich in der Sache nichts bewirkt hat und nur als ein künstlich inzenierter Höhepunkt im Monat Februar für eine angebliche Bedeutung von rpa-Radio widerspiegeln soll.

März
Die Revue-Passierung meiner feststellenden Klageinreichung gegen den mit gesetzlich nicht geschützten Funktionstitel eines "Journalisten" auftretenden und als "Radio-Fuzzi" bezeichneten Betreiber von rpa-Radio zur Fragenproblematik, ob die bisherigen (u.a. anderem mir gegenüber gemachten) Vorhaltungen von DAKfCBNF freundlich gesonnenen Vertreter, ich hätte mich immer wieder in meinen Kommentierungen und Veröffentlichungen über den durch die Meinungsfreiheit geschützten Rahmen in den Bereich von Diffamierung und Beleidigung hinaus gewagt, richtig und zutreffend sind, wird vom "Rückblick"-Schreiberling als Beweggrund zur Klage nicht erwähnt.

Statt dessen unternimmt der rpa-Redaktionsleiter Hinweis gebend, aber gleichzeitig - unbewusst - bestätigend Stellung zur Richtigkeit der von der DFA veröffentlichten Pressemitteilung zum Ausschluß des DAKfCBNF aus der ETSI, was vorher von ("dumm" gehaltenen) Mandatsträgern aus dem DAKfCBNF immer als "Lügengespinst ", "unwahr " der DFA vorgeworfen wurde.

April
Hier pickt der "Revueteur" lediglich einen Antrag (aus den etlichen) der bei der Tagung der DFA in Freden/Leine behandelten heraus, der ausschließlich seinen - auch dort bei dieser Tagung anwesenden - "Chef " zur Persona non grata betrifft. Zwingend anzunehmen ist, dass mit der bewußt im Rückblick gewählten Bezugnahme auf genau diesen, von einem in der DFA beheimateten Vollmitglieds eingebrachten Antrag die Glaubwürdigkeit der DFA in Zwielicht gebracht werden soll. Unbeachtlich ist jedenfalls, dass dieser Antrag "auf die nächste Sitzung vertagt " wurde oder nicht. Alleine schon die Tatsache, dass ein solcher Antrag (der übrigens mit dem CB-Funk nur am Rande etwas gemeinsam hat und somit im Rückblick nicht verloren haben dürfte) überhapt gestellt wurde, zeichnet den "Radio-Fuzzi " in seiner Beliebtheit aus. Ferner muss und darf es einer bundesweit agierenden CB-Organisation wie der DFA eigenverantwortlich anheim zu stellen sein, sich mit Anträgen zu beschäftigen, welche die Entfernung mißliebiger Personen aus ihren Tagungen zum Inhalt haben, ohne dass sich Personen, die mit der mißliebigen Person in geschäftsmässiger Verbindung stehen, zu Internas betreffenden Anträgen auslassen. Da diese Thematik aber den CB-Funk nicht berührt, ergibt sich eine Beantwortung zur Frage, weshalb der Revue passierender Schreiberling diesen Fakt im seinem Rückblick überhaupt in Erwähnung bringt. Von einer "Neutralität " darf wohl angesichts solcher Maßstäbe nicht auszugehen sein.

Mai
Was heißt schon
"CB-Funker müssen normalerweise nichts mehr zahlen."
und wie soll dieser Hinweis auf eine angebliche Normalität aussagen?

Es ist bekannt, dass ausnahmslos nur die DFA für eine Beitragsbefreiung eingetreten ist. Der DAKfCBNF hatte nämlich (um dieses auch nicht in Vergessenheit geraten zu lassen) noch kurz vor dem Wegfall der Nutzungsbeiträge deren Beibehaltung mittels Beschlußfassung in seiner Mitgliederversammlung gefordert.

Juni
Den bestätigenden Charakter des feststellenden Urteils verkennt der "Revue-Schreiberling " weiterhin, was letztlich mit dem Urteil angestrebt erreicht wurde. Mit dem Hinweis: "Heid muss die Kosten des Verfahrens tragen. " macht der Schreiberling lediglich auf eine in der Prozessordnung geregelte Normalität in der Hoffnung aufmerksam, dass viele Leserinnen und Leser aufgrund des benannten Faktes zur Kostenregelung die Überzeugung gewinnen mögen, dass der Unterlegene in seiner Rechtsansicht einem Trugschluß unterlegen habe. Die zur gerichtlichen Feststellung geeignete Homepage (siehe: http://www.bph-story.de.vu) wurde zwischenzeitlich aus dem Netz genommen, weil sie aufgrund dieser Gerichtsentscheidung doch nur als eine Meinungsäusserung gewertet werden kann und somit auch bei deren Realität betreffenden Inhalten in deren Richtigkeit irren darf. Dies müssen - so das Gericht - insbesondere Personen aushalten, die als "Persönlichkeit des öffentlichen Lebens " anerkannt sind, weshalb ich auch auf die Einlegung von Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten konnte.

Dass sich jedoch der Behauptung - wie in der "Revue " erklärt wird - nach der Inkraftsetzung des neuen TKG
Unmittelbare Änderungen für den CB-Funk ergeben sich daraus nicht.
eine Richtigkeit ableiten lässt, bestreite ich im Hinblick auf die getroffene Befugniserweiterung für die RegTP weiterhin. Spätestens dann, wenn einigen CB-Funkern die konzentrierte Machtfülle der RegTP widerfahren und die Einschreitungen des diktatorisch von der - unerfahrenen - Politik zusammen gezimmerten Staatsapperates gegenüber hobbtreibenden Bürgers (hoffentlich!) auch öffentlich werden, wird sich die berechtigte Sorge unserer Klientel begründen.

Juli
Bedingt durch die Aktivität der DFA und aufgrund der im Juni 2004 an die Öffentlichkeit gelangte Erklärung der RegTP, dass sie grundsätzlich kein Problem mit der Freigabe von AM und SSB auf allen 40 Kanälen freizugeben, "wenn die Funker dies wünschten ", habe, hat nun auch der DAKfCBNF sein Fähnchen in den aufkommenden Wind gehangen. Und da im Rückblick die Reaktion der DAKfCBNF-Vorsitzenden Heike Hess folgend erwähnt ist:
Sie erklärt die Funktionsweise des DAKfCBNF und verweist an die regionalen Mitgliedsverbände.
Ist für den Kenner der Verbandslandschaft deutlich, dass mit dieser Aktion lediglich eine Werbemaßnahme (jedoch ohne Garantie zur Durchsetzung der - entsprechend der Aufklärung des Ehrenvorsitzenden - als "Bitten und Empfehlungen " bestehenden Forderungen) durchgeführt wurde.
Die bisherig bei CB-Funkern verbreitete Annahme, wenn sich der DAKfCBNF einem Thema widmet, sei dies eine Garantie dafür, dass dieses Thema durch die Behörden- und Politikebene mit dem Tenor einer Umsetzung verquickt bliebe, ist demzufolge falsch und unrichtig. Dies dürfte nachhaltig durch die mit Beschlußfassung ummantelte Antragstellung nach der Beibehaltung der Nutzungsgebühren wie auch durch die Mitteilung des staatlichen Frequenzmamangements an einen anfragenden Sysop vom RegioNet, dem bekanntgegeben wurde, alle (bundesweit relevanten) CB-Vertretungen werden bei anstehenden Gesprächen eingeladen, unmißverständlich geklärt sein. Hier helfen auch nicht die der Wahrheit zuwider sprechenden Behauptungen, dass sich der DAKfCBNF "aufgrund " eines Bundestagsbeschlusses gegründet habe.

August
Die im "Rückblick " lediglich benannte Konsequenz, indem ausschließlich vom Rücktritt des Pressewartes und technischen Beraters der (künstlich am Leben erhaltenen) F.I.G., Horst Garbe, berichtet wird, ist in dieser Darstellung nicht richtig. Ich habe in Erinnerung, dass der Vorsitzende der F.I.G., Georg Kovacs, schon vor dem Rücktritt seines Pressesprechers die Auflösung der F.I.G. und seinen eigenen Rücktritt bekannt gab. Nachzulesen ist dies unter: http://www.funkmagazin.de/1308 4.htm.

Demzufolge ist davon auszugehen, dass in der dem DAKfCBNF zugehörigen Mitgliedsorganisation ein heillose und rechtlich äusserst bedenkliche Zustände herrschen, worüber aber im "Rückblick " (zur eigenen Berichterstattung) der Verfasser wegen der netten Umschreibungen wohl etwas geschielt haben dürfte.

September
Die Wiedergabe zur eigenständigen Erhebung (haltloser) Vorwürfe gegenüber dem Ehrenvorsitzenden des DAKfCBNF durch eine Pressemitteilung der DFA erfolgt im veröffentlichten "Rückblick" weitgehend fehlerhaft. Die sich durch die Bekanntgabe erhaltener Informationen womöglich ergreifenden Schuldzuweisungen sind lediglich vom Verfasser des Rückblicks (wegen dessen Verzicht auf notwendige Neutralität) aus der betreffenden Pressemitteilung herauslesbar; eine direkte Zuweisung von Schuld jedoch erfolgte nicht.

Aufgrund der der DFA zugegangenen Informationen aus der RegTP, welche sie lediglich in der Pressemitteilung der Öffentlichkeit bekannt gab, und den sich daraus zu entwickelnden Denkmodellen handelt es sich ausnahmslos - im Gegensatz zu den Behauptungen des Rückblick-Schreiberlings - um aus der Sache heraus stehende Wertungen. Wenn die DFA ihre Informationen und ihre daraus gewonnenen Erkenntnisse in einer Erklärung an die Öffentlichkeit weiter gibt, so ist dies im Hinblick auf die rechtskräftige Gerichtsentscheidung zur Bewertung falscher Behauptungen (wie im Falle gegen den Radio-Fuzzi) völlig legal und nicht zu beanstanden.

