Das Archiv - Teil 13
( 17.01.2008 - 25.03.2008)...
DFA-Vorsitzender
Harald Westermann wieder via Telefon-Festnetz erreichbar... ![]()
Die Frühjahrsparlamentsvollversammlung
2008 der DFA im Rückblick
Teil 1
Teil 2
Teil 3
eQSO-Bedienungsaufsatz
"BL-eQSO-Manager" nicht nur für Blinde und Sehbehinderte
![]()
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." verabschiedet Ingeborg Rödiger
Bundesnetzagentur informiert über Kennungen
DFA-Vorsitzender
nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ![]()
Kennungen für
"unbemannt, automatisch betriebene CB-Funkstationen" werden von der
BNetzA vergeben. ![]()
Neue Allgemeinzuteilung
für "Ultra-Wideband-Technologie" ![]()
Neue CB-Funk-Allgemeinverfügung
-Mehr Kanäle für HF-Gateway's
(Teil 1)
(Teil 2)
(Teil 3)
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25.03.2008 DFA-Vorsitzender
Harald Westermann wieder via Telefon-Festnetz erreichbar... ![]()
Kassel (HaWe/ Ho) *
Wie der DFA-Vorsitzende Harald Westermann der Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." mitteilte, ist er wieder per Telefon bzw. e-Mail erreichbar.
Die neue Telefon-Nr. der Geschäftsstelle der "Deutschen Funk-Allianz
(DFA) e.V." , welche, lt. Satzung,
beim DFA-Vorsitzenden eingerichtet ist, lautet: 0561/ 31 70 621.
Die e-Mailadresse lautet, wie bisher, vorstand@deutsche-funk-allianz.de
.
Die postalische Adresse lautet:
Bundesgeschäftsstelle der DFA e.V.
- Harald Westermann
Helmholtzstr. 11
D-34127 Kassel
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de .
22.03.2008 Die Frühjahrsparlamentsvollversammlung
2008 der DFA im Rückblick
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Kassel/ Saarbrücken (HaWe/ Ho) *
Am Samstag, den 08.03.08 fand in Saarbrücken die Frühjahrsparlamentsvollversammlung
der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." statt.
Erschienen sind 11 stimmberechtigte Abgeordnete aus sieben Mitgliedsvereinigungen,
sowie ein Fördermitglied.
Als Gäste konnten Bernd Böhle und Alfred Brandt begrüßt
werden.
Bernd Böhle ist seit dem 28. April 2007 ehrenamtlicher Vorsitzender des
"Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) e.V.".
Sein Begleiter, Alfred Brandt, ist langjähriger ehrenamtlicher stellvertretender
Vorsitzender des DAKfCBNF.
Beide Gäste legten jedoch besonderen Wert darauf, daß sie als private
Gäste und nicht im Auftrage ihrer Vereinigung erschienen sind.
Weitere Gäste waren Andreas
Zeising sowie Karlheinz Knöll und Wolfgang
Fricke.
Nach der Begrüßung durch den DFA-Präsidenten Randolph Rauer, als Versammlungsleiter, gab dieser das Wort an Ingo Koch, der als Sprecher des Funkstammtisches-Saar-Pfalz zudem Ausrichter der Versammlung war.
In seiner Berichterstattung erwähnte der Vositzende der DFA e.V., Harald
Westermann, die seit längerer Zeit bestehenden positiven gegenseitigen
Kontakte zwischen Bernd Böhle und ihm. Westermann wünsche sich, so,
wie es in mehreren älteren Beschlüssen der DFA festgeschrieben ist,
eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem DAKfCBNF e.V. und der DFA e.V.,
jedoch ohne Einflußnahme des Ehrenvorsitzenden Franz Ahne.
Harald Westermann betonte, daß es derzeit nur zwei CB-Funkverbände
in Deutschland gibt. Ein dritter arbeite überwiegend nur im Internet und
verbreite dort Lügen. Daran wolle er sich nicht beteiligen. (Ein Audio-Auszug
des Berichtes des DFA-Vorsitzenden, sowie eine ergänzende Berichterstattung
des DFA-Ehrenbeirates Mathias Czaya, ist hier
zu hören.)
Zum Thema Zusammenarbeit sagte Bernd Böhle zu, er wolle dieses auf der
kommenden Tagung des DAKfCBNF besprechen.
