Das
Archiv - Teil 19
( 22.02.09 - 29.06.09)...
NiSG: Politiker schließen sich im Grundsatz der Meinung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." an.
"Wir sind Trucker Gateway Federation - nur TRUCKRADIO ist einprägsamer !"
Stadt Kassel hat Ehrenamtliche geehrt
ECBF-Präsident Enrico Campagnoli informiert über neue CB-Funk Richtlinien
Studenten unterliegen im Rechtsstreit der GEZ
Änderung des Tagungsortes zur ausserordentlichen DFA-Parlamentsvollversammlung am 16.05.09
"NiSG": Meinung eines Experten - Gesetz am 06. Mai in der Beratung im Bundestag
"BL-eQSO-Manager" - Beta-Test's bisher erfolgreich
Termin der DFA-Herbstparlamentsvollversammlung steht fest
"Europafunker" verabschieden sich von eQSO
Nachwahlen wegen Formfehler erforderlich.
NiSG-Entwurf und Autobahn-Gateway's Hauptthemen auf der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der DFA
"Kidnapping" von eQSO-Server "europafunker.de"
ECBF: Enrico Campagnoli legt HABM Beweise vor
Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts
Pilotbetrieb der einheitlichen Behördennummer 115 startet am 24. März 2009
Frühjahrs-Parlamentsvollversammlung 2009 der "Deutschen-Funk-Allianz (DFA) e.V."
Funkspruch der eQSO-Plattform "europafunker.de" jetzt 30 Minuten früher
BNetzA: HF-Plattformsprachbaken nicht erlaubt/ Begriff "Voice-over-IP" im CB-Funk
BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt.
Minister Gabriel: "Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert"
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29.06.2009 Alfred Brandt verstorben Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) * Bereits am vergangenen Sonntag verstarb der 73jährige stellvertretende
Vorsitzende des "DAKfCBNF", Alfred Brand. "Für alles gibt es eine bestimmte Stunde.
Und für jedes Vorhaben unter dem Himmel gibt es eine Zeit: Jüdische Weisheit aus Prediger 3, 1-15 Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de |
13.06.2009 NiSG: Politiker schließen sich im Grundsatz der Meinung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." an.
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
Zu dem, zur Zeit, im gesetzgebenden Verfahren befindliche "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)" befindliche Formulierung in der Begründung, daß zukünftig auch Funkanlagen, welche weniger als 10 Watt-EIRP aussenden einer Anzeigepflicht unterliegen, stösst bei immer mehr Politikern auf Unverständniss. (Die DFA e.V. berichtete bereits mehrfach über den geplanten Gesetzentwurf, zum Beispiel: "05.05.2009 "NiSG": Meinung eines Experten - Gesetz am 06. Mai in der Beratung im Bundestag".)
So informierte vor einigen Tagen der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im hessischen Landtag, Dr. Thomas Spies, daß vor der Bundestagswahl nicht mit einer neuen Regelung zu rechnen ist.
Jens Koeppen (CDU), Mitglied des "Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" beim "Deutschen Bundestag" schließt sich im Grundsatz der Ansicht der DFA e.V. an. Er sieht zwar eine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, da, seiner Meinung nach, die Regelungen der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) hinter der Empfehlung des EU-Ministerrates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern zurückbleiben. Allerdings stellt er auch klar:
"Durch die Ausweitung der auf der 26. BImSchV basierenden
Grenzwerte auf das gesamte Frequenzband (0-300 GHz) wird aus meiner Sicht ein
sinnvoller Gleichstand erreicht. Ferner scheint mir auch die Berücksichtigung
privat betriebener Anlagen folgerichtig. In diesem Zusammenhang möchte
ich darauf hinweisen, dass sich für nicht-gewerbliche Funker, die bisher
die Grenzwerte laut FTEG und BEMFV eingehalten haben, keine Änderungen
ergeben, da die Grenzwerte an sich unverändert bleiben.
2. Doppelte Anzeigenpflicht und Kontrollrechte
Die Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung werden im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erweitert (s. Punkt 1.). Dabei muss sich der Gesetzentwurf aus meiner Sicht an folgenden Vorgaben orientieren:
- Keine Verursachung höherer Kosten,
- keine Verschärfung geltenden Rechts und
- Vereinfachung der aktuellen Rechtslage durch mehr Transparenz und Bürokratieabbau.
Die Befürchtungen, die neuen gesetzlichen Regelungen würden
zu einer Verdopplung der Anzeigenpflicht sowie der Kontrolle nicht-gewerblicher
Funker durch zwei unterschiedliche Behörden (Bundesnetzagentur und Immissionsschutzbehörden
der Länder) führen, möchte ich nach heutigem Wissensstand entkräften.
Im Sinne der Funker wird ein elektronischer Datentransfer von der Bundesnetzagentur
zu den zuständigen Behörden auf Länderseite eingerichtet. Durch
diese direkte Datenübermittlung sind die Funker wie bisher allein dazu
aufgefordert, ihre Daten bei der Bundesnetzagentur anzugeben. Die Pflicht zur
Selbstanzeige und Standortbescheinigung gegenüber der Bundesnetzagentur
bleibt unverändert bestehen; zusätzliche bürokratische oder finanzielle
Belastungen durch eine mögliche doppelte Anzeigenpflicht werden aus heutiger
Sicht nicht eintreten.
{...}
4. Definition „Funkanlage“
Nach geltendem Recht unterliegen Funkanlagen, die mit einer
äquivalent isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr senden,
einer Anzeigenpflicht (Standortbescheinigung, Bundesnetzagentur). Da dieser
Grenzwert als Detailregelung im vorliegenden Gesetzentwurf nicht enthalten ist
und erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Verordnungsebene konkretisiert
werden soll, befürchten Interessenvertreter einen Wegfall der bislang bestehenden
unteren Leistungsgrenze in Höhe von 10 Watt EIRP und eine massive Ausweitung
der Anzeigenpflicht.
Da entsprechende Änderungen der 26. BImSchV allerdings der Zustimmungspflicht
des Deutschen Bundestages unterliegen (s. Punkt 5.), können die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages auf dem Verordnungsweg darauf Einfluss nehmen, dass
die Leistungsgrenze von 10 Watt EIRP unverändert bestehen bleibt und es
zu keiner Verschärfung geltenden Rechts kommt. Wenn diese Konkretisierung
auf dem Verordnungsweg erfolgt ist, sollte meiner Meinung nach auch die aus
Sicht von Interessenvertretern als bislang unzureichend kritisierte Definition
des Begriffs „Funkanlage“ im Gesetzentwurf geklärt sein."
Im Gegensatz zu Dr. Thomas Spies geht H. Koeppen (MdB/ CDU) davon aus, daß das "NiSG" noch vor der Bundestagswahl in Kraft tritt.
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
13.06.2009 "Wir sind Trucker Gateway Federation - nur TRUCKRADIO ist einprägsamer !"
Kassel/ Langenhagen (HaWe/ Ho) *
"Wir sind Trucker Gateway Federation - nur TRUCKRADIO ist einprägsamer !" - Mit diesen prägnanten Satz meldet sich die neue Internetseite der (ehemaligen) "Trucker Gateway Federation".
Gegründet wurde die jetzige Vereinigigung "Truckradio" als "Trucker Gateway Federation" während der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." am 28. März dieses Jahres.
Ziel von "Truckradio" ist es, die Hauptverkehrswege in Deutschland,
Österreich und Norditalien mit Gatewayanbindungen zu versehen um die Verbindung
von Truckern und ihren Familien zu fördern. So sollen auch Sprechfunkverbindungen
zur Firma und in freien Minuten zu Kollegen oder anderen Gateway Usern weltweit
möglich sein.
Laut einer Information auf der Internetseite
bestätigen neueste Umfragen, daß fast 75% aller befragten Trucker
ein solches System nutzen wollen.
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
05.06.2009 Stadt Kassel
hat Ehrenamtliche geehrt

Kassel (HaWe/ Ho) *
In vielen Städten wird zur Zeit auf politischer Ebene über die Einführung einer "Ehrenamtskarte" diskutiert.
In der im Jahre 913 erstmalig erwähnten nordhessischen Stadt Kassel
ist die Lokalpolitik und die Verwaltung schon ein Stück weiter.
Bereits am 28.Mai wurden mehrere Bürger aus Kassel und Umgebung in einer
Feierlichen Stunde geehrt.
Zur Ehrung hat die Stadt Kassel in Vertretung der Stadträtin Brigittte
Bergholter eingeladen.
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte würdigt die Stadt Kassel den aussergewöhnlichen
ehrenamtlichen Einsatz seiner Bürgerinnen und Bürger.
Einer der Geehrten ist Harald Westermann, Vorsitzender der "Deutschen
Funk-Allianz (DFA) e.V.".
In der Vergangenheit hat er sich unermüdlich für die CB-Funkerinnen
und -Funker beratend, aber auch streitbar, eingesetzt. Nicht zuletzt waren,
z.B., von ihm angestrente klärende Gerichts-Prozesse mit ausschlaggebend
für einen vollständig Abgaben- und Gebührenfreien CB- und Hobbyfunk.
* Links zum Thema:
- "Stadt Kassel": http://www.stadt-kassel.de/
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
05.06.2009 ECBF-Präsident Enrico Campagnoli informiert über neue CB-Funk Richtlinien
Kassel/ Mailand (Italien) (HaWe/ Ho/ Cza) *
Vergangene Woche informierte der ECBF-Präsident Enrico Campagnloi die
"Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." über neue europaweite Richtlinien
für den CB-Funk.

"Liebe Freunde,
auch wenn gegenwärtig der Name "ECBF" noch von einer französischen
Organisation missbraucht wird und wir daran arbeiten, dass dieser Vorgang nicht
nur bei OAMI, sondern auch bei ETSI erkannt wird, um unsere Stellung als ETSI
Mitglied einzunehmen, bin ich erfreut, euch über die Aktivitäten bezüglich
der CB-Funk Richtlinien zu berichten.
Die ETSI überarbeitete aus sprachlichen Gründen und aus Gründen aus der R&TTE Direktive die EN 300 135-2 & EN 300 433-2.