Im übrigen hatte der DAKfCBNF selbst innerhalb einer Erklärung, die auf der Homepage veröffentlich war und sich ausgedruckt in meinen Akten gesichert befindet, eingeräumt, dass von ihm "zu früheren Zeiten " in seiner Eigenschaft als Verband eine ablehnende Haltung zur Freigabe von SSB gegenüber der Frequenzbehörde vertreten wurde.

Die Benennung des Faktes im "Rückblick", dass der DAKfCBNF die DFA aufgefordert habe, "Beweise für ihre Beschuldigung vorzulegen , lässt unzweifelhaft auf bewusste und unter Vorsatz stehende Bemühungen des Schreiberlings schliessen.

Diese "Beweise" hat sich der DAKfCBNF durch diese Erklärung selbst gegeben, indem er seinen früheren Vertretungs-Standpunkt selbst erklärte. Von einer "Beschuldigung" ist die DFA jedoch auch weit entfernt, wie man selbst in der betreffenden Pressemitteilung nachlesen kann: http://www.deutsche-funk-allia nz.de/News/newsarchiv2.html#08. 09.2004.

Desweiteren wird im "Rückblick " behauptet, dass mehrere Mitglieder vom RegioNet gegen Mitarbeiter der RegTP "sowie gegen eine Kölner Amtsrichterin " Strafanträge gestellt hätten, wobei es sich allerdings bei der letztgenannten Angelegenheit um einen Strafantrag gegen eine Amtsrichterin in Bonn handelt.

Auch die zitierten Gründe:
"Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung, Verfolgung Unschuldiger, Verleumdung sowie datenschutzrechtliche Verstöße..."
für die Strafanträge beziehen sich ausnahmslos gegen die Mitarbeiter der RegTP. Dies ist schon trefflich im Rückblick erwähnt, jedoch im gleichen "Atemzug " das eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Kölner Amtsrichterin zu nennen, dürfte auf eine falsche Annahme (gewollt?) schliessen lassen - ungeachtet der Tatsache, dass der falsche Wirkungsort der Richterin behaupetet wurde. Im übrigen bezieht sich das Ermittlungsverfahren gegen die Amtsrichterin auf den Straftatbestand der Rechtsbeugung.

Oktober
Wenn im "Rückblick " beschönigend von "Formfehlern" berichtet wird, so trifft dies einfach nicht den wahren Kern der Sache.

Richtig ist, dass vom DAKfCBNF eine fehlerhafte Einladung versandt und von der Mitgliederversammlung die vorgelegte, fehlerhafte Tagesordnung angenommen wurde. Statt einer Beschlussfassung oder Diskussion auf der Tagesordnung zu benennen, wurde lediglich nur zu einem "Bericht über die neue Satzung " eingeladen. Damit dürfte eine Annahme nicht erfolgen. Um das den erbosten Delegierten erklärlich zu machen, hatte der Ehrenvorsitzende während dieser Tagung auch das BGB für notwendige Erklärungen zur Hand und wovon er auch regen Gebrauch machte.

Es handelte sich also NICHT um einen "Formfehler ", weswegen das Thema Satzungsänderung und die Verabschiedung einer Geschäftsordnung (obwohl schon eine beim DAKfCBNF vorhanden ist) auf die nächste Tagung verschoben werden musste. Dieser Einblick in den Rückblick ist daher auch fehlerhaft wiedergegeben worden.

November
Der Hinweis, dass die ECBF maßgeblich an der Schaffung der Standards zur Störfestigkeit von Fernsehanlagen beteiligt war, bestätigt jedoch die bisher in Abrede gestellte Richtigkeit solcher Behauptungen, nach denen die ECBF (meinetwegen mit oder ohne die Firma President) an den Schalthebeln der Entscheidungsgremien maßgeblich mitwirkt.

Da grundsätzlich fast alles, was von der DFA in die Öffentlichkeit gebracht wird, in der Vergangenheit als unwahr, erlogen und erfunden deklariert worden ist, so dürfte unter dieser Primisse auch die Reaktionsbezeichnung ("Sturm im Wasserglas ") vom "Revue-Schreiberling " zur Sorge der DFA um den Erhalt eines demokratischen Rechtsstaats zu werten sein.

Unzweifelhaft stellt sich bei der Sachbewertung der gültigen - noch vom Wirtschaftsministerium unter maßgeblicher Mitwirkung der RegTP erlassenen - Gebührenverordnung fest, dass sich eine Behörde über den aus dem Ermächtigungsrahmen hinaus gehende Rechte zum Schaden der Bürger zubilligt. Alleine diese Tatsache hat die DFA zum Anlass genommen, die noch weiter übertragbare Ermächtigungsverordnung in ihrer sachlichen Notwendigkeit und im Hinblick auf die durch das TKG möglich gemachte Befugniserweiterung öffentlich zu kritisieren, was aber offensichtlich von Schreiberlingen in ihren Auswirkungen nicht verstanden worden zu sein scheint und weshalb solche Geistesgrössen im Verfassungsrecht die DFA wegen deren Rechtsbedenken ins Lächerliche zu ziehen versuchen.

Dezember
Zum Rückzug des ehemaligen Webmasters des DAKfCBNF gibt der rückblickende Schreiberling auch lediglich nur ein geschöntes Bild wider. Es wurde im Hinblick auf die Begründung des Zurückgetretenen geschreiben und veröffentlicht:
"Er sieht sich in seiner Arbeit von Personen behindert, die Kritik an den Nachrichten üben, die er auf der Homepage und im DAKfCBND-Newsletter veröffentlicht hat."

Leider hat der "Rückblicker " aber vergessen zu erwähnen, dass Thomas Karten in seiner Rücktrittbegründung erwähnte hatte, die Vorsitzende sei von Personen aus dem DAKfCBNF quasi erpresst worden. Die wirft schon ein völlig anderes Licht auf den Sachverhalt, als die beschönigte Darstellung, der Webmaster sei lediglich "behindert " worden.

Wer es nicht glauben will (oder aus verbandstaktischen Gründen nicht kann), der hat die Möglichkeit, sich selbst zum Schreiben von Thomas Karten und dessen Formulierungen seine Gedanken zu machen. Nachlesen kann man dessen schriftliche Mitteilung unter:
http://64595.board.webtropia.c om/board.php?action=messages_s how&boardmessage_id=197694

Unter Berücksichtung meiner zutreffenden Richtigstellungen kann und darf jede/r mitlesende Interessierte die Erkenntnis gewinnen, dass ich nicht weiter bereit sein werde, jeder Veröffentlichung grundsätzlich eine anzunehmende Richtigkeit zu unterstellen.

Wie nunmehr beweiskräftig vorliegt und nachvollziehbar verglichen werden kann, befindet sich auch oftmals die Redaktion Hamburg von rpa-Radio durch die Redaktions-Abteilung FUNKMAGAZIN in einem sachbezogenen Wertums-Irrtum, was letztlich auch zu beweisen in der Lage ist, dass grundweg nicht "Süßholzgerasp el " bei der Wortwahl Gewähr für die Richtigkeit der getroffenen Aussage bietet. Andere bekannt gewordenen Umstände bieten zudem untrügliche Möglichkeiten, um die Erkenntnis zu gewinnen, wie man "Spreu vom Weizen " zu trennen mag.

Gerade die vom Betreiber dieses Forums hier (Franz Hornauer) an die Herren Henning Gajek und Wolfgang Fricke angebotene Möglichkeit, sich als Moderatoren einzubringen, erntete nur Verweigerung. Daraus muss zwangsläufig die Annahme entstehen, dass es diesen Herren (auch nur als Beispiel für viele andere aus dem Kreis des DAKfCBNF) ohne tatsächlich übernommene Verantwortung in und bei allem großspurig mitreden wollen, aber grundlegende Voraussetzungen nicht erbringen wollen.

Statt dessen wird beschönigend Dinge beschrieben, aus welchen nur die wenigen Durchblicker schlau werden können, obwohl die Veröffentlichungen fürsorglich auch nur eine bestimmte Richtung zu verfolgen in der Lage sein sollen. Mit einem solchen Verhalten (welches jedoch nur durch klägliches und mangelndes Hintergrundwissen überhaupt möglich scheint) kann sich nicht aus dem Kreis der CB-Funker solidarisiert werden.

Vergleicht man also die Taten mit den vorab abgegebenen Worten, so ergibt sich ein nicht zu überbrückbares Defizit. Deshalb würde ich mir gerne für die Zukunft wünschen, wenn die grossmundig aufgetragenen Ankündigungen auch endlich einmal in die Tat umgesetzt würden - besonders durch die bislang nachäffenden Delegierten im DAKfCBNF, die jederzeit den Anschein ausstrahlen, als könnten sie nicht ohne vorgebende Gesundbeter selbstständig ihrer mit dem jeweiligen Amt verbundenen Verantwortung gerecht werden.

Es wird sich angesichts solcher für mich erkennbaren Tollheiten von Unmündigkeit mehr ändern müssen, als nunmehr zukünftig besser darauf zu achten, was manche Zeitgeister in ihrer beschönigten Darstellung vorzugeben versuchen.

Geht deshalb mehr den Dingen auf den Grund und glaubt nicht wegen der Vereinfachung jeden verzapften Bockmist, der lediglich mit dem Worten "Ich weiß was, aber darüber darf ich noch nicht reden als Köder ausgelegt wird.

