Das Archiv - Teil 16
( 23.07.2008 - 01.09.08)...
eQSO 2.50 - Antworten auf Fragen
Bundesregierung
zu Mobilfunkstrahlung - II. Teil ![]()
Verwaltungsgericht Koblenz: Eilantrag gegen Mobilfunkanlage bleibt erfolglos
Ehrenamtlich arbeitende
Vereinsvorstände sollen besser geschützt werden ![]()
Bundesregierung
zu Mobilfunkstrahlung ![]()
eQSO: Mehrere
Instanzen mit zusätzlicher Soundkarte möglich ![]()
Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?
"Neues" eQSO und neues "eQSO"...
Kinderfuchsjagd im Schwäbischen Wald
BNetzA: Direkte
Zusammenschaltungen von Funkgeräten ![]()
Internet: Forenbetreiber
haftet für alle Einträge ![]()
B. Böhle und H. Westermann: Freundschaftliches Telefonat
DAKfCBNF - DFA:
Eine Zusammenarbeit ist keine Mitarbeit
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01.09.2008 eQSO 2.50 - Antworten auf Fragen
Kassel/ Wittmund (HaWe/ Ho) *
Hintergrundinformationen zur eQSO-Version 2.50 sind in den letzten Wochen
immer wieder erfragt worden.
Die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." stellte eine
Auswahl der Fragen an DC4FS/ Rüdiger Stenzel:
DFA: Die
Beteiligung an einer Diskussion in der eQSO-Yahoo-Group (http://de.groups.yahoo.com/group/eQSO-sysop-DL/) ist sehr gering.
Trotz einiger Nachfragen deinerseits gab es keine Wünsche über den
Funktionsumfang der neuen 2.5 Version.
Es wurde nicht diskutiert?
Rüdiger Stenzel: Wahrscheinlich auch deshalb, weil es nicht viel zu diskutieren
gibt. eQSO wird nicht mehr weiterentwickelt, die Version 3.00 für Funkamateure
ist die aktuellste und am weitesten entwickelte Version von eQSO.
Seit 2005 hat Paul (M0ZPD) sie nicht weiterentwickelt. Die Software ist Freeware,
aber der Sourcecode ist nicht öffentlich. Daher kann man nutzen, was da
ist.
Die Version 2.50 ist im Prinzip die Version 3.00, aber ohne Registrierung und
daher auf dem neusten Stand von eQSO. Zusätzlich hat David (2E1EHM) darauf
Wert gelegt, dass die ganzen Hacks, weil illegal, keinen Zugriff mehr auf das
Monitoring haben und somit das System PMR Radio wieder legalisiert wird.
DFA: Wurden außerhalb der Yahoo-Group (http://de.groups.yahoo.com/group/eQSO-sysop-DL/) Kontakte zum Thema zu dir hergestellt?
Rüdiger Stenzel: Nur wenige Anfragen und einige Wünsche, s.u.
DFA: Welche Änderungs-Wünsche (im Vergleich zu den derzeitigen Versionen) wurden eingereicht?
Rüdiger Stenzel: Es gab einige Wünsche, auch von Ingo Koch, aber eQSO ist eQSO und stammt von Paul Davies (M0ZPD) und da kann man nicht einfach irgend etwas anderes programmieren, auch wenn es noch so sinnvoll ist. Das ist und bleibt das Recht des Programmautors. Daher kann eine eQSO Version für PMR auch nicht viel anders ausfallen, als die neuste eQSO Version für Amateure. Hier muss man einfach die Intension des Programmierers akzeptieren.
DFA: Welche dieser Wünsche wurden umgesetzt, bzw. nicht umgesetzt (und wenn nicht: Warum nicht?) ?
Rüdiger Stenzel: Umgesetzt wurde der Wunsch nach einer legalen PMR Version mit
DTMF. Es gab zwar eine Version 2.14 mit DTMF, jedoch war die nur für AFU-Rufzeichen
ausgelegt und man musste etwas tricksen, um auch PMR- oder CB-Rufzeichen verwenden
zu können.
Auch die Möglichkeit der Konfiguration einer zweiten Soundkarte ist in
dieser Version enthalten, so dass man zwei Systeme parallel ansteuern kann.
Es gibt auch einen Wachdog, so dass man die Sendezeit des Funkgeräts begrenzen
kann.
Die Gateway-Hilfe liegt nun lokal als Windows-Hilfe vor, so dass man auch eigene
Hilfen erstellen kann.
DFA: Wie begründet man die Registrierung (des Serverprogrammes)?
Rüdiger Stenzel: Die Registrierung dient der Übersicht über die Serverbetreiber,
zur Information bei Änderungen und Updates und zur Vermeidung von illegalen
und verunglimpfenden Beiträgen in Server-Kommentarzeilen.
Außerdem sollte die Serverstruktur wieder auf ein notwendiges Maß
reduziert werden. eQSO soll zur Kommunikation von Funkinteressierten beitragen,
nicht zur Vereinsamung auf duzenden privaten Servern im Ein-Mann-Betrieb.
Deshalb gibt es auch einen internationalen Main-Server "eqso.pmr-radio.net".
Hier können sich auch kleinere Benutzergruppen wieder sammeln. Dieser Server
wird im Monitoring immer aufgeblättert gezeigt, wie "server.eqso.net"
bei den Funkamateuren.
DFA: Wird es eine Weiterentwicklung geben (Ich denke da an Funktionen, die, z.B., derzeit vom "BL-eQSO-Manager" bzw. von dem eQSO-Aufsatzprogrammpaketen ("eQSO-Communicator-Familie") von Holger / Wildemann übernommen werden)?
Rüdiger Stenzel: Nein, ich sehe keinen Bedarf für Funkamateure und somit
fällt auch keine neuere Version für die Jedermannfunker ab. eQSO bleibt
auf dem jetzigen Stand und man kann es dort einsetzen, wo es sinnvoll erscheint.
Als einfaches Programm für Funkanwendungen ist es gut einsetzbar auch auf
älteren Rechnern. Die Schnittstellen lassen sich für den Funkbetrieb
einfach konfigurieren.
Wenn es etwas moderneres sein soll, dann bietet sich FRN an, das der Programmierer
auch noch nach den Wünschen der Benutzer weiterentwickelt. Hier hat man
den Komfort als PC-User auch Texte an alle oder privat zu senden. Für Gateways
ist der Unterschied nicht so groß, da Funkteilnehmer diese Techniken nicht
nutzen können. Nur die USB-Schnittstelle kann für moderne Rechner
von Vorteil sein.
