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Das Archiv - Teil 16
( 23.07.2008
- 01.09.08)... 
  
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eQSO 2.50 - Antworten auf Fragen

Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung - II. Teil Link: OGG-Audio-Datei: Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung - II. Teil

Verwaltungsgericht Koblenz: Eilantrag gegen Mobilfunkanlage bleibt erfolglos

Ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände sollen besser geschützt werden Link: OGG-Audio-Datei: Ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände sollen besser geschützt werden

Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung  Link: OGG-Audio-Datei: Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung

eQSO: Mehrere Instanzen mit zusätzlicher Soundkarte möglich  Link: OGG-Audio-Datei: eQSO: Mehrere Instanzen mit zusätzlicher Soundkarte möglich

Autos tauschen Daten aus  Link: OGG-Audio-Datei: eQSO: Autos tauschen Daten aus

Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?

Babyphon und Gauner...

"Neues" eQSO und neues "eQSO"...

Kinderfuchsjagd im Schwäbischen Wald

"Auf Wiedersehen, Erwin"

BNetzA: Direkte Zusammenschaltungen von Funkgeräten  Link: OGG-Audio-Datei: BNetzA: Direkte Zusammenschaltungen von Funkgeräten

Internet: Forenbetreiber haftet für alle Einträge Link: OGG-Audio-Datei: Internet: Forenbetreiber haftet für alle Einträge

B. Böhle und H. Westermann: Freundschaftliches Telefonat

DAKfCBNF - DFA: Eine Zusammenarbeit ist keine Mitarbeit


(Zu den aktuellen News)

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01.09.2008  eQSO 2.50 - Antworten auf Fragen

Kassel/ Wittmund (HaWe/ Ho) *

Hintergrundinformationen zur eQSO-Version 2.50 sind in den letzten Wochen immer wieder erfragt worden.
Die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." stellte eine Auswahl der Fragen an DC4FS/ Rüdiger Stenzel:

DFA: Die Beteiligung an einer Diskussion in der eQSO-Yahoo-Group (http://de.groups.yahoo.com/group/eQSO-sysop-DL/) ist sehr gering.
Trotz einiger Nachfragen deinerseits gab es keine Wünsche über den Funktionsumfang der neuen 2.5 Version.
Es wurde nicht diskutiert?

Rüdiger Stenzel: Wahrscheinlich auch deshalb, weil es nicht viel zu diskutieren gibt. eQSO wird nicht mehr weiterentwickelt, die Version 3.00 für Funkamateure ist die aktuellste und am weitesten entwickelte Version von eQSO.
Seit 2005 hat Paul (M0ZPD) sie nicht weiterentwickelt. Die Software ist Freeware, aber der Sourcecode ist nicht öffentlich. Daher kann man nutzen, was da ist.
Die Version 2.50 ist im Prinzip die Version 3.00, aber ohne Registrierung und daher auf dem neusten Stand von eQSO. Zusätzlich hat David (2E1EHM) darauf Wert gelegt, dass die ganzen Hacks, weil illegal, keinen Zugriff mehr auf das Monitoring haben und somit das System PMR Radio wieder legalisiert wird.

DFA: Wurden außerhalb der Yahoo-Group (http://de.groups.yahoo.com/group/eQSO-sysop-DL/) Kontakte zum Thema zu dir hergestellt?

Rüdiger Stenzel: Nur wenige Anfragen und einige Wünsche, s.u.

DFA: Welche Änderungs-Wünsche (im Vergleich zu den derzeitigen Versionen) wurden eingereicht?

Rüdiger Stenzel: Es gab einige Wünsche, auch von Ingo Koch, aber eQSO ist eQSO und stammt von Paul Davies (M0ZPD) und da kann man nicht einfach irgend etwas anderes programmieren, auch wenn es noch so sinnvoll ist. Das ist und bleibt das Recht des Programmautors. Daher kann eine eQSO Version für PMR auch nicht viel anders ausfallen, als die neuste eQSO Version für Amateure. Hier muss man einfach die Intension des Programmierers akzeptieren.

DFA: Welche dieser Wünsche wurden umgesetzt, bzw. nicht umgesetzt (und wenn nicht: Warum nicht?) ?

Rüdiger Stenzel: Umgesetzt wurde der Wunsch nach einer legalen PMR Version mit DTMF. Es gab zwar eine Version 2.14 mit DTMF, jedoch war die nur für AFU-Rufzeichen ausgelegt und man musste etwas tricksen, um auch PMR- oder CB-Rufzeichen verwenden zu können.
Auch die Möglichkeit der Konfiguration einer zweiten Soundkarte ist in dieser Version enthalten, so dass man zwei Systeme parallel ansteuern kann.
Es gibt auch einen Wachdog, so dass man die Sendezeit des Funkgeräts begrenzen kann.
Die Gateway-Hilfe liegt nun lokal als Windows-Hilfe vor, so dass man auch eigene Hilfen erstellen kann.

DFA: Wie begründet man die Registrierung (des Serverprogrammes)?

Rüdiger Stenzel: Die Registrierung dient der Übersicht über die Serverbetreiber, zur Information bei Änderungen und Updates und zur Vermeidung von illegalen und verunglimpfenden Beiträgen in Server-Kommentarzeilen.
Außerdem sollte die Serverstruktur wieder auf ein notwendiges Maß reduziert werden. eQSO soll zur Kommunikation von Funkinteressierten beitragen, nicht zur Vereinsamung auf duzenden privaten Servern im Ein-Mann-Betrieb.
Deshalb gibt es auch einen internationalen Main-Server "eqso.pmr-radio.net". Hier können sich auch kleinere Benutzergruppen wieder sammeln. Dieser Server wird im Monitoring immer aufgeblättert gezeigt, wie "server.eqso.net" bei den Funkamateuren.

DFA: Wird es eine Weiterentwicklung geben (Ich denke da an Funktionen, die, z.B., derzeit vom "BL-eQSO-Manager" bzw. von dem eQSO-Aufsatzprogrammpaketen ("eQSO-Communicator-Familie") von Holger / Wildemann übernommen werden)?