Harald Westermann verteilte dazu auch eine Mustervereinbarung, über welche
spätestens auf der Herbstparlamentsvollversammlung zu diskutieren sei.
Mathias Czaya berichtete vom 13. Kongress des FIRCB (Federazione Italiana Ricetrasmissioni - Citizen'n Band - Servizio Emergenza Radio) (Die DFA e.V. berichtete am 25.11.2007 in einem eigenen Beitrag.) Er hatte dort in seinen Eigenschaften als Second Vice President" der ECBF "Warschau" und als Ehrenbeirat der DFA e.V. teilgenommen.
Rückblickend auf einen Rechtsstreit zwischen der ECBF "Brüssel" und der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." bemerkte er, daß mittlerweile zusätzlich zu dem Kostenfestsetztungsbeschluß auch ein vollstreckbarer Titel gegen die ECBF "Brüssel" vorläge.
Hans-Werner Hoppe wurde in seiner Eigenschaft als
Fördermitglied der DFA e.V. das Wort erteilt. |
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Harald Westermann eröffnete den Anwesenden, daß er die Möglichkeit zur Einleitung rechtlicher Schritte gegen Dieter Löchter juristisch überprüfen lassen will. Hintergrund sei die Eigenmächtigkeit von Dieter Löchter, mit der Vereinigung "India-Fox" einen Kooperationsvertrag mit der DCBO abgeschlossen zu haben, sowie die Mitgliedschaft der "India-Fox" in der ECBF "Brüssel". Harald Westermann begründete seine Vorgehensweise durch seine Mitgliedschaft in der "India Fox". Als Nachweis zeigte er den Anwesenden seine Mitgliedsurkunde der "India Fox". Während der Tagung wurde auch neu gewählt: Am Rande der Tagung gab es interessante Gespräche, so u.a.
auch über die Struktur und einige Verfahrensweisen der "Deutschen
Funk-Allianz (DFA) e.V." hinblickend auf die Beteiligung von
CB-Funkern, welche nicht in der DFA e.V. Mitglied seien. So war
es, aufgrund einer seit der Gründung der DFA geltenden Regelung,
möglich, daß die DFA e.V. im Auftrage von weit über
200 CB-Funkern (welche nicht in der DFA e.V. Mitglied waren), eine
Erweiterung bzw. Veränderung der HF-Gatewaykanäle erreicht
hat. Die DFA e.V. bedankt sich bei Hans Bestobka für die freundliche
Überlassung der hier gezeigten Fotos. |
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Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de .
15.03.2008 eQSO-Bedienungsaufsatz
"BL-eQSO-Manager" nicht nur für Blinde und Sehbehinderte ![]()
(HaWe/ WN/ Ho)
In Zusammenarbeit mit vier Nutzern der eQSO-Plattform pmr446-cbfunk.de (X-MAN/ Holger, Mustang/ Hardy, Luna 5/ Reinhard, Jacky-Nordsee/ Harald), sowie dem DAD622/ Ingo als Plattformbetreiber, ist es gelungen, ein neues Bedienungstool für das eQSO-Programm von M0ZPD zu erstellen.
Das von DQB656/ Hans-Werner programmierte Hilfsprogramm ist hauptsächlich auf die Bedürfnisse von Blinden und Sehbehinderten eQSO-PC-Usern zugeschnittenen worden.
Ohne ein weiteres Hilfsprogramm, kann nun auch diese Nutzergruppe die in dem Programmpaket intigrierte eQSO-PC-Version 1.20 nahezu vollständig ohne fremde Hilfe bedienen.
Die vorkonfigurierten, aber auch frei belegbaren, Funktionstasten F1 bis F11 erlauben die direkte Anwahl von bis zu 9 vorgegebenen QSO-Räumen.
Andere Tastenkombinationen erlauben ein evtl. Update auf eine neuere Programmversion,
eine Abfrage der Statitisk (über den Webcastserver
von pmr446-cbfunk.de), sowie
eine Suchfunktion und weitere, sonst nur mit der Maus bedienbare Funktionen.
Eine Mausbedienung ist somit, wenn Mikrofon- und Lautsprecherlautstärke
einmal richtig eingestellt sind, nur noch sehr selten notwendig.
Die Installation des Bedienungstools selbst ist ebenfalls sehr einfach gehalten und erfolgt direkt von der Internetseite http://www.dqb656.de/eqsoman, wobei alle Dateien automatisch in einen Zielordner kopiert werden.
