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Das Archiv - Teil 19
( 22.02.09
- 29.06.09)...
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Alfred Brandt verstorben

NiSG: Politiker schließen sich im Grundsatz der Meinung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." an.

"Wir sind Trucker Gateway Federation - nur TRUCKRADIO ist einprägsamer !"

Stadt Kassel hat Ehrenamtliche geehrt

ECBF-Präsident Enrico Campagnoli informiert über neue CB-Funk Richtlinien

Studenten unterliegen im Rechtsstreit der GEZ

Ergebnisse der Ausserordentlichen Parlamenstvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." vom 16.05.09

Änderung des Tagungsortes zur ausserordentlichen DFA-Parlamentsvollversammlung am 16.05.09

"NiSG": Meinung eines Experten - Gesetz am 06. Mai in der Beratung im Bundestag

"BL-eQSO-Manager" - Beta-Test's bisher erfolgreich

Termin der DFA-Herbstparlamentsvollversammlung steht fest

"Europafunker" verabschieden sich von eQSO

Nachwahlen wegen Formfehler erforderlich.

"Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort: CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung

NiSG-Entwurf und Autobahn-Gateway's Hauptthemen auf der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der DFA

"Kidnapping" von eQSO-Server "europafunker.de"

ECBF: Enrico Campagnoli legt HABM Beweise vor

FRN-Diskussionsrunde

Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Anzeigepflicht für privat betriebene Funkanlagen geplant?

Pilotbetrieb der einheitlichen Behördennummer 115 startet am 24. März 2009

Frühjahrs-Parlamentsvollversammlung 2009 der "Deutschen-Funk-Allianz (DFA) e.V."

Funkspruch der eQSO-Plattform "europafunker.de" jetzt 30 Minuten früher

BNetzA: HF-Plattformsprachbaken nicht erlaubt/ Begriff "Voice-over-IP" im CB-Funk

BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt.

Minister Gabriel: "Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert"


(Zu den aktuellen News)

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29.06.2009  Alfred Brandt verstorben

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *Foto: Eine Bahnhofsuhr. Es ist 12 Uhr: "abgelaufene Zeit?"

Bereits am vergangenen Sonntag verstarb der 73jährige stellvertretende Vorsitzende des "DAKfCBNF", Alfred Brand.
Er war Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft Funk 11-Meter-Band Amateure Deutschland e.V. (AFD)".
Am 8. März 2008 besuchte Alfred Brandt, gemeinsam mit Bernd Böhle, die Frühjahrstagung der DFA e.V. in Saarbrücken (die DFA e.V. berichtete:22.03.2008 Die Frühjahrsparlamentsvollversammlung 2008 der DFA im Rückblick).
Als langjähriger CB-Funker war er auch von der DFA e.V. geschätzt.

"Für alles gibt es eine bestimmte Stunde. Und für jedes Vorhaben unter dem Himmel gibt es eine Zeit:
Zeit fürs Gebären und Zeit fürs Sterben, Zeit fürs Pflanzen und Zeit fürs Ausreißen des Gepflanzten,
Zeit fürs Töten und Zeit fürs Heilen, Zeit fürs Abbrechen und Zeit fürs Bauen,
Zeit fürs Weinen und Zeit fürs Lachen, Zeit fürs Klagen und Zeit fürs Tanzen,
Zeit fürs Steinewerfen und Zeit fürs Steinesammeln, Zeit fürs Umarmen und Zeit fürs sich Fernhalten vom Umarmen,
Zeit fürs Suchen und Zeit fürs Verlieren, Zeit fürs Aufbewahren und Zeit fürs Wegwerfen,
Zeit fürs Zerreißen und Zeit fürs Zusammennähen, Zeit fürs Schweigen und Zeit fürs Reden,
Zeit fürs Lieben und Zeit fürs Hassen, Zeit für Krieg und Zeit für Frieden.
Welchen Gewinn hat also der Schaffende bei dem, womit er sich abmüht?
Ich habe das Geschäft gesehen, das Gott den Menschenkindern gegeben hat, sich darin abzumühen.
Alles hat er schön gemacht zu seiner Zeit, auch hat er die Ewigkeit in ihr Herz gelegt, nur dass der Mensch das Werk nicht ergründet, das Gott getan hat, vom Anfang bis zum Ende.
Ich erkannte, dass es nichts Besseres bei ihnen gibt, als sich zu freuen und sich in seinem Leben gütlich zu tun.
Aber auch, dass jeder Mensch isst und trinkt und Gutes sieht bei all seinem Mühen, das ist eine Gabe Gottes.
Ich erkannte, dass alles, was Gott tut, für ewig sein wird. Es ist ihm nichts hinzuzufügen und nichts davon wegzunehmen. Und Gott hat es so gemacht, damit man sich vor ihm fürchtet.
Was da ist, war längst, und was sein wird, ist längst gewesen; und Gott sucht das Entschwundene wieder hervor."

Jüdische Weisheit aus Prediger 3, 1-15

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


13.06.2009  NiSG: Politiker schließen sich im Grundsatz der Meinung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." an.

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

Zu dem, zur Zeit, im gesetzgebenden Verfahren befindliche "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)" befindliche Formulierung in der Begründung, daß zukünftig auch Funkanlagen, welche weniger als 10 Watt-EIRP aussenden einer Anzeigepflicht unterliegen, stösst bei immer mehr Politikern auf Unverständniss. (Die DFA e.V. berichtete bereits mehrfach über den geplanten Gesetzentwurf, zum Beispiel: "05.05.2009  "NiSG": Meinung eines Experten - Gesetz am 06. Mai in der Beratung im Bundestag".)

So informierte vor einigen Tagen der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im hessischen Landtag, Dr. Thomas Spies, daß vor der Bundestagswahl nicht mit einer neuen Regelung zu rechnen ist.

Jens Koeppen (CDU), Mitglied des "Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" beim "Deutschen Bundestag" schließt sich im Grundsatz der Ansicht der DFA e.V. an. Er sieht zwar eine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, da, seiner Meinung nach, die Regelungen der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) hinter der Empfehlung des EU-Ministerrates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern zurückbleiben. Allerdings stellt er auch klar:

"Durch die Ausweitung der auf der 26. BImSchV basierenden Grenzwerte auf das gesamte Frequenzband (0-300 GHz) wird aus meiner Sicht ein sinnvoller Gleichstand erreicht. Ferner scheint mir auch die Berücksichtigung privat betriebener Anlagen folgerichtig. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich für nicht-gewerbliche Funker, die bisher die Grenzwerte laut FTEG und BEMFV eingehalten haben, keine Änderungen ergeben, da die Grenzwerte an sich unverändert bleiben.

2. Doppelte Anzeigenpflicht und Kontrollrechte

Die Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung werden im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erweitert (s. Punkt 1.). Dabei muss sich der Gesetzentwurf aus meiner Sicht an folgenden Vorgaben orientieren:

- Keine Verursachung höherer Kosten,
- keine Verschärfung geltenden Rechts und
- Vereinfachung der aktuellen Rechtslage durch mehr Transparenz und Bürokratieabbau.

Die Befürchtungen, die neuen gesetzlichen Regelungen würden zu einer Verdopplung der Anzeigenpflicht sowie der Kontrolle nicht-gewerblicher Funker durch zwei unterschiedliche Behörden (Bundesnetzagentur und Immissionsschutzbehörden der Länder) führen, möchte ich nach heutigem Wissensstand entkräften. Im Sinne der Funker wird ein elektronischer Datentransfer von der Bundesnetzagentur zu den zuständigen Behörden auf Länderseite eingerichtet. Durch diese direkte Datenübermittlung sind die Funker wie bisher allein dazu aufgefordert, ihre Daten bei der Bundesnetzagentur anzugeben. Die Pflicht zur Selbstanzeige und Standortbescheinigung gegenüber der Bundesnetzagentur bleibt unverändert bestehen; zusätzliche bürokratische oder finanzielle Belastungen durch eine mögliche doppelte Anzeigenpflicht werden aus heutiger Sicht nicht eintreten.
{...}

4. Definition „Funkanlage“

Nach geltendem Recht unterliegen Funkanlagen, die mit einer äquivalent isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr senden, einer Anzeigenpflicht (Standortbescheinigung, Bundesnetzagentur). Da dieser Grenzwert als Detailregelung im vorliegenden Gesetzentwurf nicht enthalten ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Verordnungsebene konkretisiert werden soll, befürchten Interessenvertreter einen Wegfall der bislang bestehenden unteren Leistungsgrenze in Höhe von 10 Watt EIRP und eine massive Ausweitung der Anzeigenpflicht.
Da entsprechende Änderungen der 26. BImSchV allerdings der Zustimmungspflicht des Deutschen Bundestages unterliegen (s. Punkt 5.), können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf dem Verordnungsweg darauf Einfluss nehmen, dass die Leistungsgrenze von 10 Watt EIRP unverändert bestehen bleibt und es zu keiner Verschärfung geltenden Rechts kommt. Wenn diese Konkretisierung auf dem Verordnungsweg erfolgt ist, sollte meiner Meinung nach auch die aus Sicht von Interessenvertretern als bislang unzureichend kritisierte Definition des Begriffs „Funkanlage“ im Gesetzentwurf geklärt sein."

Im Gegensatz zu Dr. Thomas Spies geht H. Koeppen (MdB/ CDU) davon aus, daß das "NiSG" noch vor der Bundestagswahl in Kraft tritt.

* Links zum Thema:

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13.06.2009  "Wir sind Trucker Gateway Federation - nur TRUCKRADIO ist einprägsamer !"

Kassel/ Langenhagen (HaWe/ Ho) *

"Wir sind Trucker Gateway Federation - nur TRUCKRADIO ist einprägsamer !" - Mit diesen prägnanten Satz meldet sich die neue Internetseite der (ehemaligen) "Trucker Gateway Federation".

Gegründet wurde die jetzige Vereinigigung "Truckradio" als "Trucker Gateway Federation" während der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der "Deutschen  Funk-Allianz (DFA) e.V." am 28. März dieses Jahres.

Ziel von "Truckradio" ist es, die Hauptverkehrswege in Deutschland, Österreich und Norditalien mit Gatewayanbindungen zu versehen um die Verbindung von Truckern und ihren Familien zu fördern. So sollen auch Sprechfunkverbindungen zur Firma und in freien Minuten zu Kollegen oder anderen Gateway Usern weltweit möglich sein.

Laut einer Information auf der Internetseite bestätigen neueste Umfragen, daß fast 75% aller befragten Trucker ein solches System nutzen wollen.

* Links zum Thema:

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05.06.2009  Stadt Kassel hat Ehrenamtliche geehrt

Kassel (HaWe/ Ho) *

In vielen Städten wird zur Zeit auf politischer Ebene über die Einführung einer "Ehrenamtskarte" diskutiert.

In der im Jahre 913 erstmalig erwähnten nordhessischen Stadt Kassel ist die Lokalpolitik und die Verwaltung schon ein Stück weiter.
Bereits am 28.Mai wurden mehrere Bürger aus Kassel und Umgebung in einer Feierlichen Stunde geehrt.
Zur Ehrung hat die Stadt Kassel in Vertretung der Stadträtin Brigittte Bergholter eingeladen.
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte würdigt die Stadt Kassel den aussergewöhnlichen ehrenamtlichen Einsatz seiner Bürgerinnen und Bürger.