Rüdiger Stenzel: Nein, ich sehe keinen Bedarf für Funkamateure und somit fällt auch keine neuere Version für die Jedermannfunker ab. eQSO bleibt auf dem jetzigen Stand und man kann es dort einsetzen, wo es sinnvoll erscheint. Als einfaches Programm für Funkanwendungen ist es gut einsetzbar auch auf älteren Rechnern. Die Schnittstellen lassen sich für den Funkbetrieb einfach konfigurieren.
Wenn es etwas moderneres sein soll, dann bietet sich FRN an, das der Programmierer auch noch nach den Wünschen der Benutzer weiterentwickelt. Hier hat man den Komfort als PC-User auch Texte an alle oder privat zu senden. Für Gateways ist der Unterschied nicht so groß, da Funkteilnehmer diese Techniken nicht nutzen können. Nur die USB-Schnittstelle kann für moderne Rechner von Vorteil sein.
Aufsatzprogramme wie BL-eQSO-Manager oder eQSO-Communikator sind legale Möglichkeiten die Handhabung von eQSO weiter den Bedürfnissen der User anzupassen, da sie das eigentliche Programm nicht verändern, sondern per Maussteuerung fernbedienen. Sie sind sozusagen Zusatztools für besondere Anwendungsmöglichkeiten.
Also am Besten benutzt man eQSO auf älteren Rechnern und ist damit zufrieden, oder FRN auf moderneren Rechnern und nimmt an der aktuellen Entwicklung teil.

DFA: Wie steht die engl. eQSO-Gruppe zu der Ankündigung, daß Ingo Koch/ DAD622 eine komplett eigene Software entwickelt bzw. entwickeln lässt?

Rüdiger Stenzel: Jedem bleibt es überlassen, eine eigene Software für VoIP zu programmieren, schließlich gibt es ja auch noch EchoLink, CQ100, Teamspeak, TeamTalk, Asterisk, etc. . Solange es sich um eine neue Software und nicht um Programmteile von eQSO (siehe Lizenzbestimmung) handelt, kann das den Betreibern von eQSO egal sein. Eine Koppelung mit eQSO darf natürlich nicht erfolgen. Das geht auch nicht, sonst müsste man Teile des Sourcecodes von eQSO benutzen.
Jeder soll doch so wie er will das eine oder andere System nutzen. eQSO und speziell die Version 2.50 für PMR Radio stellt ein System für PC-User und Gateways zur Verfügung, was im Rahmen der Entwicklung von eQSO aktuell ist.
Wem das nicht aktuell genug ist, der darf natürlich auch FRN benutzen oder eine eigene Software nach seinen Vorstellungen und Wünschen entwickeln. Auch dabei wird man schnell feststellen, dass man nicht alle Wünsche berücksichtigen kann.

DFA: Herzlichen Dank für deinen Zeitaufwand, den du aufgrund dieser Anfrage hast.

Rüdiger Stenzel: Dafür nicht, das tue ich gerne, wenn es der Sache dient. Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Information beitragen.

 

  * Links zum Thema:

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


22.08.2008  Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung - II. Teil Link: OGG-Audio-Datei: Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung - II. Teil

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete am 13.08.08 ("13.08.2008  Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?") über verschiede Anfragen der Bundestagsfraktion "Die Linke" zum Thema "Mobilfunk".
Unter anderem ging es um die Bundestagsdrucksache 16/10017 - "Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen.".
"Die Linke" leitete diese kleine Anfrage wie folgt ein:

"Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen

Eine Möglichkeit, die Wirkungen von Mobilfunkstrahlung zu untersuchen, ohne auf Menschen zurückgreifen zu müssen, ist die Beobachtung der Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere. Eine Einwirkung von elektromagnetischer Strahlung auf Pflanzen wird bislang überwiegend bestritten und es werden international kaum Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet durchgeführt.
Seit mehreren Jahren werden in vielen europäischen Städten unerklärliche, erhebliche Vitalitätsverluste bei vielen Baumarten festgestellt. Dr. Volker Schorpp stellte den Verdacht auf Baumschäden durch Hochfrequenzexposition anhand von Fotodokumentationen auf einem Fachgespräch des Bundesamtes für Strahlenschutz am 2. August 2006 vor (Protokoll_FGesprBfSAezte.pdf unter www.bfs.de).
Neben einer Reihe von Fallbeschreibungen bei Milchrindern, Schweinen und Geflügel gibt die bayerische Rinderstudie (Löscher/Käs 1998) Anlass zur Besorgnis, die erhebliche Unterschiede zwischen hoch und niedrig exponierten Betrieben zeigte, u. a. Auszehrung, sowie spontane Fehl- und Totgeburten und eine Erhöhung von Missgeburten sowie Verhaltensänderungen, die zu einem Rückgang der Milchleistung führten.
{...}"

In der kleinen Anfrage wurde zudem folgende Kern-Frage gestellt:

"{...}
 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf Nutztiere, Haustiere, Wildtiere, Vögel, Bienen und Insekten sowie Pflanzen vor?
{...}"

Hierauf antwortete, namens der Bundesregierung, das "Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)" in der Bundestagsdrucksache 16/10086 wie folgt:

"{...}
Der Bundesregierung liegen eine große Anzahl von Studien zu einigen der genannten Tiergruppen vor.
1. Nutztiere:
{...}
In Bezug auf Milchleistung, Fruchtbarkeit und Schlafhormonausschüttung waren bei allen untersuchten Rinderherden keine Auffälligkeiten durch den Einfluss von Mobilfunk erkennbar. Fehlbildungen waren vor allem auf das Auftreten einer Viruserkrankung (Bovine Virusdiarrhoe) zurückzuführen.
{...}
Eine Gefährdung durch Mobilfunk wurde durch diese und weitere Studien nicht wissenschaftlich belegt.
{...}"

In einer weiteren Antwort des BMU, dokumentiert in der Bundestagsdrucksache 16/10085 wurde auf eine weitere Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/10019) von "Die Linke" bezug genommen.
In der Antwort heißt es, daß die Grenzwerte der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)" auf  "gut dokumentierten Wirkungen" elektromagnetischer Felder" beruhen.
In der Meldung des "Deutschen Bundestages" heißt es dazu:

"{...}
Bei der Grenzwertsetzung sei die interindividuelle Streuung berücksichtigt und ein Sicherheitsabstand zu gut reproduzierbaren Schwellenwirkungen eingehalten worden. Dieses Verfahren entspreche der international und national anerkannten Vorgehensweise. Zum Schutz der Bevölkerung seien die Grenzwerte "weit" unterhalb der identifizierten Schwellen festgelegt worden, so die Regierung. Wissenschaftliche Nachweise, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung von derzeit bekannten Gesundheitsgefahren nicht ausreichend schützten, würden der Bundesregierung nicht vorliegen. Auch der Abschluss des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) habe ergeben, dass die Grenzwerte ausreichend seien. Deshalb halte die Bundregierung weiterhin an den bestehenden Grenzwerten fest."

