05.01.2010 "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht 12 Watt (PEP) für den CB-Funk skeptisch - SSB ist nicht für den Betrieb in Kraftfahrzeugen sinnvoll, da ständig über den Clarifier "nachgeregelt" werden muss, was die Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert. (Ältere Beiträge sind im Archiv abzurufen...)
Kassel (HaWe/ Ho) *
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht den Vorstoß der Arbeitsgruppe Frequenzmanagement in der CEPT für den CB-Funk europaweit eine Sendeleistung von 12 Watt (PEP) für SSB-Modulation
Single Side Band (Einzelseitenband). SSB ist eine Modulationsart, bei der entweder das obere Seitenband (USB) oder das untere Seitenband (LSB) herausgefiltert wird. Im Gegensatz zu AM wird bei SSB nur ein Seitenband übertragen. Dies hat zur Folge, dass man das andere Seitenband nicht verstärken muss und deswegen mehr Leistung für das verbleibende Seitenband genutzt werden kann. SSB - Single-Side-Band - Sendeart J3E = Einseitenband mit unterdrücktem Träger - 4 Watt Sendeleistung für den Bereich der BRD als äußerst skeptisch an.
Mathias Czaya, Beirat für Recht und Technik in der DFA und "Second Vice President" der Citizen's Band Federation (ECBF)", sieht, neben juristischen Fragen, noch weitere zukünftige Problematiken:
Die Unfallgefahr ist zu groß, zudem die Versicherungen im Falle eines Unfalles mindestens eine Teilschuld annehmen. Der CB-Funkbetrieb könnte daher, ebenso wie der Handybetrieb, untersagt werden sowie ggf. unter Geldstrafe gestellt werden. Wenn CB-Funkgeräte in KFZ nur noch auf den Parkplätzen betrieben werden können - nicht aber während der Fahrt - stellt dieses das Ende des mobilen CB-Funks dar.
Somit wäre Dieter Löchter, sowie alle, welche eine höhere Leistung im CB-Funk unter diesen Vorraussetzungen fordern, als "Totengräber des mobilen CB-Funks" zu bezeichnen.
- Es ist zudem keinesfalls als sicher anzunehmen, dass die Internet-Rückkanäle in Richtung der Kabel-Internet-Provider genügend gegen Störsignale geschützt sind, da sich die Daten-Rückkanäle im Bereich des CB-Funkbandes befinden. Auch die EU siedelt den Verbraucherschutz in Internet hoch an und beschloss die Gründung der "GEREK" am 22.11.2009 an (siehe Amtsblatt der EU vom 10.12.2009: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1966&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en ).
- Es besteht außerdem die Gefahr einer Störung über die HF-Eingänge der Unterhaltungsgeräte wie Videorecorder, TV-Empfänger, Pay-TV-Decoder usw. .
In dem "TR 102626"-Papier der ETSI werden diese Bildstörungen erwähnt, sie werden jedoch "schön geredet".
Aus dem Amateurfunk ist bekannt, dass durch die abgestrahlten Funksignale durchaus auch Unterhaltungseletronische Geräte massiv beeinflusst werden können. Dieses wäre hier auch zu befürchten.
Ebenso können Störungen in Video-Überwachungsanlagen (z.B. Videoübertragungen von der Haustüre durch eine ungeschirmte Zweidrahtübertragung) oder auch bei Audioanlagen (Stereoanlagen) auftreten.
Die DFA e.V. empfiehlt daher dringendst, erweiterte Prüfungen hierzu durchzuführen. Schließlich muss ja Fa. President, welche das Projekt "Mehr Leistung für die CB-Funker" seit vielen Jahren vorantreibt, den Nachweis erbringen, dass die erhöhte Leistung keine Störungen in anderen elektronischen Geräten hervorruft.
Störungen durch CB-Funkgeräte würden uns in unerwünschte Gegnerschaft zu 38 Mio. Rundfunk- und Fernsehhaushalten bringen, welche einen Anspruch auf ungestörten Fernsehempfang haben. Dieses kann keineswegs Ziel einer seriösen und vernünftigen CB-Funkpolitik sein.
- Des weiteren sind uns aus der Vergangenheit Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkstrahlung bekannt, welche sehr motiviert und klagefreudig sind. Die DFA e.V. hat sich in der Vergangenheit hierzu mehrfach positiv engagiert und um ein entspanntes Verhältnis zwischen den Bürgerinitiativen und den CB-Funkern gerungen. Der CB-Funk, als mögliche kostenlose Alternative zum Mobilfunk, würde dann nicht mehr akzeptiert werden.
Ein neues Problem für die CB-Funker werden die eigenen Standortdaten sein, welche im Zentral-Kataster der Bundesnetzagentur für jedermann abrufbar sein könnten.
Daher kann es eine Reihe neuer zukünftiger Kläger geben, welche plötzlich an Kopfschmerzen, Unwohlsein, Schlafstörungen, Kreislaufstörungen usw. leiden. Diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden dann zukünftig auch den standortbekannten CB-Funkern mit der höheren Sendeleistung angelastet.
Die derzeitige Regelung des CB-Funks ist so gestaltet, dass weder der Standort, noch der Namen des Betreibers öffentlich bekannt ist. Nicht einmal die BNETZA verfügt über diese Daten, da der CB-Funk über eine Allgemeinzuteilung für die Frequenznutzung geregelt ist. Nicht erhobene Daten sind der beste Schutz vor Datenmissbrauch - auch innerhalb der Behörden (Umweltministerien, Baubehörden usw.).
- Die DFA e.V. befürchtet, dass durch die Zunahme der potentiellen Kläger, welche aus 38 Mio. gebührenpflichtigen Fernsehhaushalten sowie ca. 40 Mio. Internethaushalten bestehen kann, eine Klagewelle wie auch ein möglicher finanzieller Ruin auf die betroffenen hobbytreibenden CB-Funker aufkommen kann.
Es ist wahrscheinlich, dass jeder mässige Rechtsanwalt die überprüfbare Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verlangen kann.
Die DFA sieht sich in solchen Fällen - im Gegensatz zu früher - nicht mehr in der Lage, den CB-Funker hier sinnvoll zu unterstützen, da die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ein berechtigtes Verlangen ist.
Da spielen die "Totengräber" mit Feuer, offensichtlich ohne sich der Folgewirkungen für den CB-Funk bewußt zu sein.
- Der DFA e.V. ist im Laufe der letzten Jahre keine LKW-Fahrervereinigung bekannt geworden, welche eine Erhöhung der CB-Funkleistung forderten. Es wird vermutet, dass diese Behauptung aus der PR-Abteilung eines französischen Funkgeräteherstellers stammt.
Außerdem ist zu fragen, warum keine LKW-Elektronik auf die Betriebssicherheit bei Einflussnahme durch höhere HF-Leistung im CB-Funkband geprüft worden ist. Diese Fragestellung ist natürlich auch im Hinblick auf die PKW-Elektronik zu beachten. Möglicherweise wäre dieses dann auch eine "Umsatzbremse" für CB-Funkgeräte mit höherer Sendeleistung.
- Ein weiteres Argument gegen eine Leistungserhöhung sind die immer mehr werdenden HF-Gateways
... nennt man die Hardware, welche sich aus CB-Funkgerät, Kopplungselektronik und Computer zusammen setzt. Dieses ermöglicht eine Sprechverbindung über das Internet mit anderen CB-Funk-Gateway's sowie mit angeschlossenen PC-Nutzern., welche erst durch die Arbeit der DFA e.V.offiziell zugelassen wurden. Durch den immer noch weiter betriebenen ständigen Ausbau der HF-Gatewaynetze ist es bereits jetzt möglich, von vielen Standorten in der BRD mindestens ein HF-Gateway mit 4 Watt Sendeleistung zu erreichen.
Aus ordnungspolitischer Sicht der DFA war es besonders wichtig, eine Regelung für HF-Gateways zu ermöglichen, damit der Gebrauch von illegalen Sendeverstärkern ("Brenner") drastisch eingeschränkt wird.
Dieses hielt die Störungsmeldungen im CB-Funk, im Vergleich zu den Vorjahren, erstaunlich klein.
Bei einer Heraufsetzung der nominalen Sendeleistung von 12 Watt (PEP) (das dreifache der derzeit erlaubten Leistung) erwartet die DFA e.V. eine sprunghafte Erhöhung der Störungsmeldungen, da die 12-Watt-Geräte dann auch im Feststationsbetrieb laufen werden.
Wäre ernsthaft ein ausschließlicher Mobil-Betrieb mit 12 Watt PEP gewünscht, müsste ein offizielles Verbot der Geräte für den Heimstationsbetrieb ausgesprochen werden.
Die DFA e.V. vertritt die Ansicht, dass die gesamte Diskussion über eine Erhöhung der Sendeleistung im CB-Funk von einem großen französischen Funkgerätehersteller vorangetrieben wird.
Der DFA e.V. liegen Dokumente vor, welche u.a. nachweisen, dass von dieser Firma in den letzten Jahren hohe finanzielle Mittel in Richtung der ECBF-"Brüssel" geflossen sein könnten.