Einer der Geehrten ist Harald Westermann, Vorsitzender der "Deutschen Funk-Allianz  (DFA) e.V.".
In der Vergangenheit hat er sich unermüdlich für die CB-Funkerinnen und -Funker beratend, aber auch streitbar, eingesetzt. Nicht zuletzt waren, z.B., von ihm angestrente klärende Gerichts-Prozesse mit ausschlaggebend für einen vollständig Abgaben- und Gebührenfreien CB- und Hobbyfunk.

* Links zum Thema:

      - "Stadt Kassel": http://www.stadt-kassel.de/

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05.06.2009  ECBF-Präsident Enrico Campagnoli informiert über neue CB-Funk Richtlinien

Kassel/ Mailand (Italien) (HaWe/ Ho/ Cza) *

Vergangene Woche informierte der ECBF-Präsident Enrico Campagnloi die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." über neue europaweite Richtlinien für den CB-Funk.
Grafik: Logo der ECBF - Registerd logo at OAMI n. 000643309-0001

"Liebe Freunde,

auch wenn gegenwärtig der Name "ECBF" noch von einer französischen Organisation missbraucht wird und wir daran arbeiten, dass dieser Vorgang nicht nur bei OAMI, sondern auch bei ETSI erkannt wird, um unsere Stellung als ETSI Mitglied einzunehmen, bin ich erfreut, euch über die Aktivitäten bezüglich der CB-Funk Richtlinien zu berichten.

Die ETSI überarbeitete aus sprachlichen Gründen und aus Gründen aus der R&TTE Direktive die EN 300 135-2 & EN 300 433-2.

Ein erster Erfolg war die Änderung EN 300 135-2. Das Ergebnis der Überarbeitung ist zwar nur gering, aber dennoch wichtig für die Testlabore.

Das wichtigste Ergebnis war jedoch, dass nunmehr die gleichen Testverfahren für beide Normen mit den gleichen Grenzwerten angewendet werden.

Das gleiche solte mit der Norm EN 300 433-2 geschehen, aber mit folgenden Unterschieden:
Die vorgeschlagene Ausgangsleistung für Europa macht eine tiefere Nachbearbeitung notwendig.
Das Ziel: Die Ausgangsleistung von 1 Watt auf 4 Watt AM und 4 Watt PEP (Peak Envelope Power = Hüllkurvenspitzenleistung) auf 12 Watt PEP für SSB zu erhöhen. Dieses wäre ein gutes Ergebnis für ganz Europa.

Um die Leistung erhöhen zu können, war es notwendig, eine Unterstützung ausserhalb von ETSI zu suchen. Es wurde entschieden, dass ein Schriftstück ("System Reference Document (SRDoc)") notwendig sei.
Das CB-SRDoc ist ein Bericht, welcher aufzeigt, dass die angestrebte Leistung vernünftig, gerechtfertigt und technisch machbar ist.
Die ETSI Statuten erlauben es jedoch nicht, dass ETSI Mitglieder diesen Bericht erstellen. Eine unabhängige Person, welche bei ETSI und europäischen Organisationen wie z.B. der CEPT, WGFM usw. akzeptiert ist,.wurde dafür in Anspruch genommen.

Es wurde Brian Copsey als bezahlter Berater angeworben, um dieses SRDoc zu erstellen.
Kostenträger hierbei sind die Firmen CTE, President und Stabo (jeweils 33% der Gesamtkosten).

Nach unseren Informationen, welche noch bestätigt werden müssten, zahlten Stabo und President ihren Anteil an die französiche Organisation, die den Namen ECBF missbraucht, die ihrerseits Herrn Copsey bezahlte.
[Die Firma] CTE bezahlte jedoch Herrn Copsey direkt.

Das SRDoc wurde erstellt und wichtige Messungen wurden im Labor der BNETZA gebührenfrei nachvollzogen.

Das Ergebnis war erfolgreich. Das SRDoc wurde an ETSI weitergeleitet und wurde neulich von der WG FM (Arbeitsgruppe in ETSI akzeptiert, und wird auf dem nächsten Treffen der (Arbeitsgruppe) RR 38 Anfang September diskutiert werden.
{...}
Wie lange das Gesamtverfahren noch dauern wird, kann jedoch noch nicht abschließend gesagt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Enrico Campagnoli
ECBF President"

Zur Zeit gibt es zwei Organisationen mit dem Namen "ECBF" (die DFA e.V. berichtete ausführlich: "21.10.2008  OAMI lehnt Widerspruch der ECBF-Brüssel ab"):

Seit 2006 ist die ECBF in zwei Lager gespalten. Enrico Campagnoli, langjähriger Präsident und Gründungsmitglied der ECBF, hatte den Anfang 2004 eigentlich fälligen ECBF-Kongress "ausfallen" lassen. Hierdurch fielen, gemäß Satzung der ECBF, alle Amts- und Ressortangelegenheiten auf die Gründungsmitglieder der ECBF zurück. Grund hierfür war der, seiner Meinung, begründete Verdacht, daß hinter seinem Rücken und entgegen der Satzung der ECBF, seit mehreren Jahren finanzielle Hilfen der Fa. President (der CB-Funkgeräte-Hersteller "Stabo" ist eine Tochtergesellschaft der französichen "Groupe President Electronics S.A., Balaruc/France") in die ECBF flossen. Dieses jedoch verstosse, seiner Meinung nach, gegen Artikel 1.5 der "Statues of the European Citizen's Band Federation (ECBF)" (ECBF-Satzung).

Die Pressestelle der DFA e.V. dankt M. Czaya (Second Vice-President der ECBF) für die übertragung des Textes ins deutsche.

* Links zum Thema:

      - "ECBF "Warschau": http://www.europeancbfederation.eu

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05.06.2009  Studenten unterliegen im Rechtsstreit der GEZ Grafik: Ein Media-Player.

Kassel/ Münster (HaWe/ Ho) *

Unter den Aktenzeichen 8 A 2690/08 und 8 A 732/09 dokumentierte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bereits am 26. Mai, daß zwei Studenten verpflichtet sind, Rundfunkgebühren für den Empfang von Radio-/ und TV-Sendungen via Internet-PC zu zahlen.

In der Begründung kam es dem OVG nicht darauf an, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört wurde.
Allein die Möglichkeit, daß durch "einfaches Anklicken auf den Internetseiten, u.a. des WDR, zahlreiche Radiosender live empfangen werden können", reiche aus, um Gebühren zu erheben.

Das OVG Münster hat, wie bereits in anderen Fällen andere Gerichte, ausdrücklich eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zugelassen.

Harald Westermann, Vorsitzender der DFA e.V., bemerkte in einem Gespräch mit der DFA-Pressestelle:

"Hinblickend auf die vielen HF-Funkgateway's, welche von CB-Funkern betrieben werden, ist eine klare und eindeutige Rechtssprechung auch zu diesem Thema für die Funker von Wichtigkeit."

* Links zum Thema:

      - "Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster": http://www.ovg.nrw.de

      - "Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster" - "Grundsatzurteil zur Rundfunkgebührenpflicht für einen PC mit Internetzugang": http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/19_090526/index.php

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20.05.2009  Ergebnisse der Ausserordentlichen Parlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." vom 16.05.09

Kassel/ Neustadt - Hesen (HaWe/ Ho) *

Aufgrund eines begangenen Formfehlers (die DFA e.V. berichtete: "05.04.2009  Nachwahlen wegen Formfehler erforderlich.") während der Frühjahrsparlamentsvollversammlung trafen sich die Mitglieder der DFA e.V. am Samstag, den 16.05.09, erneut in Neustadt/ Hessen.

Anwesen waren, u.a., 12 Abgeordnete aus 8 Mitgliedsvereinigungen.

Es mussten die Wahlen wiederholt werden, da Angelika Bestobka zum einen als Schriftführerin in den Vorstand gewählt wurde, zum anderen aber auch als Ersatzrevisorin für einen ausgeschiedenen Abgeordneten gewählt wurde.

Die Ergebnisse der Wahlen im einzelnen:

Präsidium:
Präsident (Ende der Wahlperiode: Frühjahr 2010): Hans Bestobka (Europafunker - Saarbrücken)
2. Beisitzer (Ende der Wahlperiode: Frühjahr 2010): Kurt Lorsbach (PMR446-Funker Siegerland - Siegen)
(Die erste Beisitzerin, Birgitt Biehl (CB-Funker Leinetal) verbleibt bis zur Frühjahrsparlamentsvollversammlung im Amt.)

Vorstandschaft:
Vorsitzender: Harald Westermann (Sambo-Funkverein - Kassel)
Stellv. Vorsitzender: Randolph Rauer (Sambo-Funkverein - Kassel)
Schriftführerin: Angelika Bestobka (Europafunker - Saarbrücken)
Kassenwart: Walter Nehrenheim (Hobby-Funker Neustadt)

Kassenrevision:
1. Revisorin (Ende der Wahlperiode: Frühjahr 2010): Michaela Hoppe (CB-PR-MK - Lüdenscheid)
2. Revisorin (Ende der Wahlperiode: Frühjahr 2011): Anna Nittner (Hobby-Funker Neustadt)

Foto: Der Mitarbeiterstab der DFA e.V.

Foto: Das Präsidium der DFA e.V.

Foto: Vorstand der DFA e.V.

Foto: Kasse und Revision der DFA e.V.

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05.05.2009  Änderung des Tagungsortes zur ausserordentlichen DFA-Parlamentsvollversammlung am 16.05.09

Kassel/ Neustadt - Hesen (HaWe/ Ho) *

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." gibt hiermit eine Änderung des Tagungsortes zur ausserordentlichen DFA-Parlamentsvollversammlung am 16.05.09 bekannt.

Neuer Tagungsort ist:

Hotel "Zur Krone"
Marktplatz 2
D-35279 Neustadt/ Hessen

Beginn 13:00 Uhr (Einlass ab 11:00 Uhr)

Ein Routenplaner ist hier verlinkt.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsch-funk-allianz.de


05.05.2009  "NiSG": Meinung eines Experten - Gesetz am 06. Mai in der Beratung im Bundestag

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

Wie das "FM-Funkmagazin" bereits am 01.05. meldete, hat der Bundestagsabgeordnete Hans Josef Fell (Bündniss90/ Die Grünen) am 23.04. auf der Internetseite "Abgeordnetenwatch.de" zu einer Fragestellung zum neuen Gesetzentwurf des "NiSG" geäußert.
Hans Josef Fell ist der Meinung, ...

"... dass sich durch das geplante "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" für die Funker in der Praxis nichts ändern wird."

(Siehe ausführliche Meldung im "FM-Funkmagazin".)

In einer zweiten Nachfrage vom 19.04. desselben Bürgers weist dieser auf die Stellungnahme der "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. (AGZ)" hin.

Der Verein fordert dort eine...