Ein erster Erfolg war die Änderung EN 300 135-2. Das Ergebnis
der Überarbeitung ist zwar nur gering, aber dennoch wichtig für die
Testlabore.
- Herausgenommen wurden die Modulationstests mit 1,5 Volt (NF) Eingangsspannung von Verstärkermikrofonen.
- Gestrichen wurden ebenfalls die nicht nötigen Empfängermessungen für die Empfängerempfindlichkeit, die Nachbarkanaltrennung, Intermodulationsverzerrungen und Nebenwellenunterdrückung von dem Standardtext (zuvor waren diese Tests "zusätzliche, freiwillige Tests" von RTSI bezeichnet worden).
- Die Testmethode zur Messung derselben Einflußgrößen wird zukünftig auch für die EN 300 433 angewendet.
Das wichtigste Ergebnis war jedoch, dass nunmehr die gleichen Testverfahren für beide Normen mit den gleichen Grenzwerten angewendet werden.
Das gleiche solte mit der Norm EN 300 433-2 geschehen, aber
mit folgenden Unterschieden:
Die vorgeschlagene Ausgangsleistung für
Europa macht eine tiefere Nachbearbeitung notwendig.
Das Ziel: Die Ausgangsleistung von 1 Watt auf 4 Watt AM und 4 Watt PEP
(Peak Envelope Power = Hüllkurvenspitzenleistung) auf 12 Watt PEP für
SSB zu erhöhen. Dieses wäre ein gutes Ergebnis für ganz Europa.
Um die Leistung erhöhen zu können, war es notwendig,
eine Unterstützung ausserhalb von ETSI zu suchen. Es wurde entschieden,
dass ein Schriftstück ("System Reference Document (SRDoc)")
notwendig sei.
Das CB-SRDoc ist ein Bericht, welcher aufzeigt, dass die angestrebte Leistung
vernünftig, gerechtfertigt und technisch machbar ist.
Die ETSI Statuten erlauben es jedoch nicht, dass ETSI Mitglieder diesen Bericht
erstellen. Eine unabhängige Person, welche bei ETSI und europäischen
Organisationen wie z.B. der CEPT, WGFM usw. akzeptiert ist,.wurde dafür
in Anspruch genommen.
Es wurde Brian Copsey als bezahlter Berater angeworben, um
dieses SRDoc zu erstellen.
Kostenträger hierbei sind die Firmen CTE, President und Stabo (jeweils
33% der Gesamtkosten).
Nach unseren Informationen, welche noch bestätigt werden
müssten, zahlten Stabo und President ihren Anteil an die französiche Organisation,
die den Namen ECBF missbraucht, die ihrerseits Herrn Copsey bezahlte.
[Die Firma] CTE bezahlte jedoch Herrn Copsey direkt.
Das SRDoc wurde erstellt und wichtige Messungen wurden im Labor der BNETZA
gebührenfrei nachvollzogen.
Das Ergebnis war erfolgreich. Das SRDoc wurde an ETSI weitergeleitet
und wurde neulich von der WG FM (Arbeitsgruppe in ETSI akzeptiert, und
wird auf dem nächsten Treffen der (Arbeitsgruppe) RR 38 Anfang September
diskutiert werden.
{...}
Wie lange das Gesamtverfahren noch dauern wird, kann jedoch noch nicht abschließend
gesagt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Enrico Campagnoli
ECBF President"
Zur Zeit gibt es zwei Organisationen mit dem Namen "ECBF" (die
DFA e.V. berichtete ausführlich: "21.10.2008
OAMI lehnt Widerspruch der ECBF-Brüssel ab"):
Seit 2006 ist die ECBF in zwei Lager gespalten. Enrico Campagnoli, langjähriger
Präsident und Gründungsmitglied der ECBF, hatte den Anfang 2004 eigentlich
fälligen ECBF-Kongress "ausfallen" lassen. Hierdurch fielen,
gemäß Satzung der ECBF, alle Amts- und Ressortangelegenheiten auf
die Gründungsmitglieder der ECBF zurück. Grund hierfür war der,
seiner Meinung, begründete Verdacht, daß hinter seinem Rücken
und entgegen der Satzung der ECBF, seit mehreren Jahren finanzielle Hilfen der
Fa. President (der CB-Funkgeräte-Hersteller "Stabo" ist eine
Tochtergesellschaft der französichen "Groupe President Electronics
S.A., Balaruc/France") in die ECBF flossen. Dieses jedoch verstosse, seiner
Meinung nach, gegen Artikel 1.5 der "Statues of the European Citizen's
Band Federation (ECBF)" (ECBF-Satzung).
Die Pressestelle der DFA e.V. dankt M. Czaya (Second Vice-President der ECBF) für die übertragung des Textes ins deutsche.
* Links zum Thema:
- "ECBF "Warschau": http://www.europeancbfederation.eu
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05.06.2009 Studenten
unterliegen im Rechtsstreit der GEZ 
Kassel/ Münster (HaWe/ Ho) *
Unter den Aktenzeichen 8 A 2690/08 und 8 A 732/09 dokumentierte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bereits am 26. Mai, daß zwei Studenten verpflichtet sind, Rundfunkgebühren für den Empfang von Radio-/ und TV-Sendungen via Internet-PC zu zahlen.
In der Begründung kam es dem OVG nicht darauf an, ob mit dem Computer
tatsächlich Radio gehört wurde.
Allein die Möglichkeit, daß durch "einfaches
Anklicken auf den Internetseiten, u.a. des WDR, zahlreiche Radiosender live
empfangen werden können", reiche aus, um Gebühren
zu erheben.
Das OVG Münster hat, wie bereits in anderen Fällen andere Gerichte, ausdrücklich eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zugelassen.
Harald Westermann, Vorsitzender der DFA e.V., bemerkte in einem Gespräch mit der DFA-Pressestelle:
"Hinblickend auf die vielen HF-Funkgateway's, welche von CB-Funkern betrieben werden, ist eine klare und eindeutige Rechtssprechung auch zu diesem Thema für die Funker von Wichtigkeit."
* Links zum Thema:
- "Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster": http://www.ovg.nrw.de
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20.05.2009 Ergebnisse der Ausserordentlichen Parlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." vom 16.05.09
Kassel/ Neustadt - Hesen (HaWe/ Ho) *
Aufgrund eines begangenen Formfehlers (die DFA e.V. berichtete: "05.04.2009 Nachwahlen wegen Formfehler erforderlich.") während der Frühjahrsparlamentsvollversammlung trafen sich die Mitglieder der DFA e.V. am Samstag, den 16.05.09, erneut in Neustadt/ Hessen.
Anwesen waren, u.a., 12 Abgeordnete aus 8 Mitgliedsvereinigungen.
Es mussten die Wahlen wiederholt werden, da Angelika Bestobka zum einen als Schriftführerin in den Vorstand gewählt wurde, zum anderen aber auch als Ersatzrevisorin für einen ausgeschiedenen Abgeordneten gewählt wurde.
Die Ergebnisse der Wahlen im einzelnen:
Präsidium:
Präsident (Ende der Wahlperiode: Frühjahr 2010): Hans Bestobka (Europafunker
- Saarbrücken)
2. Beisitzer (Ende der Wahlperiode: Frühjahr 2010): Kurt Lorsbach (PMR446-Funker
Siegerland - Siegen)
(Die erste Beisitzerin, Birgitt Biehl (CB-Funker Leinetal) verbleibt bis zur
Frühjahrsparlamentsvollversammlung im Amt.)
Vorstandschaft:
Vorsitzender: Harald Westermann (Sambo-Funkverein - Kassel)
Stellv. Vorsitzender: Randolph Rauer (Sambo-Funkverein - Kassel)
Schriftführerin: Angelika Bestobka (Europafunker - Saarbrücken)
Kassenwart: Walter Nehrenheim (Hobby-Funker Neustadt)
Kassenrevision:
1. Revisorin (Ende der Wahlperiode: Frühjahr 2010): Michaela Hoppe (CB-PR-MK
- Lüdenscheid)
2. Revisorin (Ende der Wahlperiode: Frühjahr 2011): Anna Nittner (Hobby-Funker
Neustadt)




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05.05.2009 Änderung des Tagungsortes zur ausserordentlichen DFA-Parlamentsvollversammlung am 16.05.09
Kassel/ Neustadt - Hesen (HaWe/ Ho) *
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." gibt hiermit eine Änderung des Tagungsortes zur ausserordentlichen DFA-Parlamentsvollversammlung am 16.05.09 bekannt.
Neuer Tagungsort ist:
Hotel "Zur Krone"
Marktplatz 2
D-35279 Neustadt/ Hessen
Beginn 13:00 Uhr (Einlass ab 11:00 Uhr)
Ein Routenplaner ist hier verlinkt.
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05.05.2009 "NiSG": Meinung eines Experten - Gesetz am 06. Mai in der Beratung im Bundestag
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
Wie das "FM-Funkmagazin"
bereits am 01.05. meldete,
hat der Bundestagsabgeordnete Hans Josef Fell (Bündniss90/ Die Grünen)
am 23.04. auf der Internetseite "Abgeordnetenwatch.de" zu einer
Fragestellung zum neuen Gesetzentwurf
des "NiSG" geäußert.
Hans Josef Fell ist der Meinung, ...
"... dass sich durch das geplante "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" für die Funker in der Praxis nichts ändern wird."
(Siehe ausführliche Meldung im "FM-Funkmagazin".)
In einer zweiten Nachfrage vom 19.04. desselben Bürgers weist dieser auf die Stellungnahme der "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. (AGZ)" hin.
Der Verein fordert dort eine...
"... ersatzlose Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens
für das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender
Strahlung" (NiSG), was dessen Ziel anbelangt, die rein privat betriebenen
Sendeanlagen des Amateurfunkdienstes unter die Geltung des im Wesentlichen gewerblich
orientierten Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner Rechtsverordnungen zu
bringen.
{...}"
Der Bürger weist in seiner Fragestellung direkt auf die Argumente der "AGZ" hin, welche den Gesetzentwurf des "NiSG" sogar als "Grundgesetzwidrig" bezeichnet.