(Der ECBF-Präsident Enrico Campagnoli veröffentlichte eines der Dokumente auf seiner Internetseite unter http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract1.doc bzw. http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract2.doc .
Diese zeigen finanzielle Zuwendungen des Jahres 1991 auf.)
Diese Zuwendungen wären, nach Kenntnis der DFA e.V., ein Statutenverstoß gegen die Richtlinien der ECBF (Details dazu unten in der Infobox.)
Nach Aussage des ECBF-Präsidenten Enrico Campagnoli ist dieses der Hauptgrund gewesen, warum er im Jahre 2006 die ECBF handlungsunfähig machte, um, gemeinsam mit der DFA e.V., der französischen FFCBL, der österreichischen ACBA, der italienischen FIRCB und der polnischen PLCB, einen sauberen Neuanfang zu gestalten.
"Mobilfunk" - "CB-Funk" - "Gesundheitsgefahren"
"Warum befasst sich die DFA e.V. mit dem Thema?"
* GSM [Abkürzung für englisch global system for mobile communication, »globales System für mobile Kommunikation«],
Telekommunikation: internationaler Standard für den digitalen Mobilfunk, der die Leistungsmerkmale digitaler Funknetze (wie die Anzahl der angebotenen Sprechkanäle, der belegbaren Frequenzen, des Übertragungsverfahrens) festlegt. GSM verwendet Frequenzen im 900- und 1 800-MHz-Bereich. In Europa arbeiten die Netze D 1 und D 2 nach dem GSM-900-, E 1 und E 2 nach dem GSM-1 800-Standard. Die derzeit im GSM vorhandenen 124 Funkkanäle sind in jeweils acht zeit versetzt arbeitende Sprechkanäle aufgeschlüsselt. Die GSM-Netze sind zellulär aufgebaut, wobei die Basisstationen jeder Zelle mit der Funkvermittlungsstelle in Kontakt stehen. GSM wird derzeit in den meisten Länder parallel zu den Funknetzen der 3. Generation (UMTS) betrieben und wird im Bereich der Sprachtelefonie von der Mehrzahl der Mobilfunknutzer genutzt.
(Quelle: "Meyers Lexikon online (2008). GSM (Sachartikel).
http://lexikon.meyers.de/beosearch/permlink.action?pageId=29465830&version=2
(12. Nov 2008 15:57)"))
* UMTS [Abkürzung für englisch universal mobile telecommunications system],
ein 1998 vom Europäischen Institut für Telekommunikationsstandards verabschiedeter Mobilfunkstandard der 3. Generation, der in Europa den bewährten Standard für digitalen Mobilfunk der 2. Generation GSM ergänzt und insbesondere bei den auf schnelle Datenkommunikation angewiesenen Diensten wie E-Mail, Webbrowsing und Mediastreaming immer häufiger genutzt wird.
Kommunikationstechnische Grundlage von UMTS ist das Multiplexverfahren WCDMA (Wideband-Codemultiplexverfahren), mit dem es sich prinzipiell vom Zeitmultiplexverfahren TDMA des GSM unterscheidet.
Zum Leistungsumfang von UMTS gehören neben der Sprachtelefonie mit einer gegenüber GSM hörbar besseren Qualität insbesondere die schnellen Datenverbindungen mit 364 Kbit/s im Downlink. Mit den UMTS-Erweiterungen HSDPA und HSUPA sind beim Datendurchsatz einige Mbit/s für den Up- und Downlink bereits verfügbar oder in Zukunft möglich. Sowohl HSDPA als auch HSUPA erfordern entsprechend ausgerüstete Mobilgeräte zur Nutzung. Ein Nachteil der UMTS-Nutzung gegenüber GSM ist der höhere Stromverbrauch der Mobilgeräte aufgrund höherer erforderlicher Rechenleistung, was zu spürbar kürzeren Akkulaufzeiten führt, obwohl die maximale Sendeleitung der Mobilgeräte im UMTS-Netz mit 0.25 Watt geringer als im GSM-Netz mit 2 Watt ist.
In Deutschland ist UMTS seit 2004 kommerziell verfügbar. UMTS erfordert einen weitreichenden Umbau der bestehenden GSM-Netztechnik; die Nutzung mit herkömmlichen GSM-Mobiltelefonen ist nicht möglich. Wegen des hohen Investitionsaufwands ist zu erwarten, dass über einen Zeitraum von mehreren Jahren UMTS- und GSM-Netz parallel betrieben werden. Die meisten aktuellen Mobiltelefone beherrschen den Dualbetrieb und können sowohl im UMTS- als auch im GSM-Netz betrieben werden. Dass UMTS GSM vollständig ablösen wird, ist mittlerweile nicht mehr zu erwarten, den bereits 2010 ist mit der Einführung des Standards 3GPP Long Term Evolution (LTE) zu rechnen. Nach den Ausbaustufen von UMTS als Mobilfunknetz der 3. Generation ist mit LTE der Übergang auf vollständig IP-basierte Funknetze der 4. Generation geplant, wobei wie schon beim Übergang von GSM auf UMTS ein Wechsel beim Zugriffsverfahren vorgesehen ist, und zwar von WCDMA auf OFDM (Orthogonal Frequency Division Multiplexing). Damit sollen dann Datenraten von bis 100 MBit/s beim Herunterladen und bis zu 50 MBit/s beim Hochladen erreichbar sein.
(Quelle: "Meyers Lexikon online (2008). UMTS (Sachartikel).
http://lexikon.meyers.de/beosearch/permlink.action?pageId=52464021&version=8
(3. Dez 2008 10:42)")
* CB-Funk [CB, Abkürzung für englisch citizen band »Bürgerwelle«],Jedermann-Funk, Sprechfunk mit Sende- und Empfangsgeräten, der mit einer vorgeschriebenen Leistung von maximal 4 W und entsprechend geringer Reichweite (10-15 km) im Frequenzbereich von 26,960?27,410 MHz auf 40 Kanälen arbeitet, in Deutschland zusätzlich im Bereich 26,565- 26,955 MHz (Kanäle 41-80). Für diese Kanäle wurden an den Grenzen zu den Nachbarländern (Ausnahme Tschechien) Schutzzonen von 15 bis 70 km eingerichtet, in denen auf diesen Kanälen nicht gesendet werden darf. Der Betrieb von CB-Funkanlagen ist jedermann (im Unterschied zu Amateurfunkanlagen) ohne Ablegung einer Prüfung gestattet.
(Quelle: "Meyers Lexikon online (2008). CB-Funk.
http://lexikon.meyers.de/beosearch/permlink.action?pageId=21208190&version=1
(12. Sep 2008 19:22)")
Im klassischen 11-Meter-CB-Funk darf mit folgenden Modulationsarten und Sendeleistungen gefunkt werden:
AM - Amplitudenmodulation - Sendeart A3E - 1 Watt
FM - Frequenzmodulation - Sendeart F3E/G3E - 4 Watt
SSB - Single-Side-Band - Sendeart J3E = Einseitenband mit unterdrücktem Träger - 4 Watt
* Stimmt es, dass das Telefonieren mit Handys Krebs auslösen kann?
Zu den aktuellen Themen der laufenden Forschung gehören Untersuchungen, die klären sollen, ob es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt. Da die Exposition des Kopfes beim Telefonieren mit dem Handy am höchsten ist, spielt die Frage eines möglicherweise erhöhten Risikos für Hirntumore aufgrund der Handynutzung eine besondere Rolle. Bisher existiert aber kein wissenschaftlicher Nachweis für einen Zusammenhang zwischen normaler Handynutzung und Tumorerkrankungen im Kopfbereich. Bei einigen epidemiologischen Untersuchungen ergaben sich allerdings Hinweise auf ein möglicherweise geringfügig erhöhtes Risiko für bestimmte Hirntumoren bei intensiver und lang andauernder Nutzung von Mobiltelefonen. In anderen Untersuchungen wurde ein erhöhtes Risiko nicht gefunden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Meinung, dass weitere Forschung auf diesem Gebiet durchgeführt werden muss, um die noch bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten zu klären. Da insbesondere hinsichtlich der Langzeitwirkungen bei intensiver Nutzung von Mobiltelefonen noch keine gesicherte Aussage möglich ist, sollten die Felder, denen die Menschen ausgesetzt sind, möglichst gering gehalten werden. Aufgrund der im Vergleich zur Exposition durch Sendeanlagen hohen Exposition am Kopf beim Telefonieren ist der umsichtige Umgang mit dem Handy besonders wichtig.
(Quelle: "Bundesamt für den Strahlenschutz" - "Häufig gestellte Fragen zum Thema "Mobilfunk" ".
http://www.bfs.de/de/elektro/faq/faq_mobilfunk.html/#8
(04.11.2009)")
* "Warum befasst sich die DFA e.V. mit dem Thema Mobilfunk?"