Von der insgesamt 19MB großen Installation werden allein 16,4MB von
der Sprachunterstützung belegt.
Diese kann jedoch auch abgeschaltet werden, so daß sich das Tool auch
für normal sehende PC-User für eine schnelle Tastaturgestützte
Bedienung eignet.
Der "BL-eQSO-Manager" ist auf allen Windowssystemen von Windows 98 bis Windows 2000 als lauffähig getesten worden. Nicht stabil lauffähig ist das Tool auf dem Betriebssystem Windows-Vista.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de .
26.02.2008 DFA-Gästebuch gelöscht.
Kassel (HaWe/ Ho) *
Der Vorsitzende der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." hat beschloßen, das Gästebuch der DFA e.V. wegen übermäßigem Mißbrauchs zu löschen.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de .
24.02.2008 Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." verabschiedet Ingeborg Rödiger Kassel/ Leinetal (HaWe/Ho) * Der Vorstand und die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." wurden soeben unterrichtet, daß die erste Beisitzerin des Präsidiums der DFA e.V und Vorsitzende des "CB-Funkervereins Leinetal" heute im Laufe des Vormittags verstarb. Ingeborg hat sich besonders der Förderung des CB-Funks bei Kindern und Menschen mit Behinderungen verdient gemacht. Das einzig Wichtige im Leben Albert Schweitzer Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de |
21.02.2008 Bundesnetzagentur informiert über Kennungen
Kassel/ Mainz/ Bonn (HaWe/ Ho) *
Die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." erhielt von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 20.02.2008 eine e-Mail über die Handhabung der Kennungen für unbemannte, automatisch betriebene CB-Funkstationen (siehe §3, Abs. 2 der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk in der gültigen Fassung vom 16.01.2008).
Hier der Wortlaut im Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Veröffentlichung der Vfg. 03/ 2 008 wurden die folgenden Fragen wiederholt an uns gerichtet, so dass wir Sie bitten, die nachfolgenden Antworten in Ihrem Einflussbereich entsprechend zu publizieren:
1) Wie sehen die Kennungen genau aus?
Die in § 3 ( 2 ) der Allgemeinzuteilung genannte Kennung für eine unbemannte, automatisch betriebene Station ist 6-stellig und wird aus der Postleitzahl des Standortes der Station und einem Buchstaben gebildet (z. B. 5 5 1 2 2 X).
2 ) Was kosten die Kennungen?
Zurzeit existiert für die Zuteilung einer Kennung für unbemannte, automatisch betriebene CB-Funkstellen keine Gebührenposition nach der Frequenzgebührenverordnung.
3) Wie oft müssen diese Kennungen gesendet werden?
Da während der Nutzung einer unbemannten, automatisch betriebenen Station die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Station Verantwortlichen zu gewährleisten ist, sind grundsätzlich bei Beginn der Verbindung entweder die Daten über die Erreichbarkeit wie auch Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen oder die Kennung, die von der Bundesnetzagentur vergeben wurde, zu übermitteln.
Von verschiedenen Seiten sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass die praktische Umsetzung dieser Nebenbestimmung(§ 3 Abs. 2 der Allgemeinzuteilung) auf kurze Sicht ein Problem darstellt. Die Gateway-Betreiber sind zurzeit aufgrund der aktuell genutzten Software nicht in der Lage, sicherzustellen, dass tatsächlich zu Beginn jeder einzelnen Verbindung die Kennung gesendet wird.
Um zu vermeiden, dass aufgrund dieser technischen Unsicherheiten von einer Übermittlung der erforderlichen Daten in der Praxis gänzlich abgesehen wird, dulden wir Übergangsweise (bis zur erfolgten Anpassung der verwendeten Software) folgende alternative Verfahrensweise:
Die Kennung und/ oder die erforderlichen Daten über die Erreichbarkeit werden während des Betriebs in Zeitabständen von längstens 10 Minuten als Klartext oder in Morsezeichen (Geschwindigkeit nicht größer als 10 words/min) als Bake ausgesendet, mindestens jedoch einmal pro Verbindung.
4) Behalten vom DAKfCBNF ausgegebene "Rufzeichen" ihre Gülltigkeit?
