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08.12.2011 BNetzA: Keine externen Antennen erlaubt...



Mainz (HaBe/Ho) *

Bereits vor ca. 4 1/2 Jahren war das Thema Externe Antennen bei Freenet-Funkgeräten einen Artikel auf dem FM-Funkmagazin wert. Dieses titelte seinerzeit:

"BNetzA: Freenet mit externer Antenne "vorstellbar", aaaber..."

"Keine externen Antennen erlaubt beim Betrieb von 149MHz und 446MHz Funkgeräten. Die Verantwortung liegt jedoch beim Betreiber."
Auf diesen einfachen Satz lässt sich eine aktuelle Antwort der Bundesnetzagentur reduzieren.
Eine "Free Radio Network"-Funkgemeinschaft bat, vor einigen Tagen, die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." um Klärung, ob man an den üblichen 149MHz- (Allgemeinzuteilung PDF-Datei) sowie an den PMR446-Funkgeräten (Allgemeinzuteilung PDF-Datei) ab "sofort" auch externe Antennen anschließen dürfe.
Einige Tage zuvor ist bei der og. Funkgemeinschaft ein Streitgespräch ausgebrochen, da einige Funker der Ansicht waren, das externe Antennen erlaubt seien. Unter anderem auch, weil externe Antennen nicht explizit in den Allgemeinverfügungen als "nicht erlaubt" erwähnt sind.

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." hat daraufhin eine e-Mailanfrage mit folgendem Wortlaut an die Bundesnetzagentur gesandt:

An uns, der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." als Bundesverband der CB-Funker, ist folgende Frage herangetragen worden:
Ist es jetzt erlaubt, PMR446-- und 149 Mhz-Funkgeräte, welche Allgemeingenehmigt sind, ab sofort auch mit beliebigen externen Antennen zu betreiben?


Die DFA e.V. bekam daraufhin folgende, klare Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre mail.

An den Bestimmungen zum Betreiben von PMR 446- und 149 MHz- Kurzstreckenhandsprechfunkgeräten hat sich weder "jetzt" noch "ab sofort" etwas geändert.

Allein der Begriff "Handsprechfunkgerät" schließt die Verwendung beliebiger (was immer das heißen mag) Antennen aus. Daneben bezieht sich die Europäisch harmonisierte Norm EN 300 296, die üblicherweise zur Erklärung der Konformität der 149 MHz- und der analogen 446 MHz Geräte mit den grundlegenden Anforderunge herangezogen wird, bereits im Titel (Land Mobile Service;Radio equipment using integral antennas...) auf Geräte ohne Antennenkonnektoren.

Die bei den digitalen PMR 446 Geräten mit einer Kanalbandbreite von 6,25 kHz anzuwendende EN 301 166 bezieht sich (mangels alternative) auf Geräte mit Konnektoren. Hier obliegt es dem Betreiber, bei einem Wechsel der Antenne auf die Einhaltung der Sendeparameter zu achten.

Gleiches gilt selbstredend, wenn die eingangs genannten analogen Geräte aus irgendeinem Grund mit Antennensteck- oder Schraubverbindungen ausgerüstet und inverkehr gebracht sein sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXX


Die EN 300 296 (ETSI: EN 300 296-1; PDF-Datei - engl.), welche der Mitarbeiter der Bundesnetzagentur hier heranzieht, beschreibt Funkgeräte ohne Antennenanschlussbuchsen.

Recherchen der DFA e.V. ergaben zudem:
Falls PMR446- bzw. 149 MHz-Funkgeräte mit einer Antennenanschlussbuchse dennoch betrieben werden, so ist das Funkgerät als ein "neues" Gerät zu betrachten und folgende zusätzliche Bestimmungen von dem Betreiber zu beachten bzw. einzuhalten:


Mangels Ausbildung ist jedoch kaum ein CB-Funker in der Lage...
... die Einhaltung der geforderten Strahlungsleistungen (ERP/ EIRP gem. der Allgemeinzuteilungen) zu beachten, sowie
... die oben angeführten Gesetze umzusetzen.

Mit diesem Hintergrund spricht die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." folgende Empfehlung aus:
  • PMR446- bzw. 149 MHz-Funkgeräte sollten ausschließlich nur dann betrieben werden, wenn sie nicht technisch verändert worden sind.
  • PMR446- bzw. 149 MHz-Funkgeräte mit Antennenbuchsen und einer externen "beliebigen" Antenne sollten nicht betrieben werden.
Nicht verschweigen möchte die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." die "FRN"-Internetseite von Rüdiger/ DC4FS aus Wittmund.
Er betreibt auf einer Schule ein PMR-Gateway ohne externe Antenne.

Anhand des komplizierten Sachverhaltes wird deutlich, das eine Allgemeinverfügung noch lange nicht alle Regeln beinhaltet, die ein CB-Funker kennen sollte, wenn er seine Funkgeräte anders betreiben möchte, als allgemein üblich.
Grundsätzliches Ziel eines Gesetzgebers (hier ist auch die Bundesnetzagentur als Verfasser der Allgemeinverfügungen angesprochen) sollte es sein, dem Bürger ein möglichst einfaches Gesetzes- und Regelwerk zu vermitteln.


* Links zum Thema:



- "FM-Funkmagazin - BNetzA: Freenet mit externer Antenne "vorstellbar", aaaber...": http://www.funkmagazin.de/01037.htm

- "Bundesnetzagentur": http://www.bundesnetzagentur.de

- "Bundesnetzagentur - Vfg 1 / 2007 Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz - 149,11875 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen" - http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilung/FundstelleId916pdf.pdf?__blob=publicationFile

- "Bundesnetzagentur - Vfg 78 / 2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz - 446,1 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation über kurze Entfernungen mit Handsprechfunkgeräten" - www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilung/FundstelleId315pdf.pdf?__blob=publicationFile

- "ETSI: EN 300 296-1; PDF-Datei - engl.:http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/300200_300299/30029601/01.01.01_60/en_30029601v010101p.pdf

- "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)"; $11 : http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__11.html

- "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)"; §4:http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__4.html

- "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)"; $5 : http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__5.html

- "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)"; $6: http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__6.html

- "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)"; $7:http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__7.html

- "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)"; $8: http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__8.html

- "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)"; $9: http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__9.html

- "DC4FS: FRN - Wie man den FRN-Client verwendet/ Bedingungen": http://frn.dc4fs.de/FRNClientUserManual/FRNClientUserManualDE.htm#Bedingungen


* Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de

(Ältere Beiträge sind im Archiv abzurufen...)


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