Ich wünsche allen CB-Funkern ein erfolgreiches, gutes Neues Jahr!

Mit freundlichen Grüssen
Burkhard P. Heid
*****

Veröffentlichung frei, Belegexemplar erbeten.


21.12.2004: Digitaler BOS-Funk kommt nicht vor 2008

Luxemburg/ Kassel (HaWe/Ho) *

"Digitalisierter Polizeifunk nicht vor dem Jahre 2008", so überschreibt der Ehrenpräsident der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Burkhard P. Heid, einen Diskussionbeitrag in dem vom DFA-Abgeordneten Franz Hornauer geführtem "Funk-Mitsprache-Forum".

Er schreibt dort:

...
Hallo Interessierte!

Wenn auch schon die ersten Erfolgsaussichten gleich nach dem damaligen "Scanner-Urteil " von Burgdorf für die Einführung von Digitaltechnik beim Polizeifunk - aufgrund der dortigen Urteilsbegründung - bei verschiedenen "Fachleuten " entdeckt wurden, so ist weiterhin eine Einführung dieser Technik im Bereich des BOS-Funks terminlich nicht bestimmt.

Durch die wegen der "Ausschreibung " der Frequenzen des ehemaligen Mobilfunknetzes "B" (UKW / FreeNet) bei der RegTP eingegangenen und anregenden "Vorschläge " zu einer effektiven Nutzungsmöglichkeit dieses Frequenzspektrums der CB-Funker wurde die Diskussion um einen digitalisierten Funkbetrieb neu entfacht. Während man sich in der RegTP zunächst über die Anregungen (besonders wegen eines herausgehobenen Vorschlages zur Digitalisierung mittels Chipkarten unterstützter Gerätetechnik) für eine Multianwendung der betreffenden Gerätemöglichkeiten verwundert zeigte und der kommerziellen Mobilfunkgeräteindustrie bei der Messe in Leipzig eine nett umschriebene "Watschen " für deren Versäumnisse erteilte, geht das Gerangel um die Einführung einer Umstellung auf digitalisierten Polizeifunk weiter.

"dpa" verbreitete nunmehr eine Meldung, die wegen ihrer Aktualität dem interessierten Funkaktivisten nicht vorenthalten werden soll, weil in unseren "Kreisen " nicht die These beachtenswert vertreten wird, dass "zuviel Information dumm macht"".

Die Meldung hat zum Inhalt:
"Welt": Neuer Polizei-Sicherheitsfunk kommt später

Berlin (dpa) - Die Einführung eines digitalen Funksystems für Polizei und Feuerwehr wird sich nach Informationen der "Welt" weiter verzögern. Das Projekt werde voraussichtlich erst im Frühjahr 2005 ausgeschrieben, erfuhr die Zeitung aus Branchenkreisen.

Zur Begründung hieß es, Bund und Länder hätten sich bisher nicht über die Verteilung der auf rund drei Milliarden Euro geschätzten Kosten einigen können.

Der abhörsichere Digitalfunk sollte ursprünglich zur Fußball-WM 2006 eingeführt werden. Dieses Vorhaben wurde schon vor Monaten aufgegeben. Potenzielle Bewerber rechneten nun laut "Welt" damit, dass die Ministerpräsidentenkonfer enz am 16. Dezember grünes Licht für das rund drei Milliarden Euro teure Projekt geben würde. Nun sei mit einem Start nicht vor 2008 zu rechnen.

Dass bürokratische Mühlen in Deutschland etwas langsamer, aber deswegen auch genauer mahlen sollen, vermag wohl der Behördenvertreter in seiner Überzeugung vertreten wollen. Angesichts des Maut-Desasters bin ich hiervon noch lange nicht überzeugt - auch nicht davon, dass die Digitalisierungstechnik einen Bezug für einen grösseren Umsetzungswillen bietet.

Mit freundlichen Grüssen
Burkhard P. Heid

...

Mitdiskutiert werden kann, nach erfolgreicher Registrierung, unter der Adresse
http://64595.board.webtropia.com/board.php?action=messages_show&boardmessage_id=196201

Weitere Informationen:
Die Meldung:
http://www.teltarif.de/arch/2004/kw47/s15412.html
http://www.welt.de/data/2004/11/15/360661.html?search=Polizeifunk&searchHILI=1

Vorschlag an die RegTP, im Bezug auf die Ex-B-Netzfrequenzen, zum "Digitalen Bürgerfunk" der DFA e.V.:
http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenzen/frequ_bedarfsabfrage/11.pdf

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten


12.12.2004  Ein besonderes Weihnachtsgeschenk für den DFA-Vorsitzenden

Wuppertal (Loe/Ho) *
Ein aussergewöhnliches und besonderes Weihnachtsgeschenk bekam Harald Westermann bei der gestrigen Weihnachtsfeier der "CB-Freunde-Bergischland" ( http://www.funk-bergischland.de/ ) überreicht.

Foto: Harald Westermann nimmt aus den Händen von Frank Schmidt die Ernennungsurkunde entgegen.                Foto: Die Ehrenmitgliedsmedaillie der "CB-Freunde Bergischland".

Neben anderen Ehrungen, welche innerhalb des Vereins der "CB-Freunde-Bergischland" vergeben wurden, ernannte Frank Schmidt, Vorsitzender der "CB-Freunde-Bergischland", den DFA-Vorsitzenden zum Ehrenmitglied seines Vereins.
Er begründete dieses damit, daß Harald Westermann eine hervorragende Lobbyarbeit für die deutschen CB-Funker leiste und auch belohnt werden solle.
Harald Westermann bemerkte anschließend, in seiner Dankesrede, daß man bei einerVereinssatzung auch bedenken solle, daß auch Ehrenmitglieder vom Verein ausgeschlossen werden können.

Die "CB-Freunde-Bergischland" sind die Ausrichter der Frühjahrstagung 2005 der DFA, welche, vorraussichtlich, am 19. März im Großraum Wuppertal stattfinden wird.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten


30.11.2004: RegTP veröffentlicht Broschüre zum Thema Funkanlagen.

Kassel/ Bonn (HaWe/Ho) *

Wie die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." heute erfahren hat, veröffentlichte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) unter den Titel "regtp facts - Funk und Umwelt - Informationen zu Funkanlagen" eine Broschüre zum Thema Funkanlagen, Strahlungsleistungen, Standortverfahren und Grenzwerte.

Matthias Kurth, Präsident der Reg TP, erläutert, in offiziellen Pressetext der RegTP die Bröschüre wie folgt:
"Die Regulierungsbehörde ist bestrebt, alle in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Aufgabengebiete so transparent wie möglich darzustellen und zur Versachlichung der Diskussion zum Thema "Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern" ihren Beitrag zu leisten."
Es sei Aufgabe der Reg TP, so M. Kurth weiter, einerseits Funkfrequenzen bereit zu stellen und störungsfreien Funkverkehr zu ermöglichen, aber auch zu prüfen, ob von Funkanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten würden.

Die neue Broschüre der RegTP ist unter der Adresse http://www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/regtpfacts/Funk_Umwelt_regtp_facts2.pdf von der RegTP zum Download bereitgestellt.
Sie kann auch, so die offizielle Pressemitteilung der RegTP weiter, kostenfrei über die Adresse
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstelle Erfurt
Druckschriftenversand
Zeppelinstraße 16
99096 Erfurt
Telefon: 0361/7398-272
Telefax: 0361/7398-184
angefordert werden.

Die Pressemitteilung der RegTP ist im Internet unter http://www.regtp.de/aktuelles/pm/03139/index.htm aufzufinden.

Wie bereits bekannt unterliegen auch die CB-Funker der Auflage, bei Überschreitung der Grenzwerte (z.B. 10 Watt EIRP - EIRP= Abgestrahlte effektive Leistung der Antenne, bezohen auf einen Isotrop-Strahler) eine Standortbescheinigung über die RegTP erstellen zu lassen.
Das eine Überschreitung des 10 Watt EIRP-Grenzwertes, bei 5/8tel-Lambda-Antennen bzw. Richtantennen möglich ist, wurde, anhand einiger Beispielberechungen, auf der Herbsttagung am 25.09.2004 der "Deutschen Funk-Allianz" mittels eines Berechnungsprogrammes demonstriert.
(Die DFA e:v. berichtete hierzu bereits am 6.11.2004 über das Programm und die Gesetzesgrundlagen: index.htm#06.11.2004:  )

Eine Stellungnahme zur 10-Watt-Grenze für CB-Funker vom 22.05.2003 ist, als Anlage eines Schreibens an den Bundeskanzler G. Schröder, auf der Internetseite
http://www.deutsche-funk-allianz.de/Berichte/Verordnung/Frequenz/Kommentare/Kommentierung/kommentierung.html#220503_Begründungsschreiben veröffentlicht.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten


25.11.2004: Deutschland auf dem Weg zum Polizeistaat

KASSEL (HaWe/Ho) *

Klassische Strukturen zum Polizei- und Überwachungsstaat zeigen die in der letzten Zeit verfolgten Regelungen auf. Die Verselbstständigungen von Behörden werden nach Ansicht des Bundesverbandes der CB-Funker DFA besonders im Bereich des Telekommunikationssektors unverhältnismässig vorangetrieben, so dass garantierte Grundrechte zur persönlichen Entfaltung des Bürgers durch die möglich gemachte Überwachungsgewährleistungen künstlich ausgehebelt werden. Die DFA als Wahrer von Bürgerrechten sieht in dieser Entwicklung ungeahnte Gefahren für Bürger, die sich mit der Nutzung von Telekommunikationsanlagen in Verbindung bringen.