 "Auch, wenn es hierbei hauptsächlich um 'Handy-Funk' handelt, ist der Themenbereich "Mögliche Gesundheitliche Risiken durch HF-Strahlung" auch für CB-Funker wichtig.", äußerte sich der Vorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann, während eines Gespräches mit der Pressestelle.
"In unserem Bericht vom 13.08.08 erwähnten wir es bereits, daß die Grenzwerte auch für uns CB-Funker gelten. Dies, im übrigen, ganz besonders, wenn wir mit Richtantennen arbeiten. Wir kommen dann, fast immer, rechnerisch über die Grenze der 10 Watt-EIRP-Abstrahlung. Ist das dann der Fall, müssen auch wir eine Standortbescheinigung beantragen."

 

      * Links zum Thema:

          - "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." - "13.08.2008  Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?": index.htm#13.08.2008a

          - Bundestagsdrucksache 16/10017 - "Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen.": http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610017.pdf

          - Bundestagsdrucksache 16/10086: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610086.pdf

          - Bundestagsdrucksache 16/10085: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610085.pdf

          - Bundestagsdrucksache 16/10019 - "Wissenschaftlicher Erkenntnisstand über Gesundheitsschäden durch drahtlose Kommunikationstechnologien": http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610019.pdf

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


22.08.08  Verwaltungsgericht Koblenz: Eilantrag gegen Mobilfunkanlage bleibt erfolglos Link: OGG-Audio-Datei: Verwaltungsgericht Koblenz: Eilantrag gegen Mobilfunkanlage bleibt erfolglos

Kassel/ Landkreis Mayen-Koblenz (HaWe/ Ho) *

Das Verwaltungsgericht Koblenz kam bei einer Verhandlung über einen Eilantrag gegen eine Mobilfunkanlage (AZ.: 1 L 847/08.KO) zu demselben Ergebniss, wie das "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)" in der Bundestagsdrucksache 16/10085 (die DFA berichete: "22.08.2008  Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung - II. Teil").

"{...}
Die geplante Anlage, so die Richter, verstoße nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, da sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufe. Die Bundesnetzagentur habe den Standort anhand der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder überprüft und festgestellt, dass die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes außerhalb der standortbezogenen Sicherheitsabstände von 7,35 Meter in Hauptstrahlrichtung und 1,38 Meter in vertikaler Richtung nicht überschritten würden. Das Gericht habe auch keinen Anlass, davon auszugehen, dass die menschliche Gesundheit durch die geltenden Grenzwerte unzureichend geschützt sei.
{...}"

heißt es in der Presseerklärung des Verwaltunsggerichtes Koblenz.

      * Links zum Thema:

          - Bundestagsdrucksache 16/10085: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610085.pdf

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


22.08.08  Ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände sollen besser geschützt werden Link: OGG-Audio-Datei: Ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände sollen besser geschützt werden

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

"Ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände sollen besser geschützt werden".

Zu diesem Ergebniss kommt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (Bundestagsdrucksache 16/10120) zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates.

In der Pressemeldung zur Stellungnahme heißt es, u.a.:

"{...}
Um das externe Haftungsrisiko eines ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieds zu begrenzen sieht der Gesetzentwurf vor, im Rahmen der Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern "an die Aufgabenverteilung innerhalb des Vereinsvorstandes anzuknüpfen". Danach würde eine entsprechende Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds ausscheiden, wenn dieses nach der schriftlichen Ressortverteilung für den jeweiligen Bereich nicht verantwortlich ist. Die bisher in diesem Zusammenhang bestehenden umfassenden Überwachungspflichten würden damit künftig entfallen, argumentiert der Bundesrat.
{...}"

Inwiefern das Haftungsrisiko auch für "Nicht eingetragene Vereine" Gültigkeit haben kann, ist der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." bislang nicht bekannt.
Die "Begrenzung des Haftungsrisikos für Vereinsvorstände" wird, vermutlich, auch ein Thema bei der bevorstehenden Herbstparlamentsvollversammlung der DFA e.V. sein.

  * Links zum Thema:

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


20.08.2008  Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung Link: OGG-Audio-Datei: Bundesregierung zu Mobilfunkstrahlung

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

"Die finanzielle Beteiligung der Industrie an der Mobilfunkforschung ist "sachgerecht". Sie entspricht nach Auffassung der Bundesregierung dem Verursacherprinzip."

So lautet, zusammengefasst, die Antwort der Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 16/10078).

Die Bundestagsabgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch und weitere, sowie die Fraktion "DIE LINKE" richten in der Bundestagsdrucksache 16/10018 ihre Aufmerksamkeit auf die "Unabhängigkeit der Mobilfunkforschung". (Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete: "13.08.2008  Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?", s. dazu auch die Anmerkung des Vorsitzenden der DFA e.V. in selbigem Bericht).
Dort nehmen sie Bezug auf eine US-amerikanische Auswertung von ca. 3000 Studien zu den gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks.

Die dreizehn hierzu an die Bundesregierung gestellten Fragen zielen darauf ab, zukünftig eine Neutralität bei den Studien zur Mobilfunkforschung einzufordern.

Detailliert fragte "Die Linke":

"1. Ist die Bundesregierung bereit, zukünftig auf gemischt finanzierte Studien bei der Mobilfunkforschung zu verzichten, damit gewährleistet ist, dass die Ergebnisse nicht durch Interessenkonflikte verfälscht werden können?
Wenn nein, warum nicht?"