Die meisten Mobilfunkritiker, so hat die DFA bereits vor gut 6 Jahren veröffentlicht ("08.07.2003: Mobilfunk - Der Streit um die Standorte..."-
"10.07.2002 "Der CB-Funk und der Mobilfunk wird nicht in einen gemeinsamen Topf geworfen!" " - "08.06.2006 "Gepulste Vorgänge im menschlichen Körper"- sowie weitere Beiträge im Archiv der DFA-Webseite),
werfen zunächst einmal alle Antennen - egal ob Mobilfunk, Amateurfunk, CB-Funk, BOS-Funk usw. in einen großen Topf und pauschalieren die bislang nicht bewiesene Gesundheitsgefahr.
Die DFA hat bereits im Jahr 2000 von Mathias Czaya das Thema bearbeiten lassen.
Der Ehrenbeirat der DFA e.V. hat darüber, z.B., auf der Herbstparlamentsvollversammlung 2000 in Wenningsen einen 45-minütigen Vortrag über die physikalischen Unterschiede der einzelnen HF-Frequenzen (er verglich GSM mit CB-Funk
und mit PMR446) sowie die medizinischen Auswirkungen auf die Blut-Hirn-Schranke gehalten.
Seit dieser Zeit hat der Vorstand der DFA daher das Thema Mobilfunk und Gesundheitsgefahr im Zusammenhang mit dem CB-Funk zum ständigen Thema erklärt.
Insgesamt geht die Angst vor der HF-Strahlung durchaus so weit, daß CB-Funkern welche zur Miete wohnen und vom Hauswirt eine Erlaubniss zum setzen einer Antenne bekommen haben, von ihren Nachbarn diskreditiert werden. Der DFA e.V. ist mindestens ein Fall bekannt, wo der Hauswirt die zunächst genehmigte Antenne widerrufen hatte.
Deshalb hat die DFA e.V. auch den Antennenvertrag wieder neu veröffentlicht, welcher auf ihrer Webseite in der rechten Info-Spalte verlinkt ist.
Zusammengefasst: Die CB-Funker sollen informiert sein, daß viele Mobilfunkkritiker auch Angst vor der CB-Funk-HF-Strahlung haben. Durch Hintergrundinformationen (siehe Suchfunktion über die Webseite der DFA e.V. mit dem Stichwort "Mobilfunk") gibt die DFA e.V. den CB-Funkern Argumentationshilfen gegen die Mobilfunkkritiker.
Infobox - Hintergrundinfo zur ECBF und dem Logostreit (Stand: Okt. 2008):
Seit 2006 ist die ECBF in zwei Lager gespalten.
Enrico Campagnoli, langjähriger Präsident und Gründungsmitglied der ECBF, hatte den Anfang 2004 eigentlich fälligen ECBF-Kongress "ausfallen" lassen. Hierdurch fielen, gemäß Satzung der ECBF, alle Amts- und Ressortangelegenheiten auf die Gründungsmitglieder der ECBF zurück.
Grund hierfür war der, seiner Meinung, begründete Verdacht, daß hinter seinem Rücken und entgegen der Satzung der ECBF, seit mehreren Jahren finanzielle Hilfen der Fa. President (der CB-Funkgeräte-Hersteller "Stabo" ist eine Tochtergesellschaft der französichen "Groupe President Electronics S.A., Balaruc/France") in die ECBF flossen. Dieses jedoch verstosse, seiner Meinung nach, gegen Artikel 1.5 der "Statues of the European Citizen's Band Federation (ECBF)" (ECBF-Satzung):
"{...}
1.5 The ECBF is independent of all political, commercial or religious influences.
{...}"
Übers.:
"{...}
1.5 Der ECBF ist unabhängig von allen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Einflüßen.
{...}" )
Diese mögliche finanzielle Einflußnahme sollte während eines außerordentlichen ECBF-Kongress am 21. und 22. Oktober 2006 in Warschau geklärt werden.
Dieses wurde während eines "ECBF Council" beschlossen. Das "FM-Funkmagazin" berichtete dazu am 16./18.05.2006:
"{...}
Dieses Gremium tagte am 28. April 2006 in Athen. Die derzeit einzigen rechtmäßigen Mitglieder des ECBF Councils sind nach Auffassung Campagnolis er selbst und der Grieche Aris Matiatos. Alle anderen Council-Mitglieder seien nicht mehr rechtmäßig im Amt, weil deren Amtszeit im April 2004 abgelaufen sei.
Bei dem Treffen des ECBF-Councils in Athen wurde auch beschlossen, dass der Hauptsitz der ECBF an den Wohnsitz Campagnolis nach Milano, Via Lanzone 7, verlegt wird. Campagnoli übernimmt außerdem eigenen Angaben zufolge vorübergehend alle Aufgaben der übrigen Mitglieder des ECBF-Councils, so auch die des Generalsekretärs und des Schatzmeisters. Er beabsichtigt, die Konten der ECBF in Frankreich und Spanien schließen.
Auf dem Kongress in Warschau sollen u.a. die undurchsichtige finanzielle Situation der ECBF sowie deren künftige wirtschaftliche Unabhängigkeit geklärt werden. Nach Darstellung Campagnolis habe es in der Vergangenheit Zahlungen "unter dem Tisch" und andere Unregelmäßigkeiten gegeben, bei denen insbesondere ein großer französischer CB-Funk-Hersteller eine Rolle gespielt habe. Auch habe eine Firma in Barcelona im April 2006 widerrechtlich versucht, sich das Logo der ECBF anzueignen. Sie hatte dazu beim zuständigen Amt für EU-Markenrechtsregistrierungen einen entsprechenden Antrag gestellt. (Anmerkung der Funkmagazin-Redaktion: Die Datenbank der registrierten EU-Gemeinschaftsmarken kann im Internet unter http://tinyurl.com/fbffe eingesehen werden.) Auf dem Kongress soll geklärt werden, ob durch das Verhalten des besagten Herstellers möglicherweise EU-Bestimmungen zur Markttransparenz verletzt wurden.
{...}"
Das Internetmagazin "CB-Radio" veröffentlichte einige Tage zuvor, am 15. Mai, eine entsprechende Presseerklärung Campagnoli's in der er seine Beweggründe detailliert darstellte. U.a. bericht E. Campagnoli über ein am 19. September 2001 inoffiziell stattgefundes Treffen:
"{...}
1-On September 19, 2001, I, as ECBF President, met in Geneva with the members of ECBF Council, at that time in charge, (Bertrana, Vice President, Jaregtno, Treasurer, Espellargas) , who are or were employed at the company "President" and the neo-general secretary, Edgar Rosello, to see some ECBF affairs. The meeting closed in a friendly situation.
Rosello lost the plain and came back.
He was furious. He was saying he was not paid enough by the company President. I asked explications. He replied me that ECBF was owned by the company President, that many delegates at the Paris Congress in 2000, have been paid under the table by the company President, that he was not of course referring to me and ECBF bodies, but to the company President that was paying him.
I replied that till I will be ECBF President that company will do all what I can to do not permit that a company owns or control, under the table, our users organization. From that moment it was practically impossible for me to work with this person and ECBF were frozen.
{...}
{... Anm. der DFA: deutsche Übers. gem. der Meldung in "CB-Radio":}
{...}
1 - Am 19. September 2001 traf ich mich in meiner Funktion als ECBF-Praesident mit den damaligen Mitgliedern des EBCF-Rates (Bertrana, Vizepraesident, Jaregtno, Schatzmeister, Espellargas), welche bei der Firma "President" beschaeftigt sind oder waren, und dem neuen Generalsekretaer Edgar Rosello, um ein paar ECBF-Angelegenheiten zu besprechen. Das Treffen endete in freundlicher Atmosphaere. Rosello verpasste sein Flugzeug und kam zurueck.
Er war aufgebracht. Er sagte, dass er nicht ausreichend bezahlt wird von der Firma President. Ich bat um Erklaerungen. Er antwortete mir, dass die Firma President ECBF besass, dass viele Delegierte beim Kongress in Paris im Jahr 2000 unter dem Tisch von der Firma President bezahlt wurden und dass er natuerlich nicht auf mich oder andere ECBF-Koerperschaften verweist, aber auf die Firma President, die ihn bezahlt.
Ich antwortete, dass, solange ich ECBF-Praesident bin, diese Firma alles dagegen tun wird, dass eine andere Firma unsere Mitgliedsorganisationen unter dem Tisch besitzt oder kontrolliert. Von diesem Moment an war er fuer mich praktisch unmoeglich mit dieser Person zusammenzuarbeiten und ECBF wurde eingefroren.
{...}"
Juni 2006:
Anfang Juni 2006 gingen die von Enrico Campagnoli bezeichneten "nicht mehr im Amt befindlichen Council-Mitglieder" unter der Führung von Albert Bertrana und Dieter Löchter in die Offensive. Sie verteidigten ihre eigenmächtig vorgenommene Markeneintragung der "ECBF" bei der OAMI. Das "FM-Funkmagazin" berichtete darüber am 06. 06. 2006.