Gemäß § 3 Abs. 2 der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk (Vfg. 03/ 2 008), ist während der Nutzung einer unbemannten, automatisch betriebenen Station die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Station Verantwortlichen zu gewährleisten. Dazu sind grundsätzlich bei Beginn der Verbindung entweder die Daten über die Erreichbarkeit wie auch Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen oder die Kennung, die von der Bundesnetzagentur vergeben wurde, zu übermitteln.
Diese Nebenbestimmung gilt grundsätzlich für alle unbemannten, automatisch betriebenen CB-Funkstationen, auch für die digitale Datenübertragung.
Nach unserem Kenntnisstand verlangt die beim digitalen CB-Funk (Packet Radio) genutzte Software eine spezielle Kennung bzw. ein "Rufzeichen" zur Identifizierung der teilnehmenden Funkstelle.
Viele CB-Funker sind daher irrtümlich der Auffassung, dass mit der Übermittlung dieses "Rufzeichens" zu Beginn der Verbindung die o.a. Auflage erfüllt werde.
Um dieses Missverständnis aufzuklären, weisen wir auf folgende Zusammenhänge hin:
Mit den Amtsblatt-Verfügungen 49 und 50/1998, veröffentlicht im Amtsblatt 10/98 der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), wurde die Rufzeichenpflicht im digitalen CB-Funk aufgehoben. Das bedeutet, dass die Verwendung von Rufzeichen freiwillig ist, also keine rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von Rufzeichen besteht.
Zur Verwendung durch CB-Funker wurden daher bestimmte Rufzeichenreihen zur Verfügung gestellt, um Kollisionen mit internationalen Rufzeichenregelungen - wie sie z. B. im Amateur-, Flug- und Seefunkdienst existieren - zu vermeiden. Neben den Rufzeichen aus diesen Reihen können in der Abwicklung des digitalen CB-Funks aber auch andere Rufzeichen oder Rufnamen - außer solchen, die anderen internationalen Funkdiensten, wie z.B. dem Amateur, Flug- oder Seefunkdienst zugewiesen sind - verwendet werden.
Entsprechend beinhaltet die aktuelle Fassung der Allgemeinzuteilung folgenden Hinweis: "Im CB-Funk besteht keine Rufzeichenpflicht. Falls jedoch, z. B. bei Datenübertragung, ein Rufzeichen verwendet wird, ist vom Benutzer sicherzustellen, dass dieses Rufzeichen nicht bereits vergeben ist. Dies gilt auch für international vergebene Rufzeichen."
Der DAKfCBNF kommt auf privater Basis dem Wunsch vieler angeschlossener CB-Funk-Freunde auf eine freiwillige individuelle Identifizierung nach.
Nach dem ursprünglichen Wortlaut der in der Vfg. 37/ 2005 enthaltenen Nebenbestimmung wurde unmissverständlich gefordert, dass während der Nutzung einer unbemannten, automatisch betriebenen Station die Daten über die Erreichbarkeit (wie auch Name und Wohnanschrift) des für die Station Verantwortlichen zu Beginn der Verbindung zu übermitteln sind. Die Übermittlung eines beliebigen "Rufzeichens" reicht nicht aus, da diese weder von der Bundesnetzagentur vergeben noch verwaltet werden.
Allerdings haben viele CB-Funker Bedenken geäußert, die vollständige Anschrift des Standorts der Anlage (Adresse) vor Beginn der Verbindung zu übermitteln.
Da die Bundesnetzagentur jedoch im Störungsfall einer unbemannten Station möglichst schnell und ohne großen Aufwand den für diese Station Verantwortlichen ausfindig machen muss, ist sie auf genaue und exakte Angaben angewiesen. Im Einvernehmen mit den unterschiedlichen Vereinigungen der CB-Funker wurde die Möglichkeit herausgearbeitet, dass den Betreibern dieser unbemannt betriebenen Stationen, die ihre Adresse nicht aussenden möchten, alternativ auf Antrag von der Bundesnetzagentur eine Kennung zugeteilt wird, die in einer Datenbank zentral erfasst wird, und die von den betreffenden Stationen als eindeutige Kennung auszusenden ist.
Wenn der Wunsch besteht, ein bereits genutztes "Rufzeichen" für die digitale Datenübertragung (zu Beginn der Verbindung anstelle der o. a. Kennung) weiter zu verwenden, besteht die Möglichkeit, dieses zusätzlich zu der von uns zu vergebenden Kennung in die Datenbank aufnehmen zu lassen und für diesen Zweck vorrübergehend alternativ zu verwenden, wenn die o. a. Kennung z. B. im "connect text" zusätzlich gesendet wird.