"...  ersatzlose Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens

für das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" (NiSG), was dessen Ziel anbelangt, die rein privat betriebenen Sendeanlagen des Amateurfunkdienstes unter die Geltung des im Wesentlichen gewerblich orientierten Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner Rechtsverordnungen zu bringen.
{...}"

Der Bürger weist in seiner Fragestellung direkt auf die Argumente der "AGZ" hin, welche den Gesetzentwurf des "NiSG" sogar als "Grundgesetzwidrig" bezeichnet.

"Wird sich die Grüne Fraktion des Bundestages für die Beendigung dieses unnötigen Teils des Gesetzgebungsverfahrens einsetzen?",

wird Hans Josef Fell direkt gefragt.

Eine Antwort steht derzeit noch aus.

Bereits am kommenden Donnerstag, den 06.05.09 wird in erster Beratung (im vereinfachten Verfahren) über die weitere Vorgehensweise im "Deutschen Bundestag" entscheiden.

Auch die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." hat sich intensiv mit dem umstrittenen Gesetzentwurf befasst und auch gegenüber dem "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" seine Bedenken geäußert. Vom Ministerium bekam die DFA e.V. die Antwort:

"Es ist geplant, dass Funkanlagen, die mit einer äquivalent isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr senden oder an einem Standort mit mehreren Funkanlagen gemeinsam diese Grenze erreichen oder überschreiten, von der Anzeigepflicht erfasst werden.
Ich gehe davon aus, dass diese Vorraussetzungen bei ordnungsgemäß betriebenen CB-Funkanlagen in der Regel nicht gegeben sind. Denn der CB-Funk ist telekommunikationsrechtlich auf 4 Watt begrenzt. Auch wenn durch den so genannten Antennengewin im Ergebniss eine höhere Strahlungsleistung erreicht werden kann, ist davon  auszugehen, dass dieser beim Betrieb der Anlage bei ordnungsgemäßer Verwendung von handelsüblicher Antennen nicht zum Erreichen oder gar Überschreiten der Grenze von 10 Watt EIRP führen kann.
{...}"

(Die DFA e.V. berichtete: "05.04.2009 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort: CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung").

 

* Links zum Thema:

      - "FM-Funkmagazin" - "Grünen-Experte zur Anzeigepflicht: "In der Praxis wird sich nichts ändern"": http://www.funkmagazin.de/010509.htm

      - "Abgeordnetenwatch.de": http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_josef_fell-650-6012--f171780.html#frage171780

      - "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" - "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG) ":           http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_entwurf.pdf

      - "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. (AGZ)" - "WARUM DASSELBE NOCH EINMAL? - Statement AGZ e.V. – 19. April 2009" :          http://www.agz-ev.de/statements/pdf/Flyer_Lobby-Action_kontra-NiSG_2009-04-19.pdf

      - "Deutsche Funk.-Allianz (DFA) e.V. - "05.04.2009 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort:          CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung")": index.htm#05.04.2009

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05.05.2009  "BL-eQSO-Manager" - Beta-Test's bisher erfolgreich

Kassel/ Lüdenscheid (HaWe/ Ho) *

Bereits am 23.4. wurde die erste Beta-Version des neuen "BL-eQSO-Managers", als Bedieneroberfläche für "eQSO", an zehn freiwillige Funker verteilt (die DFA e.V. berichtete: "11.02.2009  BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt.").

Schon in den ersten Tagen zeigten die Tests positive Ergebnisse. Bei der ersten Teambesprechung ging es daher, z.B., im Detail um den Cache-Speicher während des Installierens bzw. des Programm-Updates sowie das funktionieren bei unterschiedlichen Bildschirmauflösungen und -Einstellungen.
Rüdiger/ DC4FS hat bereits im Vorfeld der Besprechung einen ersten Entwurf einer englisch-sprachigen Oberfläche vorgestellt.
Später kann die Oberfläche mit einer beliebigen Anzahl anderer Sprachen ausgestattet werden.

Breiten Raum nahmen zudem die Erläuterungen des Entwicklers Hans-Werner/ DQB656 ein, der die Zielsetzung des "BL-eQSO-Managers" erläuterte.
Ihm geht es in erster Linie um eine Diskriminierungsfreie Bedienungsmöglichkeit des "eQSO-Client-Programmes 2.5" für Sehbehinderte und blinde CB-Funker.
Der "BL-eQSO-Manager" soll, speziell für "eQSO" und, evtl. später auch für "FRN", eine kostenlose Alternative gegenüber den kommerziellen Windows-Bedie- nungsoberflächen für blinde PC-Nutzer sein.

Als ein zusätzliches Angebot stellte Hans-Werner zudem eine Funkspruch-Funktion in der Bedienoberfläche vor:
Von bis zu fünf Plattformen aus dem Bereich des "eQSO" bzw. auch des "FRN" können Funksprüche als MP3-Dateien innerhalb des "BL-eQSO-Managers" abgerufen werden. Hans-Werner stellte hier besonders hervor, daß das hören eines Funkspruches über den Player des "BL-eQSO-Managers" keinesfalls über irgendeine eQSO-Plattform 'gesendet' wird. Nur der PC-User, der den Funkspruch auch abruft, kann ihn über seine PC-Lautsprecher hören.
Die Steuerdateien für die jeweilige MP3-Funkspruchdatei, welche hierzu notwendig sind, stellt er jedem HF-Plattformbetreiber gerne, auch bereits in der jetzigen Testphase, zur Verfügung.

"Noch ist der 'BL-eQSO-Manager' nur eine Bedieneroberfläche für Sehende. Sobald die Test's im ganzen positiv abgeschlossen und die noch fehlenden Unterprogramme hinzugefügt sind, wird die unterstützende Sprachausgabe in deutscher Sprache hinzugefügt."

 

* Links zum Thema:

         - "Deutsche Funk.-Allianz (DFA) e.V. - "11.02.2009  BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt.":          index.htm#11.02.2009

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05.05.2009  Termin der DFA-Herbstparlamentsvollversammlung steht fest.Foto: Haupteingang der Gaststätte.

Kassel/ Kempen - St. Hubert (HaWe/ Ho) *

Vorankündigung:
Im Rahmen eines Funkertreffens der "europafunker.de" in St. Hubert (Niederrhein) wurde Termin und Ort der Herbstparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." festgelegt:

3. Oktober 2009
13:00 Uhr (Einlaß ab 11:00 Uhr)
Gaststätte "Haus Leyers"
Hauptstrasse 10
47906 Kempen - St. Hubert

 

* Links zum Thema:

         - "Europafunker" - http://www.europafunker.de/

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 11.04.2009  "Europafunker" verabschieden sich von eQSO

Kassel/ Lingen/ Saarbrücken (HaWe/ Ho) *

Von Baddy01/ Hans, dem Serverbetreiber des eQSO-Servers, bekam die Pressestelle der DFA e.V. folgende Information:

"Europafunker.de verabschiedet sich von eQSO und wechselt zu FRN

Wie vielleicht schon bemerkt wurde gibt es europafunker.de nicht mehr bei eQSO. Auf Grund von Problemen die wir hier nicht großaufführen möchten, wird eQSO abgeschaltet. Ab dem 19.04.2009 wird der Funkspruch auf FRN ausgetragen
Wir alle von Europafunker.de , Serverbetreiber, Admin's, Gatewaybetreiber und User verabschieden wir uns in diesem Sinne von eQSO und heißen alle die uns auf FRN besuchen wollen
Herzlich Willkommen!

Hans und Silke
Serverbetreiber von Europafunker.de"

 

Hintergrundinformation:

Am vergangenen Sonntagabend (05.04.2009) wurde der Funkspruch der eQSO-Plattform "europafunker" nach ca. 5 Minuten abrupt unterbrochen.
Der Server war, genau wie die Webseite, nicht mehr erreichbar.

In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu technischen Problemen durch Hackerangriffe bei der eQSO-Plattform "europafunker.de" (die DFA e.V. berichtete: "25.03.2009  "Kidnapping" von eQSO-Server "europafunker.de"" ).

DC4FS/ Rüdiger, der deutsche Sprecher der eQSO-Organisation, äußerte sich im August/ September vergangenen Jahres:

"{...}
 eQSO wird nicht mehr weiterentwickelt, die Version 3.00 für Funkamateure ist die aktuellste und am weitesten entwickelte Version von eQSO.
Seit 2005 hat Paul (M0ZPD) sie nicht weiterentwickelt. Die Software ist Freeware, aber der Sourcecode ist nicht öffentlich. Daher kann man nutzen, was da ist.
Die Version 2.50 ist im Prinzip die Version 3.00, aber ohne Registrierung und daher auf dem neusten Stand von eQSO.
{...}
"

(die DFA e.V. berichtete: "01.09.2008  eQSO 2.50 - Antworten auf Fragen").

 

* Links zum Thema:

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05.04.2009  Nachwahlen wegen Formfehler erforderlich.

Kassel (HaWe/ Ho) *

"Auch der Deutschen Funk-Allianz können Fehler unterlaufen. Es muß neu gewählt werden. Auch wir sind nur Menschen.
Um ihn zu korrigieren müssen wir noch einmal zusammenkommen."

äußerte sich der DFA-Vorsitzende Harald Westermann.

"Auch andere Vereinigungen machen Fehler. Sie sehen diese allerdings dann noch als 'richtig' an. Wir jedoch sollten genauer die Regularien beachten.
Um eine mögliche Manipulation und eine gegenseitige direkte Einflußnahme so gering wie möglich zu halten, können in der DFA keine Doppelmandate besetzt werden. Das heißt, jemand der in einem der drei Hauptgremien ein Ehrenamt bekleidet, kann nicht gleichzeitig in einem anderen Hauptgremium ebenfalls ein Amt besetzen."

Die drei Hauptgremien der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." sind:

Da das Präsidium nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, könnte man dieses auch für einen gewissen Zeitraum aussetzen, welches schon einmal durchgeführt wurde.

Der Formfehler bestand darin, daß Angelika Bestopka als Schriftführerin in den Vorstand gewählt wurde.
In einem anderen Wahlgang wurde sie zudem auch als Ersatzrevisorin für einen ausgeschiedenen Abgeordneten gewählt.

In den kommenden Tagen werden daher die Mitglieder der DFA e.V. eine Einladung mit Tagesordnung zugesandt bekommen.
Die Nachwahlen sind auf den 16.05.09 in Neustadt/ Hessen, ab 11:00 Uhr terminiert.
Gäste sind willkommen, da jedoch das Treffen auf einem Privatgelände stattfindet und nur wenig Platz vorhanden ist, bittet die DFA e.V. über die e-Mailadresse vorstand@deutsche-funk-allianz.de oder über die Pressestelle um entsprechende Kontaktaufnahme.