Juli 2006:
Seit dem 01.07.2006 ist die "offizielle" ECBF-Internetseite von Enrico Campagnoli unter der Adresse http://www.europeancbfederation.eu/ . U.a. ist dort die Satzung der ECBF veröffentlicht:
"{...}ECBF Statute: pag 1, 2, 3, 4, 5, 6 {...}"
Auf derselben Internetseite ist auch das Protokoll des "ECBF Council" vom 26.04.2006 (s.o.) veröffentlicht:
"{...}ECBF COUNCIL Athens on 28 Apr. 2006 pag 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 {...}"
September 2006:
Unabhängig voneinander berichtet das "FM-Funkmagazin" wie auch "CB-Radio" über eine Einladung zu einem "12. (außerordentlicher) ECBF-Kongress" nach Brüssel. Unterzeichnet ist die Einladung mit Tagesordnung von Edgard Rosello (Generalsekretär der ECBF).
Das "FM-Funkmagazin" in seiner Meldung:
"{...}
Die Brüsseler Veranstaltung der Bertrana-Gruppe wird von Campagnoli als "illegales Meeting" bezeichnet. Campagnoli verweist auf den Kongress, den er selbst und der Grieche Aris Matiatos für den 21. und 22. Oktober 2006 im Warschauer "MDM-Hotel" einberufen haben (das Funkmagazin berichtete).
{...}"
Fast wortgleich "CB-Radio" dazu:
"{...}
Damit es aber mit der Arbeit der ECBF weitergehen kann, hat der amtierende Rats-Präsident der ECBF ordnungskonform für den 21. und 22. Oktober 2006 zu einer "außerordentlichen Mitgliederversammlung" nach Warschau (Polen) eingeladen. Diese Einberufung erfolgte aufgrund einer am 28. April 2006 in Athen stattgefundenen Sitzung des "ECBF-Rates", an welcher beide - der übrig geblieben - Gründungsmitglieder teilgenommen hatten. (CB-Radio berichtete hierzu ausführlich)
{...}"
Oktober 2006:
Auf dem am 1. Oktober 2006 stattgefunden "12. (außerordentlicher) ECBF-Kongress" wird Dieter Löchter zum Präsidenten der ECBF gewählt. Dieses berichtet das "FM-Funkmagazin".
Dieter Löchter nahm in seiner Eigenschaft als Vertreter Deutschlands ("India-Fox Deutschland") teil.
Enrico Campagnoli erklärt daraufhin in seinem ECBF-Magazin "CB":
"{...}
Der damalige Senior-Vizepräsident Albert Bertrana sei nicht berechtigt gewesen, den Brüsseler Kongress einzuberufen. Dies sei laut Satzung die Aufgabe des Präsidenten. Nur bei Krankheit oder Abwesenheit des Präsidenten dürfe der Senior-Vizepräsident dessen Aufgaben übernehmen. Diese Voraussetzungen hätten hier nicht vorgelegen. Auch ein "außerordentlicher" Kongress könne satzungsgemäß nur vom Council selbst oder von zwei Drittel der Mitglieder einberufen werden, nicht aber von einem Vizepräsidenten.
Ironisch kommentiert Campagnoli die Wahl Dieter Löchters zum "ECBF-Präsidenten". Es gäbe so viele "Presidenten", dass es ihm (Campagnoli) ein Leichtes sei, auch Dieter Löchter als "Mr. President" zu begrüßen. (Anmerkung: Der französische CB-Funkgeräte-Hersteller "President" war bisher Hauptsponsor der ECBF.) Campagnoli merkt jedoch an, dass er Löchter "selbstverständlich" nicht als Präsidenten anerkennen werde und warnt ihn, den Namen "ECBF" zu verwenden. Campagnoli weist ferner darauf hin, dass die CB-Organisation "India Fox International Freien DX...", deren Präsident Dieter Löchter war, bereits am 19. Mai 2003 vom zuständigen Registergericht für "erloschen" erklärt wurde. Campagnoli veröffentlicht dazu das Faksimile eines Briefes des Registergerichts an den stellv. DAKfCBNF-Vorsitzenden Alfred Brandt, der bereits auf der Herbsttagung des DAKfCBNF am 11. Oktober 2003 in Dahlen verlesen wurde (das Funkmagazin berichtete).
{...}"
(Wortlaut der Berichterstattung des "FM-Funkmagazins" vom 09.10.2006)
Am 21./22. Oktober 2006 fand in Warschau unter der Leitung von E. Campagnoli der "12. ECBF-Kongress" statt.
Mathias Czaya (Ehrenbeirat der DFA e.V.) nahm in Beauftragung der DFA e.V. teil. Zuvor wurde die Mitgliedschaft der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." in die ECBF beantragt. Die DFA wurde in die ECBF als Mitglied aufgenommen.
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." berichtete darüber in mehreren Veröffentlichungen, u.a, "24.10.2006 XII-ECBF - Kongress in Warschau - Erste Ergebnisse").
November 2006:
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." veröffentlicht das Protokoll des "XII. ECBF-Kongresses": "06.11.2006 Protokoll des XII. ECBF-Kongresses (21./22. Okt. 2006) in deutsch":
"{...}
Enrico Campagnoli als ehemaliger Präsident gibt einen Bericht.
Er unterstreicht, die ECBF sei vor 30 Jahren gegründet worden als eine europäische Verbraucherschutzorganisation und es sei eine Ehre, das 30 jährige Bestehen hier in Warschau zu feiern mit der Durchführung des 12. ECBF Kongresses und dabei die Unabhängigkeit von kommerziellen Einflüssen bewahrt zu haben, wie es der Artikel 1.5 der Statuten vorschreibt.
Kommerzielle Einflüsse haben die Aktivitäten der ECBF in den letzten Jahren eingefroren. Er bedauert die Entscheidung der Teilnehmer des Brüsseler Treffens, welches am vergangenen 1.Oktober als illegales Treffen stattfand und das ohne ein ableitbares Recht aus den Statuten zusammen gerufen wurde und den Namen der ECBF missbraucht habe. Jedoch, so führte er aus, gäbe es aus der Spaltung einen positiven Effekt: Das Beenden der kommerziellen Einflüssen welches die Glaubwürdigkeit einer Verbraucherschutzorganisation unterminiert und die Mög
lichkeit, eine erneuerte, stärkere und aktivere CB Anwender Organisation mit einem effizienten Programm und der aktiven Teilnahme zur Vertretung der Interessen der Endverbraucher.
Eine schriftliche Kopie des "ECBF Magazine", Sonderausgabe, für den Kongress in Warschau
http://www.europeancbfederation.eu/ECBFmagazineCB2006October.pdf
Campagnoli berichtete über den Hintergrund zur Einberufung dieses Kongresses, der vom ECBF Vorstand in Athen einberufen wurde, der finanziellen Situation der ECBF, der Unrechtmäßigkeit des Treffens in Brüssel vom 1 Oktober , welches unter dem Namen "ECBF Congress" stattfand, usw. und dem Programm und den Aktionsplänen der ECBF.
{...}"
Mathias Czaya wird zum "Second ECBF Vice President" gewählt.
Dezember 2006:
Die OAMI ("Das Amt der europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern") wird direkt in die Streitigkeiten der beiden ECBF hineingezogen.
Das "FM-Funkmagazin" berichtet unter der Überschrift "Anmeldung des ECBF-Logos als EU-Marke zurückgezogen":
"{...}
Am 27. März 2006 hatte ein spanisches Büro - offensichtlich im Auftrag von Albert Bertrana - das Logo der ECBF als sogenannte "Bildmarke" bei der europäischen Registrierungsstelle angemeldet. Nachdem die Formalprüfung am 1. Juni 2006 abgeschlossen war, erfolgte eine sogenannte "Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse", die mehr als ein halbes Jahr andauerte. Am 12. Dezember 2006 wurde schließlich die Anmeldung zurückgenommen.?
{...}
Nachtrag vom 26.12.2006:
Dieter Löchter teilte uns dazu mit, dass die Rücknahme des Antrags auf Markeneintragung nicht vom spanischen Antragsteller selbst, sondern offenbar von einer dritten Person widerrechtlich vorgenommen wurde.
{...}"
Januar 2007:
Als "unübersichtlich" bezeichnet das "FM-Funkmagazin" in einer Meldung vom Januar die Situation:
"{...}
Unübersichtlich präsentiert sich nach wie vor die Situation um die Anmeldung des Logos bzw. des Namens der Europäischen CB-Föderation (ECBF) als sogenannte "europäische Gemeinschaftsmarke".
Nachdem zwei Gruppen innerhalb der ECBF unabhängig voneinander im Oktober 2006 eigene "ECBF-Kongresse" in Brüssel und Warschau veranstaltet hatten, ist der Verband praktisch in zwei Lager gespalten. Beide Gruppen behaupten von sich, die rechtmäßige ECBF darzustellen und bemühen sich, das Logo bzw. den Namen der ECBF als EU-Gemeinschaftsmarke zu registrieren.
{...}"
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." wird von Enrico Campagnoli über einen aufgetauchten "Geheimvertrag" zwischen der ECBF und der Fa. President informiert.