"Wird sich die Grüne Fraktion des Bundestages für die Beendigung dieses unnötigen Teils des Gesetzgebungsverfahrens einsetzen?",
wird Hans Josef Fell direkt gefragt.
Eine Antwort steht derzeit noch aus.
Bereits am kommenden Donnerstag, den 06.05.09 wird in erster Beratung (im vereinfachten Verfahren) über die weitere Vorgehensweise im "Deutschen Bundestag" entscheiden.
Auch die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." hat sich intensiv mit dem umstrittenen Gesetzentwurf befasst und auch gegenüber dem "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" seine Bedenken geäußert. Vom Ministerium bekam die DFA e.V. die Antwort:
"Es ist geplant, dass Funkanlagen, die mit einer äquivalent
isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr senden oder an einem
Standort mit mehreren Funkanlagen gemeinsam diese Grenze erreichen oder überschreiten,
von der Anzeigepflicht erfasst werden.
Ich gehe davon aus, dass diese Vorraussetzungen bei ordnungsgemäß
betriebenen CB-Funkanlagen in der Regel nicht gegeben sind. Denn der CB-Funk
ist telekommunikationsrechtlich auf 4 Watt begrenzt. Auch wenn durch den so
genannten Antennengewin im Ergebniss eine höhere Strahlungsleistung erreicht
werden kann, ist davon auszugehen, dass dieser beim Betrieb der Anlage
bei ordnungsgemäßer Verwendung von handelsüblicher Antennen
nicht zum Erreichen oder gar Überschreiten der Grenze von 10 Watt EIRP
führen kann.
{...}"
(Die DFA e.V. berichtete: "05.04.2009 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort: CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung").
* Links zum Thema:
- "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" - "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG) ": http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_entwurf.pdf
- "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. (AGZ)" - "WARUM DASSELBE NOCH EINMAL? - Statement AGZ e.V. – 19. April 2009" : http://www.agz-ev.de/statements/pdf/Flyer_Lobby-Action_kontra-NiSG_2009-04-19.pdf
- "Deutsche Funk.-Allianz (DFA) e.V. - "05.04.2009 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort: CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung")": index.htm#05.04.2009
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
05.05.2009 "BL-eQSO-Manager" - Beta-Test's bisher erfolgreich
Kassel/ Lüdenscheid (HaWe/ Ho) *
Bereits am 23.4. wurde die erste Beta-Version des neuen "BL-eQSO-Managers", als Bedieneroberfläche für "eQSO", an zehn freiwillige Funker verteilt (die DFA e.V. berichtete: "11.02.2009 BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt.").
Schon in den ersten Tagen zeigten die Tests positive Ergebnisse. Bei der
ersten Teambesprechung ging es daher, z.B., im Detail um den Cache-Speicher
während des Installierens bzw. des Programm-Updates sowie das funktionieren
bei unterschiedlichen Bildschirmauflösungen und -Einstellungen.
Rüdiger/ DC4FS hat bereits im Vorfeld der Besprechung einen ersten Entwurf
einer englisch-sprachigen Oberfläche vorgestellt.
Später kann die Oberfläche mit einer beliebigen Anzahl anderer Sprachen
ausgestattet werden.
Breiten Raum nahmen zudem die Erläuterungen des Entwicklers Hans-Werner/
DQB656 ein, der die Zielsetzung des "BL-eQSO-Managers" erläuterte.
Ihm geht es in erster Linie um eine Diskriminierungsfreie Bedienungsmöglichkeit
des "eQSO-Client-Programmes 2.5" für Sehbehinderte und blinde
CB-Funker.
Der "BL-eQSO-Manager" soll, speziell für "eQSO" und,
evtl. später auch für "FRN", eine kostenlose Alternative
gegenüber den kommerziellen Windows-Bedie- nungsoberflächen für
blinde PC-Nutzer sein.
Als ein zusätzliches Angebot stellte Hans-Werner zudem eine Funkspruch-Funktion
in der Bedienoberfläche vor:
Von bis zu fünf Plattformen aus dem Bereich des "eQSO" bzw. auch
des "FRN" können Funksprüche als MP3-Dateien innerhalb des
"BL-eQSO-Managers" abgerufen werden. Hans-Werner stellte hier besonders
hervor, daß das hören eines Funkspruches über den Player des
"BL-eQSO-Managers" keinesfalls über irgendeine eQSO-Plattform
'gesendet' wird. Nur der PC-User, der den Funkspruch auch abruft, kann ihn über
seine PC-Lautsprecher hören.
Die Steuerdateien für die jeweilige MP3-Funkspruchdatei, welche hierzu
notwendig sind, stellt er jedem HF-Plattformbetreiber gerne, auch bereits in
der jetzigen Testphase, zur Verfügung.
"Noch ist der 'BL-eQSO-Manager' nur eine Bedieneroberfläche für Sehende. Sobald die Test's im ganzen positiv abgeschlossen und die noch fehlenden Unterprogramme hinzugefügt sind, wird die unterstützende Sprachausgabe in deutscher Sprache hinzugefügt."
* Links zum Thema:
- "Deutsche Funk.-Allianz (DFA) e.V. - "11.02.2009 BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt.": index.htm#11.02.2009
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsch-funk-allianz.de
05.05.2009 Termin der
DFA-Herbstparlamentsvollversammlung steht fest.
Kassel/ Kempen - St. Hubert (HaWe/ Ho) *
Vorankündigung:
Im Rahmen eines Funkertreffens der "europafunker.de"
in St. Hubert (Niederrhein) wurde Termin und Ort der Herbstparlamentsvollversammlung
der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." festgelegt:
3. Oktober 2009
13:00 Uhr (Einlaß ab 11:00 Uhr)
Gaststätte "Haus Leyers"
Hauptstrasse 10
47906 Kempen
- St. Hubert
* Links zum Thema:
- "Europafunker" - http://www.europafunker.de/
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsch-funk-allianz.de
11.04.2009 "Europafunker" verabschieden sich von eQSO
Kassel/ Lingen/ Saarbrücken (HaWe/ Ho) *
Von Baddy01/ Hans, dem Serverbetreiber des eQSO-Servers, bekam die Pressestelle der DFA e.V. folgende Information:
"Europafunker.de verabschiedet sich von eQSO und wechselt zu FRN
Wie vielleicht schon bemerkt wurde gibt es europafunker.de
nicht mehr bei eQSO. Auf Grund von Problemen die wir hier nicht großaufführen
möchten, wird eQSO abgeschaltet. Ab dem 19.04.2009 wird der Funkspruch
auf FRN ausgetragen
Wir alle von Europafunker.de , Serverbetreiber, Admin's, Gatewaybetreiber und
User verabschieden wir uns in diesem Sinne von eQSO und heißen alle die
uns auf FRN besuchen wollen
Herzlich Willkommen!
Hans und Silke
Serverbetreiber von Europafunker.de"
Hintergrundinformation: Am vergangenen Sonntagabend (05.04.2009) wurde der Funkspruch
der eQSO-Plattform "europafunker" nach ca. 5 Minuten abrupt
unterbrochen. In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu technischen Problemen durch Hackerangriffe bei der eQSO-Plattform "europafunker.de" (die DFA e.V. berichtete: "25.03.2009 "Kidnapping" von eQSO-Server "europafunker.de"" ). DC4FS/ Rüdiger, der deutsche Sprecher der eQSO-Organisation, äußerte sich im August/ September vergangenen Jahres: "{...} (die DFA e.V. berichtete: "01.09.2008 eQSO 2.50 - Antworten auf Fragen"). |
- "Europafunker.de": http://www.europafunker.de/
- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." - "01.09.2008 eQSO 2.50 - Antworten auf Fragen": http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv16.html#01.09.2008c
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
05.04.2009 Nachwahlen wegen Formfehler erforderlich.
Kassel (HaWe/ Ho) *
"Auch der Deutschen Funk-Allianz können Fehler unterlaufen.
Es muß neu gewählt werden. Auch wir sind nur Menschen.
Um ihn zu korrigieren müssen wir noch einmal zusammenkommen."
äußerte sich der DFA-Vorsitzende Harald Westermann.
"Auch andere Vereinigungen machen Fehler. Sie sehen diese
allerdings dann noch als 'richtig' an. Wir jedoch sollten genauer die Regularien
beachten.
Um eine mögliche Manipulation und eine gegenseitige direkte Einflußnahme
so gering wie möglich zu halten, können in der DFA keine Doppelmandate
besetzt werden. Das heißt, jemand der in einem der drei Hauptgremien ein
Ehrenamt bekleidet, kann nicht gleichzeitig in einem anderen Hauptgremium ebenfalls
ein Amt besetzen."
Die drei Hauptgremien der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." sind:
- Vorstand: bestehend aus: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Kassenwart/in, Schriftführer/in
- Kassenrevision: 1. Kassenrevisor/in, 2. Kassenrevisor/in
- Präsidium: Präsident/in, zwei Beisitzer/innen
Da das Präsidium nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, könnte man dieses auch für einen gewissen Zeitraum aussetzen, welches schon einmal durchgeführt wurde.
Der Formfehler bestand darin, daß Angelika Bestopka als Schriftführerin
in den Vorstand gewählt wurde.
In einem anderen Wahlgang wurde sie zudem auch als Ersatzrevisorin für
einen ausgeschiedenen Abgeordneten gewählt.
In den kommenden Tagen werden daher die Mitglieder der DFA e.V. eine Einladung
mit Tagesordnung zugesandt bekommen.
Die Nachwahlen sind auf den 16.05.09 in Neustadt/ Hessen, ab 11:00 Uhr terminiert.
Gäste sind willkommen, da jedoch das Treffen auf einem Privatgelände
stattfindet und nur wenig Platz vorhanden ist, bittet die DFA e.V. über
die e-Mailadresse vorstand@deutsche-funk-allianz.de
oder über die Pressestelle
um entsprechende Kontaktaufnahme.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
05.04.2009 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort: CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung
Kassel/ Berlin/ Bonn (HaWe / Ho) *
Am Abend des 03. April 2009 bekam die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V."
ein offizielles Schreiben aus dem "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU)".