Durch die Neunovellierung des TKG (Telekommunikationsgesetz), welches am 26. Juni 2004 auch unter Protest der DFA hinsichtlich der als Rechts verwerflich beurteilten Befugniserweiterung für die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen den Willen von Bürgervertretungen, welche in der öffentlichen Liste des Bundestagspräsidenten eingetragen sind, in Kraft gesetzt wurde, wurde der Grundstein zur Schaffung eines Polizei- und Überwachungsstaates geschaffen. So wurden einer dem Bundeswirtschaftsministerium als Bundesoberbehörde zugeordneten Amtsstelle Rechtsbefugnisse eingeräumt, die sonst nur Verfolgungsbehören eingeräumt sein dürfen. In Anbetracht der Studienergebnisse eines Forschungsprojektes der Universität Bielefeld vom Dezember 2002 zu "Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen" gleitet Deutschland durch die mit dem heutigen Tag in Kraft gesetzte "TKG-Übertragungsverordnung" (TKGÜbertrV) weiter von einem Rechtsstaat in einen Polizei- und Überwachungsstaat ab.

Statt die vorhandenen Strukturen der ländereigenen Verfolgungsbehörden mit den erforderlichen Befugnissen zu stärken und das jeweilige Personal fachspezifisch auszubilden, schafft der Bund in seiner sachbezogenen Ohnmächtigkeit eine sogenannte "Frequenzpolizei", die sich jedoch aufgrund der bislang verlustig zählenden Gerichtsentscheidungen hierzu als unfähig bewiesen vorgestellt haben dürfte. Leid tragend ist ausnahmslos der Bürger, der unter der Verselbstständigung einer Behörde massivste Repressalien aufgrund deren Arbeitsweisen ausgesetzt ist.

Es bleibt festzustellen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, welche mit dem Telekommunikationsrecht befasst sind, über keinerlei Wissen zu den Auswirkungen ihrer Beschlüsse hinsichtlich auf das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsgebot des Bürgers verfügen. In fachlich versierter Unfähigkeit sind sie nicht in der Lage, zunächst das Grundrecht des Bürgers zu sehen und erst dann die erforderliche Notwendigkeit einer einschränkenden Regelungsflut. Der Einfacheit halber wird dem Drängen einer Behörde nach Selbstregulierungsvorstellungen stattgegeben, um auch damit den Weg des geringsten Widerstandes zum rechtlichen Nachteil der Bürger ohne Skrupel zu verfolgen.

Angesichts dieser für den Rechtsstaat drohenden Entwicklung fordert die DFA e.V. die hiervon betroffenen – deutschen - Bürger auf, von ihrem in Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz garantierten Recht auf Widerstand Gebrauch zu machen. Gegen die offensichtlich gezeigte Machtarroganz der Volksvertreter muss nunmehr, da der Rechtsstaat in Gefahr gebracht zu werden scheint und tatsächlich keine andere Abhilfe möglich ist, die Öffentlichkeit dringend zu dieser Erfordernis sensibilisiert werden.

In solidarischer Übereinkunft mit den Stellungnahmen des „Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien" (BITKOM) e.V., Berlin, und insbesondere des „Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten" (vatm) e.V., Köln, spricht sich die DFA e.V. ausdrücklich gegen die Übertragung der Verordnungsermächtigung an die RegTP aus. Es wird neben den Umverteilungspraktiken zum Rechtszustand in Deutschland zudem ausdrücklich kritisiert, dass die der RegTP zugewiesenen hoheitsstaatlichen Aufgaben von bestimmten Personenkreisen statt aus Steuergeldern zu finanzieren sind.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten


21.11.2004: Erfolgreiches Gespräch mit der RegTP

Kassel/ Bonn/ Mainz (HaWe/Ho) *

Als Ergebniss der nun schon seit längerer Zeit laufenden Gespräche zwischen der "Deutschen Funk-Allianz (DFA e.V.)", und den für den CB-Funk verantwortlichen Stellen der Regulierungsbehörde der BRD, wurde ein, als, für den CB-Funk wie auch für die DFA, erfolgreich zu bewertendes Gespräch, zwischen Vertretern der beiden Parteien, beendet.

U.a. konnten die Vertreter der DFA e.V. bei der RegTP vermelden, daß die ETSI, als EU-Normungsinstitut, unter direkter Beteiligung der "Europäischen CB-Funk-Förderation" (ECBF),  neue Normenentwürfe zur Störfestigkeit von TV-Anlagen im Bereich 47 MhZ bis 860 MhZ (ES 202 056 bzw. ES 202 127) veröffentlicht hat.
Ziel dieser Entwürfe ist es, u.a., eine EU-weite Erhöhung der CB-Funk-SSB-Sendeleistung auf 12 Watt PEP zu ermöglichen, ohne das TV-Anlagen hiervon gestört werden.

Auch für den deutschen CB-Funk wurden erfolgversprechende Veränderungen diskutiert, welche in der nächsten Zukunft umgesetzt werden können.
Die Vertreter der DFA werden weiterhin, als anerkannter und sachkundiger Gesprächspartner, ihren Auftrag, gemäß der Bundestagsdrucksache 9/2274 bzw. der Satzung der DFA, bei den für den CB-Funk zuständigen Behörden erfüllen.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!


21.11.2004: Falschmeldungen eines Funkhändlers

Kassel (HaWe/Ho) *

Wie bereits am 14.11.04 auf dem FM-Funkmagazin verlautbart wurde, hat ein nordrheinwestfälischer Funkhändler auf seiner Newsletter-Webseite Falschmeldungen veröffentlicht (http://www.funkmagazin.de/14114.htm). Angeblich sollen diese Falschmeldungen auch als e-Mail verbreitet und von der DFA initiiert worden sein.
Dieser Eindruck entsteht auch durch eine entsprechende Diskussion in einem unabhängigem Funkerforum.

Hierzu erklärt die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.":

* Die Newsletter, welche auf den Webseiten des Funkhändlers verbreitet wurden, stammen nicht von der DFA.

* Der DFA liegt eine Stellungnahme des Funkhändlers vor, indem der Hintergrund der Falschmeldungen erläutert wird. Darin heißt es, u.a.,:
"[...] Die Deutsche Funk-Allianz ist unschuldig an diesen Newslettern, die auf meiner Seite standen. Mitglieder der Deutschen Funk-Allianz haben lediglich einen Vorschlag unterbreitet, wonach man einige Erweiterungen anstrebt, den CB-Funk wieder etwas zu beleben.[...]"

Die DFA bittet darum, falls wiedererwarten weitere Falschmeldungen zum Thema CB-Funk und DFA e.V. verbreitet werden oder wurden, um diesbezügliche Informationen und Darlegung der jeweiligen Nachrichtenquelle.

In diesem Zusammenhang verweist die DFA e.V. nochmals auf seinen Newsreader-Service (s. index.htm#03.11.2004). Jeder Webmaster kann, unter den dort genannten Vorraussetzungen, das DFA-RSS-Newsfeed in sein Internetangebot einbinden um seinen Besuchern aktuelle Informationen der DFA e.V. zum Thema CB-Funk zu liefern.

Für weitere Informationen zum Thema steht die DFA e.V. unter der Adresse
Bundesgeschäftsstelle der DFA e.V.; Helmholtzstr. 11; D-34127 Kassel; Tel. /Fax 0561 - 893742 zu erreichen.
Via e-mail kann der Vorstand der DFA e.V. unter der Adresse
vorstand@deutsche-funk-allianz.de kontaktiert werden.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!

 


16.11.2004: Besondere Aktivitäten des CB-Funkclubs Leinetal

Kassel/ Leinetal (HaWe/Ho) *

Vor wenigen Tagen erreichte die Geschäftsstelle der DFA e.V. zwei Veranstaltungshinweise des CB-Funkclub Leinetal.

Der DFA-Mitgliedsverein, der dieses Jahr die Frühjahrstagung des Deutschen CB-Funk-Parlamentes (DFA e.V.) in Freden/ Leine ausrichtete, lädt, zum fünften Male zum Kinderfest ein.

Ingeborg Rödiger, Vorsitzende des Vereins, dazu wörtlich:
"Wir haben dieses Kinderfest ins Leben gerufen, weil wir der Meinung sind, das für unsere Kinder viel zu wenig getan wird."
[...]
"Gerade den Kindern, die ja unsere Zukunft sind, möchten wir durch Schnitzeljagden mit Handfunkgeräten unser Hobby näher bringen. Auch bieten wir noch weitere Spiele an, bei denen die Kinder Preise gewinnen können. Für Erwachsene bieten wir Dart und Knobeln an."

Das Kinderfest, so informiert Ingeborg Rödiger weiter, findet am 2. Juli 2005 in der Grillhütte "Reihersnest" in Freden an der Leine statt.

Um Voranmeldung, bis zum 25.06.2005, unter einer der folgenden Kontakttelefonnummern wird gebeten. Eine Wegbeschreibung kann ebenfalls erfragt werden.

Weitere Infos unter Tel.:
0174/ 89 85 735 (Ingeborg Rödiger)
0174/ 76 72 538 (Dirk Rödiger)
0176/ 29 91 86 38 (Dagmar Schriever)

Einige Monate später, am 29.10.2005 findet das 10jährige Jubiläumsfunkertreffen des CB-Funkclubs Leinetal, mit einer Verlosungstombola, statt.
Veranstaltungsort ist das Vereinslokal "ADAC-Hotel Steinhoff", Mitteldorf 1 in Freden/ Leine.
Beginn ist um 20.00 Uhr, Einlaß ab 18.30 Uhr. Der Eintritt beträgt 4 Euro.
Eine Voranmeldung für Übernachtung mit Frühstück im ADAC-Hotel wird erbeten unter der Telefon-Nr.: 05184/391.
Auch hier bittet Ingeborg Rödiger, bis spätestens zum 1.10.2005, um Voranmeldung unter den o.a. Telefonnummern

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!