Antwort der Bundesregierung:

"Nein, eine finanzielle Beteiligung der Industrie an der Mobilfunkforschung wird als sachgerecht angesehen, da dies aus Sicht der Bundesregierung nach dem Verursacherprinzip gerechtfertigt ist.

Gemischt-finanzierte Studien und Forschungsprogramme wie das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm unterliegen aus Sicht der Bundesregierung dann keinem Interessenskonflikt, wenn gewährleistet ist, dass die finanzierende (industrielle) Seite keinerlei Einfluss auf die Auswahl der Forschungsinhalte, das Vergabeverfahren, die Durchführung der Studien und die Bewertung der Ergebnisse hat. Dies war beim Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm in vollem Umfang gewährleistet: Für die fachliche und administrative Durchführung des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm war ausschließlich das vom Bundesumweltministerium beauftragte Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Aufschlüsselung der Mittelverteilung gegenüber Forschungsnehmern oder Netzbetreibern. Alle Vorhaben wurden nach den etablierten Regeln und Verfahren der Ressortforschung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom Bundesamt für Strahlenschutz vergeben und betreut."

Auch mögliche Interessensverquickungen bei Personen, welche einerseits als Mitglieder in der ICNIRP (International Commission on non-ionizing radiation protection) teilnehmen, andererseits aber im "Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)" und der Strahlenschutzkommission (SSK) ebenfalls verantwortlichen Positionen innehaben, wurde von der Bundesregierung verneint.

Die Antworten auf die dreizehn Fragen der Bundestagsfraktion "Die Linken" sind in der Bundestagsdrucksache 16/10078 nachzulesen.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


20.08.2008  eQSO: Mehrere Instanzen mit zusätzlicher Soundkarte möglich. Link: OGG-Audio-Datei: eQSO: Mehrere Instanzen mit zusätzlicher Soundkarte möglich

Kassel/ Hamburg/ Neunkirchen/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *

"eQSO mit zwei Sounkarten ist möglich!"
Dieses stellten Rudi/ Habicht (Hamburg), Frank/ Wombel 01 (Neunkirchen) und Ingo Koch/ DAD622 (Hermeskeil) in praktischen Versuchen fest.

Sollte es sich bestätigen, daß zwei gestartete eQSO-Programme auf einem Windows-XP-System auf zwei unterschiedlichen, aber gleichzeitig laufenden Benutzerinstanzen stabil läuft, so liessen sich einerseits ein eQSO-Gateway (im Hintergrund) und andererseits ein eQSO-User-Programmm gleichzeitig auf einem XP-Rechner betreiben.

Möglicherweise lässt sich auch auf anderen Windows-Systemen, welche mehrere gleichzeitige Benutzer zulassen, ebenso verfahren.

Ingo Koch hat hierzu im Forum von "pmr446-cbfunk.de" einen Diskussionsfaden unter http://www.eqso-funkertreffen.de/forum/thread.php?sid=617caadf2f8a1ddc946915a8a00dbbb0&postid=907#post907 eröffnet und wird dort ausführlich berichten.

 

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


20.08.2008  Autos tauschen Daten aus Link: OGG-Audio-Datei: eQSO: Autos tauschen Daten aus

Kassel/ Brüssel. (HaWe/ Ho) *

Der Weg für das "sprechende Auto" ist frei. Die EU-Kommission hat am 5.8.2008 in Brüssel Funkfrequenzen reserviert, mit denen Autofahrer bald gezielt untereinander Kontakt aufnehmen können. Aus Verkehrszentralen sollen die Autofahrer vor Staus gewarnt werden können. Entsprechende Geräte kommen voraussichtlich 2010 oder 2011 auf den Markt. Die Frequenzen sind aber nicht für einen bestimmten Zweck reserviert, sie sollen in erster Linie Informationen aus den Verkehrszentralen an die Autofahrer übermitteln, können aber auch zur Datenkommunikation zwischen Autofahrern untereinander eingesetzt werden.

Der DFA Vorsitzende Harald Westermann erwähnte in einem kurzen Gespräch mit der Pressestelle, daß ja auch immer noch der CB-Funk auf Kanal 9 AM für eine direkte Kommunikation, besonders von LKW-Fahrern, auf den Autobahnen genutzt werde. Auch die seit Januar 2007 erlaubte Vernetzung von CB-Funkstationen über das Internet (CB-Sprechfunknetzwerke) kann bundesweit auch für Warnmeldungen von Autobahnstaus und ähnlichen Vorkommnissen von CB-Funkern genutzt werden.

Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


13.08.2008  Mobilfunkstrahlung: Strahlung minimieren - Forschungsprogramme nicht unabhängig?

Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *

Die Bundestagsfraktion "Die Linke" beschäftigt sich mit dem Themenbereich "Mobilfunkstrahlung".
Dieses geht aus mehreren von der Bundestagsverwaltung veröffentlichten Anfragen bzw. einem Antrag hervor.

In einem Antrag vom 04.06.2008, veröffentlicht unter der Bundestagsdrucksache 16/9485, beantragen die Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch und weitere, sowie die Fraktion "DIE LINKE" unter der Überschrift "Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken" folgende Punkte:

In der Bundestagsdrucksache 16/10017 (vom 16.07.2008) fragen die Abgeordneten Lutz Heilmann, Karin Binder, Hans-Kurt Hill sowie die Fraktion "DIE LINKE" nach den "Auswirkungen drahtloser Kommunikationstechnologien auf Tiere und Pflanzen."