Aufsatzprogramme wie BL-eQSO-Manager oder eQSO-Communikator sind legale Möglichkeiten
die Handhabung von eQSO weiter den Bedürfnissen der User anzupassen, da
sie das eigentliche Programm nicht verändern, sondern per Maussteuerung
fernbedienen. Sie sind sozusagen Zusatztools für besondere Anwendungsmöglichkeiten.
Also am Besten benutzt man eQSO auf älteren Rechnern und ist damit zufrieden,
oder FRN auf moderneren Rechnern und nimmt an der aktuellen Entwicklung teil.
DFA: Wie steht die engl. eQSO-Gruppe zu der Ankündigung, daß Ingo Koch/ DAD622 eine komplett eigene Software entwickelt bzw. entwickeln lässt?
Rüdiger Stenzel: Jedem bleibt es überlassen, eine eigene Software für
VoIP zu programmieren, schließlich gibt es ja auch noch EchoLink, CQ100,
Teamspeak, TeamTalk, Asterisk, etc. . Solange es sich um eine neue Software
und nicht um Programmteile von eQSO (siehe Lizenzbestimmung) handelt, kann das
den Betreibern von eQSO egal sein. Eine Koppelung mit eQSO darf natürlich
nicht erfolgen. Das geht auch nicht, sonst müsste man Teile des Sourcecodes
von eQSO benutzen.
Jeder soll doch so wie er will das eine oder andere System nutzen. eQSO und
speziell die Version 2.50 für PMR Radio stellt ein System für PC-User
und Gateways zur Verfügung, was im Rahmen der Entwicklung von eQSO aktuell
ist.
Wem das nicht aktuell genug ist, der darf natürlich auch FRN benutzen oder
eine eigene Software nach seinen Vorstellungen und Wünschen entwickeln.
Auch dabei wird man schnell feststellen, dass man nicht alle Wünsche berücksichtigen
kann.
DFA: Herzlichen Dank für deinen Zeitaufwand, den du aufgrund dieser Anfrage hast.
Rüdiger Stenzel: Dafür nicht, das tue ich gerne, wenn es der Sache dient. Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Information beitragen.
* Links zum Thema:
- "PMR-Radio.net": http://pmr-radio.net/
- "eQSO-Sysop-DL": http://de.groups.yahoo.com/group/eQSO-sysop-DL/
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
22.08.2008 Bundesregierung
zu Mobilfunkstrahlung - II. Teil ![]()
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete am 13.08.08 ("13.08.2008
Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?")
über verschiede Anfragen der Bundestagsfraktion "Die Linke" zum
Thema "Mobilfunk".
Unter anderem ging es um die Bundestagsdrucksache
16/10017 - "Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere
und Pflanzen.".
"Die Linke" leitete diese kleine Anfrage wie folgt ein:
"Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf
Tiere und Pflanzen
Eine Möglichkeit, die Wirkungen von Mobilfunkstrahlung zu untersuchen,
ohne auf Menschen zurückgreifen zu müssen, ist die Beobachtung der
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere. Eine Einwirkung von elektromagnetischer
Strahlung auf Pflanzen wird bislang überwiegend bestritten und es werden
international kaum Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet durchgeführt.
Seit mehreren Jahren werden in vielen europäischen Städten unerklärliche,
erhebliche Vitalitätsverluste bei vielen Baumarten festgestellt. Dr. Volker
Schorpp stellte den Verdacht auf Baumschäden durch Hochfrequenzexposition
anhand von Fotodokumentationen auf einem Fachgespräch des Bundesamtes für
Strahlenschutz am 2. August 2006 vor (Protokoll_FGesprBfSAezte.pdf unter www.bfs.de).
Neben einer Reihe von Fallbeschreibungen bei Milchrindern, Schweinen und Geflügel
gibt die bayerische Rinderstudie (Löscher/Käs 1998) Anlass zur Besorgnis,
die erhebliche Unterschiede zwischen hoch und niedrig exponierten Betrieben
zeigte, u. a. Auszehrung, sowie spontane Fehl- und Totgeburten und eine Erhöhung
von Missgeburten sowie Verhaltensänderungen, die zu einem Rückgang
der Milchleistung führten.
{...}"
In der kleinen Anfrage wurde zudem folgende Kern-Frage gestellt:
"{...}
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Auswirkungen
von elektromagnetischer Strahlung auf Nutztiere, Haustiere, Wildtiere, Vögel,
Bienen und Insekten sowie Pflanzen vor?
{...}"
Hierauf antwortete, namens der Bundesregierung, das "Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)" in der Bundestagsdrucksache 16/10086 wie folgt:
"{...}
Der Bundesregierung liegen eine große Anzahl von Studien zu einigen der
genannten Tiergruppen vor.
1. Nutztiere:
{...}
In Bezug auf Milchleistung, Fruchtbarkeit und Schlafhormonausschüttung
waren bei allen untersuchten Rinderherden keine Auffälligkeiten durch den
Einfluss von Mobilfunk erkennbar. Fehlbildungen waren vor allem auf das Auftreten
einer Viruserkrankung (Bovine Virusdiarrhoe) zurückzuführen.
{...}
Eine Gefährdung durch Mobilfunk wurde durch diese und weitere Studien nicht
wissenschaftlich belegt.
{...}"
In einer weiteren Antwort des BMU, dokumentiert in der Bundestagsdrucksache
16/10085 wurde auf eine weitere Anfrage (Bundestagsdrucksache
16/10019) von "Die Linke" bezug genommen.
In der Antwort heißt es, daß die Grenzwerte der "26.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)"
auf "gut dokumentierten Wirkungen" elektromagnetischer Felder"
beruhen.
In der Meldung des "Deutschen Bundestages" heißt es dazu:
"{...}
Bei der Grenzwertsetzung sei die interindividuelle Streuung berücksichtigt
und ein Sicherheitsabstand zu gut reproduzierbaren Schwellenwirkungen eingehalten
worden. Dieses Verfahren entspreche der international und national anerkannten
Vorgehensweise. Zum Schutz der Bevölkerung seien die Grenzwerte "weit"
unterhalb der identifizierten Schwellen festgelegt worden, so die Regierung.
Wissenschaftliche Nachweise, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung
von derzeit bekannten Gesundheitsgefahren nicht ausreichend schützten,
würden der Bundesregierung nicht vorliegen. Auch der Abschluss des Deutschen
Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) habe ergeben, dass die Grenzwerte ausreichend
seien. Deshalb halte die Bundregierung weiterhin an den bestehenden Grenzwerten
fest."