Die DFA berichtet:
"{...}
Campagnoli berichtet in seiner e-Mail, daß er erst im November 2006 von dem Papier erfahren hatte. Der Geheim-Vertrag ist, so der ECBF-Präsident weiter, eine "Schande" für die europäische CB-Funk-Nutzerorganisation.
Aber auch ein solcher Vorgang sollte, durch eine transparente Berichterstattung, der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Weder dem ECBF-Rat, noch dem ECBF-Kongreß war dieser Vertrag offiziell bekannt gegeben.
Im weiteren Verlauf des e-Mailtextes schreibt er weiter:
'{...}
Dieses Dokument ist für mich peinlich, es ist aber eine Schande für andere.
Als jahrelanger ECBF Präsident entschuldige ich mich gegenüber den europäischen CB-Funkern, daß ich nicht in der Lage war, eine kommerzielle Beeinflussung zu stoppen, welche nicht zu einer unabhängigen Nutzerorganisation passen.
{...}'
{...}"
ECBF-Präsident E. Campagnoli veröffentlicht den "Geheimvertrag" auf seiner eigenen Webseite unter http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract1.doc sowie unter http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract2.doc.
März 2007:
Die Frühjahrstagung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." findet am 3. März statt. Austragender Verein sind die "Hobbyfunker Neustadt".
Es kommt zu einem Eklat.
Das "FM-Funkmagazin" berichtet darüber:
"{...}
Als Gäste waren u.a. Enrico Campagnoli und Dieter Löchter (beide verstehen sich als rechtmäßige ECBF-Präsidenten) {...}erschienen.
{...}
Enrico Campagnoli ging in seinem Grußwort auf die Vergangenheit und die Zukunft des europäischen CB-Funks ein. Die ECBF habe in Europa aufgrund von EU-Direktiven die freie Kommunikation durchgesetzt. Ein Problem sei - so Campagnoli - dass damals eine Person innerhalb der ECBF einen Vertrag mit der Firma President geschlossen habe. Auch das sei ein Grund für den Kongress in Warschau gewesen. Dort sei ordnungsgemäß gewählt worden. Im Zusammenhang mit dem Brüsseler Kongress laufe zur Zeit ein Gerichtsverfahren in Italien.
{...}
Löchter merkte dazu an, dass er Walter Recht geben müsse. Aber die ECBF sei auf Sponsoring angewiesen. Das stehe auch in der Satzung und sei nicht ehrenrührig. Firmen (Sponsoren) hätten kein Einspruchsrecht bei Entscheidungen der ECBF. Campagnoli warf ein, ihm liege ein Dokument aus dem Jahre 1990 vor, nach dem eine Firma jeden Monat Zahlungen an die ECBF geleistet habe. Diese Zahlungen seien nicht durch die Bücher gegangen und er habe davon auch keine Kenntnis gehabt. Löchter konterte, dieses Dokument sei eine geschäftliche Vereinbarung zwischen einer Firma und dem Herausgeber des "Magazin CB-France". Diese Zahlungen hätten überhaupt nichts mit der ECBF zu tun. Folglich seien diese Beträge auch nicht im Kassenbuch der ECBF erschienen.
{...}"
In einer Pause konnte man laute Worte vor der Saaltüre vernehmen.
Nach Ende dieser Pause erfahren die Anwesenden, daß Dieter Löchter vorzeitig abgereist ist.
Die DFA e.V. berichtet ebenfalls in kurzen Stichworten über die Tagung: "04.03.2007 DFA-Parlamentsvollversammlung Frühjahr 2007 - Das wichtigste in Kürze"
Einige Tage später veröffentlichte das "FM-Funkmagazin" folgende Meldung:
"{...}
Die "Deutsche CB-Funk-Organisation" (DCBO) will in Zukunft mit der "India Fox" zusammenarbeiten. Ein entsprechendes Abkommen haben der Vorsitzende der DCBO, Thomas Pfannebecker, und der Präsident der India Fox, Dieter Löchter, am 3. März 2007 unterzeichnet.
Die DCBO erhofft sich von dieser Zusammenarbeit mehr Einfluss auf europäischer Ebene. Dieter Löchter ist Präsident der europäischen CB-Vereinigung ECBF ("Brüsseler Version"). DCBO und India Fox wollen nach eigenem Bekunden in der ECBF "gemeinsam das Stimmrecht für Deutschland" wahrnehmen.
{...}"
Die DCBO wird als "nicht"-eingetragener Verein geführt.
Die "India-Fox", in dessen Auftrag Dieter Löchter in der ECBF-"Brüssel" aktiv ist, wurde bereits vor längerer Zeit vom Amtsgericht Bonn wegen Mitgliedermangels "ausgetragen".
April 2007:
Und wieder geht es um das Markenrecht und die Eintragung bei der OAMI.
"FM-Funkmagazin" meldet am 04. April:
"Streit um ECBF-Markeneintragung dauert an
Seit mehr als einem Jahr streiten sich die zwei ECBF-Gruppierungen um Enrico Campagnoli ("ECBF-Warschau") und Dieter Löchter ("ECBF Brüssel") um die Eintragung des ECBF-Logos als "europäische Gemeinschaftsmarke" beim europäischen "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (das Funkmagazin berichtete).
Vor kurzem wurde bekannt, dass Enrico Campagnoli das ECBF-Logo zusätzlich auch als sogenanntes "Geschmacksmuster" bei der EU-Behörde angemeldet hatte. Diese Anmeldung wurde am 6. Februar 2007 im sogenannten "Blatt für Geschmacksmuster" eingetragen.
{...}"
Beim Nachrichtenmagazin "CB-Radio" ist man anderer Ansicht:
"Streit um ECBF-Logo erfolgreich beendet
{...}
Der Streit um die rechtmäßige Verwendung des ECBF-Logos ist mit der offiziellen Eintragung bei der europäischen Behörde OAMI beendet. Enrico Campagnoli als amtlich bestätigter ECBF-Präsident erlaubt der DFA e.V. die Logo-Nutzung.
Der von Lügen und Drohungen begleitete Streit um die Nutzung des ECBF-Logos wurde mit der amtlichen Bekanntmachung vom 6. Februar 2007 durch die hierfür zuständige europäische Registrierungsbehörde für Markenschutz "OAMI" beendet. Am 27. Dezember 2006 hat die Behörde das "Zertifizierungsverfahren" mit der Eintragung auf den Inhaber abgeschlossen.
Als Inhaber handelt hierfür die juristische Person "European Citizen's Band Federation Associazione" (abgekürzt: ECBF) mit Sitz in Mailand unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Enrico Campagnoli, der auch über die Nutzungsvergabe berechtigte Regelungen treffen darf. Die DFA e.V. als nationale CB-Vertretung von Deutschland hat zwischenzeitlich von Campagnoli die Nutzungsberechtigung bestätigt erhalten, dieses amtlich eingetragene Markenmuster bei ihren Veröffentlichungen zu verwenden. Diese Erlaubnis gilt ebenso für sämtliche Mitglieder der DFA, wenn diese sich mit Verlautbarungen in die Öffentlichkeit bringen.
{...}"
Am 11. April erreicht die DFA die Meldung, daß der größte französische CB-Funkverband, die "Federation Francaise de la Citizen Band Libre (FFCBL)", der ECBF Enrico Campagnoli's beigetreten ist. Die DFA e.V. berichtet ebenso darüber wie das "FM-Funkmagazin":
"{...}
Die F.F.C.B.L. wurde im Jahre 1982 gegründet. Sie umfasst derzeit nach eigenen Angaben 67 Mitgliedsvereinigungen. Präsident des Vereins ist André Antonio ("Tonton 12").
Weitere Informationen zur F.F.C.B.L. sind im Internet (in französischer Sprache) unter http://ffcbl.celeonet.fr/ zu finden.
{...}"
Mai 2007:
"ECBF-Markenanmeldung, die vierte...",
meldet das "FM-Funkmagazin":
"{...}
Die "ECBF Brüssel" hat am 27. April 2007 eine weitere Markenanmeldung eines ECBF-Logos bei der europäischen Registrierungsstelle für Marken und Geschmacksmuster vorgenommen. Die jüngste Anmeldung erfolgte durch dasselbe spanische Büro, das bereits im März vergangenen Jahres ein Logo für die "ECBF Brüssel" angemeldet hatte.
{...}
Damit liegen bei der Behörde mittlerweile vier Marken-Anmeldungen eines ECBF-Logos vor: Zweimal als Bildmarke der "ECBF-Brüssel" und zweimal als Wortmarke der "ECBF Warschau". Alle diese Anmeldungen sind noch nicht abgeschlossen.
Unabhängig von den Marken-Anmeldungen gibt es noch eine Eintragung des ECBF-Logos als europäisches Geschmacksmuster der "ECBF Warschau". Gegen diese Eintragung hat die "ECBF Brüssel" eigenen Angaben zufolge Widerspruch erhoben.