Gegenstand des Schreibens waren die Stellungnahmen der DFA e.V. zum UGB IV bzw.
der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Schutzes vor
nichtionisierender Strahlung (NiSG).
In dem Schreiben heißt es:
"{...}
Durch die Änderung des §22 Absatz 1 Satz 3 BImSchG wird die Grundpflicht
für alle Betreiber nichtgenehmigungsbedürftiger Anlagen, nach dem
Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern
und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen
auf ein Mindestmaß zu beschränken, auch auf öffentliche oder
privat betriebe Funkanlagen ausgedehnt.
Nach Inkraftreten dieser Ergänzung soll die 26. BImSchV, die die Grundpflicht
nach §22 BImSchG konkretisiert, entsprechend überarbeitet werden.
{...}
Die genauen Formulierungen werden derzeit noch erarbeitet. Es ist geplant, dass
Funkanlagen, die mit einer äquivalent isotropen Strahlungsleistung (EIRP)
von 10 Watt oder mehr senden oder an einem Standort mit mehreren Funkanlagen
gemeinsam diese Grenze erreichen oder überschreiten, von der Anzeigepflicht
erfasst werden.
Ich gehe davon aus, dass diese Vorraussetzungen bei ordnungsgemäß
betriebenen CB-Funkanlagen in der Regel nicht gegeben sind. Denn der CB-Funk
ist telekommunikationsrechtlich auf 4 Watt begrenzt. Auch wenn durch den so
genannten Antennengewin im Ergebniss eine höhere Strahlungsleistung erreicht
werden kann, ist davon auszugehen, dass dieser beim Betrieb der Anlage
bei ordnungsgemäßer Verwendung von handelsüblicher Antennen
nicht zum Erreichen oder gar Überschreiten der Grenze von 10 Watt EIRP
führen kann.
{...}
Im Ergebniss kann daher festgestellt werden, dass weder durch die aktuell im
Gesetzgebungsprozess befindliche Ergänzung des §22 BImSchG noch durch
die später geplante Änderung der 26 BImSchV für die Mitglieder
Ihres Verbandes unzumutbare zusätzliche Belastungen zu befürchten
sind.
{...}"
Der Vorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann, wie auch der neue Präsident der DFA e.V., Hans Bestobka zeigten sich angesichts dieser Information sehr zufrieden:
"Es bleibt also alles so, wie es bisher auch reguliert war. Es hat sich gelohnt, dass die DFA hier für die CB-Funker eine klare Regelung eingefordert hat. Ein guter Erfolg."
Die DFA e.V. geht, angesichts des Schreibens des BMU, selbstverständlich auch davon aus, daß ebenfalls alle bislang unter einer Allgemeingenehmigung laufenden Funkanwendungen von dem neuen Gesetz nicht betroffen sind.
In der Vergangenheit berichtete die DFA e.V. mehrfach von ihren Befürchtungen, daß der CB-Funk und auch die Allgemeingenehmigten Funkanwendungen Meldepflichtig werden würden, weil nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf auch Funkanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Watt EIRP erfasst werden sollten (s. "Links zum Thema").
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
02.04.2009 NiSG-Entwurf und Autobahn-Gateway's Hauptthemen auf der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der DFA
Kassel/ Neustadt (Hessen) (HaWe / Ho) *
Neben den Wahlen waren der "Gesetzentwurf zur Regelung des Schutzes vor nichtioniosierender Strahlung (NiSG)" (die DFA e.V. berichtete mehrfach, u.a.: "13.03.2009 Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts") und das Gateway-Projekt der "Trucker Gateway Federation" Hauptthemen der diesjährigen Frühjahrstagung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."
Anwesend waren 15 Abgeordnete aus acht Mitglieds-Vereinigungen (jede Vereinigung
kann zwei Abgeordnete entsenden), und das Ehrenmitglied Jürgen Langendörfer.
Als Gast aus der Politik war der Kreistagsabgeordnete Hans-Gerhard Gatzweiler
(SPD Kreis Marburg- Biedenkopf) anwesend. Neben Manfred Lehmann (FRN-Server
voip.pmr-radio.net) waren zudem weitere Funker der Mitgliedsvereinigungen, Einzelfunker,
und Mathias Czaya (Ehrenbeirat der DFA und Second-Vice-President der ECBF) anwesend.
Als Pressevertreter wurde Wolfgang Fricke ("FM-Funkmagazin")
begrüßt.
Traditionsgemäß bekam, nach der Eröffnung der Versammlung
durch Randolph Rauer (Präsident der DFA), der Vertreter der ausrichtenden
Vereinigung, Walter Nehrenheim ("Hobbyfunker Neustadt") das Wort zur
Begrüßung.
Hans-Gerhard Gatzweiler (s. Foto) referierte über die Bevölkerungsentwicklung
im Raum Neustadt. Da sich die DFA e.V., ganz aktuell auch mit der Thematik "Mobilfunk
und mögliche Gesundheitsgefahren" befasst, fragte Mathias Czaya ihn
direkt zum Thema "Elektrosmog durch Mobilfunk". In Neustadt selbst,
so die Antwort, gäbe es keine Proteste, anders jedoch in Niederklein einem
Ortsteil der Nachbarstadt Stadtallendorf. Dort gab es heftige Auseinandersetzungen
und ein Zerreissen der Bevölkerung.
Angesprochen auf den NiSG-Gesetzentwurf (geplante Meldepflicht für private
Funkanlagen) sagte er zu, daß er das Thema mit Dr. Thomas Spies (SPD -
MdL Hessen) besprechen werde.
Nach den Formalien zur Genehmigung der vorliegenden Tagesordnung und der Genehmigung
des Protokolls der Herbsttagung 2008 in Kassel verlas Randolph Rauer Grußworte
von Dr. Thomas Spies, Sören Bartol (SPD - MdB) sowie Bernd Böhle (DAKfCBNF
e.V.).
In seinem Vorstandsbericht erzählte Harald Westermann von einem Brief, in dem gefordert wird, die greisen, weißen Köpfe aus der DFA verschwinden und den jüngeren Platz machen sollen. Westermann betonte angesichts der Vorstandswahlen, das er durchaus dafür bereit sei, wenn jemand jüngeres an seine Stelle treten wolle. Aber man müsse sich im klaren darüber sein, daß man als Vorsitzender überall Steine in den Weg gelegt und "ins Kreuz geworfen" bekommt, wo es nur möglich ist. Als Beispiel nannte er einen vorliegenden Brief, der die kleinlichen Streitigkeiten deutlich macht. So würde unser Hobby nur vernichtet. Unser Funk-Hobby ist eines der wenigen Hobbys die es umsonst gäbe, denn die DFA e.V. hat dafür gesorgt, daß es weder Gebühren noch Beiträge für den CB-Funk gibt.
Gegen Ende seines Berichtes stellte er als neue DFA-Mitglieder den "Funkstammtisch Langenhagen", die "Trucker Gateway Federation" und den "Europafunk-Stammtisch". Letzterer ist aus dem "Funkstammtisch Saar-Pfalz" hervorgegangen.
Nach der ersten Pause verlas Walter Nehrenheim den Kassenbericht. Die Prüfung durch die Revisoren hatte keine Beanstandungen ergeben, daraufhin wurde der Gesamtvorstand und das Präsidium einstimmig entlastet.
Zu den neuen Revisoren wurden Angelika Bestobka und Kurt Lorsbach ("PMR446-Funker
Siegerland") gewählt. Kurt Lorsbach ist, aufgrund des Ausscheidens
von Ingo Koch nur für die Dauer eines Jahres gewählt.
Zur Überraschung aller Anwesenden legte Randolph Rauer mit sofortiger Wirkung sein Amt als Präsident der DFA e.V. nieder. Harald Westermann schlug vor, den Präsidiumsbeisitzer Hans Bestobka zum neuen Präsidenten zu wählen (s. Foto) . Die Abgeordneten schlossen sich diesem Vorschlag und den Vorschlag, Angela Steingräber zum 2. Besitzer zu wählen, an. Im kommenden Jahr wird das Präsidium turnusgemäß neu gewählt.
Zu den Vorstandswahlen kandidierte nur Harald Westermann (s. Foto) und wurde
einstimmig wiedergewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wählten
die Abgeordneten den ehemaligen Präsidenten Randolph Rauer (s. Foto) .
Nach kurzer Bedenkzeit stellte sich Walter Nehrenheim wieder als Kassenwart
zur Verfügung und wurde einstimmig gewählt.
Als neue Schriftführerin wurde Angelika Bestobka gewählt.
Ein Antrag auf Satzungsänderung (Mitglieder des DFA-Vorstandes sollen von persönlichen Haftungsansprüchen freigestellt werden) wurde erneut auf die nächste Parlamentsvollversammlung verschoben.
Mathias Czaja berichtete über die ECBF, daß das europäische
Harmonisierungsamt OAMI in der Vergangenheit zwei Verfahren zugunsten der "ECBF-Warschau"
entschieden hatte. Enrico Campagnoli hatte Anfang März sich wieder mit
zahlreichen Schriftstücken an die OAMI gewandt (die DFA e.V. berichtete:
"25.03.2009
ECBF: Enrico Campagnoli legt HABM Beweise vor").
Mathias Czaya bejahte die Frage von Walter Nehrenheim, ob Dieter Löchter
bzw. die ECBF "Brüssel" Mitglied in der ETSI sei: "Er
hat sich die ETSI-Mitgliedschaft unrechtmäßig angeeignet."
Mathias Czaya berichtete auch über das Pfändungsverfahren gegen die falsche ECBF (Brüssel) auf dessen Ausgang er sehr gespannt sei.
Nach einer Tagungspause wurde ausführlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender
Strahlung (NiSG) angesprochen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der 26. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) vor.
Bislang beschränkte sich eine Anmeldepflicht nur auf Hochfrequenzanlagen
im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300 Gigahertz mit einer äquivalenten
isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr.
Die neu geplante Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme von Funkanlagen soll
sich auf alle Anlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz beziehen
und schließt auch Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung
(EIRP) von weniger als 10 Watt mit ein.
Zudem fehlt in dem Gesetzentwurf eine genaue Definition des Begriffs "Funkanlage".