"Auch, wenn es hierbei hauptsächlich um 'Handy-Funk' handelt,
ist der Themenbereich "Mögliche Gesundheitliche Risiken durch HF-Strahlung"
auch für CB-Funker wichtig.", äußerte sich der Vorsitzende
der DFA e.V., Harald Westermann, während eines Gespräches mit der
Pressestelle.
"In unserem Bericht
vom 13.08.08 erwähnten wir es bereits, daß die Grenzwerte
auch für uns CB-Funker gelten. Dies, im übrigen, ganz besonders, wenn
wir mit Richtantennen arbeiten. Wir kommen dann, fast immer, rechnerisch über
die Grenze der 10 Watt-EIRP-Abstrahlung. Ist das dann der Fall, müssen
auch wir eine Standortbescheinigung beantragen."
* Links zum Thema:
- Bundestagsdrucksache 16/10086: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610086.pdf
- Bundestagsdrucksache 16/10085: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610085.pdf
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22.08.08 Verwaltungsgericht
Koblenz: Eilantrag gegen Mobilfunkanlage bleibt erfolglos ![]()
Kassel/ Landkreis Mayen-Koblenz (HaWe/ Ho) *
Das Verwaltungsgericht Koblenz kam bei einer Verhandlung über einen Eilantrag gegen eine Mobilfunkanlage (AZ.: 1 L 847/08.KO) zu demselben Ergebniss, wie das "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)" in der Bundestagsdrucksache 16/10085 (die DFA berichete: "22.08.2008 Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung - II. Teil").
"{...}
Die geplante Anlage, so die Richter, verstoße nicht gegen das bauplanungsrechtliche
Gebot der Rücksichtnahme, da sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen
hervorrufe. Die Bundesnetzagentur habe den Standort anhand der Verordnung über
das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder überprüft
und festgestellt, dass die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes außerhalb
der standortbezogenen Sicherheitsabstände von 7,35 Meter in Hauptstrahlrichtung
und 1,38 Meter in vertikaler Richtung nicht überschritten würden.
Das Gericht habe auch keinen Anlass, davon auszugehen, dass die menschliche
Gesundheit durch die geltenden Grenzwerte unzureichend geschützt sei.
{...}"
heißt es in der Presseerklärung des Verwaltunsggerichtes Koblenz.
* Links zum Thema:
- Bundestagsdrucksache 16/10085: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610085.pdf
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22.08.08 Ehrenamtlich
arbeitende Vereinsvorstände sollen besser geschützt werden ![]()
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
"Ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände sollen besser geschützt werden".
Zu diesem Ergebniss kommt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (Bundestagsdrucksache 16/10120) zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates.
In der Pressemeldung zur Stellungnahme heißt es, u.a.:
"{...}
Um das externe Haftungsrisiko eines ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieds
zu begrenzen sieht der Gesetzentwurf vor, im Rahmen der Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern
"an die Aufgabenverteilung innerhalb des Vereinsvorstandes anzuknüpfen".
Danach würde eine entsprechende Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds
ausscheiden, wenn dieses nach der schriftlichen Ressortverteilung für den
jeweiligen Bereich nicht verantwortlich ist. Die bisher in diesem Zusammenhang
bestehenden umfassenden Überwachungspflichten würden damit künftig
entfallen, argumentiert der Bundesrat.
{...}"
Inwiefern das Haftungsrisiko auch für "Nicht eingetragene Vereine"
Gültigkeit haben kann, ist der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."
bislang nicht bekannt.
Die "Begrenzung des Haftungsrisikos für Vereinsvorstände"
wird, vermutlich, auch ein Thema bei der bevorstehenden Herbstparlamentsvollversammlung
der DFA e.V. sein.
* Links zum Thema:
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20.08.2008 Bundesregierung
zu Mobilfunkstrahlung ![]()
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
"Die finanzielle Beteiligung der Industrie an der Mobilfunkforschung ist "sachgerecht". Sie entspricht nach Auffassung der Bundesregierung dem Verursacherprinzip."
So lautet, zusammengefasst, die Antwort der Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 16/10078).
Die Bundestagsabgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch und weitere,
sowie die Fraktion "DIE LINKE" richten in der Bundestagsdrucksache
16/10018 ihre Aufmerksamkeit auf die "Unabhängigkeit der Mobilfunkforschung".
(Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete: "13.08.2008
Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?",
s. dazu auch die Anmerkung des Vorsitzenden der DFA e.V. in selbigem Bericht).
Dort nehmen sie Bezug auf eine US-amerikanische Auswertung von ca. 3000 Studien
zu den gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks.
Die dreizehn hierzu an die Bundesregierung gestellten Fragen zielen darauf ab, zukünftig eine Neutralität bei den Studien zur Mobilfunkforschung einzufordern.
Detailliert fragte "Die Linke":
"1. Ist die Bundesregierung bereit, zukünftig auf
gemischt finanzierte Studien bei der Mobilfunkforschung zu verzichten, damit
gewährleistet ist, dass die Ergebnisse nicht durch Interessenkonflikte
verfälscht werden können?
Wenn nein, warum nicht?"
Antwort der Bundesregierung:
"Nein, eine finanzielle Beteiligung der Industrie an der
Mobilfunkforschung wird als sachgerecht angesehen, da dies aus Sicht der Bundesregierung
nach dem Verursacherprinzip gerechtfertigt ist.
Gemischt-finanzierte Studien und Forschungsprogramme wie das Deutsche Mobilfunk
Forschungsprogramm unterliegen aus Sicht der Bundesregierung dann keinem Interessenskonflikt,
wenn gewährleistet ist, dass die finanzierende (industrielle) Seite keinerlei
Einfluss auf die Auswahl der Forschungsinhalte, das Vergabeverfahren, die Durchführung
der Studien und die Bewertung der Ergebnisse hat. Dies war beim Deutschen Mobilfunk
Forschungsprogramm in vollem Umfang gewährleistet: Für die fachliche
und administrative Durchführung des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm
war ausschließlich das vom Bundesumweltministerium beauftragte Bundesamt
für Strahlenschutz zuständig. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Aufschlüsselung
der Mittelverteilung gegenüber Forschungsnehmern oder Netzbetreibern. Alle
Vorhaben wurden nach den etablierten Regeln und Verfahren der Ressortforschung
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) vom Bundesamt für Strahlenschutz vergeben und betreut."
Auch mögliche Interessensverquickungen bei Personen, welche einerseits als Mitglieder in der ICNIRP (International Commission on non-ionizing radiation protection) teilnehmen, andererseits aber im "Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)" und der Strahlenschutzkommission (SSK) ebenfalls verantwortlichen Positionen innehaben, wurde von der Bundesregierung verneint.