Dieselben Bundestagsabgeordneten richten in der Bundestagsdrucksache 16/10018 (ebenfalls vom 16.07.2008) ihre Aufmerksamkeit auf die "Unabhängigkeit der Mobilfunkforschung".
Dort nehmen sie Bezug auf eine US-amerikanische Auswertung von ca. 3000 Studien zu den gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks:

"Eine Auswertung von rund 3 000 Studien zu den gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks durch die amerikanische Bioinitiative Group ergab,dass ca. 80 Prozent dieser Studien ganz oder teilweise von der Mobilfunkindustrie finanziert waren. Beziehungen zwischen Unternehmen und "unabhängigen" Forschern seien weit verbreitet. In der Zeitschrift "umwelt-medizin-gesellschaft" (Nr. 3/2007) wird über "heimliche Verbindungen zur Industrie und Interessenskonflikte in der Krebsforschung" berichtet,u. a. auch über eine von Motorola bezahlte Kampagne gegen die Gehirntumorfunde bei Mobilfunkstudien.
Dr. Michael Repacholi,der lange Jahre bei der "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP) führend und in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den Bereich Hochfrequenzstrahlung und Grenzwertempfehlungen verantwortlich war,ist nach Korruptionsvorwürfen aus der WHO ausgeschieden und zu einem amerikanischen Stromversorger als Berater gegangen. Laut Micro Wave News (Vol. XXVI,No. 8,13. November 2006) hat Dr. Repacholi nicht dementiert,dass eine erheblicher Prozentsatz der Gelder für das "EMF-Projekt" der WHO aus der Industrie kamen.
Die Kriterien für die Grenzwerte,auf die sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) stützen,werden von nationalen und internationalen Gremien,insbesondere der ICNIRP geprüft und gegebenenfalls neu festgelegt. Dieser Verein ist personell eng verzahnt mit dem BfS und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz. Damit fehlt es dem BfS an der nötigen Unabhängigkeit,um seine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen, weil das Amt zu abhängig wird von privaten Organisationen.
{...}"

Die dreizehn hierzu an die Bundesregierung gestellten Fragen zielen darauf ab, zukünftig eine Neutralität bei den Studien zur Mobilfunkforschung einzufordern.

Für den einzelnen CB-Funker ist diese Thematik von existentieller Bedeutung, denn auch der CB-Funker hat über die einzuhaltenden Allgemeinverfügungen seiner Funkgeräte die Verpflichtung, die gesetzlich angegebenen Grenzwerte (26. BImSchV) sowie die sog. "10 Watt EIRP Antennenabstrahlung" einzuhalten.
Zum Thema "10 Watt EIRP" hat die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." in der zweiten Jahreshälfte 2005 eine Umfrage unter den CB-Funkern durchgeführt, dessen Endergebniss auf der Internetseite http://www.deutsche-funk-allianz.de/Technik/Antennenumfrage.html veröffentlicht wurde.
Der Vorstand der DFA ist davon überzeugt, daß diese Umfrage mit dazu beigetragen hat, daß eine diesbezügliche Formulierung in der CB-Funkallgemeinverfügung entsprechend umformuliert wurde.

Harald Westermann, Vorsitzender der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." weiß um die Brisanz des Themenbereiches, und wird, satzungsgemäß, einen Bestandsschutz die CB-Funker einfordern:

"CB-Funk ist eine ganz andere Technologie als der Mobilfunk. Falls der CB-Funk zukünftig direkt durch neue Schutzbestimmungen tangiert wird, sind wir uns unserer Vertretungsaufgabe bewußt."

 

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13.08.2008  Babyphon und Gauner...

Kassel/ Limburg/Dornburg (HaWe/ Ho) *

Babyphone wurden noch vor einigen Jahren den CB-Funkern mit gemischten Gefühlen beobachtet.
Hörte man, als CB-Funker, einerseits vergnüglich die privaten und teils intimen Gespräche frisch gebackener Eltern. Andererseits ärgerte man sich über einen unnötig belegten CB-Funkkanal.
Seitdem die Frequenzbereiche der Babyphone jedoch zwischen die CB-Kanäle gelegt wurde, hat sich das Problem überwiegend erledigt.

Dennoch schmunzelte man bei der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) über eine Meldung der "Nassauischen Neuen Presse" vom 09.08.08.
Demnach ging in der Nacht vom 22. auf den 23. Februar 2008 ein Vox-gesteuertes Babyphon im Stellwerk des Bahnhofs Wilsenroth auf Sendung. Ein Bahnangestellter hatte das Gerät aufgestellt, weil in den Wochen zuvor an der Bahnstrecke zwischen Hadamar und Frickhofen immer wieder Kupferleitungen gestohlen worden waren.
Und: Er hatte Glück: Sieben rumänische Staatsbürger hatten von den Versorgungsmasten Kupfermaterial im Wert von 16.000 Euro abmontiert und zum Abtransport bereitgelegt. Nach einer polizeilichen Großfahndung wurden sie verhaftet.
Vor kurzem fand die Gerichtsverhandlung statt. Das Landgericht verurteilte die Männer zu vergleichsweise geringen Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten bis zu einem Jahr.
Der Vorsitzende Richter folgte der Erklärung der Verteidigung.
Demnach wurden die Rumänen in einem Kölner Lokal als Tagelöhner angestellt, um an bestimmten Orten Kupfermaterial abzubauen.
Bei der polizeilichen Vernehmung gaben die "Monteure" an, sie wären der Ansicht gewesen, einer legalen Beschäftigung nachzugehen.

 

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13.08.2008  "Neues" eQSO und neues "eQSO"...

Kassel/ Wittmund/ Hermeskeil (HaWe/ Ho) *

Seit einiger Zeit wird es bereits in unterschiedlichen Foren diskutiert und auf der Webseite von "PMR-Radio" verkündet.
Die derzeitig in Gebrauch befindliche eQSO-Version 1.32 wird ab dem 20. August 2008 durch die neue Version 2.50 (mit DTMF) über die Webseite http://pmr-radio.net/ ersetzt werden können. In einer Information der Yahoo-Diskussionsgruppe "eQSO-Sysop-DL" informierte Rüdiger Stenzel/ DC4FS kürzlich darüber, daß es von allen Nutzerprogrammen neue Versionen geben wird: Das Client-(PC-User-)programm, das DTMF-Gateway-Programm, das Admin-Tool sowie ein zu registrierendes Serverprogramm.
Rüdiger/ DC4FS informiert weiterhin, das ab Oktober ausschließlich die von Dan/ WB5DO programmierte Version 2.5 unterstützt wird und im internationalen Monitoring freigegeben wird.
Kenner der Szene gehen davon aus, daß diese Version 2.5 die letzte Version des "Orginal-eQSO" sein  wird. Im Amateurfunk läuft bereits seit Jahren eine DTMF-Version des eQSO.