* Links zum Thema:

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


 05.04.2009 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort: CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung

Kassel/ Berlin/ Bonn (HaWe / Ho) *

Am Abend des 03. April 2009 bekam die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." ein offizielles Schreiben aus dem "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)".
Gegenstand des Schreibens waren die Stellungnahmen der DFA e.V. zum UGB IV bzw. der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG).
In dem Schreiben heißt es:

"{...}
Durch die Änderung des §22 Absatz 1 Satz 3 BImSchG wird die Grundpflicht für alle Betreiber nichtgenehmigungsbedürftiger Anlagen, nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, auch auf öffentliche oder privat betriebe Funkanlagen ausgedehnt.
Nach Inkraftreten dieser Ergänzung soll die 26. BImSchV, die die Grundpflicht nach §22 BImSchG konkretisiert, entsprechend überarbeitet werden.
{...}
Die genauen Formulierungen werden derzeit noch erarbeitet. Es ist geplant, dass Funkanlagen, die mit einer äquivalent isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr senden oder an einem Standort mit mehreren Funkanlagen gemeinsam diese Grenze erreichen oder überschreiten, von der Anzeigepflicht erfasst werden.
Ich gehe davon aus, dass diese Vorraussetzungen bei ordnungsgemäß betriebenen CB-Funkanlagen in der Regel nicht gegeben sind. Denn der CB-Funk ist telekommunikationsrechtlich auf 4 Watt begrenzt. Auch wenn durch den so genannten Antennengewin im Ergebniss eine höhere Strahlungsleistung erreicht werden kann, ist davon  auszugehen, dass dieser beim Betrieb der Anlage bei ordnungsgemäßer Verwendung von handelsüblicher Antennen nicht zum Erreichen oder gar Überschreiten der Grenze von 10 Watt EIRP führen kann.

{...}

Im Ergebniss kann daher festgestellt werden, dass weder durch die aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Ergänzung des §22 BImSchG noch durch die später geplante Änderung der 26 BImSchV für die Mitglieder Ihres Verbandes unzumutbare zusätzliche Belastungen zu befürchten sind.
{...}"

Der Vorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann, wie auch der neue Präsident der DFA e.V., Hans Bestobka zeigten sich angesichts dieser Information sehr zufrieden:

"Es bleibt also alles so, wie es bisher auch reguliert war. Es hat sich gelohnt, dass die DFA hier für die CB-Funker eine klare Regelung eingefordert hat. Ein guter Erfolg."

Die DFA e.V. geht, angesichts des Schreibens des BMU, selbstverständlich auch davon aus, daß ebenfalls alle bislang unter einer Allgemeingenehmigung laufenden Funkanwendungen von dem neuen Gesetz nicht betroffen sind.

In der Vergangenheit berichtete die DFA e.V. mehrfach von ihren Befürchtungen, daß der CB-Funk und auch die Allgemeingenehmigten Funkanwendungen Meldepflichtig werden würden, weil nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf auch Funkanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Watt EIRP erfasst werden sollten (s. "Links zum Thema").

* Links zum Thema:

      - "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" - "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG) ":          http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_entwurf.pdf

      - "Deutsche Funk.-Allianz (DFA) e.V. - "02.04.2009 NiSG-Entwurf und Autobahn-Gateway's Hauptthemen auf der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der DFA": index.htm#02.04.2009

      - "Deutsche Funk.-Allianz (DFA) e.V. - "13.03.2009   Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts": index.htm#13.03.2009

      - "Deutsche Funk.-Allianz (DFA) e.V. - "07.03.2009 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Anzeigepflicht für privat betriebene Funkanlagen geplant?": index.htm#07.03.2009b

      - "Bundesnetzagentur" - "Allgemeinzuteilungen": http://www.bundesnetzagentur.de/enid/9273d948e27a8ebe86dde19dae3a5895,0/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilungen_9u.html

      - "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" - "Begründung zum Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_begr.pdf

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


02.04.2009 NiSG-Entwurf und Autobahn-Gateway's Hauptthemen auf der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der DFA

Kassel/ Neustadt (Hessen) (HaWe / Ho) *Grafik: Logo der DFA e.V. Flagge der BRD, senkrechte Streifen, davor: Tempel mit Sc hriftzug: "DFA - Das CB-Parlament"

Neben den Wahlen waren der "Gesetzentwurf zur Regelung des Schutzes vor nichtioniosierender Strahlung (NiSG)" (die DFA e.V. berichtete mehrfach, u.a.: "13.03.2009 Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts") und das Gateway-Projekt der "Trucker Gateway Federation" Hauptthemen der diesjährigen Frühjahrstagung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."

Anwesend waren 15 Abgeordnete aus acht Mitglieds-Vereinigungen (jede Vereinigung kann zwei Abgeordnete entsenden), und das Ehrenmitglied Jürgen Langendörfer. Als Gast aus der Politik war der Kreistagsabgeordnete Hans-Gerhard Gatzweiler (SPD Kreis Marburg- Biedenkopf) anwesend. Neben Manfred Lehmann (FRN-Server voip.pmr-radio.net) waren zudem weitere Funker der Mitgliedsvereinigungen, Einzelfunker, und Mathias Czaya (Ehrenbeirat der DFA und Second-Vice-President der ECBF) anwesend.
Als Pressevertreter wurde Wolfgang Fricke ("FM-Funkmagazin") begrüßt.Foto: H.-G. Gatzweiler (SPD)

Traditionsgemäß bekam, nach der Eröffnung der Versammlung durch Randolph Rauer (Präsident der DFA), der Vertreter der ausrichtenden Vereinigung, Walter Nehrenheim ("Hobbyfunker Neustadt") das Wort zur Begrüßung.
Hans-Gerhard Gatzweiler (s. Foto) referierte über die Bevölkerungsentwicklung im Raum Neustadt. Da sich die DFA e.V., ganz aktuell auch mit der Thematik "Mobilfunk und mögliche Gesundheitsgefahren" befasst, fragte Mathias Czaya ihn direkt zum Thema "Elektrosmog durch Mobilfunk". In Neustadt selbst, so die Antwort, gäbe es keine Proteste, anders jedoch in Niederklein einem Ortsteil der Nachbarstadt Stadtallendorf. Dort gab es heftige Auseinandersetzungen und ein Zerreissen der Bevölkerung.
Angesprochen auf den NiSG-Gesetzentwurf (geplante Meldepflicht für private Funkanlagen) sagte er zu, daß er das Thema mit Dr. Thomas Spies (SPD - MdL Hessen) besprechen werde.

Nach den Formalien zur Genehmigung der vorliegenden Tagesordnung und der Genehmigung des Protokolls der Herbsttagung 2008 in Kassel verlas Randolph Rauer Grußworte von Dr. Thomas Spies, Sören Bartol (SPD - MdB) sowie Bernd Böhle (DAKfCBNF e.V.).

In seinem Vorstandsbericht erzählte Harald Westermann von einem Brief, in dem gefordert wird, die greisen, weißen Köpfe aus der DFA verschwinden und den jüngeren Platz machen sollen. Westermann betonte angesichts der Vorstandswahlen, das er durchaus dafür bereit sei, wenn jemand jüngeres an seine Stelle treten wolle. Aber man müsse sich im klaren darüber sein, daß man als Vorsitzender überall Steine in den Weg gelegt und "ins Kreuz geworfen" bekommt, wo es nur möglich ist. Als Beispiel nannte er einen vorliegenden Brief, der die kleinlichen Streitigkeiten deutlich macht. So würde unser Hobby nur vernichtet. Unser Funk-Hobby ist eines der wenigen Hobbys die es umsonst gäbe, denn die DFA e.V. hat dafür gesorgt, daß es weder Gebühren noch Beiträge für den CB-Funk gibt.

Gegen Ende seines Berichtes stellte er als neue DFA-Mitglieder den "Funkstammtisch Langenhagen", die "Trucker Gateway Federation" und den "Europafunk-Stammtisch". Letzterer ist aus dem "Funkstammtisch Saar-Pfalz" hervorgegangen.

Nach der ersten Pause verlas Walter Nehrenheim den Kassenbericht. Die Prüfung durch die Revisoren hatte keine Beanstandungen ergeben, daraufhin wurde der Gesamtvorstand und das Präsidium einstimmig entlastet.

Zu den neuen Revisoren wurden Angelika Bestobka und Kurt Lorsbach ("PMR446-Funker Siegerland") gewählt. Kurt Lorsbach ist, aufgrund des Ausscheidens von Ingo Koch nur für die Dauer eines Jahres gewählt.Foto: Randolph Rauer und Hans Bestobka

Zur Überraschung aller Anwesenden legte Randolph Rauer mit sofortiger Wirkung sein Amt als Präsident der DFA e.V. nieder. Harald Westermann schlug vor, den Präsidiumsbeisitzer Hans Bestobka zum neuen Präsidenten zu wählen (s. Foto) . Die Abgeordneten schlossen sich diesem Vorschlag und den Vorschlag, Angela Steingräber zum 2. Besitzer zu wählen, an. Im kommenden Jahr wird das Präsidium turnusgemäß neu gewählt.

Zu den Vorstandswahlen kandidierte nur Harald Westermann (s. Foto) und wurde einstimmig wiedergewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wählten die Abgeordneten den ehemaligen Präsidenten Randolph Rauer (s. Foto) . Nach kurzer Bedenkzeit stellte sich Walter Nehrenheim wieder als Kassenwart zur Verfügung und wurde einstimmig gewählt.
Als neue Schriftführerin wurde Angelika Bestobka gewählt.Foto: Harald Westermann

Ein Antrag auf Satzungsänderung (Mitglieder des DFA-Vorstandes sollen von persönlichen Haftungsansprüchen freigestellt werden) wurde erneut auf die nächste Parlamentsvollversammlung verschoben.

Mathias Czaja berichtete über die ECBF, daß das europäische Harmonisierungsamt OAMI in der Vergangenheit zwei Verfahren zugunsten der "ECBF-Warschau" entschieden hatte. Enrico Campagnoli hatte Anfang März sich wieder mit zahlreichen Schriftstücken an die OAMI gewandt (die DFA e.V. berichtete: "25.03.2009  ECBF: Enrico Campagnoli legt HABM Beweise vor").
Mathias Czaya bejahte die Frage von Walter Nehrenheim, ob Dieter Löchter bzw. die ECBF "Brüssel" Mitglied in der ETSI sei: "Er hat sich die ETSI-Mitgliedschaft unrechtmäßig angeeignet."

Mathias Czaya berichtete auch über das Pfändungsverfahren gegen die falsche ECBF (Brüssel) auf dessen Ausgang er sehr gespannt sei.