 Siehe hierzu auch: Termine des CB-Funkclubs Leinetal.


06.11.2004: EIRP-Berechnung für den CB-Funker

Der Themenbereich um "ERP" ist, spätestens seit der Herausgabe der "Allgemeinen Genehmigung für den CB-Funk", in der "Amtsblatt-Verfügung 41/2003 im Amtsblatt Nr. 18 vom 10.09.2003", von wichtigem Belang.
Um nicht gegen die Allgemeinen Bestimmungen zu verstoßen, muß dem CB-Funker Grundwissen zur Thematik vermittelt werden.

Daher hat sich die Vorstandschaft der DFA e.V. entschloßen, eine selbststartende Windows-Programm-CD herauszubringen, welche ERP, EIRP und den daraus resultierenden Personensicherheitsabstand gem. der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) über eletromagnetische Felder berechnet.

Einige der, für einen CB-Funker, relevanten Gesetzestexte lauten:

"[...]
1. Europäisch harmonisierte Freguenznutzung(1) im Freguenzbereich gem. § 1 Nr. 1 (Kanäle 1 bis 40)

* Zulässige Sendeart: F3E/G3E (Frequenz-/  Phasenmodulation, ein Kanal mit analoger  Information, Fernsprechen)
* Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung, bezogen auf Lambda/2- Dipol (ERP): 4 Watt
* Maximal zulässige Senderausgangsleistung (Trägerleistung)(2) :4 Watt
* Betriebsart: Simplex (Wechselsprechen auf einer Frequenz)
* Kanalbandbreite: 10 kHz
--------------------------------
1 Siehe ERC/DEC(98)11 ERC Decision of 23 November 1998 on the harmonised freguency band to be designated for CEPT PR 27 radio equipment and on  the implementation of the technical standard for this equipment.
2 Die maximal zulässige Senderausgangsleistung ist hilfsweise und lediglich informell zusätzlich neben der verbindlich festgelegten maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung angegeben, um deren messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern.
[...]
2.4
Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn in der horizontalen Ebene (Richtantennen) gilt der Grenzwert von 4 Watt abweichend von § 2.Nr.1 für die der Antenne zugeführte Leistung.
Hinweis:
Die äquivalente Strahlungsleistung in der Hauptstrahlrichtung ist um den Antennengewinn höher als die der Antenne zugeführte Leistung. Der Frequenznutzer unterliegt hinsichtlich des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern den jeweils gültigen Vorschriften. Unabhängig von dieser Frequenzzuteilung dürfen ortsfeste Sendefunkstellen mit einer äquivalenten Strahlungsleistung (EIRP) von zehn oder mehr Watt erst betrieben werden, wenn die Reg TP eine entsprechende Standortbescheinigung erteilt hat.
[...]"
(Quelle: Auszüge aus: "Amtsblatt-Verfügung 41/2003 im Amtsblatt Nr. 18 vom 10.09.2003" (Allgemeingenehmigung für den CB-Funk))

"[...]
§ 4
Standortbescheinigung
(1) Eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr darf nur betrieben werden, wenn für diesen Standort eine gültige Standortbescheinigung vorliegt. Das Gleiche gilt für eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt, die an einem Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt oder mehr errichtet wurde, oder wenn durch die hinzukommende Funkanlage die Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreicht oder überschritten wird.
[...]"
(Quelle: Auszug aus: "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)")

"[...]
§ 7 Anzeige
(1) Der Betreiber einer Hochfreguenzanlage hat diese der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor der lnbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen; der Anzeige ist die vom Bundesamt für Post und Telekommunikation nach telekommunikationsrechtlichen Vorschriften zu erstellende Standortbescheinigung beizufügen.
[...]"
(Quelle: Auszug aus: "26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV - Verordnung über eletromagnetische Felder")

Grafik: Hardcopy des Berechnungsprogrammes

Die Programm-CD ist über die Geschäftsstelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V. zu bestellen.
Die CD wird, um evtl. aktuelle Änderungen einfließen zu lassen, erst nach dem Eingang der Bestellung gebrannt.

Der Preis der CD, inkl. Versand, beträgt: 8,- Euro.
Vorkasse: Überweisung auf Kontonr.: 70001314, BLZ: 533 500 00, Spark. Marburg-Biedenkopf, Stichwort: "Bestellung EIRP-CD" - Adresse nicht vergessen mit anzugeben!.

Für aktive und fördernde Mitglieder der DFA e.V. beträgt der Preis, ebenfalls inkl. Versandkosten: 5,- Euro.
Vorkasse: Überweisung auf Kontonr.: 70001314, BLZ: 533 500 00, Spark. Marburg-Biedenkopf, Stichwort: "Bestellung EIRP-CD" - Adresse nicht vergessen mit anzugeben!.

Die Kontaktdaten für weitere Informationen sind auf http://www.deutsche-funk-allianz.de/Vertreter/vertreter.html abzurufen.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!

 


04.11.2004: Wie funktioniert das CB-Funk-Parlament

Kassel/ Lüdenscheid *

Unter der Überschrift "Wie funktioniert das CB-Funk-Parlament" ist ein weitere Änderung in das Internetangebot der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." eingeflossen.

Auf der Internetseite http://www.deutsche-funk-allianz.de/Forderung/forderung.html ist, ab heute, dem 4.11.04, ein Organigramm, eine Grafische Darstellung der Beziehungen der einzelnen Vereinsorgane der DFA e.V. untereinander abzurufen.

Dort ist, neben dem mittlerweile in einigen Punkten abgehandeltem Forderungsprogramm, ebenfalls eine kurze Vorstellung des CB-Funk-Bundesverbandes DFA mit der Auflistung ihrer Aufgabengebiete.

Weitere Informationen können jederzeit bei der DFA (Kontaktdaten auf http://www.deutsche-funk-allianz.de/Vertreter/vertreter.html ) angefordert werden.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!


03.11.2004: Newsreaderservice der DFA e.V.

Kassel/ Lüdenscheid (HaWe/Ho) *

Sie möchten über alle aktuellen Meldungen der Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V. sofort informiert sein, ohne die Webseiten der DFA abzufragen?
Ihr e-Mailpostfach quillt aber jetzt schon von den Newsletter div. Nachrichtenquellen über?

Die Lösung ist ein Online-Service den, ab sofort, die DFA kostenlos anbietet:

Mit einem sogenannten RSS-Newsfeed empfangen Sie die Kurzmeldungen der Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V. jederzeit topaktuell und ohne Verzögerung automatisch auf Ihrem Rechner:
Pressemitteilungen, aktuelle Informationen, Kommentare und Hinweise auf Änderungen des Internet-Informationsangebotes der DFA e.V. .

RSS-Newsfeed ist ein plattformunabhängiger Standard zur Nachrichtenübermittlung.
Er basiert auf dem XML-Format und wurde bereits vor etwa 5 Jahren entwickelt, um damit Webseiteninhalte besonders schnell auszuliefern.
Ein RSS-Newsfeed erreicht Sie als Abonnenten in wenigen Sekunden, denn er besteht, im Vergleich zu einer Internetwebseite, nur aus kurzen Textinformationen und ist wenige Kilobyte groß.
Er enthält Artikelüberschriften, einen Informationstext und einen Link zum ausführlichen Artikel  auf der orginalen Internetseite der DFA e.V. .

Empfangen kann man das DFA-RSS-Newsfeed mit einem RSS-Newsreader.
Dieser Newsreader  ist ein Programm, welcher die Informationen von den einzelnen Servern abruft, diese übersichtlich auflistet und direkt auf die zugehörigen Webseiten verweist.


Sie haben noch keinen RSS-Newsreader?
Es sind, im Internet, neben kostenpflichtigen, auch kostenlose RSS-Newsreader erhältlich.


Wie bekommen Sie einen RSS-Newsreader?
Es stehet viele Newsreader im Internet zum Download bereit.
Zwei Newsreader möchte die DFA e.V. ihnen, als Beispiel, benennen:

* Der Feedreader (http://www.feedreader.com/) ist kostenlos.
Er ist mit einer englischen Bedieneroberfläche ausgestattet, und für Windows geschrieben.
Er benötigt, auf der Festplatte nur einen kleinen Platz (ca. 1,6 Mb) und hat wenig Speicherverbrauch.
Er ist, trotz der englischen Bedienerführung, sehr einfach und intuitiv zu bedienen.

* Der NewsBee (http://www.newsbee.de/) ist, für Privatanwender kostenlos, in deutscher Sprache und in mehreren Versionen erhältlich.

Weitere ähnliche Informationen zu Newsreadern sin, im Internet, z.B., auf  http://www.rss-verzeichnis.de bzw. http://www.rss-scout.de/ zu finden

Lohnt sich die Installation eines RSS-Newsreader überhaupt?
Ja, denn nicht nur die DFA, sondern auch andere Nachrichtendienste, wie, z.B., Spiegel-Online, heise-Online, die ARD-Tagesschau und viele mehr bieten den RSS-Newsreaderservice bereits schon seit längerer Zeit an.