Die Antworten auf die dreizehn Fragen der Bundestagsfraktion "Die Linken" sind in der Bundestagsdrucksache 16/10078 nachzulesen.
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
20.08.2008 eQSO: Mehrere
Instanzen mit zusätzlicher Soundkarte möglich. ![]()
Kassel/ Hamburg/ Neunkirchen/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *
"eQSO mit zwei Sounkarten ist möglich!"
Dieses stellten Rudi/ Habicht (Hamburg), Frank/ Wombel 01 (Neunkirchen) und
Ingo Koch/ DAD622 (Hermeskeil) in praktischen Versuchen fest.
Sollte es sich bestätigen, daß zwei gestartete eQSO-Programme auf einem Windows-XP-System auf zwei unterschiedlichen, aber gleichzeitig laufenden Benutzerinstanzen stabil läuft, so liessen sich einerseits ein eQSO-Gateway (im Hintergrund) und andererseits ein eQSO-User-Programmm gleichzeitig auf einem XP-Rechner betreiben.
Möglicherweise lässt sich auch auf anderen Windows-Systemen, welche mehrere gleichzeitige Benutzer zulassen, ebenso verfahren.
Ingo Koch hat hierzu im Forum von "pmr446-cbfunk.de" einen Diskussionsfaden unter http://www.eqso-funkertreffen.de/forum/thread.php?sid=617caadf2f8a1ddc946915a8a00dbbb0&postid=907#post907 eröffnet und wird dort ausführlich berichten.
* Link zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
20.08.2008 Autos tauschen
Daten aus ![]()
Kassel/ Brüssel. (HaWe/ Ho) *
Der Weg für das "sprechende Auto" ist frei. Die EU-Kommission hat am 5.8.2008 in Brüssel Funkfrequenzen reserviert, mit denen Autofahrer bald gezielt untereinander Kontakt aufnehmen können. Aus Verkehrszentralen sollen die Autofahrer vor Staus gewarnt werden können. Entsprechende Geräte kommen voraussichtlich 2010 oder 2011 auf den Markt. Die Frequenzen sind aber nicht für einen bestimmten Zweck reserviert, sie sollen in erster Linie Informationen aus den Verkehrszentralen an die Autofahrer übermitteln, können aber auch zur Datenkommunikation zwischen Autofahrern untereinander eingesetzt werden.
Der DFA Vorsitzende Harald Westermann erwähnte in einem kurzen Gespräch mit der Pressestelle, daß ja auch immer noch der CB-Funk auf Kanal 9 AM für eine direkte Kommunikation, besonders von LKW-Fahrern, auf den Autobahnen genutzt werde. Auch die seit Januar 2007 erlaubte Vernetzung von CB-Funkstationen über das Internet (CB-Sprechfunknetzwerke) kann bundesweit auch für Warnmeldungen von Autobahnstaus und ähnlichen Vorkommnissen von CB-Funkern genutzt werden.
* Link zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
13.08.2008 Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?
Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *
Die Bundestagsfraktion "Die Linke" beschäftigt sich mit dem
Themenbereich "Mobilfunkstrahlung".
Dieses geht aus mehreren von der Bundestagsverwaltung veröffentlichten
Anfragen bzw. einem Antrag hervor.
In einem Antrag vom 04.06.2008, veröffentlicht unter der Bundestagsdrucksache 16/9485, beantragen die Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch und weitere, sowie die Fraktion "DIE LINKE" unter der Überschrift "Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken" folgende Punkte:
- Die Grenzwerte, welche in der "26.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26.
BImSchV)" genannt werden, sollen unter Berücksichtigung der
nichtthermischen Wirkungen, der Expositionsdauer sowie des Vorsorgeprinzips
so weit abgesenkt werden, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen
werden können.
(s. "Anhang 1 (zu § 2) Hochfrequenzanlagen der 26. BImSchV" bzw. "Anhang 2 (zu § 3) Niederfrequenzanlagen 26. BImSchV"). - Von der "Bundesnetzagentur (BNetzA)" soll ein öffentlich zugängliches Strahlenkataster für den gesamten Bereich der hochfrequenten Strahlung eingerichtet werden.
- Genehmigungen von Mobilfunksendeanlagen sollen befristet erteilt werden, eine Wiedererteilung soll nur bei Einhaltung der dann jeweils geltenden aktuellen Grenzwerte erfolgen.
- Schaffung von rechtlichen Grundlagen um Schutzzonen in einem angemessenen Abstand zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen festgelegen zu können, in denen Mobilfunk empfangen werden kann, in denen jedoch keine Sendeleistungen erfolgt.
- Wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Strahlenrisikos für Kinder und Jugendliche.
- Eine auf den Geräten und den Verpackungen deutlich sichtbare und für alle verständliche Kennzeichnungspflicht der Strahlungen von Mobilfunktelefonen, WLAN-Geräten, Schnurloshaustelefonen und schnurlosen Babyfonen, differenziert nach ein- und ausgeschaltetem Zustand, einzuführen.
- Einwirkung der Bundesregierung auf die Hersteller, schnurlose Telefone so zu konstruieren, dass die Funkübertragung zwischen Basisstation und Mobilteilen automatisch unterbrochen wird, wenn das Gerät in der Basisstation verbleibt und dass eine effiziente Leistungsregelung in Abhängigkeit von der Entfernung zur Basisstation erfolgt.
- Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm soll, angesichts der fehlenden Bereitschaft der Mobilfunknetzbetreiber zukünftig ohne deren Beteiligung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesinstitut für Strahlenschutz fortgeführt werden und dieses mit mindestens 5 Mio. Euro ausgestattet werden.
- Die fortzuführenden Untersuchungen hinsichtlich der Gefährlichkeit für Menschen sind auf Tiere und Pflanen auszudehnen.
- Es soll eine demokratische und transparente Kontrolle und öffentliche Verwaltung der Forschungsgelder eingerichtet werden.
- Innerhalb einer Aufklärungskampagne die Bevölkerung auf die Empfehlung der Bundesregierung soll hingewiesen werden, "die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren“, sowie "auf die Nutzung von WLAN und anderen Funkverbindungen zu verzichten und kabelgebundene Systeme zu bevorzugen".
In der Bundestagsdrucksache 16/10017 (vom 16.07.2008) fragen die Abgeordneten Lutz Heilmann, Karin Binder, Hans-Kurt Hill sowie die Fraktion "DIE LINKE" nach den "Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen."
