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08.08.2009 "Gesetz zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung" in Kraft getreten.

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Kassel/ Berlin (HaWe/ Ho) *Foto: Reichstagsgebäude

Das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)" ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten.

Es ist, ebenso wie das nicht vom "Deutschen Bundestag" akzeptierte "Umweltgesetzbuch IV" (die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V. berichete: "02.02.2008 Minister Gabriel: "Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert") unter den Funkern umstritten.

So hat die "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst (AGZ) e.V. " mit Datum zum 4.8. ein Statement veröffentlicht, in welchem das NiSG massiv kritisiert wird und auf zukünftige Gerichtsentscheide hingewiesen wird:

"Am 4. August 2009 trat Artikel 2 des "Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (NiSG) in Kraft. Die nun für alle Funkstellen des Amateurfunkdienstes verbindliche Regelung finden Sie im Bundesgesetzblatt 2009 Teil I Nr. 49 vom 3. August 2009 ab Seite 2433. Damit gilt nun parallel zum Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) im Bundesimmissionsschutzgesetz eine weitere Vorschrift, die exakt das gleiche fordert.

{...}

Die Regulierung ein und desselben Handelns in zwei unabhängig nebeneinander stehenden Gesetzen verstößt genauso gegen das Gebot der Klarheit und unsere Rechtsordnung schlechthin wie die Existenz mehrerer Überwachungsbehörden. Hierüber werden letztlich die Gerichte zu entscheiden haben."

Auch die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht das neue NiSG skeptisch und berichtete bereits mehrfach.

Am 13.06 berichtete die DFA e.V. z.B. über eine Veröffentlichung des Fachpolitikers Jens Koeppen (MdB, CDU), welcher sich dahingehend ausspricht, daß sich für

"nicht-gewerbliche Funker, die bisher die Grenzwerte laut FTEG und BEMFV eingehalten haben, keine Änderungen ergeben, da die Grenzwerte an sich unverändert bleiben."

(Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichete: "13.06.2009 NiSG: Politiker schließen sich im Grundsatz der Meinung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." an.").

Wie in einem Gespräch zu erfahren war, sehen die Fachmitarbeiter der umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sylvia Kotting-Uhl, die Situation ebenfalls gelassen: Wenn die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung in ihren Grenzwerten verändert werden, so wird dieses durch den Bundestag müssen.

Zur Zeit sind, trotz des Inkrafttreten des NiSG, die alten Regelungen noch in Kraft: Erst ab einer Antennenabtrahlung von 10 Watt EIRP oder mehr ist eine Registrierung der Funkanlage in Form einer Standortbescheinigung notwendig.

Im Bundesumweltministerium geht man davon aus,

"{...}

dass diese Vorraussetzungen bei ordnungsgemäß betriebenen CB-Funkanlagen in der Regel nicht gegeben sind. Denn der CB-Funk ist telekommunikationsrechtlich auf 4 Watt begrenzt. Auch wenn durch den so genannten Antennengewin im Ergebniss eine höhere Strahlungsleistung erreicht werden kann, ist davon auszugehen, dass dieser beim Betrieb der Anlage bei ordnungsgemäßer Verwendung von handelsüblicher Antennen nicht zum Erreichen oder gar Überschreiten der Grenze von 10 Watt EIRP führen kann.

{...}

Im Ergebniss kann daher festgestellt werden, dass weder durch die aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Ergänzung des §22 BImSchG noch durch die später geplante Änderung der 26 BImSchV für die Mitglieder Ihres Verbandes unzumutbare zusätzliche Belastungen zu befürchten sind.

{...}"

So wurde gegenüber der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." in einem Schreiben Anfang April vom Bundesumweltministerium behauptet (die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete: "05.04.2009 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort: CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung").

Die Anmerkung, das die bisherige Regulierung für nicht-gewerbliche Funker beibehalten wird, ist jedoch nicht im aktuellen Gesetz enthalten.

Dieses verunsichert viele Hobbyfunker weiterhin. Daher wird das Thema auch zukünftig bei der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." für Gesprächsstoff sorgen.

* Links zum Thema:

- Bundesministerium der Justiz- "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)": http://www.gesetze-im-internet.de/nisg/BJNR243310009.html

- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." - "02.02.2008 Minister Gabriel: "Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert": http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#02.02.2008a

- "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst (AGZ) e.V." : http://www.agz-ev.de/

- "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst (AGZ) e.V." - "AGZ ? Statement zum NiSG - Rechtslage nach Inkrafttreten": http://www.agz-ev.de/statements/pdf/agz_statement_rechtslage_nach_inkrafttreten_nisg_2009-08-04.pdf

- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." - "13.06.2009 NiSG: Politiker schließen sich im Grundsatz der Meinung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." an.": http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv19.html#13.06.2009b

- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." - "05.04.2009 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung": Offizielle Antwort: CB-Funk fällt nicht(!) in die neue Gesetzgebung": http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv19.html#05.04.2009

* Bildquelle: "Deutscher Bundestag - Bildarchiv"

* Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de


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