Das Anschreiben, mit dem die Kennung von der Bundesnetzagentur zugeteilt wird, wird dann um folgenden Textabschnitt ergänzt:
"Das von Ihnen genannte Rufzeichen (xxx111) darf für die digitale Datenübertragung ("packet radio") weiterhin genutzt werden, wenn die o. a. Kennung zusätzlich (z. B. im so genannten "connect text") ausgesendet wird. Sie werden jedoch gebeten, dieses Rufzeichen gegen die o. a. Kennung auszutauschen, sobald die hierzu erforderlichen technischen Voraussetzungen (z. B. Software-Anpassungen) gegeben sind."
Mit freundlichen Grüßen,"
Der Gesamtvorstand der DFA e.V. äußerte sich erfreut über diese klare Aussage der zuständigen Abteilung der BNetzA. Hatte es doch seit Ende Januar bei den CB-Funkern eben aufgrund einer missglückten Veröffentlichung der nicht-rechtfähigen Vereinigung "DCBO" viele Anfragen an die DFA e.V. gegeben.
Die "DCBO" veröffentlichte am 29.01.2008 u.a. folgendes:
"{...}
Wer schon früher ein Rufzeichen beim DAKfCBNF erworben hat, kann dies nach
Auskunft der Bundesnetzagentur auch in Zukunft verwenden, wenn er beim Stellen
des Antrags an die Bundesnetzagentur das explizit mitteilt und zum Beleg entweder
die Kopie des Rufzeichenantrags oder des Rufzeichenausweises des DAKfCBNF beilegt.
Eine automatische Anerkennung aller jemals vom DAKfCBNF vergebenen Rufzeichen
kann nicht erfolgen, da ja nicht sicher ist, ob die damals erhobenen Daten heute
noch stimmen. Ein Antrag an die Bundesnetzagentur ist auf jeden Fall notwendig.
{...}"
Der Vorsitzende der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald
Westermann, weist ausdrücklich daraufhin, daß auch der DFA e.V.,
gemeinsam mit ihren Mitgliedern, es zu verdanken ist, daß eben keine
Rufzeichenpflicht mehr besteht.
Daher begrüßt er die klare Aussage der Bundesnetzagentur, welche
ganz klar eine Kennung vorgibt, welche...
"... aus der Postleitzahl des Standortes der Station und einem Buchstaben gebildet (z. B. 5 5 1 2 2 X) ..."
wird. Ein Rufzeichen, welches vom DAKfCBNF ausgegeben wurde bzw. wird, reicht
nicht als Kennung aus.
Hier irrt sich die nicht-rechtfähige Vereinigung "DCBO".
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
.
Die DFA e.V. bittet bei Wiederveröffentlichung um vollständige und
wörtliche Wiedergabe inklusive Quellenangabe
02.02.2008 DFA-Vorsitzender
nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ![]()
Kassel (HaWe/ Ho) *
Der Vorsitzende der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.", Harald
Westermann, ist ab sofort, bis vorraussichtlich zum 14.02.2008 ausschließlich
über die Telefonnr. 0172/ 903 1778 erreichbar.
Update:
Wie der Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA)
e.V." heute mitgeteilt wurde, ist Harald Westermann ab dem 27.02.2008 wieder
telefonisch erreichbar.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
25.01.2008 Kennungen
für "unbemannt, automatisch betriebene CB-Funkstationen" werden
von der BNetzA vergeben. ![]()
Kassel/ Mainz/ Bonn (HaWe/ Ho) *
Die in der neuen CB-Funkallgemeinverfügung
(die DFA e.V. berichtete) festgelegten Kennungen
für "unbemannt, automatisch betriebene CB-Funkstationen" werden
seit dem 22.01.2008 vergeben.
In der CB-Funkallgemeinverfügung heißt es dazu wie folgt:
"§3 Nebenbestimmungen
{...}
(2)
Während der Nutzung einer unbemannten, automatisch betriebenen Station
ist die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Station
Verantwortlichen zu gewährleisten.
Dazu sind bei Beginn der Verbindung entweder
- die Daten über die Erreichbarkeit wie auch Name und Wohnanschrift (kein
Postfach) des Verantwortlichen oder
- die Kennung, die von der Bundesnetzagentur nach erfolgter Registrierung für
diese Station vergeben wurde, zu übermitteln.