Dieselben Bundestagsabgeordneten richten in der Bundestagsdrucksache
16/10018 (ebenfalls vom 16.07.2008) ihre Aufmerksamkeit auf die "Unabhängigkeit
der Mobilfunkforschung".
Dort nehmen sie Bezug auf eine US-amerikanische Auswertung von ca. 3000 Studien
zu den gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks:
"Eine Auswertung von rund 3 000 Studien zu den gesundheitlichen
Folgen des Mobilfunks durch die amerikanische Bioinitiative Group ergab,dass
ca. 80 Prozent dieser Studien ganz oder teilweise von der Mobilfunkindustrie
finanziert waren. Beziehungen zwischen Unternehmen und "unabhängigen"
Forschern seien weit verbreitet. In der Zeitschrift "umwelt-medizin-gesellschaft"
(Nr. 3/2007) wird über "heimliche Verbindungen zur Industrie und Interessenskonflikte
in der Krebsforschung" berichtet,u. a. auch über eine von Motorola
bezahlte Kampagne gegen die Gehirntumorfunde bei Mobilfunkstudien.
Dr. Michael Repacholi,der lange Jahre bei der "International Commission
on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP) führend und in der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den Bereich Hochfrequenzstrahlung
und Grenzwertempfehlungen verantwortlich war,ist nach Korruptionsvorwürfen
aus der WHO ausgeschieden und zu einem amerikanischen Stromversorger als Berater
gegangen. Laut Micro Wave News (Vol. XXVI,No. 8,13. November 2006) hat Dr. Repacholi
nicht dementiert,dass eine erheblicher Prozentsatz der Gelder für das "EMF-Projekt"
der WHO aus der Industrie kamen.
Die Kriterien für die Grenzwerte,auf die sich das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) und die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(26. BImSchV) stützen,werden von nationalen und internationalen Gremien,insbesondere
der ICNIRP geprüft und gegebenenfalls neu festgelegt. Dieser Verein ist
personell eng verzahnt mit dem BfS und dem Bayerischen Staatsministerium für
Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz. Damit fehlt es dem BfS an der nötigen
Unabhängigkeit,um seine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen, weil das
Amt zu abhängig wird von privaten Organisationen.
{...}"
Die dreizehn hierzu an die Bundesregierung gestellten Fragen zielen darauf ab, zukünftig eine Neutralität bei den Studien zur Mobilfunkforschung einzufordern.
Für den einzelnen CB-Funker ist diese Thematik von existentieller Bedeutung,
denn auch der CB-Funker hat über die einzuhaltenden
Allgemeinverfügungen seiner Funkgeräte die Verpflichtung, die
gesetzlich angegebenen Grenzwerte (26.
BImSchV) sowie die sog. "10 Watt EIRP Antennenabstrahlung" einzuhalten.
Zum Thema "10 Watt EIRP" hat die "Deutsche Funk-Allianz (DFA)
e.V." in der zweiten Jahreshälfte 2005 eine Umfrage unter den CB-Funkern
durchgeführt, dessen Endergebniss auf der Internetseite http://www.deutsche-funk-allianz.de/Technik/Antennenumfrage.html
veröffentlicht wurde.
Der Vorstand der DFA ist davon überzeugt, daß diese Umfrage mit dazu
beigetragen hat, daß eine diesbezügliche Formulierung in der CB-Funkallgemeinverfügung
entsprechend umformuliert wurde.
Harald Westermann, Vorsitzender der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." weiß um die Brisanz des Themenbereiches, und wird, satzungsgemäß, einen Bestandsschutz die CB-Funker einfordern:
"CB-Funk ist eine ganz andere Technologie als der Mobilfunk. Falls der CB-Funk zukünftig direkt durch neue Schutzbestimmungen tangiert wird, sind wir uns unserer Vertretungsaufgabe bewußt."
* Links zum Thema:
- Bundestagsdrucksache 16/9485 - "Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken": http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/094/1609485.pdf
- "Bundesnetzagentur": http://www.bundesnetzagentur.de
- Bundestagsdrucksache 16/10017 - "Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen.": http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610017.pdf
- Bundestagsdrucksache 16/10018 - "Unabhängigkeit der Mobilfunkforschung": http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610018.pdf
- "Bundesnetzagentur - CB-Funk -"Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk". Vfg. 37/2005, zuletzt geändert durch Vfg. 03/2008": http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1533.pdf
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
13.08.2008 Babyphon und Gauner...
Kassel/ Limburg/Dornburg (HaWe/ Ho) *
Babyphone wurden noch vor einigen Jahren den CB-Funkern mit gemischten Gefühlen
beobachtet.
Hörte man, als CB-Funker, einerseits vergnüglich die privaten und
teils intimen Gespräche frisch gebackener Eltern. Andererseits ärgerte
man sich über einen unnötig belegten CB-Funkkanal.
Seitdem die Frequenzbereiche der Babyphone jedoch zwischen die CB-Kanäle
gelegt wurde, hat sich das Problem überwiegend erledigt.
Dennoch schmunzelte man bei der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) über
eine Meldung
der "Nassauischen Neuen Presse" vom 09.08.08.
Demnach ging in der Nacht vom 22. auf den 23. Februar 2008 ein Vox-gesteuertes
Babyphon im Stellwerk des Bahnhofs Wilsenroth auf Sendung. Ein Bahnangestellter
hatte das Gerät aufgestellt, weil in den Wochen zuvor an der Bahnstrecke
zwischen Hadamar und Frickhofen immer wieder Kupferleitungen gestohlen worden
waren.
Und: Er hatte Glück: Sieben rumänische Staatsbürger hatten von
den Versorgungsmasten Kupfermaterial im Wert von 16.000 Euro abmontiert und
zum Abtransport bereitgelegt. Nach einer polizeilichen Großfahndung wurden
sie verhaftet.
Vor kurzem fand die Gerichtsverhandlung statt. Das Landgericht verurteilte die
Männer zu vergleichsweise geringen Bewährungsstrafen zwischen sechs
Monaten bis zu einem Jahr.
Der Vorsitzende Richter folgte der Erklärung der Verteidigung.
Demnach wurden die Rumänen in einem Kölner Lokal als Tagelöhner
angestellt, um an bestimmten Orten Kupfermaterial abzubauen.
Bei der polizeilichen Vernehmung gaben die "Monteure" an, sie wären
der Ansicht gewesen, einer legalen Beschäftigung nachzugehen.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
13.08.2008 "Neues" eQSO und neues "eQSO"...