Nach einer Tagungspause wurde ausführlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenderFoto: Einige Teilnehmer der Tagung. Strahlung (NiSG) angesprochen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) vor.
Bislang beschränkte sich eine Anmeldepflicht nur auf Hochfrequenzanlagen im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300 Gigahertz mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr.
Die neu geplante Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme von Funkanlagen soll sich auf alle Anlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz beziehen und schließt auch Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt mit ein.
Zudem fehlt in dem Gesetzentwurf eine genaue Definition des Begriffs "Funkanlage". Innerhalb der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." definiert man die einzelnen Komponenten einer "Funkanlage" wie folgt: Stromquelle, Betriebselektronik, Empfangs-/Sendeantenne, evtl. notwendige Kabelverbindungen.
Wenn man dieser Definition folgt - und das müsse man zur Zeit - wären nicht nur alle CB-, PMR-, DMR- und SDR-Funkgeräte betroffen, sondern auch alle weiteren Funkanwendungen, dessen Nutzung bislang unter einer Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für jedermann erlaubt ist.
Dieses wären, z.B.: Alarmfunkanlagen (Vfg. 20/2006), Babyüberwachungsanlagen (Vfg. 63/03), DECT - Schnurlose Telekommunikationsanlagen des Systems DECT (Vfg. 54/2008), Funkbewegungsmelder (Vfg. 37/08), Funk-Feueralarmsysteme (Vfg. 16/2006), Kurzstreckenfunk 149,01875 MHz - 149,05625 (Vfg. 01/2007), Kurzstreckenfunk (PMR 446) (Vfg. 78/03), Kurzstreckenfunk (DMR 446) (Vfg. 19/06), Mikrofone im Frequenzbereich 32,475 bis 34,325 MHz sowie 36,610 bis 38,125 MHz (Vfg. 68/05), Mikrofone im Frequenzbereich 790 - 814 und 838 - 862 MHz (Vfg. 91/05), Mikrofone im Frequenzbereich 863 MHz bis 865 MHz (Vfg. 68/03), Mikrofone im Frequenzbereich 1785-1800 MHz (Vfg. 18/06), Modellfunk (Vfg. 53/03), Short Range Devices (SRD) (Vfg. 30/2006 bzw. Vfg. 92/05), Ultra-Wideband (UWB) (Vfg. 17/2008), WLAN 2,4 GHz (Vfg. 89/03), WLAN 5 GHz (Vfg 8/2006).

Zudem schreibt der Gesetzentwurf vor, daß auch eine Veränderung der Anlage gemeldet werden muß.
Der DFA-Vorsitzende Harald Westermann sagte dazu, er habe sich in Berlin telefonisch erkundigt. Ihm sei versichert worden, daß der CB-Funk "und alles andere, was darunter liegt, nicht in diesem Gesetz hineingehört."
Im Laufe der Diskussion stellte man jedoch fest, daß weder im aktuellen Gesetzentwurf noch in der Begründung eine entsprechende Ausschlußklausel zu finden sei. Daher sei man weiterhin unsicher.
Mathias Czaya verwies zunächst auf dem in dem Gesetzentwurf verankerten Bußgeld von max. 50.000,- Euro. Im Strassenverkehr habe man einen Bußgeldkatalog. Eine ähnliche Regelung fehle hier. Somit verstoße man möglicherweise gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 unseres Grundgesetzes indem die Behörde selbst entscheiden kann, wie hoch das Bußgeld zu veranschlagen sei.

Als zweiten Punkt nannte Czaya das Bundesimmissionsschutzgesetz, welches ein strafrechtliches Nebengesetz sei. Zu derartigen Gesetzen verlangt das Bundesverfassungsgericht eine besondere Sorgfaltspflicht vom deutschen Bundestag. Eine solche Sorgfaltspflicht sehe er hier jedoch so nicht gegeben. Der Gesetzentwurf zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung sei ein Änderungsgesetz zu einem strafrechtlichen Neben-Gesetz.
Das sähe er als "Türöffner" an, denn in der Begründung steht, daß die untere Strahlungsgrenze bei 0 Watt EIRP angesetzt wird. Das heißt, alles was strahlt, fällt in die neue Gesetzesregelung hinein. Das heißt aber auch, daß eine Doppelregulierung gegeben ist. Viele Anlagen seien bereits durch das Telekommunikationsgesetz, das EMV-Gesetz sowie über die FTEG reguliert. Czaya sieht in der neuen Regulierung die Gefahr, das der Umweltminister alles an sich reißt um alles noch einmal kontrollieren.
Des weiteren steht in der Begründung, daß für die privaten Haushalte keine weiteren Kosten entstehen. Das stimme so nicht. Man müsse sich vorstellen, was denn wirklich geändert würde: Funkanlagen, egal mit welcher Leistung sie senden, auch mit kleinster Leistung; LPD-Funkgeräte, PMR-Funkgeräte, CB-Funkgeräte; drahtlose Kopfhörer, WLAN-Geräte usw. .
Es sei aber noch schlimmer, fuhr Mathias Czaya fort, denn auch Gleichstromanlagen würden in dem neuen Gesetz geregelt. Er zog als Beispiel eine Taschenlampe heran, denn sie funktioniere mit Gleichstrom. Dann würden, seiner Meinung nach, auch Stereoanlagen, Computer usw. darunter fallen, denn sie strahlen ja auch.
Videogeräte, Fernsehgeräte, drahtlose Telefone, die drahtlosen Videosender. Alles, was bisher auf einer Allgemeingenehmigung genehmigt war, wird vom Bundesumweltminister unter einer Meldepflicht gelegt. Zudem sei eine Gebührenpflicht für den Privatanwender nirgendwo geregelt.
Wenn der §23 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geändert wird - dieses kann aber erst geschehen, wenn der §22 geändert würde - dann besteht eine Meldepflicht auch für einen Privatanwender. Und das vollkommen unabhängig von der Leistung. Es muß nur im Bereich von 0-300 Gigahertz liegen.
Wenn das tatsächlich so geschieht, so wird jeder Bundesbürger mehrfach erfasst, da man ja mehrere derartige Anlagen besitzt.
Eine große Gefahr bestehe auch darin, daß durch diese Machtkonzentration, alles, was bislang durch eine Allgemeingenehmigung reguliert sei, der Bundesumweltminister verbieten könne.
Als Schlusswort meinte Mathais Czaya, das die "Leute nicht wissen, was sie mit diesem Gesetz alles anrichten."

Wolfgang Fricke stimmte Mathias Czaya weitestgehend zu und fügte hinzu, das eine Konkretisierung des Gesetzentwurfs später durch sogenannte Rechtsverordnungen durchgeführt werden soll. Das würde auch die telefonische Auskunft erklären, welche Harald Westermann erhalten habe.
"Wir müssten uns aber darauf verlassen können, eigentlich müssten wir das schriftlich bekommen, denn in die Rechtsverordnungen könne man alles mögliche hineinschreiben", fuhr Wolfgang Fricke aus. Eine telefonische Auskunft kann niemals verbindlich sein, denn der Gesetzestext widerspricht der Auskunft. Er empfiehlt auf jeden Fall "am Ball zu bleiben."

Kurt Lorsbach ("PMR446-Funker Siegerland") stellte im Namen seiner Mitglieder einen Antrag, die DFA solle bei der Bundesnetzagentur vorstellig werden um acht weitere Kanäle im PMR446 sowie im 169 MHz-Band freigeben lassen. Ebenso sollten auch Heimstationen mit den entsprechenden Aussen-Antennen zugelassen werden. Harald Westermann stimmte dem zu. Er werde in den nächsten Tagen die BNetzA dazu kontaktieren. Kurt Lorsbach führte dazu aus, daß bereits in anderen EU-Ländern die Frequenzbereiche erweitert würden. Es könne hier, seiner Meinung nach, durchaus eine EU-Angleichung durchgeführt werden.

Die Herbsttagung 2009 wurde, nach Abstimmung, nach St. Hubert (nähe Krefeld) vergeben. Ausrichter ist der "Europafunk-Stammtisch".
Beworben hatten sich die "PMR446-Funker Siegerland", der "Europafunk-Stammtisch" sowie der "Funkstammtisch Langenhagen".Foto: Das Innenleben eines eQSO-Gateway

Zum Tagesordnungpunkt "Verschiedenes" wurde Fred Sternkopf und Ralph Finger von der "Trucker Gateway Federation" zu einem Kurz-Vortrag aufgefordert.
Beide hatten aufgrund eines gemeinsamen QSO's die Idee, eine Organisation zu gründen, in der besonders LKW-Fahrer als Mitglieder aufgenommen werden sollen.
Der CB-Funk wird, da waren sich beide einig, zu einem Teil auch von Truckern lebendig gehalten. Um diesem gerecht zu werden, haben sie die "Trucker Gateway Federation" gegründet. Geplant ist, daß über eine extra einzurichtende eQSO-Gatewayplattform, zunächst ca. 300 eQSO-Gateway's entlang der Hauptverkehrswege (in der BRD überwiegend die BAB's, aber auch in der Alpenregion, in Östereich und am Gardasee in Oberitalien) aufgebaut werden sollen. Einige Anlagen sind bereits im erfolgreichen Testbetrieb.
Ralph Finger hat eine Anlage zu Ansicht mitgebracht (s. Foto). Alle erforderlichen Gerätschaften (Mini-PC, Funkgerät, Mini-Zula-Gate, Internetanbindung über UMTS, Stromversorgung usw.) sind in einem wetterfesten Gehäuse verbaut. Die Anlagen selbst werden so konfiguriert, daß sie überwiegend über eine Fernwartung bedient werden können.
Um die ganze BRD abzudecken sind im Endausbau insgesamt derzeit 450 Anlagen in den Einzugsbreichen der Autobahnen geplant.
Fred Sternkopf verwies auch auf die Internetseite der "Trucker Gateway Federation": www.tgf-eqso.eu .

DFA-Fördermitglied Hans-Werner Hoppe stellte die Neuprogrammierung des "BL-eQSO-Managers" vor (die DFA e.V. berichtete: "11.02.2009  BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt."). Hierzu würden noch Beta-Tester gewünscht. Interessenten mögen sich bei ihm unter dqb656@dqb656.de melden.

* Links zum Thema:

Bildquellenangabe
- Fred Sternkopf
- DFA e.V.

Die DFA e.V. dankt Fred Sternkopf für die freundl. Genehmigung zur Verwendung einiger Fotos.

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25.03.2009  "Kidnapping" von eQSO-Server "europafunker.de"

Kassel/ Lingen/ Saarbrücken (HaWe / Ho) *

Nach dem Server-Funkspruch am vergangenen Sonntagabend (22.03.2009) ergriff Baddy01/ Hans noch einmal das Wort und berichtete von Hackerangriffen und einer Serverentführung von "europafunker.de".
Am Dienstag, den 17. wurde durch einen Hackerangriff der eQSO-Server "europafunker.de" auf einen Ersatzserver eines anderen eQSO-Servers umgeleitet. Auch die Webseite war nicht mehr erreichbar.

13 DK927/ Silke berichtete von mehreren Angriffen auf den Server, welche über Frankfurt/ Main zum Ursprungsort bis nach Peking/ China zurückverfolgt werden konnte.
Da angenommen werden kann, daß dieses nicht der Standort des Störers ist, wird weitergesucht. Es scheint wieder zurück nach Deutschland zu verweisen. Bei den test wurde zudem festgestellt, so ___ , das eQSO anscheinend viele unnötige Ports geöffnet hat. Diese werden "dicht gemacht".

Baddy01/ Hans sah die Vorfälle von der humoristischen Seite:

"Man muß jetzt nicht mehr rufen: 'Eckehard, die Russen kommen', sondern man muß rufen 'Eckehard, die Chinesen kommen'"

Etwa eine halbe Stunde nach dem Funkspruch wurde wieder der Server entführt. Sehr schnell konnte jedoch der eQSO-Server "europafunker.de" wieder gestartet werden.

Ein bezeichnender Kommentar eines eQSO-Funkers am Montagmorgen war:

"Da nutzt aber jemand die Uneinigkeit der CB-Funker aus um zusätzlichen Streit zu entfachen."