Unabhängig davon äußerte sich Ingo Koch /DAD622 bei der am vergangenen Sonntag, den 10.08.08, stattgefundenen Diskussionsrunde nach dem Funkspruch von "pmr446-cbfunk.de", daß er weiterhin die bisherigen eQSO-Versionen auf seinem System zulässt. Ingo Koch hat seit einigen Monaten die Verbindung zum internationalen Monitoring unterbrochen. Seit geraumer Zeit hat die Plattform "pmr446-cbfunk.de" ein eigenes Monitoring eingerichtet. Die von Dan/ WB5DO neu erstellte eQSO-Version tangiert das eQSO-System "pmr446-cbfunk.de" nicht, erklärte der Plattformbetreiber Ingo Koch weiter. Ingo Koch kritisiert in einem seiner Forenbeiträge ("PMR-Radio auf den Spuren von pmr446-info.de..") die Zwangsregistrierung des eQSO-Serverprogrammes 2.5 als einen "Rückfall" auf die Spuren von pmr446-info.de :

"{...}
Nun mal was zur neuen eQSO Version 2.50 DTMF-Gateway, eine wirkliche Revolution??
Mitnichten, es ist keine wirkliche Weiterentwicklung wie Sie gross vor über einem Jahr angekündigt worden ist. Nein, es ist die Übernahme einer Software die es im Amateurfunk schon seit Jahren unter eQSO3.0 gibt. Außer, das diese neue Version DTMF kann gibt es nichts neues an der Front.

Wer braucht im CB Funk DTMF ? Kaum ein CB Funkgerät in Deutschland ist mit DTMF ausgerüstet. Sicherlich, man kann mit Tricks wie einem alten Fernabfrage-Tongeber wie Sie es sie früher für Telefone gab spielen. Nur leider bleibt dabei die Zuverlässigkeit auf der Strecke.
{...}
Anstatt man die eigentlichen Probleme der User und Gatewaybetreiber wie das Anzeigen von Mutungen, 5.Sekunden Balkenanzeige, zweite Soundkarte u.s.w angeht, baut man einfach eine Amateurfunk Version wie eQSO3.0 um und verkauft das den Leuten als die Neuentwicklung schlecht hin.
{...}"

Ingo Koch äußerte sich gegenüber der Pressestelle der DFA e.V., daß es zudem ein eigenes komplett neu programmiertes "eQSO" geben werde, allerdings wird dieses, aus rechtlichen Gründen, nicht mehr "eQSO" genannt werden.
Dieses würde dann auch zukünftig weiterentwickelt werden. Einzelheiten hierzu würden in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.

 

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13.08.2008  Kinderfuchsjagd im Schwäbischen Wald

Kassel/ Murrhardt (HaWe/ Ho) *

Seit neun Jahren bereits unterstützen die Funkfreunde Schwäbischer Wald e.V. die Stadt Murrhardt beim alljährlichen Kinder-Ferienprogramm. Dieses Jahr waren es 35 Mädchen und Jungen, die sich auf das "Abenteuer" CB-Funk einließen. Über Funk erhielten sie kleine Aufgaben, welche sie zu lösen hatten.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht diese Förderung des CB-Funk-Nachwuchses als Beispielhaft an und gratuliert den Funkfreunden Schwäbischer Wald e.V. .

 

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07.08.2008  "Auf Wiedersehen, Erwin"

Wenn einer geht aus unserm Kreise
Wird es so schmerzhaft uns bewusst
Wie kurz sie ist die Lebensreise
Wie sehr uns trifft dieser Verlust

Die "Deutsche-Funk-Allianz (DFA) e.V." nimmt Abschied von ihrem Mitglied und Freund Erwin Rockinger.

Die Trauerfeier und Beisetzung fand bereits statt.

Einen ausführlichen Nachruf schrieb der Direktor des Nachrichtenmagazins "CB-Radio" Achim Hansen unter "Erwin Rockinger plötzlich verstorben" ( http://www.cb-radio.de/index.php?option=com_content&task=view&id=422&Itemid=38 ).

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02.08.2008  BNetzA: Direkte Zusammenschaltungen von Funkgeräten  Link: OGG-Audio-Datei: BNetzA: Direkte Zusammenschaltungen von Funkgeräten

Kassel/ Bonn/ Mainz (HaWe/ Ho) *

In einer aktuellen Auskunft der zuständigen Abteilung der "Bundesnetzagentur (BNetzA)" wurde die "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." darüber informiert, dass eine direkte Zusammenschaltung von Funkgeräten untersagt ist.

Anlaß dieser, für die DFA e.V. bedeutsamen, Information war eine interne Anfrage eines CB-Funkers an die DFA e.V. . Dort wurde gefragt, ob eine direkte Zusammenschaltung von einem SRD(LPD)-Funkgerät zu einem PMR446-Funkgerät zulässig sei.
Ergebniss: Eine Zusammenschaltung ist nicht zulässig. Dieses ergebe sich aus den genauen Bestimmungen der betreffenden Allgemeinzuteilungen:

"{...}
Zum Betreiben von Funkanlagen, also für die entsprechende Frequenznutzung, ist immer eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur erforderlich. Dies kann durch eine Einzel- oder Allgemeinzuteilung erfolgen. In dieser sind dann die genauen Bestimmungen für die jeweils zulässige Frequenznutzung festgelegt, wie Verwendungszweck, die technischen Parameter und ggf. weitere spezielle Auflagen.

Bei den von Ihnen angesprochen Zusammenschaltungen von Funkanlagen (PMR446 bzw. SRD-Geräten), die durch Allgemeinzuteilungen geregelt sind, sind Zusammenschaltungen daher nicht zulässig, wenn damit Entfernungen bzw. Reichweiten erzielt werden, die dem definierten Zweck "kurze Entfernungen" oder "geringer Reichweite" eindeutig widersprechen. Nicht zuletzt deshalb spricht man heute von short range devices (SRD) und nicht mehr von low power devices (LPD), da die kurze Distanz ein Wesenselement dieser Funkanwendungen ist.