Kassel/ Wittmund/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *
Seit einiger Zeit wird es bereits in unterschiedlichen Foren diskutiert und
auf der Webseite von "PMR-Radio"
verkündet.
Die derzeitig in Gebrauch befindliche eQSO-Version 1.32 wird ab dem 20. August
2008 durch die neue Version 2.50 (mit DTMF) über die Webseite http://pmr-radio.net/
ersetzt werden können. In einer Information der Yahoo-Diskussionsgruppe
"eQSO-Sysop-DL" informierte
Rüdiger Stenzel/ DC4FS kürzlich darüber, daß es von allen
Nutzerprogrammen neue Versionen geben wird: Das Client-(PC-User-)programm, das
DTMF-Gateway-Programm, das Admin-Tool sowie ein zu registrierendes Serverprogramm.
Rüdiger/ DC4FS informiert weiterhin, das ab Oktober ausschließlich
die von Dan/ WB5DO programmierte Version 2.5 unterstützt wird und im internationalen
Monitoring freigegeben wird.
Kenner der Szene gehen davon aus, daß diese Version 2.5 die letzte Version
des "Orginal-eQSO" sein wird. Im Amateurfunk läuft bereits
seit Jahren eine DTMF-Version des eQSO.
Unabhängig davon äußerte sich Ingo Koch /DAD622 bei der am vergangenen Sonntag, den 10.08.08, stattgefundenen Diskussionsrunde nach dem Funkspruch von "pmr446-cbfunk.de", daß er weiterhin die bisherigen eQSO-Versionen auf seinem System zulässt. Ingo Koch hat seit einigen Monaten die Verbindung zum internationalen Monitoring unterbrochen. Seit geraumer Zeit hat die Plattform "pmr446-cbfunk.de" ein eigenes Monitoring eingerichtet. Die von Dan/ WB5DO neu erstellte eQSO-Version tangiert das eQSO-System "pmr446-cbfunk.de" nicht, erklärte der Plattformbetreiber Ingo Koch weiter. Ingo Koch kritisiert in einem seiner Forenbeiträge ("PMR-Radio auf den Spuren von pmr446-info.de..") die Zwangsregistrierung des eQSO-Serverprogrammes 2.5 als einen "Rückfall" auf die Spuren von pmr446-info.de :
"{...}
Nun mal was zur neuen eQSO Version 2.50 DTMF-Gateway, eine wirkliche Revolution??
Mitnichten, es ist keine wirkliche Weiterentwicklung wie Sie gross vor über
einem Jahr angekündigt worden ist. Nein, es ist die Übernahme einer
Software die es im Amateurfunk schon seit Jahren unter eQSO3.0 gibt. Außer,
das diese neue Version DTMF kann gibt es nichts neues an der Front.
Wer braucht im CB Funk DTMF ? Kaum ein CB Funkgerät in Deutschland ist
mit DTMF ausgerüstet. Sicherlich, man kann mit Tricks wie einem alten Fernabfrage-Tongeber
wie Sie es sie früher für Telefone gab spielen. Nur leider bleibt
dabei die Zuverlässigkeit auf der Strecke.
{...}
Anstatt man die eigentlichen Probleme der User und Gatewaybetreiber wie das
Anzeigen von Mutungen, 5.Sekunden Balkenanzeige, zweite Soundkarte u.s.w angeht,
baut man einfach eine Amateurfunk Version wie eQSO3.0 um und verkauft das den
Leuten als die Neuentwicklung schlecht hin.
{...}"
Ingo Koch äußerte sich gegenüber der Pressestelle der DFA
e.V., daß es zudem ein eigenes komplett neu programmiertes "eQSO"
geben werde, allerdings wird dieses, aus rechtlichen Gründen, nicht mehr
"eQSO" genannt werden.
Dieses würde dann auch zukünftig weiterentwickelt werden. Einzelheiten
hierzu würden in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.
* Links zum Thema:
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13.08.2008 Kinderfuchsjagd im Schwäbischen Wald
Kassel/ Murrhardt (HaWe/ Ho) *
Seit neun Jahren bereits unterstützen die Funkfreunde
Schwäbischer Wald e.V. die Stadt Murrhardt beim alljährlichen
Kinder-Ferienprogramm. Dieses Jahr waren es 35 Mädchen und Jungen, die
sich auf das "Abenteuer" CB-Funk einließen. Über Funk erhielten
sie kleine Aufgaben, welche sie zu lösen hatten.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht diese Förderung
des CB-Funk-Nachwuchses als Beispielhaft an und gratuliert den Funkfreunden
Schwäbischer Wald e.V. .
* Link zum Thema:
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07.08.2008 "Auf Wiedersehen, Erwin" Wenn einer geht aus unserm Kreise Die "Deutsche-Funk-Allianz (DFA) e.V." nimmt Abschied von ihrem Mitglied und Freund Erwin Rockinger. Die Trauerfeier und Beisetzung fand bereits statt. Einen ausführlichen Nachruf schrieb der Direktor des Nachrichtenmagazins "CB-Radio" Achim Hansen unter "Erwin Rockinger plötzlich verstorben" ( http://www.cb-radio.de/index.php?option=com_content&task=view&id=422&Itemid=38 ). Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de |
02.08.2008 BNetzA: Direkte
Zusammenschaltungen von Funkgeräten ![]()
Kassel/ Bonn/ Mainz (HaWe/ Ho) *
In einer aktuellen Auskunft der zuständigen Abteilung der "Bundesnetzagentur (BNetzA)" wurde die "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." darüber informiert, dass eine direkte Zusammenschaltung von Funkgeräten untersagt ist.
Anlaß dieser, für die DFA e.V. bedeutsamen, Information war eine
interne Anfrage eines CB-Funkers an die DFA e.V. . Dort wurde gefragt, ob eine
direkte Zusammenschaltung von einem SRD(LPD)-Funkgerät zu einem PMR446-Funkgerät
zulässig sei.
Ergebniss: Eine Zusammenschaltung ist nicht zulässig. Dieses ergebe
sich aus den genauen Bestimmungen der betreffenden Allgemeinzuteilungen:
"{...}
Zum Betreiben von Funkanlagen, also für die entsprechende Frequenznutzung,
ist immer eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur erforderlich. Dies kann
durch eine Einzel- oder Allgemeinzuteilung erfolgen. In dieser sind dann die
genauen Bestimmungen für die jeweils zulässige Frequenznutzung festgelegt,
wie Verwendungszweck, die technischen Parameter und ggf. weitere spezielle Auflagen.