* Links zum Thema:

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25.03.2009  ECBF: Enrico Campagnoli legt HABM Beweise vor

Kassel/ Mailand (Italien) (HaWe / Ho) * Grafik: ECBF-Logo: Registerd logo at OAMI n. 000643309-0001

Mit Datum vom 4.03. sandte der ECBF.-Präsident Enrico Campagnoli einen umfassenden Brief an das "Marken­ und Geschmacksmustereintragungsamt der Europäischen Union" in Alicante/ Spanien.
Eine Kopie erhielten jeweils Charlie McCreevy (Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen) und Dr. Walter Weigel (Generaldirektor des Europäischen Normungsinstitutes für Telekommunikation (ETSI)).

Campagnioli legte in dem Schreiben insgesamt 46 Anlagen bei, welche nachweisen, daß die ECBF, welcher er als Präsident vorsteht die "richtige" sei.

Darunter befindet sich auch der Geheim-Vertrag welcher zwischen der Fa. President und Albert Bertrana (seinerzeit "ECBF" und technischer Angestellter der Fa. President), Claude Schmitz (Fa. President) und Orphée Aliaga (seinerzeit "ECBF"-Generalsekretär und, nach Informationsstand der DFA, auch Fa. President) im Dezember 1990 geschlossen wurde (Die DFA berichtete: 28.01.2007  Geheim-Vertrag zwischen ECBF und Fa. President veröffentlicht).
Dieser Vertrag, sowie einer Bemerkung von Edgar Rosello am 19.09.2001:

"{...}
1-On September 19, 2001,  I, as ECBF President, met in Geneva  with the members of ECBF Council, at that time in charge, (Bertrana, Vice President, Jaregtno, Treasurer, Espellargas) , who are or were employed at the company "President" and the neo-general secretary, Edgar Rosello, to see some ECBF affairs. The meeting closed in a friendly situation.
Rosello lost the plain and came back.
He was furious. He was saying he was not paid enough by the company President. I asked explications. He replied me that ECBF was owned by the company President, that many delegates at the  Paris Congress in 2000, have been paid  under the table by the company President, that he was not of course referring to me and ECBF bodies, but to the company President that was paying him.
I replied that till I will be ECBF President that company will do all what I can to do not permit that a company owns or control, under the table, our users organization. From that moment it was practically impossible for  me to work with this person and ECBF were frozen.
{...}
{... Anm. der DFA: deutsche Übers. gem. der Meldung in "CB-Radio":}
{...}
1 - Am 19. September 2001 traf ich mich in meiner Funktion als ECBF-Praesident mit den damaligen Mitgliedern des EBCF-Rates (Bertrana, Vizepraesident, Jaregtno, Schatzmeister, Espellargas), welche bei der Firma "President" beschaeftigt sind oder waren, und dem neuen Generalsekretaer Edgar Rosello, um ein paar ECBF-Angelegenheiten zu besprechen. Das Treffen endete in freundlicher Atmosphaere.
Rosello verpasste sein Flugzeug und kam zurueck.
Er war aufgebracht. Er sagte, dass er nicht ausreichend bezahlt wird von der Firma President. Ich bat um Erklaerungen. Er antwortete mir, dass die Firma President ECBF besass, dass viele Delegierte beim Kongress in Paris im Jahr 2000 unter dem Tisch von der Firma President bezahlt wurden und dass er natuerlich nicht auf mich oder andere ECBF-Koerperschaften verweist, aber auf die Firma President, die ihn bezahlt.
Ich antwortete, dass, solange ich ECBF-Praesident bin, diese Firma alles dagegen tun wird, dass eine andere Firma unsere Mitgliedsorganisationen unter dem Tisch besitzt oder kontrolliert. Von diesem Moment an war er fuer mich praktisch unmoeglich mit dieser Person zusammenzuarbeiten und ECBF wurde eingefroren.
{...}"

(Quelle: E. Campagnoli in der Einladung zum XII-ECBF - Kongresses (21.-22.10.20006))

Gemäß Art. 1.5 der "Statues of the European Citizen's Band Federation (ECBF)" ist die ECBF von allen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Einflüßen unabhängig.
Enrico Campagnoli sieht in den finanziellen Unterstützungen der Fa. President an einzelne (ehemalige) ECBF-Funktionäre eine direkte Einflußnahme der Fa. President.

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." ist seit dem XII-ECBF - Kongresses (Warschau) Mitglied in der ECBF.

Über den ECBF-Logostreit berichtete die DFA e.V. ausfürhrlich in einer Info-Box am 21.10.2008OAMI lehnt Widerspruch der ECBF-Brüssel ab.

 

* Links zum Thema:

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 23.03.2009  FRN-Diskussionsrunde

Kassel (TB / Ho) *

Am kommenden Freitag, den 27.03.2009 findet die nächste Diskussionsrunde mit dem FRN-Programmierer statt.

Beginn ist gegen 19:30 Uhr auf dem FRN-System:
FRN-Server: voip.pmr-radio.net
Port: 10022
Raum: German

Weitere Informationen sind der Internetseite http://dac351.de.vu/ zu entnehmen.

Wir danken Manfred/ DAC351 für die Information

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13.03.2009   Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts

Kassel/ Berlin (TB / Ho) *Foto: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (Bildquelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

"Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts

Gabriel: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches ?"

So lautet die Überschrift einer am 11.03.2009 herausgegebenen Meldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Auf Vorschlag des Bundesumweltministers Gabriel (s. nebenstehendes Foto) verabschiedete das Bundeskabinett vier Gesetzentwürfe, welche anstelle des abgelehnten Entwurfs des Umweltgesetzbuches in Kraft treten sollen.

"Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).",

heißt es in der Meldung weiter.

Für die Hobbyfunker könnte, nach Ansicht der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", der Entwurf des "Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG)" von einschneidender Veränderung in den gesamten Funkanwendungen sein.
So sollen, lt. Gesetzentwurf, auch privat betriebene Funkanlagen grundsätzlich einer Meldepflicht unterliegen.
Die DFA e.V. kritisiert  jedoch, daß im Gesetzentwurf der Begriff "Funkanlage" nicht definiert wurde.

"Nach wie vor sind, unserer Meinung nach, alle Allgemeingenehmigten Funkanwendungen gleichermaßen direkt hiervon betroffen. Das beginnt bei CB-Funkanlagen, geht über das alltägliche Telefonieren über ein drahtlos betriebenes Telefon (DECT-Telefonanlage) bis hin zu einer WLAN-Anlage für unseren Internetanschluß. Wenn es tatsächlich so gemeint ist, wie man den Gesetzentwurf liest, so ist eigentlich jeder Bürger der Bundesrepublik durch das neue Gesetz direkt betroffen.",äußerte sich der Bundesvorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann, zum Thema.
"In einer ausführlichen Stellungnahme haben wir unsere massiven Bedenken zum Entwurf des NiSG gegenüber dem Umweltministerium bekannt gegeben und hoffen auf eine genaue Definition des Begriffs "Funkanlage" im Geltungs-Rahmen des NiSG.", so Westermann weiter.

* Links zum Thema:

Bildquellenangabe:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel bei seiner Rede auf der gemeinsamen Konferenz
"Die soziale Dimension von Umwelt und Gesundheit"
des Bundesumweltministeriums und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)

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07.03.2009  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Anzeigepflicht für privat betriebene Funkanlagen geplant?

Kassel/ Berlin (TB / Ho) *Foto: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (Bildquelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) plant, nach dem Scheitern des umfangreichen Umweltgesetzbuches (UGB) (die DFA e.V. berichtete: "02.02.2008  Minister Gabriel: "Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert""), nun anscheinend Einzelverordnungen bzw. Gesetze um doch noch an das Ziel ihrer Pläne zu gelangen. Bereits am 5. Februar hat Bundesumweltminister Gabriel (s. nebenstehendes Foto) den Entwurf für ein "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)" zur Abstimmung an die beteiligten Bundesministerien verschickt. In einer Meldung des BMU vom 16.2.09 heißt es dazu wie folgt:

"Mit dem Gesetz, das inhaltlich die im Rahmen des Umweltgesetzbuches erarbeiteten Regelungen des UGB IV aufgreift, sollen in Deutschland bestehende Regelungslücken geschlossen werden. So fehlen bislang Regelungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei deren Anwendung am Menschen.
Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs besteht hier besonderer Handlungsbedarf bei der optischen Strahlung hinsichtlich der Nutzung von Solarien.
{...}
Darüber hinaus ist die Erweiterung der derzeitigen Regelungen im Bundesimmissionsschutzrecht erforderlich. Im Bereich der elektromagnetischen Felder soll der europaweit anerkannte Schutzstandard für alle Frequenzbereiche verbindlich vorgegeben werden und die EU-Ratsempfehlung aus dem Jahr 1999 auch für hoheitlich und privat betriebene Funkanlagen umgesetzt werden. Die derzeit geltende Beschränkung auf den gewerblichen Bereich ist nicht zu rechtfertigen, insbesondere da zurzeit ein neues hoheitliches Netz für Sicherheitsbehörden aufgebaut wird."

Bereits in dem von den Unionsregierenden Bundesländern abgelehnten UGB IV sollten auch private Funkanlagen in eine Meldepflicht genommen werden (die DFA e.V. berichtete: "01.09.2008 Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?") .
Die DFA e.V. hat sich bereits in mehreren Stellungnahmen an das BMU gewandt, um auf technische wie auch bürokratische Umsetzungsprobleme aufmerksam zu machen. Desweiteren ist die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." nach wie vor der Ansicht, daß, wenn eine Meldepflicht für CB-Funkanlagen eingeführt würde, gemäß dem Gleichheitsgrundsatz hier auch alle anderen unter einer Allgemeingenehmigung laufenden Funkanwendungen ebenfalls einer Meldepflicht unterliegen müssen.
Dieses würde dann auch PMR/ LPD und SRD-Funkgeräte ebenso betreffen, wie Funkanwendungen zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlagen, drahtlose Kopfhörer, WLAN-Funkanlagen, drahtlose Telefone usw. .

"Es darf hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden", so Harald Westermann, der Bundesvorsitzende der DFA e.V.

Das hier unbedingter Diskussionsbedarf besteht, ist für den Gesamtvorstand der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." keine Frage, denn dieses Thema geht allen Bundesbürgern etwas an. In irgendeiner Form ist jeder von diesem Gesetz nachteilig betroffen.