{...}"
Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." bekommt unangenehme Post. Das "FM-Funkmagazin" berichtet darüber:
"ECBF-Logo: Einstweilige Verfügung gegen die DFA
Die "ECBF Brüssel" hat am 10. Mai 2007 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt. Dies berichtet die DCBO.
Mit der einstweiligen Verfügung wird der DFA untersagt, auf ihrer Homepage das Logo der ECBF mit dem Zusatz "Mitglied der" zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht der DFA ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Der Streitwert beträgt 25.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens wurden der DFA auferlegt.
Die DFA hat das ECBF-Logo sowie den beanstandeten Zusatz inzwischen von ihrer Homepage entfernt. Einer vorherigen Aufforderung, das Logo freiwillig zu entfernen, war die DFA nicht nachgekommen."
Juni 2007:
Die einstweilige Verfügung gegen die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." wird aufgehoben. "CB-Radio" veröffentlicht einen Artikel mit der Überschrift
"Gericht durchschaute ECBF-Schwindel"
Dort heißt es weiter:
"{...}
Diese mündliche Verhandlung fand am 28. Juni 2007 mit Terminbeginn 13:15 Uhr im Saal 235 des Landgerichts Köln statt. Anwesend für die Antrag stellende (französische) ECBF waren deren Rechtsanwalt Obermüller und Generalsekretär Edgard Rosello mit einem Dolmetscher. Der Präsident dieser ECBF fehlte unentschuldigt.
Die dem Antrag widersprechende DFA e.V. wurde repräsentiert durch deren Verbandsanwalt Gornickel und Ehrenbeirat Mathias Czaja, welcher auch gleichzeitig Vize-Präsident der (italienischen) ECBF ist.
{...}
Der Vorsitzende Richter der 30. Kammer erklärte nach dem Verlassen des Raumes vom Zeugen Rosello und seines Dolmetschers den Prozeßbeteiligten die Sicht der Kammer, die sich aufgrund der bisherigen Beweislast ergebe. Demzufolge neige das Gericht eher zu der Überzeugung, daß die von Enrico Campagnoli geführte ECBF mehr Anerkennung hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit besässe, als jene ECBF, welche von Löchter vertreten sei. Doch diese Frage könne das Gericht nicht wissen und brauche dies auch nicht zu entscheiden. Das Gericht wisse jetzt nicht, welche die richtige ECBF sei. Dies müssen einem Hauptsacheverfahren vorbehalten sein.
Jedenfalls sei von der Antrag stellenden ECBF "viel verschwiegen" worden. Die einstweilige Verfügung "wäre nie erlassen worden, wenn die Umstände bekannt gewesen wären", betonte der Vorsitzende Richter wörtlich. Eine Dringlichkeit habe zudem auch nie für den Erlass einer einstweiligen Verfügung bestanden.
Nach dieser Erörterung bat der Anwalt der Antrag stellenden ECBF um eine Unterbrechung der Verhandlung, weil er zunächst mit dem ausserhalb des Raumes auf seinen Aufruf als Zeuge wartenden Edgard Rosello Rücksprache halten wolle. Die Kammer unterbrach daraufhin die mündliche Verhandlung.
Die Verhandlung wurde nach ca. 10 Minuten fortgesetzt. Aufgrund der Umstände wurde nun der Antrag der (französischen) ECBF zurückgezogen. Diesem stimmte die DFA zu. Daraufhin erging Gerichtsbeschluss, daß "nach Erörterung der Antrag zurückgenommen sei und die DFA dem zugestimmt habe. Somit besteht für die DFA e.V. und deren angeschlossenen Vereinigungen die berechtigte Nutzung des der (italienischen) ECBF unter der Präsidentschaft von Enrico Campagnoli rechtmäßig vom Europäischen Harmonisierungsamt eingetragene "ECBF-Logo". Auch die Homepage von Ingo Koch mit dessen "eQSO-Server" kann demzufolge auch weiterhin dieses Logo der - rechtmäßigen - ECBF vorzeigen. Diese Nutzungsberechtigung zieht jedoch nicht den DAKfCBNF e.V. ein, da dieser wegen seines vor einigen Jahren erklärten Austritts aus der ECBF sich selbst als unbefugt klassifiziert hat.
Mit einem finanziellen Aufwand von ca. 8.000 Euro konnten durch dieses Verfahren bei einem Streitwert von 25.000 Euro trefflich gut Sponsorengelder der Firma "President" schwungvoll in den Sand gesetzt werden, spotteten schon einige CB-Funker, die diese Angelegenheit im Auge hatten.
{...}"
Das "FM-Funkmagazin" berichtete etwas weniger ausführlich:
"{...}
Die 31. Kammer des Landgerichts Köln hat am 28. Juni 2007 eine einstweilige Verfügung, die von der "ECBF Frankreich" gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt worden war, aufgehoben.
Mit dieser einstweiligen Verfügung wurde es der DFA seinerzeit untersagt, auf ihrer Homepage das Logo der ECBF zu benutzen und sich dort als Mitglied dieser Vereinigung zu bezeichnen (das Funkmagazin berichtete).
Nach Angaben eines Prozessbeobachters führte das Gericht u.a. aus, dass keine Eilbedürftigkeit für den Erlass der einstweiligen Verfügung zu erkennen sei. Außerdem sei das Gericht der Auffassung gewesen, dass Markenrechtsstreitigkeiten unter den beiden ECBF-Gruppierungen selbst ausgetragen werden sollten - es solle keinen "Stellvertreterkrieg" auf dem Rücken der DFA geben. Darüber hinaus legte die DFA ein Dokument vor, aus dem hervorging, dass die ECBF von Enrico Campagnoli schon im Jahre 1978 in Italien eingetragen wurde.
Daraufhin erklärte der Anwalt der "ECBF Frankreich", dass er seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zururücknehme.
Der Anwalt hatte schon im vorhergehenden Schriftwechsel eingeräumt, dass der Generalsekretär der "ECBF Frankreich", Edgard Rosello, nicht klageberechtigt sei. (Anmerkung: Edgard Rosello hatte seinerzeit die einstweilige Verfügung beantragt.)
Das Gericht ließ erkennen, dass es die einstweilige Verfügung gar nicht erst erlassen hätte, wenn ihm vorher alle Umstände bekannt gewesen wären.
Die Kosten des Verfahrens wurden der "ECBF Frankreich" auferlegt."
Noch am selben Tage erscheint das ECBF-Logo mit der OAMI-Nr. 000643309-0001 wieder auf der Internetseite der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V."
Juli 2007:
Enrico Campagnoli lässt nicht locker. Er legt der OAMI einen Tätigkeitsbericht vor. Die DFA e.V. berichtet darüber:
"05.07.2007 Enrico Campagnoli legt dem "Harmonisierungsamt für den Binnemarkt (OAMI)" Tätigkeitsbericht vor.
Kassel/ Mailand(Italien) (HaWe/ Ho) *
Am vergangenen Donnerstag den 28 06.2007 wurde der Vorstand und die Pressestelle der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." vom Präsidenten der ECBF "Warschau" Enrico Campagnoli über ein Schreiben an das europäische Markenharminisierungsamt OAMI unterrichtet.
In dem 12seitigen englischsprachigen Anschreiben berichtet Enrico Campagnoli über die Tätigkeiten der ECBF seit 1975.
Dem Schreiben beigefügt sind zudem über 60 Anlagedokumente (insgesamt 149 Seiten), welche die Rechtmäßigkeit der ECBF "Warschau" untermauern.
Dieses Anschreiben kann auf der Internetseite der ECBF "Warschau" ( http://www.europeancbfederation.eu/ ) unter der Überschrift
"Why the Europen Citizen Band Federation founded 1976 is under Italian law?"
nachgelesen werden.
Ausserdem wurde bekannt, dass Enrico Campagnoli am 16.01.2007 einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mailand gegen die ECBF "Brüssel" gestellt hat.
Da das Ermittlungsverfahren noch läuft, können Einzelheiten noch nicht bekannt gegeben werden."
Das Protokoll der mündlichen Verhandlung ECBF (Brüssel) ./. DFA e.V. der 31. Kammer des Landgerichts Köln vom 28. Juni 2007 wird von "CB-Radio" veröffentlicht.
Dort heißt es:
"{...}
Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage sowie einer Sitzungsunterbrechung erklärte Rechtsanwalt Obermüller, dass er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück nehme.
Auf Antrag von Rechtsanwalt Gornickel beschlossen und verkündet:
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt, nachdem er seinen Verfügungantrag zurückgenommen hat.
{...}"
September 2007:
Mit der Frage:
"Gericht betrogen und getäuscht?"
beschäftigt sich "CB-Radio" in einem weiteren Beitrag welcher Bezug zur einstweiligen Verfügung der ECBF "Brüssel" gegenüber der DFA e.V. hat.
"CB-Radio" schreibt weiter:
"{...}
Mit Prozessbetrug wollten unrechtsfähige Titelträger der illegalen (Brüsseler) ECBF ein (deutsches) Gericht zur Bestätigung ihrer Existenz mißbrauchen. ECBF-Logo steht wegen einer amtlichen Eintragung der rechtsmässigen ECBF (Präsident E. Campagnoli/Italien) zu.