Innerhalb der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." definiert man die
einzelnen Komponenten einer "Funkanlage" wie folgt: Stromquelle, Betriebselektronik,
Empfangs-/Sendeantenne, evtl. notwendige Kabelverbindungen.
Wenn man dieser Definition folgt - und das müsse man zur Zeit - wären
nicht nur alle CB-, PMR-, DMR- und SDR-Funkgeräte betroffen, sondern auch
alle weiteren Funkanwendungen, dessen Nutzung bislang unter einer Allgemeinzuteilung
der Bundesnetzagentur für jedermann erlaubt ist.
Dieses wären, z.B.: Alarmfunkanlagen (Vfg. 20/2006), Babyüberwachungsanlagen
(Vfg. 63/03), DECT - Schnurlose Telekommunikationsanlagen des Systems DECT (Vfg.
54/2008), Funkbewegungsmelder (Vfg. 37/08), Funk-Feueralarmsysteme (Vfg. 16/2006),
Kurzstreckenfunk 149,01875 MHz - 149,05625 (Vfg. 01/2007), Kurzstreckenfunk
(PMR 446) (Vfg. 78/03), Kurzstreckenfunk (DMR 446) (Vfg. 19/06), Mikrofone im
Frequenzbereich 32,475 bis 34,325 MHz sowie 36,610 bis 38,125 MHz (Vfg. 68/05),
Mikrofone im Frequenzbereich 790 - 814 und 838 - 862 MHz (Vfg. 91/05), Mikrofone
im Frequenzbereich 863 MHz bis 865 MHz (Vfg. 68/03), Mikrofone im Frequenzbereich
1785-1800 MHz (Vfg. 18/06), Modellfunk (Vfg. 53/03), Short Range Devices (SRD)
(Vfg. 30/2006 bzw. Vfg. 92/05), Ultra-Wideband (UWB) (Vfg. 17/2008), WLAN 2,4
GHz (Vfg. 89/03), WLAN 5 GHz (Vfg 8/2006).
Zudem schreibt der Gesetzentwurf vor, daß auch eine Veränderung
der Anlage gemeldet werden muß.
Der DFA-Vorsitzende Harald Westermann sagte dazu, er habe sich in Berlin telefonisch
erkundigt. Ihm sei versichert worden, daß der CB-Funk "und alles
andere, was darunter liegt, nicht in diesem Gesetz hineingehört."
Im Laufe der Diskussion stellte man jedoch fest, daß weder im aktuellen
Gesetzentwurf noch in der Begründung eine entsprechende Ausschlußklausel
zu finden sei. Daher sei man weiterhin unsicher.
Mathias Czaya verwies zunächst auf dem in dem Gesetzentwurf verankerten
Bußgeld von max. 50.000,- Euro. Im Strassenverkehr habe man einen Bußgeldkatalog.
Eine ähnliche Regelung fehle hier. Somit verstoße man möglicherweise
gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 unseres Grundgesetzes indem die Behörde
selbst entscheiden kann, wie hoch das Bußgeld zu veranschlagen sei.
Als zweiten Punkt nannte Czaya das Bundesimmissionsschutzgesetz, welches ein
strafrechtliches Nebengesetz sei. Zu derartigen Gesetzen verlangt das Bundesverfassungsgericht
eine besondere Sorgfaltspflicht vom deutschen Bundestag. Eine solche Sorgfaltspflicht
sehe er hier jedoch so nicht gegeben. Der Gesetzentwurf zur Regelung des Schutzes
vor nichtionisierender Strahlung sei ein Änderungsgesetz zu einem strafrechtlichen
Neben-Gesetz.
Das sähe er als "Türöffner" an, denn in der Begründung
steht, daß die untere Strahlungsgrenze bei 0 Watt EIRP angesetzt wird.
Das heißt, alles was strahlt, fällt in die neue Gesetzesregelung
hinein. Das heißt aber auch, daß eine Doppelregulierung gegeben
ist. Viele Anlagen seien bereits durch das Telekommunikationsgesetz, das EMV-Gesetz
sowie über die FTEG reguliert. Czaya sieht in der neuen Regulierung die
Gefahr, das der Umweltminister alles an sich reißt um alles noch einmal
kontrollieren.
Des weiteren steht in der Begründung, daß für die privaten Haushalte
keine weiteren Kosten entstehen. Das stimme so nicht. Man müsse sich vorstellen,
was denn wirklich geändert würde: Funkanlagen, egal mit welcher Leistung
sie senden, auch mit kleinster Leistung; LPD-Funkgeräte, PMR-Funkgeräte,
CB-Funkgeräte; drahtlose Kopfhörer, WLAN-Geräte usw. .
Es sei aber noch schlimmer, fuhr Mathias Czaya fort, denn auch Gleichstromanlagen
würden in dem neuen Gesetz geregelt. Er zog als Beispiel eine Taschenlampe
heran, denn sie funktioniere mit Gleichstrom. Dann würden, seiner Meinung
nach, auch Stereoanlagen, Computer usw. darunter fallen, denn sie strahlen ja
auch.
Videogeräte, Fernsehgeräte, drahtlose Telefone, die drahtlosen Videosender.
Alles, was bisher auf einer Allgemeingenehmigung genehmigt war, wird vom Bundesumweltminister
unter einer Meldepflicht gelegt. Zudem sei eine Gebührenpflicht für
den Privatanwender nirgendwo geregelt.
Wenn der §23 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geändert wird - dieses
kann aber erst geschehen, wenn der §22 geändert würde - dann
besteht eine Meldepflicht auch für einen Privatanwender. Und das vollkommen
unabhängig von der Leistung. Es muß nur im Bereich von 0-300 Gigahertz
liegen.
Wenn das tatsächlich so geschieht, so wird jeder Bundesbürger mehrfach
erfasst, da man ja mehrere derartige Anlagen besitzt.
Eine große Gefahr bestehe auch darin, daß durch diese Machtkonzentration,
alles, was bislang durch eine Allgemeingenehmigung reguliert sei, der Bundesumweltminister
verbieten könne.
Als Schlusswort meinte Mathais Czaya, das die "Leute nicht wissen, was
sie mit diesem Gesetz alles anrichten."
Wolfgang Fricke stimmte Mathias Czaya weitestgehend zu und fügte hinzu,
das eine Konkretisierung des Gesetzentwurfs später durch sogenannte Rechtsverordnungen
durchgeführt werden soll. Das würde auch die telefonische Auskunft
erklären, welche Harald Westermann erhalten habe.
"Wir müssten uns aber darauf verlassen können, eigentlich
müssten wir das schriftlich bekommen, denn in die Rechtsverordnungen könne
man alles mögliche hineinschreiben", fuhr Wolfgang Fricke aus.
Eine telefonische Auskunft kann niemals verbindlich sein, denn der Gesetzestext
widerspricht der Auskunft. Er empfiehlt auf jeden Fall "am Ball zu bleiben."
Kurt Lorsbach ("PMR446-Funker Siegerland") stellte im Namen seiner
Mitglieder einen Antrag, die DFA solle bei der Bundesnetzagentur vorstellig
werden um acht weitere Kanäle im PMR446 sowie im 169 MHz-Band freigeben
lassen. Ebenso sollten auch Heimstationen mit den entsprechenden Aussen-Antennen
zugelassen werden. Harald Westermann stimmte dem zu. Er werde in den nächsten
Tagen die BNetzA dazu kontaktieren. Kurt Lorsbach führte dazu aus, daß
bereits in anderen EU-Ländern die Frequenzbereiche erweitert würden.
Es könne hier, seiner Meinung nach, durchaus eine EU-Angleichung durchgeführt
werden.
Die Herbsttagung 2009 wurde, nach Abstimmung, nach St. Hubert (nähe Krefeld)
vergeben. Ausrichter ist der "Europafunk-Stammtisch".
Beworben hatten sich die "PMR446-Funker Siegerland", der "Europafunk-Stammtisch"
sowie der "Funkstammtisch Langenhagen".
Zum Tagesordnungpunkt "Verschiedenes" wurde Fred Sternkopf und
Ralph Finger von der "Trucker Gateway Federation" zu einem Kurz-Vortrag
aufgefordert.
Beide hatten aufgrund eines gemeinsamen QSO's die Idee, eine Organisation zu
gründen, in der besonders LKW-Fahrer als Mitglieder aufgenommen werden
sollen.
Der CB-Funk wird, da waren sich beide einig, zu einem Teil auch von Truckern
lebendig gehalten. Um diesem gerecht zu werden, haben sie die "Trucker
Gateway Federation" gegründet. Geplant ist, daß über eine
extra einzurichtende eQSO-Gatewayplattform, zunächst ca. 300 eQSO-Gateway's
entlang der Hauptverkehrswege (in der BRD überwiegend die BAB's, aber auch
in der Alpenregion, in Östereich und am Gardasee in Oberitalien) aufgebaut
werden sollen. Einige Anlagen sind bereits im erfolgreichen Testbetrieb.
Ralph Finger hat eine Anlage zu Ansicht mitgebracht (s. Foto). Alle erforderlichen
Gerätschaften (Mini-PC, Funkgerät, Mini-Zula-Gate, Internetanbindung
über UMTS, Stromversorgung usw.) sind in einem wetterfesten Gehäuse
verbaut. Die Anlagen selbst werden so konfiguriert, daß sie überwiegend
über eine Fernwartung bedient werden können.
Um die ganze BRD abzudecken sind im Endausbau insgesamt derzeit 450 Anlagen
in den Einzugsbreichen der Autobahnen geplant.
Fred Sternkopf verwies auch auf die Internetseite der "Trucker Gateway
Federation": www.tgf-eqso.eu .
DFA-Fördermitglied Hans-Werner Hoppe stellte die Neuprogrammierung des "BL-eQSO-Managers" vor (die DFA e.V. berichtete: "11.02.2009 BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt."). Hierzu würden noch Beta-Tester gewünscht. Interessenten mögen sich bei ihm unter dqb656@dqb656.de melden.
