22.01.2011 Bundestagsfraktion legt umfrangreichen Fragenkatalog zum Thema Datenschutz bei der GEZ vor "Die Fraktion Die Linke verlangt Informationen zum Datenschutz bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In ihrer Kleinen Anfrage (17/8231) will sie unter anderem wissen, wie viele Datensätze die Meldebehörden seit dem Jahr 2001 jährlich an die GEZ übermittelten und von welchen weiteren öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen sowie externen Dienstleistern die GEZ Daten bezog." "Zukünftig ergibt sich der an die, dann möglicherweise unter neuem Namen firmierende, Gebühreneinzugszentrale ab- zutretende Beitrag nicht mehr aus dem Sachverhalt des Bereithaltens eines Rund- funkempfangsgeräts, sondern aus dem Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebstätte selbst. Dementsprechend sieht die Neuregelung im privaten Bereich vor, von jedem Haushalt - unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät vorhanden ist - eine Pauschale von monatlich 17,98 Euro zu erheben. "5. Gibt die GEZ an Dritte - beispielsweise Kommunalkassen, Finanzämter, Polizei, Verfassungsschutz, Nachrichtendienste - Daten aus ihrem zentralen Datenbestand weiter, wenn ja, an wen, und auf welcher Rechtsgrund- lage und zu welchen Zwecken geschieht dies? * Links zum Thema: (Ältere Beiträge sind im Archiv abzurufen...)
Berlin (HaBe/ Ho) * 
Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte der Pressedienst des "Deutschen Bundestages" im Rahmen des eigenen Nachrichtenmagazins "hib - Heute im Bundestag" einen umfangreichen Fragenkatalog der Bundestagsfraktion der "Linken" zum Thema Gebühreneinzugszentrale (GEZ):
Im Zusammenhang mit dem am 1. Januar 2013 inkrafttretenden Fünfzehnten Rundfunkänderungsvertrages gäbe es erhebliche Auswirkungen auf die Gebühreneinzugspraxis der TV- und Radiogebührenbeiträge, so die "Linke" in der Anfrage an die Bundesregierung (veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 17/8231).
Es wird in der Drucksache festgestellt:
Damit sind weitreichende Folgen verbunden: Für 2,4 Millionen Beitragszahler, die bisher nur ein Radio und einen PC nutzten, verdreifacht sich die Gebühr. Für mehr als 775 000 Personen mit Behinderung, die bislang von Rundfunkbeiträgen befreit waren, wurde der Nachteilsausgleich gestrichen. Künftig zahlen sie einen Beitrag in Höhe eines Drittels des vollen Betrags. Für mehr als 1,1 Millionen Inhaber von Zweitwohnungen, darunter Hunderttausende von Fernpendlern, die eine zweite Wohnung mieten, um Beruf und Lebensraum besser zu verbinden, sowie rund 1 Million Besitzer von privat genutzten Ferienwohnungen wird ein doppelter Beitrag verpflichtend vorgegeben. Für eine unbekannte Zahl bewusster Nichtnutzer von Radio und Fernsehen schließlich wird der Rundfunkbeitrag zur Zwangsabgabe. Auch für Betriebsstätten ergeben sich mit der Umstellung des Rundfunkfinanzierungssystems erhebliche Mehrkosten, da ihre Pauschalabgabe nach der Anzahl ihrer Mitarbeiter berechnet wird. Zudem muss für jedes gewerblich genutzte Kraftfahrzeug ein Drittel des vollen Betrags an die GEZ abgetreten werden."
...
Zum Abgleich der vorhanden Datensätze von 40 Millionen Haushalten kommt es zudem zu einer pauschalen Datenübermittlung von allen volljährigen Personen durch die Einwohnermeldeämter. Weiterhin wird der GEZ mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eingeräumt, Auskünfte - ohne Kenntnis der Betroffenen - unter anderem von privaten Adressenhändlern, Inkassounternehmen, Versicherungen und selbst Vermietern sowie weiteren staatlichen Stellen einzuholen. Es entstünde ein bundesweites Melderegister, zu dem nach aktueller Rechtslage nahezu jeder Sachbearbeiter Zugriff hätte. Die GEZ würde faktisch zur "Supermeldebehörde", so der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig.
Auch wird der externe Beauftragtendienst der Landesrundfunkanstalten, über dessen dubiose Fahndungsmethoden und aggressives Verhalten es immer wie- der Beschwerden gibt, nicht abgeschafft. Es steht zu befürchten, dass dieser künftig vor Ort auszuforschen hat, welche Raumeinheiten zum Wohnen oder Schlafen geeignet sind und wer alles zu einer Wohnung gehört."
Der 35 Fragen umfassende Katalog enthält, u.a., folgende Fragen:
...
11. Inwieweit sind volljährige Bewohner einer Wohnung gezwungen, im Einzelfall Daten Dritter - gegebenenfalls gegen deren Willen - zu erheben und an die Rundfunkanstalten zu übermitteln, um ihrer Nachweispflicht (§ 2 Absatz 3 RBStV) zu genügen, und sieht die Bundesregierung darin eine Verletzung des Grundsatzes der Erhebung von personenbezogenen Daten beim Betroffenen selbst?
...
13. Unter welchen Bedingungen kann von den Landesrundfunkanstalten oder der nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft (bislang GEZ) das Vorlegen eines Mietvertrags als positiver oder negativer Nachweis des Innehabens einer Wohnung (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 RBStV) verlangt werden?"
- "Deutscher Bundestag" - "hib - Heute im Bundestag Nr. 21": "Im Bundestag notiert: Gebühreneinzugszentrale: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_01/2012_021/02.html
- "Deutscher Bundestag" - "Bundestagsdrucksache 17/8213: Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.: Datenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag": http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/082/1708231.pdf
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