Bei den von Ihnen angesprochen Zusammenschaltungen von Funkanlagen (PMR446 bzw. SRD-Geräten), die durch Allgemeinzuteilungen geregelt sind, sind Zusammenschaltungen daher nicht zulässig, wenn damit Entfernungen bzw. Reichweiten erzielt werden, die dem definierten Zweck "kurze Entfernungen" oder "geringer Reichweite" eindeutig widersprechen. Nicht zuletzt deshalb spricht man heute von short range devices (SRD) und nicht mehr von low power devices (LPD), da die kurze Distanz ein Wesenselement dieser Funkanwendungen ist.
Selbstverständlich sind auch alle anderen, in der jeweiligen Zuteilung enthaltenen Bestimmungen (wie z.B. " mit Handfunkgeräten") einzuhalten.
Auch ist im Störungs- oder Kollisionsfall (z.B. bei Daueraussendungen
) ist der Betreiber verantwortlich und für die etwaigen dadurch entstehenden
Aufwendungen kostenpflichtig.
{...}"
In einem vertiefenden Gespräch mit der Pressestelle der DFA e.V. verwies der zuständige Mitarbeiter der BNetzA auf die "Verordnung über Kosten für Amtshandlungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ( EMV-FTEKostV)".
Die in der oben zitierten Antwort angesprochenen "im Störungsfalle entstehenden Aufwendungen" der BNetzA können demnach schnell auf einen 5-stelligen Euro-Betrag anwachsen.
* Links zum Thema:
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28.07.2008 Internet:
Forenbetreiber haftet für alle Einträge ![]()
Kassel/ Karlsruhe (HaWe/ Ho) *
"Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in einem Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist."
So lautet der Leitsatz einer Entscheidung (AZ.:VI ZR 101/06) des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, welches bereits am 27.März 2007 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr für Recht erkannt wurde.
In dem konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Mitbegründer und Vorstandsvorsitzenden eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u.a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist, und einer Betreiberin eines Internetforums, welches sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt.
Es ging dabei um zwei Beiträge in einem Forum, wo sich der Vereinsvorsitzende als Kläger in stark beleidigender Art und Weise angegriffen fühlte.
Obwohl die Betreiberin des Forums Kenntniss von den Beiträgen erhielt,
fühlte sie sich nicht für die Löschung der Beiträge verantwortlich.
Sie war der Ansicht, daß der Rechtsstreit ausschließlich zwischen
dem Verfasser der Beiträge und dem Kläger selbst ausgetragen werden
müsse.
Der Kläger argumentierte, daß die Forenbetreiberin als Störerin
haften muß, da sie die beiden Beiträge kannte und sie trotzdem unter
ihrer Verantwortung weiterhin veröffentlichte.
Der Kläger zog daher vor das Landgericht und bekam von dort das Recht die beiden Beiträge löschen zu lassen. Auf die Berufung der Forenbetreiberin hob das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil des Landgericht größtenteils auf. Der Forenbetreiberin wurde aufgegeben, auch denjenigen Beitrag zu löschen, bei dem der Verfasser bekannt gewesen ist. Das OLG begründete dieses damit, daß sonst eine Gefahr bestünde, dass sehr kritisch geschriebende Beiträge von den Betreibern von Foren oder Webblogs auch dann gelöscht werden, wenn sie nicht rechtswidrig sind. Dieses dann allein um einen Rechtsstreit vorab aus dem Wege zu gehen. Das OLG Düsseldorf ließ jedoch eine Revision durch das BGH zu, da es eine grundsätzliche Klärung zu diesem Themenbereich herbeiführen wollte. Diese wurde dann auch eingelegt, somit wurde der Fall vor dem BGH erneut entscheiden.
Das BGH entscheid dann, daß der Betreiber eines Webforums auch dann für den Inhalt seines Webangebotes verantwortlich ist, wenn der eigentliche Verfasser des Beitrages bekannt ist.
Harald Westermann, Vorsitzender der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", äußerte sich gegenüber der Pressestelle zum Thema sinngemäß wie folgt:
"Die Entscheidung des obersten Bundesgerichtes zeigt uns, daß wir mit der Schließung unseres Gästebuches letztlich richtig reagiert haben. Die dortigen Schmierereien und ständigen Werbeeinträge von ominösen Firmen lag letztlich in unserer Verantwortung. Zeitweise wurden dort Einträge im 10-Minuten-Takt durchgeführt. Da wir das Gästebuch nicht mehrmals täglich pflegen konnten, war eine Schließung die bessere Lösung. Wer mit uns in Kontakt treten will, kann dieses auch via Post, Telefon oder e-Mail tun."
Gleichzeitig warnte Harald Westermann die Betreiber von Foren und Blogs und wies nachdrücklich auf den Urteilsspruch hin:
"Der Betreiber ist für alles, was auf seiner Webseite geschieht, verantwortlich. Wenn ein CB-Funker oder gar eine CB-Funk-Vereinigung die Zeit und Mühen aufwendet, eine Internetseite zu veröffentlichen auf der auch andere Personen schreiben können, so kann man von dem Betreiber der Internetseite auch verlangen, daß er im Streitfalle die Rechtmässigkeit der Einträge überprüft und dann auch löscht."
* Links zum Thema:
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
24.07.2008 B. Böhle und H. Westermann: Freundschaftliches Telefonat
Kassel/ Biedesheim (HaWe/ Ho) *
Der Beschluß der DAKfCBNF-Mitglieder vom 26.04.08 war Thema eines aktuell
geführten Telefonates zwischen Bernd Böhle (DAKfCBNF e.V.) und Harald
Westermann (DFA e.V.).
Der DFA-Vorsitzende äußerte darin sein Unverständniss, daß
der Wunsch einer Zusammenarbeit bei den Mitgliedern des DAKfCBNF anscheinend
stets als "Mitarbeit unter einer Mitgliedschaft" ankomme.
Die Mitglieder der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." wollen nicht
ihre Eigenständigkeit verlieren, äußerte sich Harald Westermann
rückblickend auf die Erfolge der DFA e.V. der letzten Jahre.
In dem sehr freundschaftlichen Gespräch räumte Bernd Böhle (DAKfCBNF e.V.) ein, daß er bzw. die Mitglieder des DAKfCBNF den Wunsch einer Zusammenarbeit doch wohl mißverstanden haben. Er sagte zu, das Thema "Zusammenarbeit - nicht Mitarbeit" nochmals innerhalb seines Vereines zum Thema machen wolle. Zu einem "Bundesausschuß CB-Funk" ständen jedoch seine Mitglieder ablehnend gegenüber - er müße den Willen seiner Mitglieder als Vorsitzender achten und ausführen.