- "Trucker Gateway Federation": http://www.tgf-eqso.eu/
- "FM-Funkmagazin": http://funkmagazin.de
- "Funkstammtisch Langenhagen": http://www.eqso-cbpmr.funkstammtisch.de/
- "Europafunk-Stammtisch": http://www.europafunker.de/
- "PMR446-Funker Siegerland": http://www.pmr446-siegen.de/
- "Bundesnetzagentur" - "Allgemeinzuteilungen": http://www.bundesnetzagentur.de/enid/9273d948e27a8ebe86dde19dae3a5895,0/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilungen_9u.html
Bildquellenangabe
- Fred Sternkopf
- DFA e.V.
Die DFA e.V. dankt Fred Sternkopf für die freundl. Genehmigung zur Verwendung
einiger Fotos.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
25.03.2009 "Kidnapping" von eQSO-Server "europafunker.de"
Kassel/ Lingen/ Saarbrücken (HaWe / Ho) *
Nach dem Server-Funkspruch am vergangenen Sonntagabend (22.03.2009) ergriff
Baddy01/ Hans noch einmal das Wort und berichtete von Hackerangriffen und einer
Serverentführung von "europafunker.de".
Am Dienstag, den 17. wurde durch einen Hackerangriff der eQSO-Server "europafunker.de"
auf einen Ersatzserver eines anderen eQSO-Servers umgeleitet. Auch die Webseite
war nicht mehr erreichbar.
13 DK927/ Silke berichtete von mehreren Angriffen auf den Server, welche
über Frankfurt/ Main zum Ursprungsort bis nach Peking/ China zurückverfolgt
werden konnte.
Da angenommen werden kann, daß dieses nicht der Standort des Störers
ist, wird weitergesucht. Es scheint wieder zurück nach Deutschland zu verweisen.
Bei den test wurde zudem festgestellt, so ___ , das eQSO anscheinend viele unnötige
Ports geöffnet hat. Diese werden "dicht gemacht".
Baddy01/ Hans sah die Vorfälle von der humoristischen Seite:
"Man muß jetzt nicht mehr rufen: 'Eckehard, die Russen kommen', sondern man muß rufen 'Eckehard, die Chinesen kommen'"
Etwa eine halbe Stunde nach dem Funkspruch wurde wieder der Server entführt. Sehr schnell konnte jedoch der eQSO-Server "europafunker.de" wieder gestartet werden.
Ein bezeichnender Kommentar eines eQSO-Funkers am Montagmorgen war:
"Da nutzt aber jemand die Uneinigkeit der CB-Funker aus um zusätzlichen Streit zu entfachen."
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
25.03.2009 ECBF: Enrico Campagnoli legt HABM Beweise vor
Kassel/ Mailand (Italien) (HaWe / Ho) * 
Mit Datum vom 4.03. sandte der ECBF.-Präsident Enrico Campagnoli einen
umfassenden Brief
an das "Marken
und Geschmacksmustereintragungsamt der Europäischen Union" in
Alicante/ Spanien.
Eine Kopie erhielten jeweils Charlie McCreevy (Kommissar der Europäischen
Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen) und Dr. Walter Weigel (Generaldirektor
des Europäischen Normungsinstitutes für Telekommunikation (ETSI)).
Campagnioli legte in dem Schreiben insgesamt 46 Anlagen bei, welche nachweisen, daß die ECBF, welcher er als Präsident vorsteht die "richtige" sei.
Darunter befindet sich auch der Geheim-Vertrag welcher zwischen der Fa. President
und Albert Bertrana (seinerzeit "ECBF" und technischer Angestellter
der Fa. President), Claude Schmitz (Fa. President) und Orphée Aliaga
(seinerzeit "ECBF"-Generalsekretär und, nach Informationsstand
der DFA, auch Fa. President) im Dezember 1990 geschlossen wurde (Die DFA berichtete:
28.01.2007
Geheim-Vertrag zwischen ECBF und Fa. President veröffentlicht).
Dieser Vertrag, sowie einer Bemerkung von Edgar Rosello am 19.09.2001:
"{...}
1-On September 19, 2001, I, as ECBF President, met in Geneva with
the members of ECBF Council, at that time in charge, (Bertrana, Vice President,
Jaregtno, Treasurer, Espellargas) , who are or were employed at the company
"President" and the neo-general secretary, Edgar Rosello, to see some
ECBF affairs. The meeting closed in a friendly situation.
Rosello lost the plain and came back.
He was furious. He was saying he was not paid enough by the company President.
I asked explications. He replied me that ECBF was owned by the company President,
that many delegates at the Paris Congress in 2000, have been paid under
the table by the company President, that he was not of course referring to me
and ECBF bodies, but to the company President that was paying him.
I replied that till I will be ECBF President that company will do all what I
can to do not permit that a company owns or control, under the table, our users
organization. From that moment it was practically impossible for me to
work with this person and ECBF were frozen.
{...}
{... Anm. der DFA: deutsche Übers. gem. der Meldung
in "CB-Radio":}
{...}
1 - Am 19. September 2001 traf ich mich in meiner Funktion als ECBF-Praesident
mit den damaligen Mitgliedern des EBCF-Rates (Bertrana, Vizepraesident, Jaregtno,
Schatzmeister, Espellargas), welche bei der Firma "President" beschaeftigt
sind oder waren, und dem neuen Generalsekretaer Edgar Rosello, um ein paar ECBF-Angelegenheiten
zu besprechen. Das Treffen endete in freundlicher Atmosphaere.
Rosello verpasste sein Flugzeug und kam zurueck.
Er war aufgebracht. Er sagte, dass er nicht ausreichend bezahlt wird von der
Firma President. Ich bat um Erklaerungen. Er antwortete mir, dass die Firma
President ECBF besass, dass viele Delegierte beim Kongress in Paris im Jahr
2000 unter dem Tisch von der Firma President bezahlt wurden und dass er natuerlich
nicht auf mich oder andere ECBF-Koerperschaften verweist, aber auf die Firma
President, die ihn bezahlt.
Ich antwortete, dass, solange ich ECBF-Praesident bin, diese Firma alles dagegen
tun wird, dass eine andere Firma unsere Mitgliedsorganisationen unter dem Tisch
besitzt oder kontrolliert. Von diesem Moment an war er fuer mich praktisch unmoeglich
mit dieser Person zusammenzuarbeiten und ECBF wurde eingefroren.
{...}"
(Quelle: E. Campagnoli in der Einladung zum XII-ECBF - Kongresses (21.-22.10.20006))
Gemäß Art. 1.5
der "Statues of the European Citizen's Band Federation (ECBF)"
ist die ECBF von allen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Einflüßen
unabhängig.
Enrico Campagnoli sieht in den finanziellen Unterstützungen der Fa. President
an einzelne (ehemalige) ECBF-Funktionäre eine direkte Einflußnahme
der Fa. President.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." ist seit dem XII-ECBF - Kongresses (Warschau) Mitglied in der ECBF.
Über den ECBF-Logostreit berichtete die DFA e.V. ausfürhrlich in einer Info-Box am 21.10.2008: OAMI lehnt Widerspruch der ECBF-Brüssel ab.
* Links zum Thema:
- "EUROPEAN CITIZEN'S BAND FEDERATION (ECBF"): http://www.europeancbfederation.eu
- "EUROPEAN
CITIZEN'S BAND FEDERATION (ECBF") - ""Statues
of the European Citizen's Band Federation (ECBF)":
http://www.europeancbfederation.eu/Statute1.html
http://www.europeancbfederation.eu/Statute2.html
http://www.europeancbfederation.eu/Statute3.html
http://www.europeancbfederation.eu/Statute4.html
http://www.europeancbfederation.eu/Statute5.html
http://www.europeancbfederation.eu/Statute6.html
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
23.03.2009 FRN-Diskussionsrunde
Kassel (TB / Ho) *
Am kommenden Freitag, den 27.03.2009 findet die nächste Diskussionsrunde mit dem FRN-Programmierer statt.
Beginn ist gegen 19:30 Uhr auf dem FRN-System:
FRN-Server: voip.pmr-radio.net
Port: 10022
Raum: German
Weitere Informationen sind der Internetseite http://dac351.de.vu/ zu entnehmen.
Wir danken Manfred/ DAC351 für die Information
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
13.03.2009 Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts
Kassel/ Berlin (TB / Ho) *
"Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier
Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts
Gabriel: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches ?"
So lautet die Überschrift einer am 11.03.2009 herausgegebenen Meldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Auf Vorschlag des Bundesumweltministers Gabriel (s. nebenstehendes Foto) verabschiedete das Bundeskabinett vier Gesetzentwürfe, welche anstelle des abgelehnten Entwurfs des Umweltgesetzbuches in Kraft treten sollen.
"Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).",
heißt es in der Meldung weiter.
Für die Hobbyfunker könnte, nach Ansicht der "Deutschen Funk-Allianz
(DFA) e.V.", der Entwurf des "Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor
nichtionisierender Strahlung (NiSG)" von einschneidender Veränderung
in den gesamten Funkanwendungen sein.
So sollen, lt. Gesetzentwurf, auch privat betriebene Funkanlagen grundsätzlich
einer Meldepflicht unterliegen.
Die DFA e.V. kritisiert jedoch, daß im Gesetzentwurf der Begriff
"Funkanlage" nicht definiert wurde.
"Nach wie vor sind, unserer Meinung nach, alle Allgemeingenehmigten
Funkanwendungen gleichermaßen direkt hiervon betroffen. Das beginnt bei
CB-Funkanlagen, geht über das alltägliche Telefonieren über ein
drahtlos betriebenes Telefon (DECT-Telefonanlage) bis hin zu einer WLAN-Anlage
für unseren Internetanschluß. Wenn es tatsächlich so gemeint
ist, wie man den Gesetzentwurf liest, so ist eigentlich jeder Bürger der
Bundesrepublik durch das neue Gesetz direkt betroffen.",äußerte
sich der Bundesvorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann, zum Thema.
"In einer ausführlichen Stellungnahme haben wir unsere
massiven Bedenken zum Entwurf des NiSG gegenüber dem Umweltministerium
bekannt gegeben und hoffen auf eine genaue Definition des Begriffs "Funkanlage"
im Geltungs-Rahmen des NiSG.", so Westermann weiter.