Und wie lautet die Andresse des DFA-RSS-Newsfeed?
http://www.deutsche-funk-allianz.de/DFA.rdf

Sie möchten, für die DFA e.V., den DFA-RSS-Newsfeed auf ihrer eigenen Webseite, als Nachrichtenquelle, einbinden?
Das dürfen sie, wenn sie folgendes beachten:

Als Informationsquelle muß eindeutig die DFA e.V. erkennbar sein.
Die Links der einzelnen Artikel des DFA-RSS-Newsfeed müssen sich in einem neuen Fenster öffnen. Keinesfalls in einem Frame.
Die DFA e.V. behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt, ohne vorherige Information, den RSS-Newsfeed, zeitweise oder auf Dauer abzuschalten.
Die Nutzung kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, durch die DFA untersagt werden.
Der Betreiber der Internetseite muß, bevor er den DFA-RSS-Newsfeed einbindet, unter Angabe seines Namens, postalischer Adresse und Telefon-Nr. die schriftliche Erlaubniss der DFA e.V. einholen.
Die Adresse und die Kontaktdaten der DFA e.V. befinden sich auf der Webseite http://www.deutsche-funk-allianz.de/Vertreter/vertreter.html .

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!

 


31.10.2004: DFA-Vorstandsmitglieder bei DAKfCBNF-Tagung zu Gast.

Kassel/ Steinach (HaWe/Ho) *
Bei der, am gestrigen Samstag, stattgefundenen Herbsttagung des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) in Steinach, bei Augsburg, waren einige Vertreter des "Deutschen CB-Funk-Parlamentes - Allgemeines CB-Funker-Forum/ Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." anwesend.

Randolph Rauer, Präsident der DFA e.V.; Harald Westermenn, Bundesvorsitzender der DFA e.V. sowie Angela Steingräber (ehem. Schriftführerin der DFA e.V.) reisten aus Kassel an.
Aus Bonn kamen Dieter Löchter (stellv. Vorsitzender der DFA e.V) nebst Gattin.
Der Ehrenpräsident der DFA e.V., Burkhard P. Heid (Luxemburg), war ebenfalls anwesend.

Aus den Reihen des BCMNET-Net (Packet-Radio) waren ebenfalls Gäste (Franz Hornauer und Andreas Stempfhuber) angereist, welche, teilweise, an der bereits am Vortag stattgefundenen AGDUE-Sitzung teilgenommen haben. Franz Hornauer steht dem DFA-Mitgliedsverein CB-Funkverein Mangfalltal vor und ist als Packet-Radio-Beauftragter in der DFA tätig.

In Richtung der DFA, wurde nur der Vorsitzende, Harald Westermann begrüßt.

Harald Westermann meinte wörtlich:
"Die Tagung war nicht so, wie man die früheren DAKfCBNF-Tagungen in Erinnerung hat. Leider war bei dieser Tagung auch eine nicht ganz korrekte Tagesordnung vorhanden. Außerdem hatten, wie üblich, die Gäste zur Sache 'CB-Funk' Redeverbot. Sie wurden, im Gegensatz zu den Tagungen der DFA e.V., auch nicht aufgefordert, ihre Meinungen öffentlich kundzutun."

Positiv wurden im Vorstandskreis der DFA e.V., die von der DAKfCBNF-Mitgliederversammlung, angenommenen Anträge zu CB-Funk-Allmode (AM/ SSB/ FM) auf den 40 EU-CEPT-Kanälen aufgenommen.
Diese Forderung hat die DFA e.V., schon seit längerer Zeit im Forderungsprogramm und dieses, über die ECBF/ETSI, für den EU-CB-Funk schon vorbereitet. Hier wird, so Kenner der EU-CB-Funkszene, nun endlich "Nägel mit Köpfen" gemacht.
Auch die Regulierungsbehörde hat mit "40-Kanal-Allmode", wie Wolfgang Fricke, in seinem FM-Funkmagazin, am 29.06.04, berichtete (s. http://www.funkmagazin.de/29064.htm) "... kein Problem. ...", so daß von einer reibungslosen Umsetzung der EU-Norm ausgegangen werden kann.

Am Rande der Tagung erreichte der Vorstand der DFA e.V. eine Einladung des DFA-Mitgliedvereins "CB-Freunde Bergisch-Land". Am 13.11.2004 ist eine Abordnung des DFA-Vorstandes in Wuppertal zu Gast, um dort an der CB-Funker-Basis, direkte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Wolfgang Fricke berichtet in seinem FM-Funkmagazin unter http://www.funkmagazin.de/30104.htm ausführlich über die Tagung des DAKfCBNF.

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24.10.2004: Vorschläge der CB-Funker beispielhaft.

KASSEL * (HaWe/Ho)
Die Vorschläge der CB-Funker zur  Nutzung der 2-Meter-Frequenzen werden in Fachkreisen als beispielhaft gewertet.
In der aktuellen Berichterstattung bei Heise-online (www.heise.de) vom 20.10.2004 äußerte sich Referatsleiter Jens Franke von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP), daß sich die proffesionellen Mobilfunkanbieter an den CB-Funkern ein Beispiel nehmen sollen.
Wörtlich meinte Referatsleiter Franke:
"Wenn wir uns die Aktivitäten und Interessen der CB-Funker vor allem im frei werdenden 2m-Band ansehen, wünschen wir uns, das sie den professionellen Mobilfunkern ein Vorbild sind." (http://www.heise.de/newsticker/meldung/52368)

Wie auf der Internetseite der RegTP (http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-22-00-00-00_m) abrufbar, sind die Vorschläge der CB-Funker zur weiteren Nutzung des ehemaligen Mobilfunk-Netzes B von besonderer Qualität.
Ein Vorschlag der DFA e.V. zielt insbesondere auf eine Technik ab, die eine Konkurrenz für das bestehende GSM-Netz bedeuten könnte.

Die DFA e.V. fordert alle CB-Funktionsträger auf, sich dieser Forderung nach effizienter Nutzungsmöglichkeit mit anzuschließen.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten!


08.09.2004: Interessenverrat durch den Ehrenvorsitzenden des DAKfCBNF e.V.

KASSEL/MAINZ (LoHo) *

Im Rahmen andauernder Gesprächsrunden mit Politik und Verwaltung erreichte die DFA e.V.
die mißliebige Nachricht, dass sich der Ehrenvorsitzende des DAKfCBNF, Franz Ahne, bei
seinen Konsultationen mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
im Namen des DAKfCBNF e.V. gegen die Einführung der Betriebsarten AM und SSB auf den
vorhandenen 40 europaweit harmonisierten Kanälen in Deutschland ausgesprochen hat. Er
soll dieses mit dem "Tradionsgedanken" im CB-Funk begründet haben, wogegen ein Vertreter
der Regulierungsbehörde, wie bereits von Wolfgang Frickes "FM-Funkmagazin" am 29.06.2004
gemeldet, nichts gegen eine Einführung von SSB auf den Kanälen 1-40 einzuwenden hat,
sofern "die Verbände dies wollen" ( http://www.funkmagazin.de/29064.htm ).

Mit der Strategie des "Traditionsgedankens" und seinem nicht vom DAKfCBNF getragenen
Votum versucht der Ehrenvorsitzende des DAKfCBNF den Antrag der ARGE Südwest schon im
Vorfeld zu torpedieren. Wie dieser Antrag ausführt, über den der DAKfCBNF am 11.07.2004
auf dessen Homepage informierte (unter http://www.dakfcbnf.de/amfmssb_1.htm abrufbar),
wird "als Eckpunkt" in Punkt 1 eingefordert: "Forderung der Freigabe der Modulationsart
AM/SSB auf den Kanälen 1-40". Dieser Antrag werde nach Erklärung der Vorsitzenden des
DAKfCBNF e.V., Heike Hess, erst am 30. Oktober 2004 bei der nächsten
Mitgliederversammlung zur Beratung und Abstimmung anstehen.

Der Ehrenvorsitzende jedoch entschied bei einem seiner Gespräche mit der Verwaltung, den
womöglichen Willen seiner Delegiertenmitglieder durch Wegnahme und Unterschlagung der
Entscheidungsrechte auszuhebeln, indem er selbstständig Fakten ohne deren Auftrag
schafft. Nach Ansicht vieler CB-Funker sei Franz Ahne schon mehrfach ohne die notwendige
Prokura mit "Bitten und Empfehlungen" in Verhandlungen eingestiegen, bei denen er
Thematiken umzusetzen versuchte, zu denen er keine Beauftragung gehabt habe und die nur
aus seiner eigenen Initiative entsprungen und letztlich für die Gesamtheit der CB-
Funker in Deutschland schädlich seien. Weshalb sich die Delegierten im DAKfCBNF die
Eigenmächtigkeiten ihres Ehrenvorsitzenden in verräterischer Weise bieten lassen und
auch der Vorstand bei solchen satzungswidrigen Verstössen nicht eingreift, bleibt wohl
das grösste Verbandsrätsel im DAKfCBNF. Aufgrund solcher Verfehlungen, die seit Jahren
von den Delegierten mitgetragen werden, kann der DFA e.V. als Sachwalter von
berechtigten CB-Interessen und den damit verbundenen Freiheiten nicht zugemutet werden,
sich dem DAKfCBNF als Mitglied anzuschliessen. Im Gegenzug fordert die DFA e.V. im Sinne
der deutschen CB-Funker die Delegierten im DAKfCBNF e.V. auf, ihrer übernommenen
Verantwortung gerecht zu werden und bei ihrer Tagung im Oktober 2004 im bayrischen
Steinach ihren Ehrenvorsitzenden zur Rechenschaft zu ziehen. Allgemein und über
Verbandsgrenzen hinweg wird Mut und Courage von Mandatsträgern aufgrund ihrer
übernommenen Aufgabenstellung erwartet.