Selbstverständlich sind auch alle anderen, in der jeweiligen Zuteilung enthaltenen Bestimmungen (wie z.B. " mit Handfunkgeräten") einzuhalten.

Auch ist im Störungs- oder Kollisionsfall (z.B. bei Daueraussendungen ) ist der Betreiber verantwortlich und für die etwaigen dadurch entstehenden Aufwendungen kostenpflichtig.
{...}"

In einem vertiefenden Gespräch mit der Pressestelle der DFA e.V. verwies der zuständige Mitarbeiter der BNetzA auf die "Verordnung über Kosten für Amtshandlungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ( EMV-FTEKostV)".

Die in der oben zitierten Antwort angesprochenen "im Störungsfalle entstehenden Aufwendungen" der BNetzA können demnach schnell auf einen 5-stelligen Euro-Betrag anwachsen.

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28.07.2008  Internet: Forenbetreiber haftet für alle Einträge Link: OGG-Audio-Datei: Internet: Forenbetreiber haftet für alle Einträge

Kassel/ Karlsruhe (HaWe/ Ho) *

"Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in einem Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist."

So lautet der Leitsatz einer Entscheidung (AZ.:VI ZR 101/06) des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, welches bereits am 27.März 2007 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr für Recht erkannt wurde.

In dem konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Mitbegründer und Vorstandsvorsitzenden eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u.a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist, und  einer Betreiberin eines Internetforums, welches sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt.

Es ging dabei um zwei Beiträge in einem Forum, wo sich der Vereinsvorsitzende als Kläger in stark beleidigender Art und Weise angegriffen fühlte.

Obwohl die Betreiberin des Forums Kenntniss von den Beiträgen erhielt, fühlte sie sich nicht für die Löschung der Beiträge verantwortlich. Sie war der Ansicht, daß der Rechtsstreit ausschließlich zwischen dem Verfasser der Beiträge und dem Kläger selbst ausgetragen werden müsse.
Der Kläger argumentierte, daß die Forenbetreiberin als Störerin haften muß, da sie die beiden Beiträge kannte und sie trotzdem unter ihrer Verantwortung weiterhin veröffentlichte.

Der Kläger zog daher vor das Landgericht und bekam von dort das Recht die beiden Beiträge löschen zu lassen. Auf die Berufung der Forenbetreiberin hob das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil des Landgericht größtenteils auf. Der Forenbetreiberin wurde aufgegeben, auch denjenigen Beitrag zu löschen, bei dem der Verfasser bekannt gewesen ist. Das OLG begründete dieses damit, daß sonst eine Gefahr bestünde, dass sehr kritisch geschriebende Beiträge von den Betreibern von Foren oder Webblogs auch dann gelöscht werden, wenn sie nicht rechtswidrig sind. Dieses dann allein um einen Rechtsstreit vorab aus dem Wege zu gehen. Das OLG Düsseldorf ließ jedoch eine Revision durch das BGH zu, da es eine grundsätzliche Klärung zu diesem Themenbereich herbeiführen wollte. Diese wurde dann auch eingelegt, somit wurde der Fall vor dem BGH erneut entscheiden.

Das BGH entscheid dann, daß der Betreiber eines Webforums auch dann für den Inhalt seines Webangebotes verantwortlich ist, wenn der eigentliche Verfasser des Beitrages bekannt ist.

Harald Westermann, Vorsitzender der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", äußerte sich gegenüber der Pressestelle zum Thema sinngemäß wie folgt:

"Die Entscheidung des obersten Bundesgerichtes zeigt uns, daß wir mit der Schließung unseres Gästebuches letztlich richtig reagiert haben. Die dortigen Schmierereien und ständigen Werbeeinträge von ominösen Firmen lag letztlich in unserer Verantwortung. Zeitweise wurden dort Einträge im 10-Minuten-Takt durchgeführt. Da wir das Gästebuch nicht mehrmals täglich pflegen konnten, war eine Schließung die bessere Lösung. Wer mit uns in Kontakt treten will, kann dieses auch via Post, Telefon oder e-Mail tun."

Gleichzeitig warnte Harald Westermann die Betreiber von Foren und Blogs und wies nachdrücklich auf den Urteilsspruch hin:

"Der Betreiber ist für alles, was auf seiner Webseite geschieht, verantwortlich. Wenn ein CB-Funker oder gar eine CB-Funk-Vereinigung die Zeit und Mühen aufwendet, eine Internetseite zu veröffentlichen auf der auch andere Personen schreiben können, so kann man von dem Betreiber der Internetseite auch verlangen, daß er im Streitfalle die Rechtmässigkeit der Einträge überprüft und dann auch löscht."

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24.07.2008  B. Böhle und H. Westermann: Freundschaftliches Telefonat

Kassel/ Biedesheim (HaWe/ Ho) *

Der Beschluß der DAKfCBNF-Mitglieder vom 26.04.08 war Thema eines aktuell geführten Telefonates zwischen Bernd Böhle (DAKfCBNF e.V.) und Harald Westermann (DFA e.V.).
Der DFA-Vorsitzende äußerte darin sein Unverständniss, daß der Wunsch einer Zusammenarbeit bei den Mitgliedern des DAKfCBNF anscheinend stets als "Mitarbeit unter einer Mitgliedschaft" ankomme.
Die Mitglieder der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." wollen nicht ihre Eigenständigkeit verlieren, äußerte sich Harald Westermann rückblickend auf die Erfolge der DFA e.V. der letzten Jahre.

In dem sehr freundschaftlichen Gespräch räumte Bernd Böhle (DAKfCBNF e.V.) ein, daß er bzw. die Mitglieder des DAKfCBNF den Wunsch einer Zusammenarbeit doch wohl mißverstanden haben. Er sagte zu, das Thema "Zusammenarbeit - nicht Mitarbeit" nochmals innerhalb seines Vereines zum Thema machen wolle. Zu einem "Bundesausschuß CB-Funk" ständen jedoch seine Mitglieder ablehnend gegenüber - er müße den Willen seiner Mitglieder als Vorsitzender achten und ausführen.