Zu dem DAKfCBNF-Ehrenvorsitzenden angesprochen äußerte Bernd Böhle,
daß Franz Ahne bei der Diskussion während der Jahreshauptversammlung
im April geschwiegen habe.
In einem am 23.07. erfolgtem ausführlichen Telefonat zwischen Harald Westermann
und dem Pressesprecher der DFA e.V. vermutete der DFA-Vorsitzende dennoch, daß
Franz Ahne "hinter den Kullissen" auf die Deligierten des DAKfCBNF
Einfluß nimmt.
Harald Westermann sprach zur Herbsttagung der DFA e.V. eine ganz persönliche Einladung aus. Bernd Böhle nahm die Einladung zur Kenntniss und versprach, wenn es ihm möglich sei, auch dann anwesend zu sein. Ob er "Privat" oder in seiner Funktion als DAKfCBNF-Vorsitzender erscheinen werde, ließ er jedoch offen.
Die Vorsitzenden beider Organisationen sind sich der äußerst schwierigen Situation, in der der organisierte CB-Funk seit Jahren steckt, durchaus bewußt, daher wurde beiderseits versichert, daß man weiterhin im Gespräch bleiben muß.
Harald Westermann betonte in der Besprechung mit der DFA-Pressestelle, daß zudem auch ein Mitgliederbeschluß der DFA-Abgeordneten vorläge, welcher eindeutig eine Zusammenarbeit, aber keine Mitarbeit mit dem DAKfCBNF fordere.
* Links zum Thema:
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23.07.2008 DAKfCBNF -
DFA: Eine Zusammenarbeit ist keine Mitarbeit ![]()
Kassel/ (HaWe/ Ho) *
Mit Datum vom 21.07.2008 erfuhr die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." über einen Bericht des "FM-Funkmagazins", daß bereits am 26.04.2008 die Mitglieder des "Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) e.V." in ihrer Jahreshauptversammlung eine Mitarbeit mit der DFA e.V. nur als Mitgliedsvereinigung des DAKfCBNF möchten.
Es heißt, lt. "FM-Funkmagazin" in dem Protokoll der Versammlung:
"- Anliegen der DFA (Deutsche Funk Allianz)
Die Mitglieder waren sich einstimmig einig, dass eine Mitarbeit im DAKfCBNF
nur als Mitgliedsvereinigung möglich ist - keinesfalls als gleichberechtigte
Organisation."
Der Vorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann äußerte sich gegenüber der Pressestelle der DFA e.V. verwundert wie folgt:
"Ich weiß nicht, was den Mitgliedern des DAKfCBNF vorgetragen wurde. Wir haben, bei allen Kontakten mit dem Vorsitzenden des DAKfCBNF wie auch in der Öffentlichkeit niemals von einer Mitarbeit, sondern immer nur von einer Zusammenarbeit gesprochen. Selbstverständlich auf gleicher Ebene, denn die DFA ist, rechtlich gesehen, dem DAKfCBNF gleichberechtigt. Es sollte doch endlich wieder möglich sein, miteinander zu sprechen und, ähnlich wie es der "Runde Tisch Amateurfunk (RTA)" getan hat, gemeinsam für die CB-Funker und den CB-Funk zu arbeiten."
Harald Westermann zeigte sich zudem leicht verärgert, daß er diese Entscheidung der DAKfCBNF-Mitglieder nicht direkt vom Vorsitzenden des DAKfCBNF, Bernd Böhle, übermittelt bekam:
"Ob hier wieder der Ehrenvorsitzende, Franz Ahne, die Deligierten des DAKfCBNF in die Irre 'geleitet' hat? Wir hatten ausführliche und sehr gute Gespräche mit Bernd Böhle geführt, und das alles in der Hoffnung, daß man endlich wieder Gemeinsamkeiten findet. Diese Wünsche der DFA haben, anscheinend, die Mitglieder des DAKfCBNF, gründlich mißverstanden oder es wurde ihnen mißverständlich vorgetragen. Es muß endlich mit einer Stimme gesprochen werden - und zwar ohne daß die DFA e.V. ihre Eigenständigkeit zwangsweise aufgeben muß."
Der DFA-Vorsitzende appelliert direkt an die noch wenigen verbliebenen DAKfCBNF-Mitgliedsvereine:
"Haben die DAKfCBNF-Mitglieder es immer noch nicht bemerkt,
daß die große Masse der CB-Funker eine so starre Organisation wie
den DAKfCBNF ablehnen?
Haben sie, aus den Mitgliedsaustritten der Vergangenheit es immer noch nicht
bemerkt, daß ihre jahrelange Verweigerung gegenüber den CB-Funkern
ihnen nur ein negatives Ansehen verschafft?
Jedes einzelne Mitglied des DAKfCBNF ist, wie jeder andere CB-Funker auch, herzlich
zur Herbsttagung
der DFA e.V. am 11. Oktober eingeladen und kann sich dann ein eigenes Bild
von der DFA und dessen Wünschen zu einer Zusammenarbeit - nicht zu einer
Mitarbeit innerhalb des DAKfCBNF e.V. - machen. Es kann so wie es die letzten
Jahre war, einfach nicht weitergehen."
Der DFA-Vorsitzende betonte, daß er für jeden CB-Funker, auch für die CB-Funker im DAKfCBNF e.V., direkt ansprechbar ist und bat um die Veröffentlichung der Kontaktdaten:
Bundesgeschäftsstelle der DFA e.V.
- H. Westermann
Helmholtzstr. 11
D-34127 Kassel
e-Mail: vorstand@deutsche-funk-allianz.de
* Links zum Thema:
- "FM - DAS FUNKMAGAZIN":
http://www.funkmagazin.de
- "FM
- DAS FUNKMAGAZIN: "DAKfCBNF: Mitarbeit der DFA "nur als Mitgliedsvereinigung
möglich"": http://www.funkmagazin.de/210708a.htm
- "Deutsche
Funk-Allianz (DFA) e.V.": "28.05.2008 Herbstparlamentsvollversammlung
der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." auf einen anderen
Termin verlegt": index.htm#28.05.2008a
Aktueller Nachtrag:
Kurz vor der Veröffentlichung dieses Beitrages erreichte die Pressestelle
der DFA e.V. die Information, daß erneut ein klärendes Telefonat
zwischen den beiden Vorsitzenden Bernd Böhle (DAKfCBNF e.V.) und Harald
Westermann (DFA e.V.) stattgefunden hat. Ein eigener Beitrag dazu ist geplant.
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