Die DFA e.V. hat schon, vor einigen Jahren, in ihrem Forderungsprogramm, SSB für den
CB-Funk "wie bereits in anderen europäischen Ländern geschehen", gefordert
( http://www.deutsche-funk-allianz.de/Forderung/forderung.html ).

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17.08.2004: Neue Nutzungen für Ex-B-Netz-Frequenzen

Kassel/ Bruckmühl *

Wie schon vor einigen Wochen das Funkmagazin vermeldete, sucht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Vorschläge zur neuen Nutzung der Frequenzen des ehemaligen B-Mobilfunknetzes. Hierzu bittet die Regulierungsbehörde um Nutzungsvorschläge.

Es handelt sich hierbei um die Frequenzblöcke 148.40 bis 149.14 MHz, 153.00 bis 153.74 MHz, 157.44 bis 158.34 MHz sowie 162.04 bis 162.94 MHz. 

Diese Frequenzen sind zur Zeit im Frequenznutzungsplan unter den Nummern 194004, 196012, 198003 und 198027 für Betriebsfunk bzw. Datenfunk mit einer maximal zulässigen Strahlungsleistung von 6 Watt ERP ausgewiesen.
Es sind jedoch dort kaum noch Funkanwendungen zu vermelden.
Innerhalb des Frequenzbereiches befindet sich zudem die Jedermann-Funkanwendung "Freenet" (149.025 bis 149.050 MHz).
Die dafür zugeteilten Allgemeingenehmigungen laufen am 31.12.2005 jedoch aus.

Die DFA, als in der Lobbyliste des Deutschen Bundestages eingetragenes Vertretungsorgan der CB-Funker, plant der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einen Vorschlag zur Weiternutzung der og. Frequenzen zu unterbreiten.
Franz Hornauer, Deligierter in der DFA, hat hierzu im RTCBE-Forum unter der Überschrift "Neue Bürgerfunkfrequenzen? Vorschläge bitte" einen entsprechenden Diskussionsfaden eröffnet, indem jedermann seine Gedanken zum Thema äußern kann.
Zudem kann direkt mit der DFA e.V. unter den e-Mailadressen vorstand@deutsche-funk-allianz.de bzw. pressestelle@deutsche-funk-allianz.de oder unter der Adresse Bundesgeschäftsstelle der DFA e.V.; Helmholtzstr, 11; D-34127 Kassel; (Tel.: 0561 - 893742 ) Kontakt aufgenommen werden.


 

04.07.2004: SSB auf europäisch harmonisierten 40-Kanälen eingefordert

Kassel/ Lüdenscheid *

Die CB-Funker wünschen sich die Nutzungsmöglichkeit der Betriebs-/Modulationsart SSB auf allen europäisch harmonisierten 40 Kanälen. Dies geht aus einer neuerlichen Initiative vereinzelter Organisatoren hervor. Viele CB-Funker haben sich zwischenzeitlich der Aktion angeschlossen und den Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V. (DAKfCBNF) aufgefordert, sich für die Freigabe einzusetzen.

Sehr weitsichtig zeigte sich schon mit der Aufstellung eines Forderungsprogramms die DFA e.V., welche schon im Juli 2002 diese Forderung für die CB-Funker in Deutschland erhob.

Aufgrund eines Schreibens der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gelangte ein Auszug aus dem Protokoll des DAKfCBNF von September 2002 an die Öffentlichkeit.
In diesem Auszug  wird die Uninteressiertheit zum Thema SSB bei den dortigen Delegierten deutlich. Nach Kenntnissnahme dieses Sachverhaltes entwickelt sich bei den interessierten CB-Funkern die Annahme, dass vom DAKfCBNF die Einführung und Übernahme der AM/SSB-Norm in Deutschland verhindert worden ist.
      Führende Köpfe des DAKfCBNF vertraten bislang öffentlich die Überzeugung, mit der gleichzeitigen Freigabe von SSB auf den "Europa-Frequenzen" sei das Chaos perfekt, da sich durch den Betrieb der unterschiedlichen Modulationsarten FM, AM und SSB sowie die auf einigen Kanälen gestatteten Daten-Betriebsarten die Anwender gegenseitig stören würden.

Die RegTP ist, wie in einer Meldung des Funkmagazins bekannt gegeben wurde, nunmehr bereit, die seit Jahren bestehende Forderung der DFA die Frequenzfreigabe gemäß der technischen Vorgabe der EU-Norm EN 300433 zu erfüllen, "wenn dieses von den CB-Funkern gewünscht werde".

Der Vorsitzende der DFA, Harald Westermann, unterstrich daher nochmals die von seinem Verband aus bestehende Forderung nach "größtmöglicher Freiheit" für den CB-Funk und seine Betreiber.
Nicht nur die Betriebsmöglichkeit von SSB müsse gewährleistet sein, sondern gleichfalls auch die Freigabe von zusätzlichen Kanälen im oberen 27-MHz-Bereich.
Im Gegenzug erkläre sich die DFA bereit, auf die mit der Schaffung von Schutzabständen zur Staatsgrenze verbundenen Kanäle 41-80 (26,565 - 26,955 MHz) zu verzichten und somit einen Tausch der Frequenzen zu bevorzugen.
Die DFA verspricht sich von einem solchen Frequenztausch verbesserte Nutzungsmöglichkeiten und effektiveren Einsatz von CB-Funk im Rahmen gleichberechtigter Chancen für die ca 1,5 Millionen CB-Funker in der Bundesrepublik Deutschland.
Damit verfolge die DFA auch die Ziele, die von der Europäischen CB-Förderation (ECBF) zur verbesserten Harmonisierung der Regelungen angestrebt werden.

 

Veröffentlichung honorarfrei, Beleg erbeten!

Allgemeines CB-Funker-Forum/ Deutsche Funk-Allianz
Deutsche Funk-Allianz, H. Westermann, vorstand@deutsche-funk-allianz.de
H.- W. Hoppe, DFA-Pressestelle, pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


25.04.2004: Ehrung für Ehrenamtliches Engagement

Kassel/ Kollnau *

Bereits am 23. April 2004 ehrte der Gemeinderat der Stadt Waldkirch Herrn Felix Münzer für sein besonderes ehrenamtliches Engagement.

Präsidium und Vorstand der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." gratuliert auf diesem Wege ganz herzlich dem langjährigen DFA-Mitglied und aktivem CB-Funker.

Bild: "Urkunde - Der Gemeinderat der Stadt Waldkirch spricht Herrn Felix Münzer für besonderes ehrenamtliches Engagement seinen Dank und Anerkennung aus. Waldkirch, den 23. April 2004  Für den Gemeinderat: Leibinger, Bürgermeister" 


26.01.2004: Offener Brief an den Vorsitzenden der FIG-Südwest

Kassel/ Kollnau *

Am gestrigen Tage, dem 25.01.04, spielte das ehemalige Fördermitglied der DFA e.V, Felix Georg Münzer , einen offenen Brief an den Vorsitzenden der Funker-Interessen-Gemeinschaft Südwest e.V. in das allgemein bekannte Funkforum ein. Dieses Schreiben liegt der DFA e.V. vor. Die DFA e.V. hat sich entschlossen, das Schreiben an dieser Stelle zu veröffentlichen, da der Offene Brief im Funkforum unter "Moderation" steht.
Hier der Wortlaut des offenen Briefes:

... Zitat ...
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Funker-Interessen-Gemeinschaft Südwest e.V.
Dürfte ich Sie freundlicher Weise bitten, und zwar nach der Einstellung Ihres Infoqso's, ihr Amt als Vorsitzenden zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Wer nicht bereit ist die Funkfreunde im Regierungsbezirk zu informieren hat dieses Amt nicht verdient.
Es würde mich freuen an Sie Herr Vorsitzender keine Fehlbitte gerichtet zu haben.

MfG

Felix Georg Münzer
 ... Zitat-Ende ...

Hintergrund des offenen Briefes ist, daß, nach Meinung Felix Georg Münzers, der Vorsitzende der Funker-Interessen-Gemeinschaft Südwest e.V mehrmals in der Vergangenheit öffentlich seinen Rücktritt von der CB-Funkarbeit bekundet hat. Lt. Felix Georg Münzer ist dieses, u.a., bei einer Weihnachtsfeier des CB-Funkclubs Breisgau vom Vorsitzenden der Funker-Interessen-Gemeinschaft Südwest e.V in einer Ansprache veröffentlicht worden.
Ein weiteres Zeichen des "Rückzugs" sei auch, das der Vorsitzende der Funker-Interessen-Gemeinschaft Südwest e.V nicht mehr den Vorsitz des CB-Funkclubs Breisgau inne hat.


10.01.2004: DFA-Mitglieder mit dem Fluthelferorden des Freistaates Sachsen ausgezeichnet.

Kassel/ Hannover/ Barsinghausen/ Leinetal *

Nachdem, vor einiger Zeit schon CB-Funker aufgrund Ihres Einsatzes bei der Hochwasserkatastrophe 2002 geehrt wurden, sind, vor kurzem, weitere CB-Funker geehrt worden.

85 Bürger und Bürgerinen aus der Region Hannover wurden von Regierungsvizepräsident Mönkemeyer (Hannover) sowie Regionspräsident M. Arndt (Sachsen) ausgezeichnet.

Besonders haben sich die Barsinghausener CB-Funker für ihr Sammelengagement und zum Thema Werbung für die Urlaubsregion Sachsen hervorgetan.
Ein ehemaliger Aldi-Markt in Barsinghausen diente hierbei als Zwischensammellager der vielfältigen Sachspenden der hilfsbereiten Bürger in und um Barsinghausen.