Die Kennung für eine unbemannte, automatisch betriebene Station kann bei
der
Bundesnetzagentur für Energie, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen,
Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz mit dem als Anlage beigefügten
und auch im Internet zur Verfügung gestellten Formblatt beantragt werden.
(
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/6cfc94ada4baecaf4f482095a0215fe7,0/Nichtoeffentlicher_mobiler_Landfunk/Antraege_noemL_d0.html
)"
Die Kennung besteht aus der jeweils gültigen Postleitzahl des Betreiberstandortes mit einem darauffolgenden Buchstaben.
Wie jedoch die Kennung in die jeweilige Software implementiert (eingefügt)
werden soll, bleibt dem Betreiber der "unbemannt, automatisch betriebenen
CB-Funkstation" selbst überlassen.
Es wird vermutet, daß die "Bundesnetzagentur
(BNetzA)" auf eine direkte Vorgabe aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen
Softwareprogramme (für Sprach- wie auch für Datenübertragung)
verzichtet hat.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." weist ausdrücklich darauf hin, daß eine Aussendung der Kennung nicht erforderlich ist, wenn der Betreiber der "unbemannt, automatisch betriebenen CB-Funkstation" die Daten seiner direkten Erreichbarkeit aussendet.
Das Antrags-Formblatt zur Erteilung einer Kennung liegt unter der Internetadresse http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12426.doc , als DOC-formatierte Datei, ab.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
20.01.2008 EILMELDUNG: DFA hat keine Vereinbarung mit DAKfCBNf und/ oder mit DCBO zu einer Zusammenarbeit geschloßen.
Kassel (HaWe/ Ho) *
Mit heutigem Tage wurde im Gästebuch der DFA e.V. ein anonymer Eintrag mit folgendem Wortlaut gefunden:
"{...}
Warum wird hier nicht die Wahrheit gesagt? Wieso muss man so etwas von anderer
Seite erfahren?
http://www.dcbo.net/php/readarticle.php?article_id=146
{...}"
Hierzu, wie auch zu den falschen Schlußfolgerungen der DCBO äußerte sich die DFA e.V. in einer direkten Antwort-e-Mail wie folgt:
"{...}
Herzlichen "Dank" - unbekannter - für deinen Eintrag in unser
Gästebuch.
Leider kennen wir deinen Namen nicht, daher können wir
dich nicht ansprechen.
Du verweist auf die Webseite der DCBO.
Das, was dort steht, haben wir niemals bestritten!
Die DFA war in Mainz.
Am Tisch saßen DCBO und DAKfCBNF, sowie DFA und Vertreter der BNetzA.
Dennoch ist es Wahrheit, das die DFA keinerlei Zusammenarbeit
mit der DCBO oder dem DAKfCBNF vereinbart hat.
Insofern stimmt die Aussage in unserem Beitrag
17.01.2008
Neue CB-Funk-Allgemeinverfügung -Mehr Kanäle für HF-Gateway's
( index.htm#17.01.2008 )
"{...}
Vorstand und Präsidium der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."
betont ausdrücklich, daß die in der Bundestagslobbyliste eingetragene
DFA e.V. mit keiner weiteren CB-Funk- bzw. CB-Funkerorganisation diesbezüglich
zusammengearbeitet hat. Anderslautende Mitteilungen anderer Organisationen,
welche dieses behaupten, werden scharf zurückgewiesen. Harald Westermann,
Vorsitzender der DFA e.V., betont ausdrücklich:
"Es liegen keinerlei Übereinkünfte bzw. Verträge
und/ oder Vereinbarungen bei der DFA e.V. vor, welche derartige Meldungen rechtfertigen
würden."
{...}"
Eine Zusammenarbeit bedingt, für die DFA zunächst
einmal eine "Verabredung" (= Schließen einer Vereinbarung) zwischen
den Organisationen, welche zusamenarbeiten wollen.
Eine solche Vereinbarung existiert zwischen DCBO und DFA nicht, da die DCBO
einen derartigen Wunsch bislang NICHT an die DFA herangetragen hat.
Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist demnach auch eine offizielle Teilnahme bei
einer DCBO-Sitzung nicht relevant gewesen.
