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29.01.2010 Fragen an die DFA...



Kassel (HaWe/ Ho) *

Der DFA e.V. wurden bezüglich der geplanten 12-Watt PEP-Sendeleistung für die Modulationsart SSB einige Fragen zugestellt.
Aufgrund des öffentlichen Interesses unter den deutschen CB-Funkern geben wir hier den Fragenkomplex anonymisiert wieder.
Mathias Czaya, Beirat für Recht und Technik in der DFA und "Second Vice President" der "Citizen's Band Federation (ECBF)", hat dazu im Auftrage der DFA e.V. geantwortet:


Frage: Ich wollte ein Austausch bezüglich SSB 12W.
1. Nicht jeder muss es benutzen.

Antwort M. Czaya (DFA e.V.): Nicht jeder muss es benutzen, da stimme ich zu.
Die Wahlfreiheit ist ein hohes Gut.



Frage: 2. Der Wert 12W EIRP gilt nur für Feststationen und nicht für Mobile Sender.
Antwort M. Czaya (DFA e.V.): zu 2. Einen Wert 12 Watt EIRP gibt es nicht.
Der Frequenznutzungsteilplan 164 kennt den Wert 4 Watt ERP was 6,56 Watt EIRP ist.
Der Frequenznutzungsplan macht keinen Unterschied zwischen Mobilstation und Heimstation.
Gleichlautend mit dem Frequenznutzungsplan ist der Wert 4 Watt ERP unter Bedingungen und Auflagen in der Allgemeinzuteilung für den CB Funk enthalten.



Frage: 3. Ich wäre auch bereit die Standortbescheinigung zu holen.
Antwort M. Czaya (DFA e.V.): zu 3. Fein, das löst nur das Problem der rechtsgültigen Frequenzzuteilung nicht. Mögliche Nachteile wären die zusätzlichen Kosten und der öffentliche Eintrag in das Antennenkataster.


Frage: 4. Ich sende schon seit dem es in D möglich ist auch in SSB.
Antwort M. Czaya (DFA e.V.): zu 4. Dann bist du ein CB Funker mit einem schönen Hobby.
Lass die anderen dicke Handy Rechnungen bezahlen, im CB Funk ist (bis jetzt) alles kostenlos, was ein Vorteil ist.
Die Ausübung eines Hobby sollte nicht vom Geldbeutel abhängen.



Frage: 5. Die Reichweiten bei 12 W SSB wären größer, was einen Vorteil darstellt, da es nicht mehr allzu viele Funker gibt. Und die wenigen verbleibenden könnte man besser erreichen.
Antwort M. Czaya (DFA e.V.): zu 5. Die Sendereichweite auf der Bodenwelle und die Empfangsreichweite bei FM sind etwa gleich. Eine Erhöhung der Sendereichweite in SSB würde die bestehende Ungleichheit zwischen Hörreichweite und Sendereichweite ausgleichen (theoretisch), aber zu welchem Preis?
Da aber die Obergrenzen der abgestrahlten Leistung mit 4 Watt ERP fest geschrieben sind, würde im Gegenzug die Behörde auf die Idee kommen, dass dann die Freiheit der Wahl einer Sendeantenne mit Gewinn abgeschafft werden muss und die bekannten Hochantennen wie Groundplane, Halbwelle und 5/8 Antenne unzulässig hohe Strahlungen abgeben.
Wir haben das mal durchgerechnet und kommen auf eine zulässige Antennenlänge von 110 cm auch für Heimstationsantennen. Das wiederum hätte den erheblichen Nachteil, dass der Sendegewinn nicht stattfindet, weil er nicht stattfinden darf und zusätzlich den Nachteil, dass sich die Empfangsreichweite etwa auf ein Drittel verkürzt.
So etwas könnte man ein glattes Eigentor nennen.
Das Dumme daran ist, selbst wenn die Behörde alle Augen zudrückt, könnten Kläger von ausserhalb kommen und einen Urteilsspruch erzwingen.
Das könnten Gegner von Elektrosmog sein oder aber gestörte Computerbenutzer, wo dann der Ton aus den Computerlautsprechern heraus kommt und die Bilder auf den Monitoren wackeln. Da gibt es noch viel mehr mögliche Störmöglichkeiten, die wir inzwischen diskutiert haben und die noch längst nicht jedermann bekannt sind.



Frage: 6. Diejenigen die kein SSB haben möchten können ja weiterhin in FM senden oder AM.
Antwort M. Czaya (DFA e.V.): zu 6. Das vermute ich auch. Die Wahlfreiheit ist wichtig.

Die Frage, warum sperrt sich die DFA e.V. gegen 12 Watt SSB, ist etwas suggestiv. Es gibt derzeit keine Aussage, ob die Mitglieder mehrheitlich dafür oder dagegen sind. Das ist derzeit Gegenstand einer Diskussion in den Vereinen, die uns als Bundesverband demnächst über das Ergebnis Ihrer Diskussionen berichten werden.
Die Bedenken richten sich derzeit gegen massive Fehler im Prüfungsverfahren, wo Bildstörungen in Fernsehgeräten schön geredet werden und wobei viele andere Geräte nicht einmal geprüft wurden.
Der Dumme kann dann im Störungsfalle nur der CB Funker sein, der dann hohe Prüfungsgebühren im Störfall zahlen darf mit traumhaft hohen Stundenlöhnen der gehobenen BNetzA-Mitarbeitern des Aussendienstes von ca. 600,- bis 900,- Euro (C2 / C3 Frequenzgebührenverordnung).

Derzeit sind die gemeldeten Störfälle mit CB Funkgeräten sensationell niedrig. Daher fordert die BNetza keine EMV-Gebühren, weil das Erheben dieser Gebühren deutlich teurer ist als die Einnahmen hieraus.
Das wäre ein Verlustgeschäft. Der Rechtsanspruch auf das Erheben von EMV Gebühren besteht aber weiterhin.
Sollten sich die Störungsmeldungen in der Zukunft häufen, was zu befürchten ist, könnte die Behörde auch über die das Erheben von EMV-Gebühren erneut nachdenken. Immerhin haben wir in Deutschland 38 Millionen gemeldete Fernsehhaushalte, wobei nur das Erstgerät anmeldepflichtig ist. Jeder Fernsehhaushalt kann mehrere Fernsehgeräte besitzen, sowie Videorecorder, Cable TV Boxen, Premiere Decoder, Internet cable decoder usw., die nicht einmal geprüft worden sind.
Bekannt ist aus der Vergangenheit, dass Lautsprecherleitungen an Audioanlagen wie Antennen wirken, dass man den Radioempfang des Nachbarn "ausblasen" kann durch geeignete Wahl der Sendefrequenz, dass man in schnurlosen Telephonen gehört wird usw..

Das verpricht eine muntere Diskussion zur Meinungsbildung.

Mit freundlichen Grüssen
Mathias


Die DFA e.V. hatte bereits vor einigen Wochen zu dem Thema ihre Befürchtungen veröffentlicht ("05.01.2010 "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht 12 Watt (PEP) für den CB-Funk skeptisch").
Sie hat sich jedoch nicht grundsätzlich gegen 12 Watt SSB ausgesprochen.


* Links zum Thema:



- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V."- "05.01.2010 "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht 12 Watt (PEP) für den CB-Funk skeptisch" - http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/05.01.2010_%27%27Deutsche_Funk.htm

* Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de

(Ältere Beiträge sind im Archiv abzurufen...)


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