Stellvertretend für die ca. 50 aktiven CB-Funker sind geehrt worden:
- Rolf Meyer, Barsinghausen,
- Wolfgang Donau, Barsinghausen,
- Thomas Katz, Wenningsen (16er-Runde Stemmen; Mitglied der DFA e.V.).

In einer seperaten Veranstaltung des Landkreises Hildesheim wurden ebenfalls drei weitere CB-Funker geehrt:
- Ingeborg Rödiger, Leinetal (Funkclub Leinetal; Mitglied der DFA e.V.),
- Rolf Rödiger, Leinetal (Funkclub Leinetal; Mitglied der DFA e.V.),
- Claudio De Nedee, Leinetal (Funkclub Leinetal; Mitglied der DFA e.V.).

In Hannover geehrt werden sollte auch die Familie Heinz Köhler, welche jedoch mit unbekannter Adresse verzogen sind.
Diese Ehrung wird, später, nachgeholt.
 



31.10.2003: P R E S S E M I T T E I L U N G: Zusammenarbeit DFA - DAKfCBNF

Kassel/ Lüdenscheid *
Zum Thema Zusammenarbeit zwischen DFA und DAKfCBNF kam es, im Anschluss an die Parlamentstagung der DFA (27.9.2003), zu öffentlichen Diskussionen, welche auch zu persönlichen Angriffen gegen den Vorsitzenden der DFA e.V. führten.
Hauptargument dieser persönlichen Angriffe war ein angebliches "Versprechen" des Vorsitzenden der DFA, Harald Westermann, gemeinsam mit einer Delegation, zur Herbsttagung des DAKfCBNF nach Dahlen zu kommen.


Die DFA stellt dazu fest:

- Der Besuch einer DFA-Delegation bei einer DAKfCBNF-Tagung ist unmittelbar verbunden mit einer möglichen Zusammenarbeit der DFA und des DAKfCBNF.

- Aufgrund eines Beschlusses der Mitglieder der DFA soll eine mögliche Zusammenarbeit und jeglicher Kontakt zum DAKfCBNF ruhen gelassen werden, bis sich der gesetzliche Vertreter des DAKfCBNF, aufgrund der vergangenen Zusammenarbeitsangebote der DFA, sich an den Vorstand der DFA wendet.

- Ursache des Beschlusses war ein Antrag des DFA-Vollmitgliedes "CB- und Packetradio Stammtisch Märkischer Kreis" (CB-PR-MK). Grund des Antrages ist eine, bis jetzt nicht zurückgenommene, öffentliche Diffamierung des Vorstandes der DFA durch den Ehrenvorsitzenden des DAKfCBNF.

- Der Vorgang an sich ist in TOP 9/a des öffentlichen Protokolls der DFA-Tagung vom 27.09.2003 nachzulesen:
http://www.deutsche-funk-allianz.de/Termine/DFA-Tagung/dfa_tagung.html#270903

- Der Vorstand der DFA bietet seriösen Fachpressevertretern die Möglichkeit an, besagten Antrag des CB-PR-MK, inkl. Nachweisführung der Diffamierung, bei der Bundesgeschäftsstelle der DFA, Helmholtzstr, 11, D-34127 Kassel (Tel./Fax: 0561 - 893742), anzufordern.

- Persönliche, öffentlich geführte Streitigkeiten zwischen CB-Funkern sind nicht nur dem CB- Funk kontraproduktiv, sondern schaden auch dem öffentlichen Ansehen des CB-Funks.


17.09.03: Neue Bestimmungen für den CB-Funk

In der vergangenen Woche, am 10.09.2003, ist ein neues Amtsblatt zum Thema CB-Funk von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation herausgebracht worden. In der Amtsblatt-Verfügung 41/2003 fasst die RegTP sämtliche bisherigen Verfügungen zusammen, um eine Anpassung an die europäischen Gegebenheiten herzustellen.

Dieses wird von der "Deutschen Funk-Allianz (DFA e.V.)" freudig begrüßt, geht doch, mit dem neuen Amtsblatt eine Gebührenbefreiung einher.
Dieses wurde, am heutigen Tage, telefonisch von der Regulierungsbehörde so bestätigt.
Seit vielen Jahren ist nun schon die Gebührenbefreiung eine der Forderungen der DFA gegenüber Politik und Behörden, welche nun erfüllt worden sind.

In dem Gespräch der DFA mit der Regulierungsbehörde betonte der Gesprächspartner der RegTP ausdrücklich, daß ein CB-Funker, sofern er sein Funkgerät ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland betreiben will, die Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes zu beachten habe.
Ebenfalls ist das Senden in den sog. Schutzzonen von ortsfesten CB-Stationen immer noch untersagt bzw. bedarf einer Sondergenehmigung ("Standortbezogene Frequenzzuteilung"). Diese kann bei der Regulierungsbehörde beantragt werden.

Als weitere Änderungen im Amtsblatt ist anzumerken, daß zur Übertragung digitaler Daten, neben den bisherigen Datenfunk-Kanälen auch die Kanäle 6 und 7 (27,025 bzw. 27,035 MHz) hinzugekommen sind. Nach Auslegung der Fachleute bei der Regulierungsbehörde ist auch hier nur der Datenfunkbetrieb auf Frequenz-/Phasenmodulation erlaubt.

Das Amtsblatt selbst ist, als PDF-Datei, unter der Webadresse http://www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/cballgemein.pdf kostenfrei zu erhalten.


10.08.03: Kurzwellenempfang in digitaler Qualität

Seit dem 16. Juni 2003 sendet der Kurzwellensender "Deutsche Welle" (DW), gemeinsam mit Radio Netherlands, dem BBC World  Service, Radio France International, Voice of America  und Swedish Radio International tägliche digitale Radio-Sendungen über Kurzwelle aus.

Das bislang 12 Stunden pro Tag währende Programm wird in deutsch, englisch und arabisch, in bislang ungeahnter, Tonqualität über die Sender der DW abgestrahlt. DRM nutzt die Übertragungsart COFDM, wobei das Nutzsignal entlang einer Anzahl engbandiger Träger ausbreitet. Zur Komprimierung der analogen Niederfrequenz wird der MPEG4 AAC bzw. das MPEG4 CELP-Codec eingesetzt, der "fast UKW-Qualität" ermöglicht. (Eine der Testsendungen ist auf einer Unterwebseite der DW mit einem Realplayer abzuhören.)

Derzeit sind die Spezialempfänger noch nicht im Handel zu erhalten, jedoch meint der Direktor der Marketing und Technik-Abteilung der "Deutschen Welle":
"Spätestens zum Weihnachtsgeschäft 2004 werden die Geräte im Handel sein."

Die Presseabteilung der "Deutschen Welle" hat der "Deutschen Funk-Allianz“ (DFA e.V.) einen Text zur Verfügung gestellt, worin die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema erläutert sind.


 18.07.03: Bundesverfassungsgericht hebt § 50 Abs.4 TKG auf    

Hallo Interessierte,

der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts urteilte nach mündlicher Verhandlung am 15. Juli 2003, dass § 50 Abs. 4 TKG verfassungswidrig und nichtig ist. Diese Entscheidung der acht Richter erging im Sinne der klagenden Partei mit 5 zu 3 denkbar knapp.

Kläger in diesem Normenkontrollklage-Verfahren war die Freie und Hansestadt Hamburg.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?presse

Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20030715_2bvf000698

Wenn dieses Urteil auch nichts mit dem CB-Funk oder sonstigen Dingen des Frequenzspektrums zu tun hat, so zeigt es doch anschaulich, dass die bisherigen Vorhaltungen vereinzelter Verfassungsrechtler, das TKG sei in Teilen verfassungswidrig, in der Sache zutreffend sind. Gleichfalls unterstreicht das Urteilsspektrum, wie wenig verfassungsrechtliche Kompetenz im DAKfCBNF e.V. vorhanden sein mag, wenn aus dessen Beschlüssen eine kritische Haltung zur (ausführenden!) RegTP als ausgeschlossen entdeckbar bleibt.

Gerade weil das TKG von der Legislative einer umfangreichen Novellierung unterzogen werden soll (der Referentenentwurf lag zur öffentlichen Stellungnahme vor und ausser der DFA e.V. hat sich kein anderer CB-Verband zu einer Stellungnahme bewegen lassen oder gar dessen Notwendigkeit hierzu erkannt), ist zwischenzeitlich auch für den dümmsten aller CB-Delegierten klar erkennbar, dass das augenblicklich gültige TKG den beteiligten Behördenvertretern aufgrund der massenweise verlorenen Prozessen bei den unterschiedlichen Gerichten den verfassungs- und sachrechtlichen Anforderungen nicht genügen kann. Im Hinblick hierauf beweist sich der letzte aktuelle Beschluss des DAKfCBNF e.V., auf die Beibehaltung von "Funkgebühren" zu bestehen, als ausgemachte Dummheit, welcher sich für die CB-Betreiber als gewollter (und erwartender) Schaden auswirken wird.

Ich frage mich, weshalb im DAKfCBNF e.V. VOR Beschlussfassung nicht etwas in die Zukunft geblickt wird und warum nicht hierbei die Interessen der CB-Funker - und nicht die der Frequenzbehörde - beachtet werden.

Wie oft müssen die Gerichte noch urteilen, bis im DAKfCBNF e.V. bzw. bei dessen Delegierten und der von Großmannssucht heimgesuchten "Repräsentanten" die sachbezogene Erkenntnis einkehrt, endlich die Interessen derer zu verteidigen, die man angibt zu "vertreten"?

Lieben Gruß und viel Spass bei der höchstrichterlichen Lektüre.
Burkhard P. Heid



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