Die DFA bleibt bei seiner Darstellung:
Es liegen keinerlei Übereinkünfte bzw. Verträge und/ oder Vereinbarungen
bei der DFA e.V. vor, welche derartige Meldungen der DCBO rechtfertigen würden.
(Der Inhalt dieser Mail ist im Auftrage und Wissen von Harald
Westermann (Vorsitzender der DFA e.V.) von der Pressestelle der DFA e.V. versendet
worden.)
{...}"
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
19.01.2008 Neue
Allgemeinzuteilung für "Ultra-Wideband-Technologie" ![]()
Kassel/ Mainz/ Bonn (HaWe/ Ho) *
Gleichzeitig mit der neuen CB-Funkallgemeinverfügung (die DFA e.V. berichtete)
stellte die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinzuteilung dem Markt Frequenzen
im Frequenzbereich 30 MHz - 10,6 GHz zur Verfügung.
Laut der Pressemitteilung
(PDF-Version)der
Bundesnetzagentur ermöglicht die neue Technologie...
"... extrem breitbandige Funkübertragungswege, die mittels äußerst geringer Strahlungsleistungen eine Überbrückung kurzer Entfernungen (bis zu wenigen Metern) ermöglicht. Dies ist ideal für die Versorgung innerhalb eines Raumes oder auch kleinerer Wohnungen, Büros oder Werkstätten. Zudem ist die Versorgung des Innenraums von Fahrzeugen ein typischer Anwendungsbereich.
Statt lästiger Verkabelung kann sowohl im Bereich Hi-Fi,
Audio, Video als auch bei IT-Komponenten z. B. bei Druckern, Festplatten, Monitoren,
Scannern, Tastaturen und Mäusen mit Hilfe von UWB-Frequenzen eine drahtlose
Verbindung realisiert werden. Die in der Informationstechnik weit verbreitete
USB-Schnittstelle kann somit auf rein funktechnischer Basis realisiert werden.
{...}"
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
17.01.2008 Neue
CB-Funk-Allgemeinverfügung -Mehr Kanäle für HF-Gateway's
(Teil 1)
(Teil 2)
(Teil 3)
Kassel/ Mainz(HaWe/ Ho) *
Lange ließ sie auf sich warten - Gestern morgen wurde sie veröffentlicht:
Die neue CB-Funkallgemeinverfügung.
Gab es, besonders in den letzten Tagen, vielerlei Gerüchte, so entspricht
sie letztlich weitestgehend dem, was die DFA bei den letzten Gesprächen
Ende November 2007 mit dem zuständigen Referat in der Bundesnetzagentur
vorgetragen hat.
Einen besonderen Dank gebührt dem eQSO-Serverbetreiber Ingo Koch ( www.pmr446-cbfunk.de
), sowie den Funkern und Gatewaybetreibern der eQSO-Plattform von Ingo Koch.
Mit diesen fanden bereits im Dezember 2006, sowie in den darauf folgenden Monaten
öffentliche Diskussionen statt.
(siehe dazu:
24.12.2006
"Faules Osterei zu Weihnachten!"
07.01.2007
CB-Funker fordern Betrieb und Belegung von HF-Gatewaykanälen in Eigenverantwortung
ein. )
Aufgrund der Ergebnisse dieser Diskussionen hat die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." eng mit der zuständigen Abteilung der Bundesnetzagentur bezüglich erweiterter Kanäle für HF-Gateway's zusammengearbeitet.
Vorstand und Präsidium der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." betont ausdrücklich, daß die in der Bundestagslobbyliste eingetragene DFA e.V. mit keiner weiteren CB-Funk- bzw. CB-Funkerorganisation diesbezüglich zusammengearbeitet hat. Anderslautende Mitteilungen anderer Organisationen, welche dieses behaupten, werden scharf zurückgewiesen. Harald Westermann, Vorsitzender der DFA e.V., betont ausdrücklich:
"Es liegen keinerlei Übereinkünfte bzw. Verträge und/ oder Vereinbarungen bei der DFA e.V. vor, welche derartige Meldungen rechtfertigen würden."