Zu dem DAKfCBNF-Ehrenvorsitzenden angesprochen äußerte Bernd Böhle, daß Franz Ahne bei der Diskussion während der Jahreshauptversammlung im April geschwiegen habe.
In einem am 23.07. erfolgtem ausführlichen Telefonat zwischen Harald Westermann und dem Pressesprecher der DFA e.V. vermutete der DFA-Vorsitzende dennoch, daß Franz Ahne "hinter den Kullissen" auf die Deligierten des DAKfCBNF Einfluß nimmt.

Harald Westermann sprach zur Herbsttagung der DFA e.V. eine ganz persönliche Einladung aus. Bernd Böhle nahm die Einladung zur Kenntniss und versprach, wenn es ihm möglich sei, auch dann anwesend zu sein. Ob er "Privat" oder in seiner Funktion als DAKfCBNF-Vorsitzender erscheinen werde, ließ er jedoch offen.

Die Vorsitzenden beider Organisationen sind sich der äußerst schwierigen Situation, in der der organisierte CB-Funk seit Jahren steckt, durchaus bewußt, daher wurde beiderseits versichert, daß man weiterhin im Gespräch bleiben muß.

Harald Westermann betonte in der Besprechung mit der DFA-Pressestelle, daß zudem auch ein Mitgliederbeschluß der DFA-Abgeordneten vorläge, welcher eindeutig eine Zusammenarbeit, aber keine Mitarbeit mit dem DAKfCBNF fordere.

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23.07.2008  DAKfCBNF - DFA: Eine Zusammenarbeit ist keine Mitarbeit  Link: OGG-Audio-Datei: DAKfCBNF - DFA: Eine Zusammenarbeit ist keine Mitarbeit

Kassel/ (HaWe/ Ho) *

Mit Datum vom 21.07.2008 erfuhr die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." über einen Bericht des "FM-Funkmagazins", daß bereits am 26.04.2008 die Mitglieder des "Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) e.V." in ihrer Jahreshauptversammlung eine Mitarbeit mit der DFA e.V. nur als Mitgliedsvereinigung des DAKfCBNF möchten.

Es heißt, lt. "FM-Funkmagazin" in dem Protokoll der Versammlung:

"- Anliegen der DFA (Deutsche Funk Allianz)
Die Mitglieder waren sich einstimmig einig, dass eine Mitarbeit im DAKfCBNF nur als Mitgliedsvereinigung möglich ist - keinesfalls als gleichberechtigte Organisation."

Der Vorsitzende der DFA e.V., Harald Westermann äußerte sich gegenüber der Pressestelle der DFA e.V. verwundert wie folgt:

"Ich weiß nicht, was den Mitgliedern des DAKfCBNF vorgetragen wurde. Wir haben, bei allen Kontakten mit dem Vorsitzenden des DAKfCBNF wie auch in der Öffentlichkeit niemals von einer Mitarbeit, sondern immer nur von einer Zusammenarbeit gesprochen. Selbstverständlich auf gleicher Ebene, denn die DFA ist, rechtlich gesehen, dem DAKfCBNF gleichberechtigt. Es sollte doch endlich wieder möglich sein, miteinander zu sprechen und, ähnlich wie es der "Runde Tisch Amateurfunk (RTA)" getan hat, gemeinsam für die CB-Funker und den CB-Funk zu arbeiten."

Harald Westermann zeigte sich zudem leicht verärgert, daß er diese Entscheidung der DAKfCBNF-Mitglieder nicht direkt vom Vorsitzenden des DAKfCBNF, Bernd Böhle, übermittelt bekam:

"Ob hier wieder der Ehrenvorsitzende, Franz Ahne, die Deligierten des DAKfCBNF in die Irre 'geleitet' hat? Wir hatten ausführliche und sehr gute Gespräche mit Bernd Böhle geführt, und das alles in der Hoffnung, daß man endlich wieder Gemeinsamkeiten findet. Diese Wünsche der DFA haben, anscheinend, die Mitglieder des DAKfCBNF, gründlich mißverstanden oder es wurde ihnen mißverständlich vorgetragen. Es muß endlich mit einer Stimme gesprochen werden - und zwar ohne daß die DFA e.V. ihre Eigenständigkeit zwangsweise aufgeben muß."

Der DFA-Vorsitzende appelliert direkt an die noch wenigen verbliebenen DAKfCBNF-Mitgliedsvereine:

"Haben die DAKfCBNF-Mitglieder es immer noch nicht bemerkt, daß die große Masse der CB-Funker eine so starre Organisation wie den DAKfCBNF ablehnen?
Haben sie, aus den Mitgliedsaustritten der Vergangenheit es immer noch nicht bemerkt, daß ihre jahrelange Verweigerung gegenüber den CB-Funkern ihnen nur ein negatives Ansehen verschafft?
Jedes einzelne Mitglied des DAKfCBNF ist, wie jeder andere CB-Funker auch, herzlich zur Herbsttagung der DFA e.V. am 11. Oktober eingeladen und kann sich dann ein eigenes Bild von der DFA und dessen Wünschen zu einer Zusammenarbeit - nicht zu einer Mitarbeit innerhalb des DAKfCBNF e.V. - machen. Es kann so wie es die letzten Jahre war, einfach nicht weitergehen."

Der DFA-Vorsitzende betonte, daß er für jeden CB-Funker, auch für die CB-Funker im DAKfCBNF e.V., direkt ansprechbar ist und bat um die Veröffentlichung der Kontaktdaten:

Bundesgeschäftsstelle der DFA e.V.
- H. Westermann
Helmholtzstr. 11
D-34127 Kassel
e-Mail:
vorstand@deutsche-funk-allianz.de

Aktueller Nachtrag:
Kurz vor der Veröffentlichung dieses Beitrages erreichte die Pressestelle der DFA e.V. die Information, daß erneut ein klärendes Telefonat zwischen den beiden Vorsitzenden Bernd Böhle (DAKfCBNF e.V.) und Harald Westermann (DFA e.V.) stattgefunden hat. Ein eigener Beitrag dazu ist geplant.

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