Nicht nur, daß die Ansprüche des Herrn Generalsekretärs der (illegalen) ECBF durch die Gerichtsverhandlung mittels Zurückziehung des Antrages erledigt wurden (weil dieser überhaupt nicht klagebefugt gewesen ist), sondern daß von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Edgard Rosello sowie gegen Dieter Löchter wegen Prozessbetrug eingeleitet und eröffnet wurden, unterstreicht die Brisanz jener Rechtsangelegenheit. Damit verdeutlichen sich die vom nicht rechtsfähigen Funkmagazin und von der ebenfalls nicht rechtsfähigen DCBO öffentlich verbreiteten "Sachkunde" als bodenloser Budenzauber.
Im Gegensatz zu der Berichterstattung bei "CB-Radio" wurde beim "Funkmagazin" davon berichtet, die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln habe "am 28. Juni 2007 eine einstweilige Verfügung, die von der "ECBF Frankreich" gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt worden war, aufgehoben." Die mit dieser Formulierung versuchte Erlangung einer Überzeugung, dass damit das Gericht eine Urteilsentscheidung getroffen habe, trifft allerdings nicht zu. Durch die Rücknahme des Antrages auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung hat sich die zunächst im Vorfeld des Verfahrens aufgrund einer - in Betrugsabsicht vorgeschobenen - Eilbedürftigkeit (welche jedoch als Grundlage zu einem Prozessbetrug gebildet wurde) erlassene Gerichtsverfügung erledigt.
{...}
Edgard Rosello war im Hinblick auf die ledigliche "Pro forma-Satzung" überhaupt nicht berechtigt, für die (Brüsseler) ECBF zu klagen, weil die Aussenvertretung nach Artikel 14 des ECBF-Statuts nur durch den Präsidenten erfolgen darf.
{...}"
Oktober 2007:
Und wieder ist es das Internetmagazin "CB-Radio" welches eine Schlagzeile über die ECBF "Brüssel" bringt:
" Zwangsvollstreckung bei (Brüsseler) ECBF
Geschrieben von Joachim Hauber
Monday, 22. October 2007
Wegen Nichtzahlen der Kosten aus dem gegen die DFA angestrengten, aber unterlegenen Prozess vor den Landgericht Köln stehen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung bei der (Brüsseler) ECBF an.
Die von Dieter Eugen Löchter als angeblicher Präsident geführte (Brüsseler) ECBF hat bis zum 9. Oktober 2007 immer noch nicht die Verbindlichkeiten aus dem selbst angestrengten Prozess gegen die DFA e.V. um die angebliche unberechtigte Nutzung des ECBF-Logos beglichen.
{...}
Vollstreckbare Ausfertigung
31 O 326/07
L a n d g e r i c h t K ö l n
Kostenfestsetzungsbeschluss
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
der European Citizen´s Band Federation (ECBF), vertreten durch deren Generalsekretär
Herrn Edgard Rosello, rue Salvador Allende, 64000 Pau, Frankreich,
Antragstellerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Krechel u.a., Adenauerallee 115,
53113 Bonn, 1321/07H34
g e g e n
die Deutsche Funk-Allianz e.V., vertreten durch deren Vorstand, dieser vertr. d. d..
Vorsitzenden Herrn Harld Wetsermann, Helmholtzstr. 11, 34127 Kassel,
Antragsgegnerin
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gornickel u. a., Bühlstr. 24,
37073 Göttingen, 23282
sind auf Grund des Beschlusses der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.06.2007
von der Antragstellerin 2.334,78 EUR - zweitausenddreihundertvierunddreißig EUR und
achtundsiebzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
nach § 247 BGB seit dem 30.06.2007 an die Antragsgegnerin zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist beigefügt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
{...}"
Januar 2008:
Das neue Jahr fängt nicht gut an. Eine weitere Niederlage der ECBF "Brüssel":
Das "FM-Funkmagazin" meldet am 12. Januar:
"{...}
Das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat die Eintragung eines ECBF-Logos der "ECBF Brüssel" als europäische Gemeinschaftsmarke abgewiesen.
{...}"
März 2008:
Auf der Frühjahrsparlamentsvollversammlung der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." am 8. März informierte Mathias Czaya...
"{...}
... vom 13. Kongress des FIRCB (Federazione Italiana Ricetrasmissioni - Citizen'n Band - Servizio Emergenza Radio) (Die DFA e.V. berichtete am 25.11.2007 in einem eigenen Beitrag.) Er hatte dort in seinen Eigenschaften als Second Vice President" der ECBF "Warschau" und als Ehrenbeirat der DFA e.V. teilgenommen.
Rückblickend auf einen Rechtsstreit zwischen der ECBF "Brüssel" und der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." bemerkte er, daß mittlerweile zusätzlich zu dem Kostenfestsetztungsbeschluß auch ein vollstreckbarer Titel gegen die ECBF "Brüssel" vorläge.
{...}"
Das vom europäischem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) im Januar abgelehnte Logo der ECBF "Brüssel" ist, leicht abgewandelt, erneut eingereicht worden.
Das "FM-Funkmagazin" schreibt dazu:
"{...}
Das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat am 10. März 2008 die Anmeldung eines Logos der "ECBF Brüssel" als europäische Gemeinschaftsmarke im sogenannten "Blatt für Gemeinschaftsmarken" veröffentlicht.
Bei dem veröffentlichten Logo handelt es sich um eine modifizierte Version des "alten" Logos, bei der lediglich der "Europa-Sternenkranz" entfernt und die Zeile "Users' non profit non governmental organization" hinzugefügt wurde. Die Veröffentlichung der Anmeldung des "alten" Logos war vom europäischen Harmonisierungsamt am 7. Januar 2008 abgelehnt worden.
Bereits im 16. Oktober 2006 und 23. Februar 2007 waren Anmeldungen von zwei Logos der "ECBF Warschau" im "Blatt für Gemeinschaftsmarken" veröffentlicht worden. Gegen diese Anmeldungen hatte die "ECBF Brüssel" am 17. Januar 2007 und am 29. März 2007 Widerspruch eingelegt. Diese Widerspruchsverfahren sind vom europäischen Harmonisierungsamt noch nicht entschieden worden.
{...}"
Mai 2008:
"Streit um ECBF-Logos geht weiter..."
betitelt das "FM-Funkmagazin" einen Bericht am 26. Mai. Dort heißt es weiter:
"{...}
Am 22. Mai 2008 hat die "ECBF Warschau" Widerspruch gegen die Anmeldung eines Logos der "ECBF Brüssel" als Markenzeichen beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) erhoben. Damit geht der Streit um Eintragungen von Logos der ECBF in eine neue Runde.
Die "ECBF Brüssel" hatte ihrereits bereits im Januar und März 2007 zwei Widerspruchsverfahren gegen Logo-Anmeldungen der "ECBF Warschau" veranlasst. Eine weitere Anmeldung eines Logos der "ECBF Brüssel" war im Januar 2008 vom Harmonisierungsamt abgewiesen worden.
Unabhängig davon läuft seit Mai 2007 ein Nichtigkeitsverfahren gegen die Eintragung eines ECBF-Logos der "ECBF Warschau" als europäisches "Geschmacksmuster".
{...}"
Oktober 2008:
Neigen sich die Streitigkeiten um das ECBF-Logo nun dem Ende?
"CB-Radio" berichtet am 18. Oktober wie folgt:
"(Brüsseler) ECBF wieder ein Verfahren kostenpflichtig verloren
Geschrieben von Direktor Achim Hansen und Redakteur Dr. Bruno Hettenbach
Saturday, 18. October 2008
Das gegen die (Warschauer) ECBF wegen dessen angemeldeten ECBF-Logo von der (Brüsseler) ECBF angestrengte Annulierungsverfahren wurde vom Markenrechtsamt in Alicante (OAMI) kostenpflichtig zurückgewiesen. Die DFA wurde vom Rechteinhaber mit der Ermächtigung zum Führen rechtlicher Schritte im nationalen Rahmen ausgestattet.
Das von ECBF-Präsident Enrice Campagnoli beim europäischen Markenrechtsamt im spanischen Alicante angemeldete Logo ist der von ihm geleiteten "Europäischen CB-Förderation" (ECBF) mit dem Recht zur einzigen Verwendung zugesprochen worden. Die Annulierung, welche von der - konkurrierenden und von Dieter Löchter als Präsident geleiteteten - (Brüsseler) ECBF beantragt worden war, ist kostenpflichtig zurückgewiesen worden. Dies geht aus einem Informationskommentar des Präsidenten des französischen CB-Verband F.F.C.B.L-SER, Andre Antonio vom 16. Oktober 2008 hervor.
Verfahrensvertreter der (illegalen "Brüsseler") ECBF im Annulierungsverfahrens war Edgard Rosello, dem nunmehr auch diese Kosten - wie ebenso die Kosten aus dem gegen die DFA unberechtigt geführten Prozess vor dem Landgericht Köln (CB-Radio berichtete am 15. September 2007) - auferlegt wurde.