Geändert hat sich, in der neuen Allgemeinverfügung für den CB-Funk, folgendes:
Hinzugekommen ist ein weiterer Kanal zur Datenübertragung (z.B. F1D, F2D, G1D, G2D, J1D, J2D, A1D, A2D), sowie, in einer Fußnote, ein Hinweis:
"§2 Nutzungsbestimmungen
{...}
3. Technische Nutzungsbestimrnungen (digitale Modulation, Richtantennen)
{...}
Trägerfrequenz 27,405 MHz/ Kanal 403
{...}
3Hinweis: in Grenznähe zur Schweiz kann der Funkverkehr der
schweizerischen CB-Funker beeinträchtigt werden, da dieser Kanal in der
Schweiz derzeit als Anrufkanal genutzt wird.
{...}"
Die, nach Meinung des Vorstandes der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V.,
wichtigste Änderung ist ebenfalls in §2, jedoch in Abschnitt 4 erfolgt
Die Kanäle für die HF-Gateway's haben sich geändert:
"4. Sonstige Nutzungsbestimmungen:
(1)
{...}
Auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 ist die Zusammenschaltung
von CB-Funkanlagen mit dem Internet auch für die Sprachübertragung
gestattet. Auf den Kanälen 61, 71 und 80 dürfen für die Sprachübertragung
nur auf Frequenz- oder Phasenmodulation basierende Betriebsarten benutzt werden.
{...}
(2) Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte
automatisch betriebene Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen
11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 während der Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen
mit dem Internet gestattet.
Hinweis: Die Bundesnetzagentur wird die Nutzung der Kanäle 11, 29, 34,
39, 61, 71 und 80 im Hinblick auf die Frequenzverfügbarkeit und die störungsfreie
und effiziente Frequenznutzung über einen Zeitraum von 2 Jahren beobachten
und sodann entscheiden, ob deren Nutzung für die Zusammenschaltung von
CB-Funkanlagen mit dem Internet auch für die Sprachübertragung nach
diesem Zeitraum aufrechterhalten oder erweitert werden kann oder wieder eingeschränkt
werden muss."
Desweiteren hat sich folgender Absatz geändert:
"Nicht gestattet sind:
(3)
- rundfünkähnliche Sendungen,
- Daueraussendungen4 (mit unmoduliertem- oder moduliertem Träger),
- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt,
- Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder
der Teilnahme am bestehenden Funkverkehr dienen,
- Rundspruch- oder Bakenaussendungen, es sei denn, es handelt sich um die Kennzeichnung
der Aussendungen mit unbemannten, automatisch betriebenen Stationen.
{...}
4 Da eine störungsfreie und effiziente Nutzung auch von
gemeinschaftlich zugeteilten Frequenzen sichergestellt werden muss, dürfen
diese nicht durch Daueraussendungen blockiert werden. Unter Daueraussendungen
sind Aussendungen zu verstehen, die auf einer konstanten Frequenz/ Kanal erfolgen
und sich über einen Zeitraum erstrecken, der über das für die
bestimmungsgemäße Frequenznutzung der Funkanwendung erforderliche
Maß hinausgeht. Für die diesbezügliche Auslegung ist auch das
berechtigte Interesse Anderer zu berücksichtigen. Funkaussendungen sind
daher auf die unbedingt notwendige Zeit zu beschränken."
In den Nebenbestimmungen (§3) wird eine Adressenübermittlung bzw. die Aussendung einer Kennung für unbemannte, automatisch betriebene Stationen gefordert:
"§3 Nebenbestimmungen
{...}
(2)
Während der Nutzung einer unbemannten, automatisch betriebenen Station
ist die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Station
Verantwortlichen zu gewährleisten.
Dazu sind bei Beginn der Verbindung entweder
- die Daten über die Erreichbarkeit wie auch Name und Wohanschrift (kein
Postfach) des Verantwortlichen oder
- die Kennung, die von der Bundesnetzagentur nach erfolgter Registrierung für
diese Station vergeben wurde, zu übermitteln.
Die Kennung für eine unbemannte, automatisch betriebene Station kann bei
der
Bundesnetzagentur für Energie, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen,
Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz mit dem als Anlage beigefügten
und auch im Internet zur Verfügung gestellten Formblatt beantragt werden.
( http://www.bundesnetzagentur.de/enid/6cfc94ada4baecaf4f482095a0215fe7,0/Nichtoeffentlicher_mobiler_Landfunk/Antraege_noemL_d0.html
)"
Das Formblatt steht auch direkt, als DOC-formatierte Datei, unter der Webadresse http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12426.doc bereit.
Die Schutzzonen haben sich nicht geändert.
Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
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