* Links zum Thema:
Bildquellenangabe:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit:
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel bei seiner Rede auf der gemeinsamen
Konferenz
"Die soziale Dimension von Umwelt und Gesundheit"
des Bundesumweltministeriums und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
07.03.2009 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Anzeigepflicht für privat betriebene Funkanlagen geplant?
Kassel/ Berlin (TB / Ho) *
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) plant, nach dem Scheitern des umfangreichen Umweltgesetzbuches (UGB) (die DFA e.V. berichtete: "02.02.2008 Minister Gabriel: "Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert""), nun anscheinend Einzelverordnungen bzw. Gesetze um doch noch an das Ziel ihrer Pläne zu gelangen. Bereits am 5. Februar hat Bundesumweltminister Gabriel (s. nebenstehendes Foto) den Entwurf für ein "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)" zur Abstimmung an die beteiligten Bundesministerien verschickt. In einer Meldung des BMU vom 16.2.09 heißt es dazu wie folgt:
"Mit dem Gesetz, das inhaltlich die im Rahmen des Umweltgesetzbuches
erarbeiteten Regelungen des UGB IV aufgreift, sollen in Deutschland bestehende
Regelungslücken geschlossen werden. So fehlen bislang Regelungen zum Schutz
vor nichtionisierender Strahlung bei deren Anwendung am Menschen.
Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs besteht hier
besonderer Handlungsbedarf bei der optischen Strahlung hinsichtlich der Nutzung
von Solarien.
{...}
Darüber hinaus ist die Erweiterung der derzeitigen Regelungen im Bundesimmissionsschutzrecht
erforderlich. Im Bereich der elektromagnetischen Felder soll der europaweit
anerkannte Schutzstandard für alle Frequenzbereiche verbindlich vorgegeben
werden und die EU-Ratsempfehlung aus dem Jahr 1999 auch für hoheitlich
und privat betriebene Funkanlagen umgesetzt werden. Die derzeit geltende Beschränkung
auf den gewerblichen Bereich ist nicht zu rechtfertigen, insbesondere da zurzeit
ein neues hoheitliches Netz für Sicherheitsbehörden aufgebaut wird."
Bereits in dem von den Unionsregierenden Bundesländern abgelehnten UGB
IV sollten auch private Funkanlagen in eine Meldepflicht genommen werden (die
DFA e.V. berichtete: "01.09.2008
Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?")
.
Die DFA e.V. hat sich bereits in mehreren Stellungnahmen an das BMU gewandt,
um auf technische wie auch bürokratische Umsetzungsprobleme aufmerksam
zu machen. Desweiteren ist die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V."
nach wie vor der Ansicht, daß, wenn eine Meldepflicht für CB-Funkanlagen
eingeführt würde, gemäß dem Gleichheitsgrundsatz hier auch
alle anderen unter einer Allgemeingenehmigung laufenden Funkanwendungen ebenfalls
einer Meldepflicht unterliegen müssen.
Dieses würde dann auch PMR/ LPD und SRD-Funkgeräte ebenso betreffen,
wie Funkanwendungen zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlagen,
drahtlose Kopfhörer, WLAN-Funkanlagen, drahtlose Telefone usw. .
"Es darf hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden", so Harald Westermann, der Bundesvorsitzende der DFA e.V.
Das hier unbedingter Diskussionsbedarf besteht, ist für den Gesamtvorstand der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." keine Frage, denn dieses Thema geht allen Bundesbürgern etwas an. In irgendeiner Form ist jeder von diesem Gesetz nachteilig betroffen.
Infobox: Die wichtigen Passagen des Gesetzentwurfs und der Begründung dazu lauten: "Entwurf Artikel 1 Gesetz
zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung A. Allgemeiner Teil |
* Links zum Thema:
(Bildquellenangabe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
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07.03.2009 Pilotbetrieb der einheitlichen Behördennummer 115 startet am 24. März 2009
Kassel/ Berlin (TB / Ho) *
"Der Start des Pilotbetriebs der einheitlichen Behördenrufnummer 115 steht kurz bevor: Ab 24. März 2009 werden rund 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Modellregionen mit der 115 einen direkten telefonischen Draht in die Verwaltung haben."
So beginn eine Pressemeldung
des Bundesministeriums des Innern vom 04.03.2009.
Es heißt dort weiter:
"Die 115 ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
75 Prozent der 115-Anrufe werden innerhalb einer Frist von 30 Sekunden durch
Mitarbeiter in einem D115-Servicecenter angenommen. 55 Prozent der 115-Anrufe
werden beim ersten Anruf beantwortet. Wenn ein Anruf nicht sofort beantwortet
werden kann, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der
Servicezeiten eine Rückmeldung – je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf.
Zunächst werden zeitgleich Berlin, Hamburg, Hessen und mehrere Regionen
in Nordrhein-Westfalen (Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf,
Duisburg, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Mülheim/Ruhr, Wuppertal,
Kreis Lippe, Rhein-Erft-Kreis, Wuppertal, Landschaftsverband Rheinland) als
erste der am Projekt beteiligten Modellregionen die 115 freischalten. Während
des auf zwei Jahre angesetzten Pilotbetriebs werden nach und nach weitere Kommunen
und Regionen hinzukommen. Auch die angebotenen Dienstleistungen werden fortlaufend
erweitert."
Über die Pläne eine bundesweit einheitliche Telefonnummer einzurichten berichtete die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." bereits im Juli 2007: "26.07.2007 Bundesinnenministerium zukünftig über "115" zu erreichen?"
* Links zum Thema:
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03.03.2009 Frühjahrs-Parlamentsvollversammlung 2009 der "Deutschen-Funk-Allianz (DFA) e.V."
Kassel/ Neustadt (TB / Ho) *
Der Präsident der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." lädt auf diesem Wege alle interessierten CB-Funker zur kommenden Frühjahrs-Parlamentsvollversammlung ein:
28.03.2009
13:00 Uhr (Einlass ab 11:00 Uhr)
Hotel "Zur Krone"
Marktplatz 2
D-35279 Neustadt/ Hessen
Informationen zur Fahrtroute sind hier zu finden.
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26.2.2009 Funkspruch der eQSO-Plattform "europafunker.de" jetzt 30 Minuten früher
Kassel/ Lingen/ Saarbrücken (TB / Ho) *
Der sonntägliche Funkspruch des eQSO-Servers "europafunker.de"
wurde mit dem Funkspruch am vergangenen Sonntag um 30 Minuten auf 19:30 Uhr
vorverlegt.
Der Server ist aus der Plattfom "eqso-cbpmr.de"
hervorgegangen (Die DFA e.V. berichtete: "02.02.2009
Leiter des Funkspruchteams der eQSO-Plattform "eqso-cbpmr.de"
tritt zurück").
Aus der Zuhörerschaft des Funkspruches von "europafunker.de"
wurde bereits am 09.02. kritisiert, daß beide Plattformen ihren Funkspruch
zur gleichen Zeit senden.
Man wisse nicht, wo man nun zuhören soll.
Daraufhin versuchte der Serverbetreiber von "europafunker.de" (Hans/
Baddy01) eine Vereinbarung mit dem Funkspruchteam von "eqso-cbpmr.de"
herbeizuführen.
Der Vorschlag lautete, daß sich im 14-tägigen Rythmus die Plattformen
"eqso-cbpmr.de" und "europafunker.de" im Funkspruch abwechseln.
Somit könnte man sich auch gegenseitig während des Funkspruches besuchen
und für die einzelnen Teams wäre es eine Arbeitserleiterung.
Dieser Vorschlag wurde seitens des Funkspruchteams von "eqso-cbpmr.de" abgelehnt.
"Mehrheitlich ist das Funkspruchteam von "eqso-cbpmr.de" gegen eine derartige Regelung",
so Hans/ Baddy01 am vergangenen Sonntag (15.02.). Seit Dienstag, den 17.02., wurde nun, auf der Webseite von "europafunker.de" über eine Laufschrift auf die neue Uhrzeit des Funkspruchs aufmerksam gemacht.
"Da das andere Funkspruchteam gegen den Vorschlag war, blieb uns nur diese Möglichkeit, um unseren Funkspruchhörern entgegenzukommen.",
äußerte sich Hans/ Baddy01 zu diesem Entschluß.
* Links zum Thema:
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26.2.2009 BNetzA: HF-Plattformsprachbaken nicht erlaubt/ Begriff "Voice-over-IP" im CB-Funk
Kassel/ Mainz (TB/ Ho)
Im Rahmen eines kleinen Funkertreffens in Nordfriesland wurde die "Deutsche
Funk-Allianz (DFA) e.V." gebeten, beim für den CB-Funk zuständigen
Referat der Bundesnetzagentur nachzufragen, ob Informationssprachbaken der HF-Gateway-Plattform
erlaubt seien.
Die Frage wurde wie folgt gestellt:
"Spricht, von seiten der Bundensnetzagentur, etwas dagegen, wenn, neben der in der Amtsblatt-Vfg. vorgeschriebenen Bake (Aussendung der Kennung) zusätzlich in regelmäßigen Abständen eine weitere Sprach-Bake gesendet wird, wo der Name der HF-Gateway-Plattform (bzw. die Webadresse der Internetseite) genannt wird?"
Die Antwort der BNetzA:
"Grundsätzlich ist der CB-Funk
zur Kommunikation von möglichst vielen Nutzern ohne zu starre Regelungen
eingerichtet.
Um aber eine optimale Nutzung zu ermöglichen sind automatische Aussendungen
von einseitigem Informationsgehalt nicht gestattet (Vfg.3/2008 §2 Nr.4
Abs.3).
In §3 sind auch die beiden ausschließlich zulässigen Aussendungen
erläutert.