In einer Mitteilung an Andre Antonio begrüsste Enrico Campagnoli die Entscheidung des Markenrechtsamtes. Demnach darf niemand ohne seine Genehmigung das unter der Nummer 000643-309 amtlich registrierte Logo nutzen. Den in seiner ECBF beigetretenen, nationalen Mitgliedsvereinigungen ist die Ermächtigung übertragen, gegen unberechtigte Nutzungen jenes geschützten Logos durch andere Vereinigungen, Organisationen oder natürliche Personen im betreffenden Land in seiner Vertretung rechtlich vorzugehen und gegebenfalls zu klagen.
{...}
Als Mitglied der (Warschauer) ECBF stehe der DFA e.V. eine Klagbefugnis zu, von der nach gefasster Beschlußfindung im Vorstand gegen einen unberechtigten Verwender des entsprechenden Logos Gebrauch gemacht werden wird, machte Harald Westermann unmißverständlich deutlich. Besonders im Hinblick, mit welchen unrechtmässigen Maßnahmen ständig die CB-Basis falsch unterrichtet und die DFA zu diffamieren versucht wurde, werde die in Mißkredit zu bringen versuchte DFA nunmehr gegen die tatsächlichen Täter zum Gegenschlag ausholen. Harald Westermann kündigte an: "Dann wird sich spätestens mit einem Gerichtsentscheid feststellen lassen, wer die CB-Funker ständig belogen und unter Verwendung von Betrugsmaßnahmen mißbraucht hat!" Fast im gleichen Atemzug gab Westermann ironisch zu bedenken: "Nun wird sich hoffentlich bald herausstellen, welche Organisationskasse die bessere Ausdauer für eintretende Verfahrenskosten hat."
{...}"
Auch das "FM-Funkmagazin" nimmt das Thema auf:
"ECBF-Logo: Widerspruch gegen Eintragung als Geschmacksmuster abgewiesen
Das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat am 1.10.2008 den Widerspruch der "ECBF Brüssel" gegen die Eintragung eines ECBF-Logos der "ECBF Warschau" als europäisches Geschmacksmuster abgewiesen. Dies geht aus einem Bescheid der Behörde hervor, den der Präsident der "ECBF Warschau", Enrico Campagnoli, auf der Homepage seines Vereins veröffentlicht hat.
Im Dezember 2006 hatte die "ECBF Warschau" die Eintragung des ECBF-Logos als europäisches "Geschmacksmuster" beantragt. Die Eintragung erfolgte im selben Monat. Gegen diese Eintragung hatte die "ECBF Brüssel" Widerspruch erhoben und beantragt, die Eintragung als nichtig zu erklären. Dies wurde jetzt abgelehnt.
Der Begriff "Geschmacksmuster" stammt aus dem gewerblichen Rechtsschutz. Er bezieht sich im Wesentlichen auf die (zu schützende) äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses - nicht jedoch auf mögliche marken- oder namensrechtliche Aspekte.
Unabhängig von dieser Entscheidung laufen beim europäischen Harmonisierungsamt seit längerer Zeit drei Verfahren (zwei der "ECBF Warschau" und eines der "ECBF Brüssel") zur Anmeldung von ECBF-Logos als europäische Gemeinschaftsmarke. In allen drei Fällen hatte jeweils die Gegenseite Widerspruch gegen die Anmeldung erhoben. Diese drei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen (das Funkmagazin berichtete mehrfach).
Der Original-Wortlaut der Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes kann auf der Homepage der "ECBF Warschau" unter http://tinyurl.com/6elsa6 heruntergeladen werden (derzeit leider nur in italienischer Sprache). Die "ECBF Brüssel" kann gegen die Entscheidung der Behörde innerhalb von zwei Monaten Beschwerde einlegen.
- wolf -
Update vom 19.10.2008:
Inzwischen liegt dem Funkmagazin die Stellungnahme eines unabhängigen, italienisch sprechenden Rechtsanwalts vor, in der dieser wesentliche Gründe der Entscheidung kurz erläutert. Darin heißt es u.a., dass das europäische Harmonisierungsamt es als bewiesen ansehe, dass die "ECBF Warschau" das Logo schon vor der Eintragung benutzt habe. Eine Austragung käme nur in Betracht, wenn die "ECBF Brüssel" ein besseres Recht nachweisen würde. Es sei ein Zertifikat vorgelegt worden, das sich aber nur auf französisches Copyright beziehe und im übrigen nicht die "ECBF Brüssel" als Rechteinhaber ausweise. Die "ECBF Warschau" habe eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt, die eine Erklärung von Franco Panchi enthalte, der erklärt, der Schöpfer des Logos zu sein.
{...}"
* Links zum Thema:
- "ETSI TR 102 626 V1.1.1 (2009-08): Technical Report Electromagnetic Compatibility and Radio spectrum Matters (ERM); System Reference Document; Citizens' Band Radio: http://webapp.etsi.org/action/PU/20090901/tr_102626v010101p.pdf
- "ECBF "Warschau"": http://www.europeancbfederation.eu
- "FM-Funkmagazin": http://www.funkmagazin.de
- "CB-Radio": http://www.cb-radio.de
- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V.": http://www.deutsche-funk-allianz.de
- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V."- "08.07.2003: Mobilfunk - Der Streit um die Standorte...": http://deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv1.html#08.07.2003
- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V."- "10.07.2002 "Der CB-Funk und der Mobilfunk wird nicht in einen gemeinsamen Topf geworfen!": http://deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv1.html#der%20Mobilfunk
- "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V."- "08.06.2006 "Gepulste Vorgänge im menschlichen Körper": http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/newsarchiv8.html#08.06.2006
* Veröffentlichung frei, Beleg erbeten an pressestelle@deutsche-funk-allianz.de
Link zurück zum Kopf (Menü) der Webseite
Haftungsausschluss:
* Inhalte
Der Autor übernimt keinerlei Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
der auf den von ihm bereitgestellten Inhalte. Haftungsansprüche,
gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller
Art beziehen, die durch die Nutzung oder auch Nichtnutzung der
angebotenen Inhalte bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und
unvollständiger Inhalte verursacht werden, sind grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die zum Download
bereitgestellte Software.
Alle Angebote auf auf diesen Webseiten sind freibleibend und
unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor,
Teile, einzelne Seiten oder das gesamte Angebot ohne eine gesonderte
Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen
oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig
einzustellen.
* Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen oder Links auf fremde Webseiten,
die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen,
würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall
in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es
ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle
rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt
der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden
Webseiten für ihn erkennbar waren. Auf die derzeitige und
zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der
verlinkten oder verknüpften Webseiten hat der Autor keinerlei
Einflussmöglichkeiten. Aus diesem Grund distanziert er sich mit
Nachdruck von allen Inhalten der verknüpften oder verlinkten
Webseiten, die nach der Linksetzung in irgendeiner Form verändert
wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb dieses
Webangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für
Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern,
Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailing-Listen und in allen
anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe
Schreibzugriffe durch Nutzer bestehen. Für illegale, fehlerhafte
oder unvollständige Inhalte und insbesondere Schäden, die aus
der Nutzung oder auch Nichtnutzung entsprechend dargebotenen
Informationen entstehen, haftet ausschließlich der Anbieter der
Webseite, auf die verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der
über einen Link auf die jeweilige Publikation verweist.
* Urheber und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der
verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu
beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente,
Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken,
Tondokumente Videosequenzen oder Texte zurückzugreifen. Dies gilt
vergleichbar auch für zum Download bereitgestellte Programme oder
Software.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte
geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen ohne jegliche
Einschränkungen den Bestimmungen des jeweils gültigen
Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweils eingetragenen
Eigentümern. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht
der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch die Rechte
Dritter geschützt sind! Das Copyright für
veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein
beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung
solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen
elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne
ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
* Datenschutz
Sofern innerhalb dieses Webangebotes die Möglichkeit zur Eingabe
persönlicher oder geschäftlicher Daten in Form von Namen,
Adressen, Emailadressen, etc. besteht, so erfolgt eine Preisgabe dieser
Daten seitens des Nutzers ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienste des Angebotes ist
ausdrücklich auch ohne Angabe persönlicher Daten oder unter
Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die
Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben
veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und
Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von
nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht
gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot sind
rechtliche Schritte gegen die Absender von sogenannten Spam-Mails
ausdrücklich vorbehalten.
*Rechtswirksamkeit
Dieser Haftungsausschluss ist integraler Bestandteil dieses
Webangebotes. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes
der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht mehr
vollständig entsprechen sollten, bleiben alle übrigen Teile
des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon
unberührt.
*Achtung!
Die gelinkten Webseiten sind möglicherweise NICHT
"Text-Browser-gerecht" bzw. "Barrierefrei nach der "Barrierefreien
Informationstechnologie-Verordnung BITV" programmiert!
Impressum