 

Infobox:

Die wichtigen Passagen des Gesetzentwurfs und der Begründung dazu lauten:

 "Entwurf

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung

Artikel 1

Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtioniserender Strahlung, die durch die Anwendung nichtioniserender Strahlung am Menschen verursacht werden können. Es gilt für
{...}
2. den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung außerhalb der Medizin, soweit die Anlagen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Anwendung finden.
(2) Nichtionisierende Strahlung umfasst
1. elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in einem Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz,
{...}

§ 5
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
{...}
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass zum Schutz der Menschen vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung der Betrieb von Anlagen nach § 3 bestimmten Anforderungen genügen muss, insbesondere

1. dass beim Betrieb der Anlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen,
2. wie die Einhaltung der Grenzwerte zu messen oder zu berechnen ist,
3. in welchen zeitlichen Abständen die Anlagen einer technischen Überprüfung zu unterziehen sind,
4.a) welche Beratungs- und Informationspflichten zu erfüllen sind und unter welchen Voraussetzungen von diesen abgesehen werden kann und
b) welche Warnhinweise anzubringen sind und unter welchen Voraussetzungen von diesen abgesehen werden kann,
5. welche Anforderungen zum Schutz von Minderjährigen an den Betrieb von Anlagen zu stellen sind, die nicht von § 4 erfasst werden,
6.a) welche Anforderungen an die erforderlichen fachlichen Kenntnisse von im Betrieb tätigen Personen zu stellen und
b) welche Nachweise gegenüber der zuständigen Behörde zu erbringen sind.
{...}
§ 7
Kosten
Die Person, die eine Anlage nach den Vorschriften dieses Gesetzes betreibt, hat die Kosten für Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen nach § 6 zu tragen, wenn die Überprüfung der Anlage durch die zuständige Behörde oder einen von dieser beauftragten Dritten ergibt, dass die Grenzwerte oder sonstigen Anforderungen die in diesem Gesetz oder in einer auf § 5 gestützten Rechtsverordnung festgelegt wurden, nicht eingehalten werden.
{...}
Artikel 2

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 22 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Für Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, gilt die Verpflichtung des Satzes 1 nur, soweit sie auf die Verhinderung oder Beschränkung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder von Funkanlagen ausgehende nichtionisierende Strahlen gerichtet ist.“
 
 

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
Begründung
– Entwurf –

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

Mit dem Gesetzentwurf sollen zum Schutz vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bestehende Regelungslücken im Umweltrecht geschlossen und den aktuellen Bedürfnissen entsprechend eine Rechtsgrundlage zum Schutz bei der Anwendung nichtionsierender Strahlung am Menschen geschaffen werden.
Nichtionisierende Strahlung umfasst sämtliche Strahlung, die im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung nicht genügend Energie aufweist, um Atome und Moleküle elektrisch aufzuladen, d. h. zu ionisieren. Dazu zählen elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sowie die optische Strahlung. Diese Art der Strahlung kann schädliche Wirkungen hervorrufen, die eine Begrenzung der Strahlenbelastung erforderlich macht. In den letzten Jahren ist die Strahlenbelastung immer weiter gestiegen, unter anderem durch die vermehrte Nutzung drahtloser Technologien.

{...}

3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG)

Regelungsbedarf besteht darüber hinaus zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung. Die Regelungen der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) bleiben hinter der Empfehlung des EU-Ministerrates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) (1999/519/EG, ABL. L 199/59 vom 30.07.1999) zurück. Im Gegensatz zur Ratsempfehlung, die alle Strahlungsquellen im Frequenzbereich von 0–300 GHz regelt, werden von der 26. BImSchV nur bestimmte Anlagen in einzelnen Frequenzbereichen (16 2/3 Hz, 50 Hz und 10 MHz–300 GHz) erfasst. Die 26. BImSchV gilt nicht für Funkanlagen, die der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben dienen oder die privat betrieben werden. Die Expositionsgrenzwerte der EU-Ratsempfehlung für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder gewährleisten als einzuhaltende Schutzwerte den Schutz vor bekannten Gesundheitsgefahren und
erheblichen Belästigungen. Das Schutzkonzept der ICNIRP bzw. der EU-Ratsempfehlung ist nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet, um vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den im Alltag vorkommenden Expositionen zu schützen. Bei der Festlegung der Grenzwerte in der EU-Ratsempfehlung wurde der Kenntnisstand zu allen wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen elektromagnetischer Felder berücksichtigt; aktuelle internationale und nationale Forschungsergebnisse, wie z.B. die des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms, bestätigen diese Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte ist auch für hoheitlich und privat betriebene Anlagen erforderlich. So wird derzeit ein neues Sicherheitsnetz für Behörden (Tetra-Funkanwendung) aufgebaut. Der Anwendungsbereich der 26. BImSchV soll daher zukünftig auch auf private und hoheitliche Funkanlagen erstreckt werden. Um dies zu ermöglichen, wird die Verpflichtung in § 22 Absatz 1 Satz 3 BImSchG entsprechend erweitert. 

{...}
3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG (Artikel 2)

§ 22 BImSchG wird so gefasst, dass die Pflicht zur Vermeidung und Verringerung von schädlichen Umwelteinwirkungen auch gilt, wenn nichtionisierende Strahlen von hoheitlich oder privat betriebenen Funkanlagen ausgehen. Die derzeit geltende Beschränkung auf den gewerblichen Bereich wird aufgehoben und damit die Möglichkeit geschaffen, auf Verordnungsebene die von der EU empfohlenen Grenzwerte auch für den hoheitlichen und privaten Bereich umzusetzen. Es soll außerdem die in § 32 BImSchG bestehende Verordnungsermächtigung erweitert werden, dass Regelungen zur Beschaffenheit und Kennzeichnung von Anlagen und Anlagenteilen auch zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlen erlassen werden können.
 
{...}
Auf Grundlage des § 23 BImSchG sind folgende Informationspflichten auf Verordnungsebene geplant:
a)Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Funkanlage
b) Pflicht zur Anzeige einer wesentlichen Änderung einer Funkanlage
{...}
Zu a) Bereits nach der bisher geltenden 26. BImSchV sind Hochfrequenzanlagen vor Inbetriebnahme anzuzeigen (§ 7 Absatz 1 der 26. BImSchV). Die Anzeigepflicht war bisher auf Hochfrequenzanlagen im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300.000 Megahertz mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr beschränkt. Die geplante Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme von Funkanlagen erstreckt die Anzeigepflicht auf alle Anlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz und bezieht auch Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt ein. Damit vergrößert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen. Die Erweiterung der Anzeigepflicht ist notwendig, da auch für diese Anlagen die Möglichkeit zur Prüfung durch die zuständigen Behörden gegeben sein muss.
{...}
Zu b) Bereits nach der bisher geltenden 26. BImSchV sind wesentliche Änderungen von Hochfrequenzanlagen anzuzeigen (§ 7 Absatz 1 der 26. BImSchV). Die Anzeigepflicht war bisher auf Hochfrequenzanlagen im Frequenzbereich von 10 bis 300.000 Megahertz mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr beschränkt. Die geplante Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme von Funkanlagen erstreckt die Anzeigepflicht auf alle Anlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz und bezieht auch Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt ein. Damit vergrößert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen. Die Erweiterung der Anzeigepflicht ist notwendig, da auch für diese Anlagen die Möglichkeit zur Prüfung durch die zuständigen Behörden gegeben sein muss.

{...}

Zu Artikel 2 – Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu § 22 Absatz 1 Satz 3

Nach § 22 Absatz 1 Satz 3 BImSchG gelten die Anforderungen nach § 22 Absatz 1 Satz 1 für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden nur, soweit sie auf die Verhinderung oder Beschränkung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche gerichtet sind. Die Änderung des Satzes 3 erstreckt die Verpflichtung des Satzes 1 auch auf von Funkanlagen ausgehende nichtionsierende Strahlen. Nichtionsierende Strahlen, die von Funkanlagen ausgehen sind elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in einem Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz.
Die Erweiterung des § 22 Absatz 1 Satz 3 ermöglicht es, zukünftig auch hoheitliche und private Funkanlagen auf Verordnungsebene zu regeln. Die derzeitige Beschränkung der 26. BImSchV auf den gewerblichen Bereich ist im Hinblick auf die Einhaltung des von der EU empfohlenen Grenzwertkonzepts nicht zu rechtfertigen, insbesondere da zurzeit ein neues hoheitliches Netz für Sicherheitsbehörden aufgebaut wird. Auf Verordnungsebene ist die Einführung eines umfassenden Grenzwertkonzepts geplant, das den Vorgaben der EU-Ratsempfehlung entspricht.
Für Anlagen der Landesverteidigung gelten die Ausnahmebestimmungen der §§ 59 und 60 BImSchG.
{...}"


* Links zum Thema:

(Bildquellenangabe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

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07.03.2009  Pilotbetrieb der einheitlichen Behördennummer 115 startet am 24. März 2009

Kassel/ Berlin (TB / Ho) *

"Der Start des Pilotbetriebs der einheitlichen Behördenrufnummer 115 steht kurz bevor: Ab 24. März 2009 werden rund 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Modellregionen mit der 115 einen direkten telefonischen Draht in die Verwaltung haben."

So beginn eine Pressemeldung des Bundesministeriums des Innern vom 04.03.2009.
Es heißt dort weiter:

"Die 115 ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. 75 Prozent der 115-Anrufe werden innerhalb einer Frist von 30 Sekunden durch Mitarbeiter in einem D115-Servicecenter angenommen. 55 Prozent der 115-Anrufe werden beim ersten Anruf beantwortet. Wenn ein Anruf nicht sofort beantwortet werden kann, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung – je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf.

Zunächst werden zeitgleich Berlin, Hamburg, Hessen und mehrere Regionen in Nordrhein-Westfalen (Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Mülheim/Ruhr, Wuppertal, Kreis Lippe, Rhein-Erft-Kreis, Wuppertal, Landschaftsverband Rheinland)  als erste der am Projekt beteiligten Modellregionen die 115 freischalten. Während des auf zwei Jahre angesetzten Pilotbetriebs werden nach und nach weitere Kommunen und Regionen hinzukommen. Auch die angebotenen Dienstleistungen werden fortlaufend erweitert."

Über die Pläne eine bundesweit einheitliche Telefonnummer einzurichten berichtete die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." bereits im Juli 2007: "26.07.2007  Bundesinnenministerium zukünftig über "115" zu erreichen?"

* Links zum Thema:

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03.03.2009  Frühjahrs-Parlamentsvollversammlung 2009 der "Deutschen-Funk-Allianz (DFA) e.V."

Kassel/ Neustadt (TB / Ho) *

Der Präsident der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." lädt auf diesem Wege alle interessierten CB-Funker zur kommenden Frühjahrs-Parlamentsvollversammlung ein:

28.03.2009
13:00 Uhr (Einlass ab 11:00 Uhr)
Hotel "Zur Krone"
Marktplatz 2
D-35279 Neustadt/ Hessen

Informationen zur Fahrtroute sind hier zu finden.

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26.2.2009  Funkspruch der eQSO-Plattform "europafunker.de" jetzt 30 Minuten früher

Kassel/ Lingen/ Saarbrücken (TB / Ho) *

Der sonntägliche Funkspruch des eQSO-Servers "europafunker.de" wurde mit dem Funkspruch am vergangenen Sonntag um 30 Minuten auf 19:30 Uhr vorverlegt.
Der Server ist aus der Plattfom "eqso-cbpmr.de" hervorgegangen (Die DFA e.V. berichtete: "02.02.2009  Leiter des Funkspruchteams der eQSO-Plattform "eqso-cbpmr.de" tritt zurück").