In der Allgemeingenehmigung des CB-Funks (Amtsblatt-Vfg. 3/2008) heißt es in §2, Nr. 4, Abs.3:
"Nicht gestattet sind:
(3)
- rundfunkähnliche Sendungen,
- Daueraussendungen (4) (mit unmnoduliertem- oder moduliertem Träger),
- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt,
- Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme am bestehenden Funkverkehr dienen,
- Rundspruch- oder bakenaussendungen, es sei denn, es handelt sich um die Kennzeichnung der Aussendung mit unbemannten, automatisch betriebenen Stationen,
{...}
(4) Da eine störungsfreie und effiziente Nuntzung auch von gemeinschaftlich zugeteilten Frequenzen sichergestellt werden muss, dürfen diese nicht durch daueraussendungen blockiert werden. Untzer daueraussendungen sind Aussendungen zu verstehen, die auf einer konstanten Frequenz/ Kanal erfolgen und sich über einen Zeitraum erstrecken, der über das für die bestimmungsgemäße Frequenznutzung der Funkanwendung erforderliche Maß hinausgeht. Für die diesbezügliche Auslegung ist auch das berechtigte Interesse anderer zu berücksichtigen. Funkaussendungen sind daher auf die unbedingt notwendige Zeit zu beschränken."
In einer zweiten Frage an die BNetzA ging es um den Begriff "Voice-over-IP (VoIP)":
"Einleitung zur Frage:
Der Wissenschaftliche Dienst des "Deutschen Bundestages" hat in der
Ausgabe Nr. 31/06 (10. August 2006) ( http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2006/telefonieren_ueber_internet__voip.pdf
) den Begriff "VoIP" mit dem "Telefonieren über das Internet"
gleichgesetzt.
U.a. heißt es dort:
"[...]
Rufnummern
Beim Telefonieren mit VoIP ist wie beim Festnetz eine Rufnummer notwendig. Diese
wird vom VoIP-Anbieter dem Kunden zur Verfügung gestellt. Es sind geographische
Rufnummern (mit Ortsnetzbezug) und nicht-geographische Rufnummern möglich.
Seit August 2005 werden in Deutschland (0)32er-Nummern als Vorwahlrufnummer
vergeben. Erst nach dieser Vorwahl kommt die eigentliche Nummer des Teilnehmers.
[...]"
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V."
ist folgender Ansicht:
Die von einem CB-Funk-Gateway aufgefangenen Audiosignale durch das Internet
sind, rein technisch gesehen, sicherlich eine "VoIP"-Übertragung,
jedoch ist die Übertragung durch das Internet nicht Gegenstand der Allgemein-Vfg.
für den CB-Funk bzw. der sonstigen Allgemein-Vfg. . Alleinig die Funkstrecke
und die technischen Parameter der Funkgeräte selbst sind in den Allgemein-Verfügungen
reguliert.
Insofern kann im Zusammenhang mit der Regulierung der Funkanwendungen der Begriff
"Voice-over-IP" keine Anwendung finden.
(In der CB-Funk-Allgemein-Vfg. ist, wohl aus diesem Grunde heraus, entsprechendes
formuliert: "... Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet
... für die Sprachübertragung" )
Frage:
Teilt die Bundesnetzagentur mit der DFA e.V. die Ansicht, daß HF-Gateway's
(=Zusammenschaltungen von CB-Funkanlagen mit dem Internet), im rechtlichen Sinne
und im Zusammenhang mit der CB-Funk-Allgemein-Vfg., keine(!) "Voice-over-IP"-Übertragungen
sind?
In der Antwort schließt sich die Bundesnetzagentur der Meinung der DFA e.V. an:
"Die Ansicht, dass die Allgemeinzuteilung
für den CB-Funk nur Regelungen für die Funkstrecke und die technischen
Parameter enthält ist im Prinzip richtig. Dazu gehören aber auch Reglungen
über die Zusammenschaltung, Nachrichteninhalte oder die Nutzungen.
Bezüglich der Zusammenschaltung mit dem Internet ist in der Amtsblattverfügung
37/2005 §2 Nr.4 Abs.2 ist eindeutig definiert :
"Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte,
automatisch betriebene Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen
11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 während der Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen
mit dem Internet gestattet".
Das Thema "VoiP" ist nicht Gegenstand der Allgemeinzuteilung für
den CB-Funk."
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V. bedankt sich auf diesem Wege bei der BNetzA für die Klärung der Fragen.
11.02.2009 BL-eQSO-Manager: Neue Version - eQSO-Funker sind gefragt.
Kassel/ Lüdenscheid (HaWe/ Ho) *
Vor fast einem Jahr begann die Vorarbeit zur ersten Version des BL-eQSO-Managers (die DFA e.V. berichtete: "15.03.2008 eQSO-Bedienungsaufsatz "BL-eQSO-Manager" nicht nur für Blinde und Sehbehinderte").
Längst ist diese, seinerzeit nur auf einen eQSO-Server spezifizierte,
Version von den aktuellen Ereignissen überholt und vom Download genommen
worden.
Aufgrund einiger Anfragen von Funkern unterschiedlicher Plattformen soll nun
eine neue, plattformunabhängige Version entstehen.
Das Hilfsprogramm soll, soll mittels Sprachausgabeunterstützung, hauptsächlich
Blinde und Sehbehinderte eQSO-PC-Usern helfen, die aktuelle eQSO-Version 2.50
Raum- und Plattformübergreifend zu bedienen. Selbstverständlich ist
die Sprachausgabe auch abschaltbar.
Wie bei der Vorgängerversion sollen alle wichtigen Funktionen über
verschiedene Tastaturkombinationen ausgelöst werden können.
Bisher geplant sind folgende Grundfunktionen:
- Anwahl von bis zu 10 (evtl. auch 20) vordefinierten eQSO-Servern.
- Anwahl von bis zu 10 vordefinierten Räumen.
- Anwahl von bis zu 10 vordefinierten Kurzbemerkungen, welche an die Commentzeile angefügt werden (z.B.: "FS best.", "habe 600").
Als erweiterte Funktionen sind geplant:
- eQSO-unabhängiges, abschaltbares Auto-Reconnect (Auto-Verbinden).
- Manuelles Verbinden mit dem aktuellen eQSO-Server und aktivieren der Leertaste als PTT-Taste.
- Manuelle Eingabe eines nicht vordefinierten Raumes.
- Manuelle Eingabe eines nicht vordefinierten eQSO-Servers.
- Suche nach einem eingegebenen Begriff (Usereintrag/ Gatewayeintrag/ Servername) innerhalb der internationalen Monitoringliste.
- Ermittlung der Anzahl der Teilnehmer im aktuell angewählten Raum.
- Begriffsüberwachung nach einem eingegebenen Begriff (Usereintrag/ Gatewayeintrag/ Servername) innerhalb der internationalen Monitoringliste.
Es ist zudem angedacht, die kommende Version des BL-eQSO-Managers so zu erstellen, daß sie später, ohne Eingriff in das eigentliche Programm, auch in anderen Sprachen (englisch, französisch usw.) nutzbar ist.
Ebenso wie bei der ersten Version des Managers soll auch bei dieser neuen Version ein kleines Team gebildet werden, welche...
- ... Vorschläge zu weiteren Funktionen machen,
- ... die Vorversionen auf verschiedenen Windows-Betriebssystemen auf Stabilität testen,
- ... bei der Sprachausgabeunterstützung mitarbeiten.
Wer in dem Team mitarbeiten möchte, wird gebeten, eine kurze e-Mail
an dqb656@dqb656.de
zu senden.
Jeder Interessierte kann mitarbeiten und Vorschläge machen.
Besondere PC-Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
02.02.2008 Minister Gabriel: "Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert"
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) * 
"Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen. In der Konsequenz kann der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden."
So beginnt eine Erklärung des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel (Foto: s. rechts), welche am 1. Februar auf der Internetseite des BMU ("Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit") veröffentlicht wurde.
Es werde, so Gabriel weiter, kein "einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss geben."
Hätte das UGB, so wie geplant, Gesetzeskraft erlangt, so hätte dieses bundeseinheitliche Regelungen im Wasser- und Naturschutzrecht statt 16 unterschiedliche landesgesetzliche Vorschriften. bedeutet.
"Das UGB hätte im Immissionsschutz- und Wasserrecht bedeutet: Ein Projekt – eine Behörde – ein Verfahren – eine Genehmigung. Diese Vereinfachungen hat die Union bewusst verhindert. Jetzt bleibt es bei dem Nebeneinander verschiedener Genehmigungsverfahren und 16 unterschiedlicher Länderregelungen im Naturschutz- und Wasserrecht."
Siegmar Gabriel kritisiert gegenüber der Uniosnfraktion die vobn ihnen angegeben Gründe gegen das UGB und setzt dagegen:
"Weder werden Umweltanforderungen verschärft noch sind Unsicherheiten beim Vollzug zu erwarten. Die Vorschriften über die integrierte Vorhabengenehmigung sind von Praktikern aus Behörden und Unternehmen in einer Serie von Planspielen und Fachgesprächen anhand realer Genehmigungsfälle erprobt worden. Das Ergebnis war eindeutig: die Bestimmungen funktionieren in der Praxis und sind flexibel, zeit- und bedarfsgerecht einsetzbar. Die für den Vollzug des Umweltrechts zuständigen Umweltminister der Bundesländer, auch die von Baden-Württemberg und NRW, stehen einmütig hinter dem Projekt – mit Ausnahme Bayerns.
Auch der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Bewertung des UGB-Entwurfs bestätigt, dass vom UGB eine deutliche bürokratische Entlastung und ein Impuls für Wachstum und Beschäftigung zu erwarten sei. Er hat das Bundesumweltministerium ausdrücklich aufgefordert, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu gehen. Diesen Weg hat die Union mit ihrem Nein zur integrierten Vorhabengenehmigung nun verbaut."
Der Umweltmninister bezeichnet die Blockadehaltung der Union als "Vollbremsung". Die Union stelle sich gegen den verfassungspolitischen Auftrag der Föderalismusreform wie auch gegen den Koalitionsvertrag.
Auch die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." hat die im UGB enthaltenen Passagen, welche auch die "Allgemeingenehmigten Funkanwendungen" (Viertes Buch (IV) – Nichtionisierende Strahlung) betrifft, offiziell bei den zuständigen Stellen kritisiert (Die DFA e.V. berichtete: "01.09.2008 Gesetz zum Schutz vor Handystrahlung geplant - CB-Funk auch betroffen?" bzw. "24.12.2008 Scheitert das Umweltgesetzbuch?").
* Links zum Thema:
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