Aus der Zuhörerschaft des Funkspruches von "europafunker.de" wurde bereits am 09.02. kritisiert, daß beide Plattformen ihren Funkspruch zur gleichen Zeit senden.
Man wisse nicht, wo man nun zuhören soll.
Daraufhin versuchte der Serverbetreiber von "europafunker.de" (Hans/ Baddy01) eine Vereinbarung mit dem Funkspruchteam von "eqso-cbpmr.de" herbeizuführen.
Der Vorschlag lautete, daß sich im 14-tägigen Rythmus die Plattformen "eqso-cbpmr.de" und "europafunker.de" im Funkspruch abwechseln.
Somit könnte man sich auch gegenseitig während des Funkspruches besuchen und für die einzelnen Teams wäre es eine Arbeitserleiterung.

Dieser Vorschlag wurde seitens des Funkspruchteams von "eqso-cbpmr.de" abgelehnt.

"Mehrheitlich ist das Funkspruchteam von "eqso-cbpmr.de" gegen eine derartige Regelung",

so Hans/ Baddy01 am vergangenen Sonntag (15.02.). Seit Dienstag, den 17.02., wurde nun, auf der Webseite von "europafunker.de" über eine Laufschrift auf die neue Uhrzeit des Funkspruchs aufmerksam gemacht.

"Da das andere Funkspruchteam gegen den Vorschlag war, blieb uns nur diese Möglichkeit, um unseren Funkspruchhörern entgegenzukommen.",

äußerte sich Hans/ Baddy01 zu diesem Entschluß.

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26.2.2009  BNetzA: HF-Plattformsprachbaken nicht erlaubt/ Begriff "Voice-over-IP" im CB-Funk

Kassel/ Mainz (TB/ Ho)

Im Rahmen eines kleinen Funkertreffens in Nordfriesland wurde die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." gebeten, beim für den CB-Funk zuständigen Referat der Bundesnetzagentur nachzufragen, ob Informationssprachbaken der HF-Gateway-Plattform erlaubt seien.
Die Frage wurde wie folgt gestellt:

"Spricht, von seiten der Bundensnetzagentur, etwas dagegen, wenn, neben der in der Amtsblatt-Vfg. vorgeschriebenen Bake (Aussendung der Kennung) zusätzlich in regelmäßigen Abständen eine weitere Sprach-Bake gesendet wird, wo der Name der HF-Gateway-Plattform (bzw. die Webadresse der Internetseite) genannt wird?"

Die Antwort der BNetzA:

"Grundsätzlich ist der CB-Funk zur Kommunikation von möglichst vielen Nutzern ohne zu starre Regelungen eingerichtet.
Um aber eine optimale Nutzung zu ermöglichen sind automatische Aussendungen von einseitigem Informationsgehalt nicht gestattet (Vfg.3/2008 §2 Nr.4 Abs.3).
In §3 sind auch die beiden ausschließlich zulässigen Aussendungen erläutert.

In der Allgemeingenehmigung des CB-Funks (Amtsblatt-Vfg. 3/2008) heißt es in §2, Nr. 4, Abs.3:

"Nicht gestattet sind:

(3)

{...}

(4) Da eine störungsfreie und effiziente Nuntzung auch von gemeinschaftlich zugeteilten Frequenzen sichergestellt werden muss, dürfen diese nicht durch daueraussendungen blockiert werden. Untzer daueraussendungen sind Aussendungen zu verstehen, die auf einer konstanten Frequenz/ Kanal erfolgen und sich über einen Zeitraum erstrecken, der über das für die bestimmungsgemäße Frequenznutzung der Funkanwendung erforderliche Maß hinausgeht. Für die diesbezügliche Auslegung ist auch das berechtigte Interesse anderer zu berücksichtigen. Funkaussendungen sind daher auf die unbedingt notwendige Zeit zu beschränken."

In einer zweiten Frage an die BNetzA ging es um den Begriff "Voice-over-IP (VoIP)":

"Einleitung zur Frage:
Der Wissenschaftliche Dienst des "Deutschen Bundestages" hat in der Ausgabe Nr. 31/06 (10. August 2006) ( http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2006/telefonieren_ueber_internet__voip.pdf ) den Begriff "VoIP" mit dem "Telefonieren über das Internet" gleichgesetzt.
U.a. heißt es dort:
"[...]

Rufnummern
Beim Telefonieren mit VoIP ist wie beim Festnetz eine Rufnummer notwendig. Diese wird vom VoIP-Anbieter dem Kunden zur Verfügung gestellt. Es sind geographische Rufnummern (mit Ortsnetzbezug) und nicht-geographische Rufnummern möglich. Seit August 2005 werden in Deutschland (0)32er-Nummern als Vorwahlrufnummer vergeben. Erst nach dieser Vorwahl kommt die eigentliche Nummer des Teilnehmers.
[...]"

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." ist folgender Ansicht:
Die von einem CB-Funk-Gateway aufgefangenen Audiosignale durch das Internet sind, rein technisch gesehen, sicherlich eine "VoIP"-Übertragung, jedoch ist die Übertragung durch das Internet nicht Gegenstand der Allgemein-Vfg. für den CB-Funk bzw. der sonstigen Allgemein-Vfg. . Alleinig die Funkstrecke und die technischen Parameter der Funkgeräte selbst sind in den Allgemein-Verfügungen reguliert.
Insofern kann im Zusammenhang mit der Regulierung der Funkanwendungen der Begriff "Voice-over-IP" keine Anwendung finden.
(In der CB-Funk-Allgemein-Vfg. ist, wohl aus diesem Grunde heraus, entsprechendes formuliert: "... Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet ... für die Sprachübertragung" )

Frage:
Teilt die Bundesnetzagentur mit der DFA e.V. die Ansicht, daß HF-Gateway's (=Zusammenschaltungen von CB-Funkanlagen mit dem Internet), im rechtlichen Sinne und im Zusammenhang mit der CB-Funk-Allgemein-Vfg.,  keine(!) "Voice-over-IP"-Übertragungen sind?

In der Antwort schließt sich die Bundesnetzagentur der Meinung der DFA e.V. an:

"Die Ansicht, dass die Allgemeinzuteilung für den CB-Funk nur Regelungen für die Funkstrecke und die technischen Parameter enthält ist im Prinzip richtig. Dazu gehören aber auch Reglungen über die Zusammenschaltung, Nachrichteninhalte oder die Nutzungen.
Bezüglich der Zusammenschaltung mit dem Internet ist in der Amtsblattverfügung 37/2005 §2 Nr.4 Abs.2 ist eindeutig definiert :
"Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte, automatisch betriebene Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 während der Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet gestattet".
Das Thema "VoiP" ist nicht Gegenstand der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk."

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V. bedankt sich auf diesem Wege bei der BNetzA für die Klärung der Fragen.


11.02.2009  BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt.

Kassel/ Lüdenscheid (HaWe/ Ho) *

Vor fast einem Jahr begann die Vorarbeit zur ersten Version des BL-eQSO-Managers (die DFA e.V. berichtete: "15.03.2008 eQSO-Bedienungsaufsatz "BL-eQSO-Manager" nicht nur für Blinde und Sehbehinderte").

Längst ist diese, seinerzeit nur auf einen eQSO-Server spezifizierte, Version von den aktuellen Ereignissen überholt und vom Download genommen worden.
Aufgrund einiger Anfragen von Funkern unterschiedlicher Plattformen soll nun eine neue, plattformunabhängige Version entstehen.

Das Hilfsprogramm soll, soll mittels Sprachausgabeunterstützung, hauptsächlich Blinde und Sehbehinderte eQSO-PC-Usern helfen, die aktuelle eQSO-Version 2.50 Raum- und Plattformübergreifend zu bedienen. Selbstverständlich ist die Sprachausgabe auch abschaltbar.
Wie bei der Vorgängerversion sollen alle wichtigen Funktionen über verschiedene Tastaturkombinationen ausgelöst werden können.

Bisher geplant sind folgende Grundfunktionen:

Als erweiterte Funktionen sind geplant:

Es ist zudem angedacht, die kommende Version des BL-eQSO-Managers so zu erstellen, daß sie später, ohne Eingriff in das eigentliche Programm, auch in anderen Sprachen (englisch, französisch usw.) nutzbar ist.

Ebenso wie bei der ersten Version des Managers soll auch bei dieser neuen Version ein kleines Team gebildet werden, welche...

Wer in dem Team mitarbeiten möchte, wird gebeten, eine kurze e-Mail an dqb656@dqb656.de zu senden.
Jeder Interessierte kann mitarbeiten und Vorschläge machen.
Besondere PC-Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

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 02.02.2008  Minister Gabriel: "Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert"

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) * Foto: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (Bildquelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

"Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen. In der Konsequenz kann der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden."

So beginnt eine Erklärung des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel (Foto: s. rechts), welche am 1. Februar auf der Internetseite des BMU ("Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit") veröffentlicht wurde.

Es werde, so Gabriel weiter, kein "einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss geben."

Hätte das UGB, so wie geplant, Gesetzeskraft erlangt, so hätte dieses  bundeseinheitliche Regelungen im Wasser- und Naturschutzrecht statt 16 unterschiedliche landesgesetzliche Vorschriften. bedeutet.

"Das UGB hätte im Immissionsschutz- und Wasserrecht bedeutet: Ein Projekt – eine Behörde – ein Verfahren – eine Genehmigung. Diese Vereinfachungen hat die Union bewusst verhindert. Jetzt bleibt es bei dem Nebeneinander verschiedener Genehmigungsverfahren und 16 unterschiedlicher Länderregelungen im Naturschutz- und Wasserrecht."

Siegmar Gabriel kritisiert gegenüber der Uniosnfraktion die vobn ihnen angegeben Gründe gegen das UGB und setzt dagegen:

"Weder werden Umweltanforderungen verschärft noch sind Unsicherheiten beim Vollzug zu erwarten. Die Vorschriften über die integrierte Vorhabengenehmigung sind von Praktikern aus Behörden und Unternehmen in einer Serie von Planspielen und Fachgesprächen anhand realer Genehmigungsfälle erprobt worden. Das Ergebnis war eindeutig: die Bestimmungen funktionieren in der Praxis und sind flexibel, zeit- und bedarfsgerecht einsetzbar. Die für den Vollzug des Umweltrechts zuständigen Umweltminister der Bundesländer, auch die von Baden-Württemberg und NRW, stehen einmütig hinter dem Projekt – mit Ausnahme Bayerns.

Auch der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Bewertung des UGB-Entwurfs bestätigt, dass vom UGB eine deutliche bürokratische Entlastung und ein Impuls für Wachstum und Beschäftigung zu erwarten sei. Er hat das Bundesumweltministerium ausdrücklich aufgefordert, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu gehen. Diesen Weg hat die Union mit ihrem Nein zur integrierten Vorhabengenehmigung nun verbaut."

Der Umweltmninister bezeichnet die Blockadehaltung der Union als "Vollbremsung". Die Union stelle sich gegen den verfassungspolitischen Auftrag der Föderalismusreform wie auch gegen den Koalitionsvertrag.

Auch die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." hat die im UGB enthaltenen Passagen, welche auch die "Allgemeingenehmigten Funkanwendungen" (Viertes Buch (IV) – Nichtionisierende Strahlung) betrifft, offiziell bei den zuständigen Stellen kritisiert (Die DFA e.V. berichtete: "01.09.2008 Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?" bzw. "24.12.2008  Scheitert das Umweltgesetzbuch?").

 Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de




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